AB: Flugannullierung VIE - ARN mit nicht stornierbarem Hotel

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OutOfStep

Neues Mitglied
27.02.2014
12
0
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Air Berlin hat meine Flugdaten von VIE nach ARN geändert, da der Flugplan geändert wurde. Der Rückflug kommt quasi einer Annullierung gleich, da um über 10:00h vorverlegt:

| | Flugnummer | Datum / Uhrzeit | Abflughafen | Zielflughafen | Datum / Uhrzeit |
------------------------------------------------------------------------------------------------------
| alt | AB8020Z | 07.12.2016 11:05:00 | Wien (VIE) | Stockholm (ARN) | 07.12.2016 13:15:00 |
------------------------------------------------------------------------------------------------------
| alt | AB8021Z | 10.12.2016 22:15:00 | Stockholm (ARN) | Wien (VIE) | 11.12.2016 00:25:00 |
------------------------------------------------------------------------------------------------------
------------------------------------------------------------------------------------------------------
| neu | AB8405Z | 07.12.2016 10:30:00 | Wien (VIE) | Berlin (TXL) | 07.12.2016 11:45:00 |
------------------------------------------------------------------------------------------------------
| neu | AB8004Z | 07.12.2016 12:40:00 | Berlin (TXL) | Stockholm (ARN) | 07.12.2016 14:10:00 |
------------------------------------------------------------------------------------------------------
| neu | AB8013Z | 10.12.2016 10:35:00 | Stockholm (ARN) | Düsseldorf (DUS) | 10.12.2016 12:35:00 |
------------------------------------------------------------------------------------------------------
| neu | AB8438Z | 10.12.2016 15:45:00 | Düsseldorf (DUS) | Wien (VIE) | 10.12.2016 17:15:00 |

Wir reisen mit 2 kleinen Kindern, da zahlt sich die Reise nicht mehr aus. Die Flugstornierung sollte kein Problem sein - allerdings haben wir ein nicht stornierbares Hotel gebucht. Gibt es hier irgendwelche Ansprüche, die ich geltend machen kann? Danke!
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.208
1.736
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Vorschlag zur Güte: was spricht gegen einen RF am 11.12.? Dort gäbe es noch den späten RF direkt. Und auch am 10.12. gäbe es noch spätere Optionen, wenn auch mit Umstieg (aber immer noch besseren Zeiten als dein ursprünglich gebuchter Flug).

Ist sicher einfacher als das Hotel einzuklagen (und vorher wird AB nicht klein beigeben).
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
973
401
MUC
Die Verbindungen schauen nicht nach Ersatzbeförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus. Fliegt da nix von Austrian oder SAS direkt mit passenden Zeiten?
 

OutOfStep

Neues Mitglied
27.02.2014
12
0
Danke für eure Antworten.

Es gäbe schon einen passenden Flug von Austrian:

Austrian Airlines – Flug 313 (economy) 2:25 Std.
12:50 Mi 7. Dez VIE Wien, Österreich
15:15 Mi 7. Dez ARN Stockholm, Schweden


Austrian Airlines – Flug 314 (economy) 2:20 Std.
17:00 Sa 10. Dez ARN Stockholm, Schweden
19:20 Sa 10. Dez VIE Wien, Österreich

Aber ich weiß nicht, ob eine Umbuchung auf eine andere Fluglinie möglich ist. Einklagen würde ich die Hotelkosten nicht, das zahlt sich ob der EUR 300,- nicht aus, es ist halt ärgerlich. Der Non-Stop Flug am Sonntag ist leider keine Option wegen Schule/Kindergarten am Montag und wir müssen von Wien noch 2h heimfahren.
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.881
27
Am unproblematischsten ist wohl der Storno/Rückerstattung bei AB und Neubuchung bei OS. Die von dir genannten Flüge gibt es aktuell für ca. 180€ p.P.

Er/Sie will die Pauschalentschädigung von 300€ p.P, deswegen drehen wir uns hier die ganze Zeit im Kreis.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.208
1.736
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Danke für eure Antworten.

