AF: AF Ticketstornierung

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Jörg

Erfahrenes Mitglied
15.04.2010
607
123
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Ich habe mal ein kurze Frage zur Stornierung eines bei AF gebuchten Tickets. Es handelt sich um ein nicht erstattbares Ticket. Als reiner Flugpreis sind 43 Euro ausgegeben und 452,98 Euro als Steuern und Gebühren. Ein Anruf bei der Kundenbetreuung von AF ergab, dass man es nicht genau sagen könnte. Es wurde dann von der Kundenbetreuung mit der entsprechenden Abteilung Rücksprache behalten. Ergebnis war, dass ich 118,98 Euro erstattet bekomme. Das kann ja eigentlich nicht sein. Wenn ich nicht fliege, fallen ja auch keine Steuern und Gebühren an. Der Treibstoffzuschlag (314 Euro) müsste doch eigentlich auch erstattet werden. Darauf habe ich auch hingewiesen. Von der Kundenbetreuung wurde dann gesagt, dass sie dazu nichts sagen können. Eine Durchstellung zu der Fachabteilung oder eine Rufnummer konnte oder wollte man mir nicht geben. :confused: (n) :mad:

Gibt es da irgendwelche Erfahrungen hinsichtlich der Erstattung?
 

sinochess

Aktives Mitglied
28.10.2012
224
17
Treibstoffzuschlag wird normalerweise nicht erstattet. Somit bleibt dir nach Abzug von 314 Euro noch 138,98 übrig. Der Rest von 20 Euro sind wahrscheinlich Stornierungsentgelt.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Der "Treibstoffzuschlag" ist ja längst kein Treibstoffzuschlag mehr sondern ein Teil des Tarifs der aus Gründen der Preisgestaltung (Meilenbuchungen, Reisebürokommissionen etc.) ausgewiesen wird...

In der Regel bekommst Du also wirklich nur Steuern/Gebühren abzüglich Bearbeitungsgebühr zurück. Dass Du ganze EUR 118.98 zurück bekommst, würde ich hier nicht als Enttäuschung sondern schon fast als Erfolg werten!
 
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Jörg

Erfahrenes Mitglied
15.04.2010
607
123
Es ist aber rechtlich sehr fraglich, dass der Treibsoffzuschlag nicht erstattet wird. Dann sollten die Fluggesellschaften diesen in den Flugpreis aufnehmen und alles wäre okay. Wenn er aber extra als Zuschlag aufgeführt wird, dann wird er auch nicht verbraucht, genau wie die Steuern, wenn ich nicht fliege. Ich halte die Regelung rechtlich für mehr als bedenklich. Hat es dazu schon mal ein Urteil gegeben?
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Hat es dazu schon mal ein Urteil gegeben?
Natürlich, diverse. Der Treibstoffzuschlag muss an sich auch zurückgezahlt werden.
Es gibt aber keine gesetzliche Regelung dazu sondern nur Einzelfallentscheidungen - heißt du müsstest einzeln vor Gericht für die Erstattung.
 

sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.586
103
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
Natürlich, diverse. Der Treibstoffzuschlag muss an sich auch zurückgezahlt werden.
Es gibt aber keine gesetzliche Regelung dazu sondern nur Einzelfallentscheidungen - heißt du müsstest einzeln vor Gericht für die Erstattung.

Sehe ich genau so-Wenn Rechtsschutz Versicherung besteht-suche einen guten Anwalt fürs Reiserecht und klage die Erstattung vom Kerosinzuschlag ein-Die Erfolgsaussichten auf Rückzahlung des Spritzuschlags sind sehr gut !
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.802
3.325
Sehe ich genau so-Wenn Rechtsschutz Versicherung besteht-suche einen guten Anwalt fürs Reiserecht und klage die Erstattung vom Kerosinzuschlag ein-Die Erfolgsaussichten auf Rückzahlung des Spritzuschlags sind sehr gut !

Wenn die Erfolgsaussichten gut sind, warum dann die Einschränkung mit der RV?
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.478
Neuss
www.drboese.de
Natürlich, diverse. Der Treibstoffzuschlag muss an sich auch zurückgezahlt werden.
Es gibt aber keine gesetzliche Regelung dazu sondern nur Einzelfallentscheidungen - heißt du müsstest einzeln vor Gericht für die Erstattung.

Wäre nett, wenn Du wenigstens eine einzige Entscheidung nennen könntest. m.W.n. ist das ein urbaner Mythos, soweit es sich auf VAT oder YQ bezieht.
 
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dkest

Erfahrenes Mitglied
22.05.2011
592
52
Hat jemand schon einmal Erfolg gehabt mit der Erstattung von Steuern und Gebühren bei durch OTAs gebuchte Tickets?

AF antwortet (übrigens innerhalb von 12 Stunden per Mail!) dass das Reisebüro für die Erstattung zuständig sei. Um es komplizierter zu machen sind die Tickets auf KLM-Ticketstock ausgestellt, betroffen sind aber AF-Flüge.
 

hagi52156

Aktives Mitglied
18.03.2012
242
51
Habe bei opodo über 300€ (alle Steuern) für einen stornierten Flug mit AF nach La Réunion bekommen.
 

dkest

Erfahrenes Mitglied
22.05.2011
592
52
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Darauf verweisen Airlines gerne... Wer hat denn von der Kreditkarte abgebucht? AF oder KLM? Ggf. sogar Air France Frankfurt?

Blöderweise flug24de. Die Fragestellung hier ist ja die selbe wie fluege.de-Thema, im Netz finden sich einige Quellen die behaupten dass zumindest die reine Rückerstattung von nicht verbrauchten Steuern&Gebühren Airline-Sache ist.

Nur was hilfts wenn AF hier einfach sagt "Bitte wenden Sie sich an ihr Reisebüro".