AB: Rückflug annulliert - Air Berlin

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murphy01

Neues Mitglied
30.06.2014
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0
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Hatte über einen Reiseveranstalter, sieben Tage Hurghada mit Hotel und Hin und Rückflug mit Air Berlin gebucht für zwei Personen.
TXL - Hurghada 21.06.2014 Hurghada - TXL 29.06.14 Abflugszeit 03:15 Uhr.

Am 28.06 sollten wir vom Reiseveranstalter vom Hotel um 00:15 Uhr abgeholt werden und zum Flughafen gefahren werden. Um diese Uhrzeit kam viele Busse aber keiner Richtung TXL. Nicht so schlimm dachten wir, vielleicht in 20 oder 30 min, in Ägypten ist das ja so eine Sache mit der Uhrzeit. Die Leute mit dem Klemmbrett hatten leider auch keine Ahnung. Es ist bereits eine Stunde vergangen. Einige Mitreisende wurden auch langsam nervös. Ich bin in die Lobby und habe das Internet bemüht. Leider sehe ich, dass der Flug, annulliert ist. :(
Nicht mal der Reiseveranstalter wusste bescheid, absolut keiner der Verantwortlichen. Es war bereits 03:30 Uhr bis man uns anbot, ein Zimmer bis morgen zunehmen.

Wir sollten uns um 09:00 Uhr in der Lobby einfinden wie es weitergeht. Der Reiseveranstalter war ratlos und versuchte eine Lösung zu finden. Um 11 Uhr dann die Nachricht das ein Bus um 12:30 Uhr, uns abholen würde und uns nach Marsa Alam bringen würde. (drei Stunden fahrt) Von dort aus sollte ein Flieger von Air Berlin um 18:30 Uhr Richtung MUC starten. Und von MUC sollte es am 30.06.14 um 8:30 Uhr nach TXL gehen.

Der CheckIn in Marsa Alam war eine reine Katastrophe. Auch die dortigen Mitarbeiter von Air Berlin hatten auch nicht wirklich Ahnung. Die Stimmung war aufgeheizt. Um 18:15 Uhr waren alle bereit zum Boarding. Endlich es ging Richtung Deutschland!.

In MUC konnten wir dann im Kempinski Hotel bis zum nächsten Tag einchecken.

Es war eine sehr anstrengende Rückreise. So eine Situation kannte ich nur aus dem fernsehen und hätte nicht gedachte das es mich irgendwann mal trifft.Leider kenne ich den Grund der Annullierung immer noch nicht. Werde mich aber um Schadenersatz für meine Freundin und mich bemühen. Gibt es eine Möglichkeit den Grund der Annullierung festzustellen außer bei der Fluggesellschaft ?

Liebe Grüße
Murphy
 
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tiiimooo

Erfahrenes Mitglied
26.12.2012
391
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Da bei dir ein Reiseveranstalter mit im Spiel ist, musst du alles weitere über diesen klären und es ist auch die Aufgabe des Veranstalters den Flugstatus zu überprüfen und eine geeignete Alternative anzubieten, wenn es zu Komplikationen kommt.
 
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Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.245
553
MUC/EDMM
Der Grund der Flugannullierung spielt für Dich eine nur untergeordnete Rolle. Dein Ansprechpartner ist der (Pauschal-)Reiseveranstalter. In dessen T&C steht bestimmt, dass Änderungen von Flugzeit/Fluggesellschaft vorbehalten sind.
Aber wende Dich mal an den User "Umsteiger". Er ist auf Reiserecht spezialisiert.
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Der Grund der Flugannullierung spielt für Dich eine nur untergeordnete Rolle. Dein Ansprechpartner ist der (Pauschal-)Reiseveranstalter. In dessen T&C steht bestimmt, dass Änderungen von Flugzeit/Fluggesellschaft vorbehalten sind.
Aber wende Dich mal an den User "Umsteiger". Er ist auf Reiserecht spezialisiert.

Da bei dir ein Reiseveranstalter mit im Spiel ist, musst du alles weitere über diesen klären und es ist auch die Aufgabe des Veranstalters den Flugstatus zu überprüfen und eine geeignete Alternative anzubieten, wenn es zu Komplikationen kommt.

