AB: Innerdeutscher Flug mit Airberlin und Hund

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NautilusIII

Reguläres Mitglied
05.10.2009
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Hallo,

Soeben "Spaß" am Checkin-Schalter:
Airberlin verweigert die Mitnahme eines Hundes in der Kabine bei einem innerdeutschen (Rück)Flug (auf dem Hinflug kein Problem).

In den Reiseunterlagen steht dazu lediglich:
Tier in der Kabine Während des gesamten Fluges muss aus Sicherheitsgründen für das Tier folgendes beachtet werden: Der Transport darf nur in einem geschlossenen, auslauf- und ausbruchsicheren Container (max.10kg inkl Box) erfolgen, die Handgepäckmaße von 55x40x20cm dürfen nicht überschritten werden, der Behälter darf zu keiner Zeit, auch bei Kauf eines Extrasitzes, auf den Sitzplatz gestellt werden, die Transportbox muss unter den Vordersitz geschoben werden und das Tier darf die Transportbox nicht verlassen bzw. der Behälter darf nicht geöffnet werden Für die Einhaltung aller Auflagen und Beschränkungen, die mit der Ein- bzw. Ausfuhr von Tieren verbunden sind, ist ausschließlich der Fluggast verantwortlich. Der Transport von Tieren unterliegt den Bestimmungen der IATA Live Animals Regulations, die auf Anfrage von der Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt werden kann.

Die o.g. Bedingungen sind vollumfänglich erfüllt: Der Hund ist in einer Transportbox, wiegt <4kg, ist gechiped, etc. pp.

Begründet wird nun jedoch mit dem fehlenden Impfpass (bei einem innerdeutschen Flug?) von dem weiter oben auch keine Rede ist.

Die Transportbedingungen konnte man am Schalter nicht vorlegen - auf die Frage auf welche Regelung in diesen man sich beziehe konnte man am Schalter auch keine Auskunft erteilen.
Auf die am Schalter nach der Verweigerung geäußerte Bitte die IATA Live Animals Regulations vorzulegen hieß es nur, dass man auch diese nicht verfügbar habe, aber gerne schriftlich über die Website anfordern könnte (haha). Der Link zu diesen IATA Live Animals Regulations von der Airberlin Website aus führt ins Nirvana ("Page not found" - siehe: https://www.airberlin.com/de/site/landingpages/baggage_services.php?cat=2).

Kennt jmd die genauen Spielregeln und wo diese nachzulesen sind?
 
Zuletzt bearbeitet:

NautilusIII

Reguläres Mitglied
05.10.2009
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Kleines Update für alle dies interessiert:
Airberlin wollte die Entscheidung nun letztlich dem Piloten überlassen.
Nachdem der Pilot von der Pflicht der Vorlage eines Impfpasses auch nichts wusste dürfen wir nun doch mit (schreibe vom Gate).

Dennoch wärs mal interessant die genauen Regelungen in Erfahrung zu bringen :)
 

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Das Problem lautet Outsourcing.
Dies in der Summe mit AB lautet Unwissenheit und Chaos.
Zum Thema kann ich aber nichts beitragen.;)

Guten Flug
 
Zuletzt bearbeitet:

DrThax

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EDLE 07
Kleines Update für alle dies interessiert:
Airberlin wollte die Entscheidung nun letztlich dem Piloten überlassen.
Nachdem der Pilot von der Pflicht der Vorlage eines Impfpasses auch nichts wusste dürfen wir nun doch mit (schreibe vom Gate).

Dennoch wärs mal interessant die genauen Regelungen in Erfahrung zu bringen :)

Vermutlich Unfähigkeit des Bodenpersonals - kommt leider immer häufiger vor, auch bei gängigeren Themen.

P.S.: Ein "Hund" unter 4kg ist kein Hund. ;)
 
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rcs

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Das Problem ist nicht Outsourcing.

Das Problem ist der fehlende Impfpass - dieser ist eigentlich stets verpflichtend mitzuführen, bei grenzüberschreitenden Flügen selbst innerhalb der EU ist dies auch seitens der EU geregelt.

Airberlin sollte - wie alle anderen Airlines auch - diesen Hinweis eigentlich auch auf deren Website hinterlegen.

Glück gehabt, dass es ein Inlandsflug war und eine Ausnahmeentscheidung durch den Kapitän möglich war.
 

DrThax

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Das Problem ist nicht Outsourcing.

Das Problem ist der fehlende Impfpass - dieser ist eigentlich stets verpflichtend mitzuführen, bei grenzüberschreitenden Flügen selbst innerhalb der EU ist dies auch seitens der EU geregelt.
Der OP flog aber nicht grenzüberschreitend.
Dass bei grenzüberschreitendem Verkehr (nicht nur mit Flieger) ein Heimtierausweis incl. Impfpass mitzuführen ist, sollte jedem Heimtierbesitzer indes klar sein. :)
 

NautilusIII

Reguläres Mitglied
05.10.2009
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Das Problem ist der fehlende Impfpass - dieser ist eigentlich stets verpflichtend mitzuführen, bei grenzüberschreitenden Flügen selbst innerhalb der EU ist dies auch seitens der EU geregelt.

Es ging hier um einen nicht-grenzüberschreitenden Flug.
Aber nehmen wir mal an dass das wirklich auch für innerdeutsche Flüge gelten würde; in D gibt es überhaupt keine Pflichtimpfungen für Hunde - es würde also alleine daher schon keinen Sinn ergeben.
Der Pilot hat ja auch bestätigt dass er von so einer Regelung noch nie gehört habe ;)
 

NautilusIII

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Der OP flog aber nicht grenzüberschreitend.
Dass bei grenzüberschreitendem Verkehr (nicht nur mit Flieger) ein Heimtierausweis incl. Impfpass mitzuführen ist, sollte jedem Heimtierbesitzer indes klar sein. :)

Absolut, sobald es ins Ausland geht versteht sich das von selbst.