Es gäbe schon einen passenden Flug von Austrian:

Austrian Airlines – Flug 313 (economy) 2:25 Std.
12:50 Mi 7. Dez VIE Wien, Österreich
15:15 Mi 7. Dez ARN Stockholm, Schweden


Austrian Airlines – Flug 314 (economy) 2:20 Std.
17:00 Sa 10. Dez ARN Stockholm, Schweden
19:20 Sa 10. Dez VIE Wien, Österreich

Aber ich weiß nicht, ob eine Umbuchung auf eine andere Fluglinie möglich ist. Einklagen würde ich die Hotelkosten nicht, das zahlt sich ob der EUR 300,- nicht aus, es ist halt ärgerlich. Der Non-Stop Flug am Sonntag ist leider keine Option wegen Schule/Kindergarten am Montag und wir müssen von Wien noch 2h heimfahren.
Schau dir bei Niki/Air Berlin an welche Flüge für dich passen und lass dich auf diese umbuchen. Das geht einfach über die Hotline. Ja, du hättest ein Anrecht darauf auf obige Flüge umgebucht zu werden. Ist aber schwerer durchzusetzen, keine Ahnung ob du das willst. Du kannst ja einmal fragen, wenn auch auf Nachfrage OS abgelehnt wird, frage nach den für die passenden Verbindungen auf AB.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.394
156
Was spricht denn unabhängig von den Flügen dagegen, beim Hotel anzufragen, ob eine Stornierung wegen der besonderen Umstände möglich ist (oder Verlegung auf anderes WE oder Gutschein)?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Für einen qualifizierten Ratschlag, unter Abwägung aller Chancen, Risiken und Unbequemlichkeiten, wäre es nötig, den Original Flugpreis zu kennen.
 

OutOfStep

Neues Mitglied
27.02.2014
12
0
Danke für die Antworten.

Ich glaube, es liegt da ein Missverständnis vor. Ich möchte nicht die EUR 300,-/Person, sondern das Hotel hat insgesamt EUR 300,- gekostet. Darum schreibe ich ja, dass die Summe relativ gering ist und ich deshalb nicht daran denke, einen Klagsweg einzuschlagen.

@sehammer: Kann man das irgendwo nachlesen, dass ich Anrecht auf die OS Flüge habe?
@schlauberger: Das Hotel möchte leider nicht kostenfrei stornieren
@rotanes: Die Fluge haben für 2 Erwachsene, 1 Kleinkind, 1 Kind EUR für alle zusammen EUR 168,86 gekostet. Den Flug habe ich auch nur aus diesem Grund gebucht, frei nach dem Motto, wenn es so günstig ist, schauen wir uns halt mal Stockholm im Advent an. Darum möchte ich jetzt auch nicht unbedingt OS Flüge auf eigenen Faust buchen, da das den Urlaubspreis glatt verdoppelt.
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Naja, in dem Fall würde ich dann versuchen auf OS oder einen alternativen Flug umbuchen zu lassen. Wenn es nichts wird eben stornieren, Geld zurück und die 300 Euro fürs Hotel abschreiben (als Lehrgeld). Würde Hotels niemals so weit im Voraus absolut unflexibel buchen.

Schade drum, finde aber ohnehin das es deutlich schönere und preiswertere Städte als Stockholm gibt.
 
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Wikinger

Erfahrenes Mitglied
22.09.2015
1.018
228
Wollen die Kinder denn noch trotz der 10 Stunden weniger noch nach Stockholm? Und falls ja, was waren denn die Pläne für Stockholm?
 
Zuletzt bearbeitet:

OutOfStep

Neues Mitglied
27.02.2014
12
0
Update: Ich habe gerade gesehen, dass bei der Mastercard Gold jetzt auch Hotelstornos inkludiert (mit 20 % Selbstbehalt) sind. In dem Fall haben wir ja eine Backup-Variante, falls das nichts wird mit dem Umbuchen auf OS.

Danke an alle!
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.975
1.994
airberlin wird nicht freiwillig auf OS umbuchen. Keine Chance, da Alternativen (via Berlin-Tegel bzw. Düsseldorf) vorhanden sind. Auch wenn sie es rechtlich müssten...
 
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sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.208
1.736
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
@sehammer: Kann man das irgendwo nachlesen, dass ich Anrecht auf die OS Flüge habe?
Anrecht auf die OS-Flüge nicht, aber Anrecht auf folgende Unterstützungsleistungen:

Artikel 8

Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

a) - der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit

- einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

(2) Absatz 1 Buchstabe a) gilt auch für Fluggäste, deren Flüge Bestandteil einer Pauschalreise sind, mit Ausnahme des Anspruchs auf Erstattung, sofern dieser sich aus der Richtlinie 90/314/EWG ergibt.

(3) Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.

Die berümte EU-VO 261/2004 findest du hier.