Dies ist falsch, sorry für das klare Wort.

Eine Kompensation gemäß EU261 kann selbstverständlich auch bei einer Pauschalreise direkt an die Airline gerichtet werden.

Selbiges habe ich gemacht und letztendlich gewonnen - ohne ein einziges Wort mit der TUI als Reiseveranstalter zu sprechen.

http://www.vielfliegertreff.de/reis...r-flugzeug-delaygrund-wegen-kompensation.html
 

Ventus2

Erfahrenes Mitglied
05.04.2011
2.495
51
Eine Kompensation gemäß EU261 kann selbstverständlich auch bei einer Pauschalreise direkt an die Airline gerichtet werden.
Wobei gegen den Veranstalter mehr Ansprüche bestehen. Stichwort entgangene Urlaubsfreude usw. aber man kann ja auch alle seine Ansprüche gegenüber allen einfordern...
 
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gkl

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
1.296
29
ZRH / SIN
Hatte über einen Reiseveranstalter, sieben Tage Hurghada mit Hotel und Hin und Rückflug mit Air Berlin gebucht für zwei Personen.
TXL - Hurghada 21.06.2014 Hurghada - TXL 29.06.14 Abflugszeit 03:15 Uhr.
Gibt es eine Möglichkeit den Grund der Annullierung festzustellen außer bei der Fluggesellschaft ?
Ich war am 28.6. abends in TXL, um 21:30 bin ich nach LED geflogen, am Nachbargate war der Flug NACH HRG ganz normal angeschrieben, Passagiere haben auch aufs Boarding gewartet. Völlig zufällig habe ich nachher gesehen, dass der Flug annulliert wurde - muss also sehr kurzfristig gewesen sein, da eine halbe Stunde vorher noch alles normal war.
 
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murphy01

Neues Mitglied
30.06.2014
4
0
Vielen Dank für die Hilfe. Ich werde mich an beide richten. Eine Antwort habe ich schon vom Reiseveranstalter erhalten. Ich solle die Bordkarten in Kopie für die Ersatzflüge einreichen da denen noch keine detallierte Informationen von Air Berlin vorliegen.

Eine Frage habe ich noch, kriegt man nachträglich über annullierte Flüge eine Bestätigung ?

Gruß
Murphy
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Was mich an der Geschichte stört, ist die Tatsache, dass der Reiseveranstalter von nichts gewusst haben will, aber den Bus zum Flughafen trotzdem schon abbestellen konnte.
Das passt nicht!

Und da sind wir dann bei der Verantwortung für den Ärger.

Denn ich gehe davon aus, dass der Reiseveranstalter nämlich sehr wohl wusste, dass der Flug ausfällt.
Die Frage ist jetzt, wie lange vor dem geplanten Abflugtermin und warum.
Auch die Nummer mit der Einreichung der Bordkarten halte ich (leider für Dich) nur für eine Hinhaltetaktik.
Er sollte doch am besten wissen, wen er auf welchen Flieger umgebucht hat. Nach Deiner Schilderung hast Du Dir den Ersatztransport doch nicht selber organisiert. (dann, und nur dann, würde ich die Nummer mit den Bordkarten verstehen)

Fakt ist allerdings auch, dass AB3155 ein ganz normaler Linienflug von HRG nach TXL ist, den man auch über AB direkt buchen kann.
Wenn der also irgendwo im Umlauf des Tages (warum auch immer) hängen geblieben ist, dann kannst Du Deine Ansprüche schon auch direkt an AB richten.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.245
553
MUC/EDMM
Dies ist falsch, sorry für das klare Wort.
(...)

Halte ich für ein Gerücht. Kann sein, dass bei Dir (ohne Anerkennung einer Zahlungspflicht) gezahlt wurde, aber...

... bei einer Pauschalreise wird allenfalls eine unverbindliche Flugzeiten/Airline-Angabe gemacht.

Frage:
Woraus resultiert ein rechtlicher Anspruch gegen AB?
Der TO hatte nicht einmal ein gültiges AB-Ticket für den Rückflug in der Hand, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
... bei einer Pauschalreise wird allenfalls eine unverbindliche Flugzeiten/Airline-Angabe gemacht.
...
Der TO hatte nicht einmal ein gültiges AB-Ticket für den Rückflug in der Hand, oder?

