ANZEIGE
Moin zusammen,
auf der Strecke AUH - DUS - HAM ist mein Gepäck leider in DUS liegen geblieben. Da ich Montag wieder los muss, der Koffer bis Sonntag wohl nicht mehr bei mir eintreffen wird und in dem Koffer Dinge sind, die ich definitiv benötige, werde ich wohl einige Sachen morgen neu kaufen müssen.
Inwieweit kann ich AB in den ersten 5 Tagen haftbar machen für derartige Schäden, die mir entstehen?
Lieben Dank
auf der Strecke AUH - DUS - HAM ist mein Gepäck leider in DUS liegen geblieben. Da ich Montag wieder los muss, der Koffer bis Sonntag wohl nicht mehr bei mir eintreffen wird und in dem Koffer Dinge sind, die ich definitiv benötige, werde ich wohl einige Sachen morgen neu kaufen müssen.
Inwieweit kann ich AB in den ersten 5 Tagen haftbar machen für derartige Schäden, die mir entstehen?
Lieben Dank