Das mag bei der Buchung stimmen.
Aber spätestens mit der Übersendung der endgültigen Reiseunterlagen bekommt man doch wohl die exakten Flugdaten übermittelt.
Schließlich soll der Reisende doch zur richtigen Zeit am richtigen Schalter (der Airline) stehen.

Und nebenbei, bei den letzten 300 Flügen hatte ich kein "richtiges" Ticket mehr in der Hand.
Das hat sich in Zeiten des E-Ticket doch wohl etwas überlebt.

Bei meinen letzten Buchungen über einen Reiseveranstalter hatte ich aber immer einen (oder mehrere) Vocher für exakt meinen Flug unter Angabe von Flugnummer und Uhrzeiten.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.245
553
MUC/EDMM
(...)
Und nebenbei, bei den letzten 300 Flügen hatte ich kein "richtiges" Ticket mehr in der Hand.
Das hat sich in Zeiten des E-Ticket doch wohl etwas überlebt.

Damit hattest Du ein "gültiges" Ticket in der Hand. Damit meine ich kein Papier-Ticket, sondern ein GÜLTIGES Ticket (was heutzutage allermeist ein etix ist).

Bei meinen letzten Buchungen über einen Reiseveranstalter hatte ich aber immer einen (oder mehrere) Vocher für exakt meinen Flug unter Angabe von Flugnummer und Uhrzeiten.

Dann sieht die Sache anders aus, weil Du ja ein GÜLTIGES "Traveldocument" (trivial gesprochen "Ticket") mit Anspruch gegen (die im Voucher genannte) Airline hast.
Allerdings habe ich den TO so verstanden, dass er allenfalls in der "Abreisemappe" am Urlaubsort seinen Namen und die Abholzeit neben der Nennung der Airline als "Willensbekundung" des Reiseveranstalters hat, den Rückflug mit genau diesem AB-Flug durchzuführen??

Wie auch immer, aufgrund der üblen Rückreise-Situation würde ich in jedem Fall versuchen, auch direkt bei AB Kompensation einzufordern. Allerdings würde ich dazu einen (erfahrenen) Anwalt für Reiserecht involvieren, damit die Ansprüche gleich korrekt gestellt werden können.
 
Zuletzt bearbeitet:

murphy01

Neues Mitglied
30.06.2014
4
0
Im Hotel war der Reiseveranstalter vor Ort. Der aber hatte Null Informationen über die Annullierung. Er hat nur den Transfer zur nächsten Stadt/Flughafen organisiert.
Als wir im Bus saßen, ist ein Mann eingestiegen der sich als "Vertreter von Air Berlin" vorstellte und uns erklärte das alles für den Rückflug organisiert sei. So war das dann auch.

Meine Reisebegleiterin und ich hatten einen Flugschein/Voucher wo alles exakt draufstand den wir auch für den CheckIn benutzt haben und dafür die Bordkarten bekommen haben. Das Problem ist, als Beweis das der Flug annuliert wurde, brauche ich die Bestätigung oder ?
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Das Problem ist, als Beweis das der Flug annuliert wurde, brauche ich die Bestätigung oder ?
Nö!

Du hast verbindliche Reiseunterlagen erhalten.
Darin war AB als Airline genannt.
AB hat Dich nun mit einem anderen Flug, und der damit verbundenen erheblichen Verspätung, in die Heimat gebracht.

AB muss nun beweisen, dass es höhere Gewalt war, dass sie Dich nicht mit dem zugesicherten Flieger ans Ziel gebracht haben.

Denn selbst wenn der Flug stattgefunden hat (und z.B. überbucht war), bist Du von der Airline zu spät ans Ziel gebracht worden.
 
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Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.010
1.834
DRS, ALC
Ja , ein Flug ist von AB ausgefallen. Der Grund ist völlig egal, kann ja wirklich mal passieren. Die Frage ist jedoch wie geht man damit um. War am Sonntag auf einem AB Flug von HRG nach DRS. Wir erhielten die Info das unser Flug ca.30 min Verspätung hat, weil Gäste von AB gebucht nach TXL vom Vortag bis DRS mitgenommen werden. Während des Flug gab es für die "Berliner" immer Hinweise das ein Transfer nach Berlin in Dresden bereit steht. Im Terminal gab es auch weitere Hinweise. Fand die Orga von AB ganz in Ordnung.
 
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Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.245
553
MUC/EDMM
(. ..) vom Hotel um 00:15 Uhr abgeholt werden und zum Flughafen gefahren werden.
(...) war bereits 03:30 Uhr bis man uns anbot, ein Zimmer bis morgen zunehmen.
(...)sollten uns um 09:00 Uhr in der Lobby einfinden wie es weitergeht.
(...) Um 11 Uhr dann die Nachricht das ein Bus um 12:30 Uhr, uns abholen würde und uns nach Marsa Alam bringen würde. (drei Stunden fahrt)
(...) sollte ein Flieger von Air Berlin um 18:30 Uhr Richtung MUC starten. (...)von MUC sollte es am 30.06.14 um 8:30 Uhr nach TXL gehen.
(...)

Es war eine sehr anstrengende Rückreise.

Auch ich fliege gern AB, aber 1,5d später aus Ägypten anzukommen, ist bei der kurzen Strecke schon ein Knaller.
Sicherlich liegt bei AB nur eine Teilschuld, indem sie ihren Flug canceln.
Sicherlich war der Reiseveranstalter mit der Situation überfordert.
Sicherlich kann so etwas immer wieder mal passieren.

Aber ich kann den TO verstehen, dass er für all die durchgemachten Unannehmlichkeiten eine Kompensation wünscht.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Weiß nicht, ob das so hier geschrieben wurde:

Gegenüber dem Reiseveranstalter sollte man eine Reisepreisminderung geltend machen in Höhe v. fünf Prozent für jede volle Stunde ab der 5. Stunde. Und zwar im Verhältnis zum Tagesreisepreis, sprich: nach 24 Stunden sollte prinzipiell der Preis eines vollen Reisetages drin sein.

Die 400 pro Nase dann gegen AB.

Meist finden dann eine Art Schwarzer-Peter-Spiel statt, an dem sich dann geradezu exemplarisch zeigt, sie sinnvoll es war, dass der Gesetzgeber den Schuldner klar definiert hat. Muss man sich also nicht von irritieren lassen.

Soweit scheint das auch eine sichere Sache. Schwieriger zu beantworten ist da schon die Frage, ob AB die Ausgleichszahlung auf einen möglicherweise vom Reiseveranstalter gezahlten Minderungsbetrag anrechnen darf. Ich meine: nein, da das Gesetz ausdrücklich von "Schadensersatz" spricht, auf den angerechnet werden darf. Minderung bedeutet aber im Prinzip ja nur, dass ein höherer Kaufpreis gezahlt wurde, als die "Ware" tatsächlich wert war. Insofern im Zweifel ruhig beides fordern!
 
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murphy01

Neues Mitglied
30.06.2014
4
0
Hallo,

nachdem ich eine Rechtsanwältin für den Fall beauftragt habe, die gegen Air Berlin und dem Reiseveranstalter vorgegangen ist, gab es für uns letzte Woche positive Nachrichten.

Air Berlin hat pro Person 400,00 EUR Schadenersatz gezahlt, der Reiseveranstalter jeweils 35,00 EUR pro Person plus zwei mal einen 25,00 EUR Reisegutschein.
Ich bin zufrieden! und der Fall ist für mich erledigt.

Vielen dank nochmal für eure Ratschläge und Hilfe. (y)
 

malukapi

Erfahrenes Mitglied
23.08.2012
1.464
6
52
MUC
Hallo,

nachdem ich eine Rechtsanwältin für den Fall beauftragt habe, die gegen Air Berlin und dem Reiseveranstalter vorgegangen ist, gab es für uns letzte Woche positive Nachrichten.

Air Berlin hat pro Person 400,00 EUR Schadenersatz gezahlt, der Reiseveranstalter jeweils 35,00 EUR pro Person plus zwei mal einen 25,00 EUR Reisegutschein.
Ich bin zufrieden! und der Fall ist für mich erledigt.

Vielen dank nochmal für eure Ratschläge und Hilfe. (y)
Wow....geht das echt so schnell?