AB: Air Berlin droht ein Verbot mit Codeshare-Fluegen

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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.174
4.695
HAM
Der Fall dürfte ohnehin noch vor dem EuGH landen. Und ich vermute, LBA und Bundesregierung werden da eine Schlappe einstecken.
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.710
12
CDG/MUC
Sehe da auch eher eine Niederlage für die Kläger, wenn es vor den EuGH geht. Fraglich bleibt, ob es vor einem endgültigen Urteil eventuell schon Einschränkungen geben wird.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Ich frage mich nur, was an den beanstandeten Codeshare-Verbindungen zu genehmigen oder verbieten sein soll.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.799
2.295
CGN
Besteht das Luftverkehrsabkommen nicht zwischen D und den VAE? Warum hat denn da dann der EuGH mitzuentscheiden?
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.710
12
CDG/MUC
Nun ja, es geht hierbei ja scheinbar nicht nur um Verbindungen zwischen VAE und Deutschland (oder sind mit den 30 Codeshares wirklich nur AB-Verbindung nach Abu Dhabi gemeint, das geht aus dem Artikel nicht hervor?). Ein Verbot von Codeshare-Verbindungen innerhalb der Europäischen Union würden den EuGH im Sinne der Gleichberechtigung durchaus etwas angehen. Geht es um innerdeutsche Verbindungen wäre das Interesse zwar geringer, möglicht scheint aber auch hier ein Gang vor europäische Gerichte.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Ein Verbot von Codeshare-Verbindungen innerhalb der Europäischen Union würden den EuGH im Sinne der Gleichberechtigung durchaus etwas angehen.
Das wäre aber ein Novum und würde so sicher keine Berechtigung haben - Airlines aus Nordamerika oder Asien codesharen hier ja auch munter kreuz und quer.
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.710
12
CDG/MUC
Das wäre aber ein Novum und würde so sicher keine Berechtigung haben - Airlines aus Nordamerika oder Asien codesharen hier ja auch munter kreuz und quer.

Und genau darum geht es. Der Verbot von Codeshares für gewisse Airlines ist diskriminierend. Es gibt nun mal keine Berechtigung dafür, dass man Etihad AB-Codeshares innerhalb der EU verbietet, während man United eben solche durchführen lässt (wenngleich die natürlich keinen Anteil an der Lufthansa halten). Ein Verbot wäre nur dann gerechtfertigt, wenn einzig Etihad davon profitieren würde, Air Berlin aber nicht. Dem scheint aber keineswegs so zu sein, weswegen ich ein Verbot einzig für diskriminierend halte. Genau das würde den EuGH als höchste europäische Instanz durchaus etwas angehen, auch wenn es ein Novum wäre.
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.651
3.924
Gummersbach
Es geht darum , daß man von Abu Ali mit Air Ali - Flugnummer via Berlin beisielsweise nach Helsinki düsen kann . Dort hat aber Herzog Ali_Bert als solcher keine Verkehrsrechte und mit einem angeblich beherrschendem Einfluß auf Aero Berlin de facto eben doch .
 

lutscher

Aktives Mitglied
13.06.2011
131
60
Die VC zum Thema: Link

Das Luftfahrtbundesamt (LBA) untersucht derzeit Verkehrsrechte, die im Zusammenhang mit Code-Share-Flügen von Air Berlin und Etihad vergeben wurden. Die Vergabe von Verkehrsrechten basiert auf zwischenstaatlichen Verträgen auf deren Basis auch andere deutsche Fluggesellschaften Code-Share-Verbindungen mit nichteuropäischen Fluggesellschaften anbieten.
"Verkehrsrechtsabkommen müssen dazu dienen, dass ausländische Unternehmen nicht einseitig auf Kosten von deutschen Unternehmen und deren Arbeitsplätzen expandieren.“, so VC-Pressesprecher Jörg Handwerg, "Die Deutschen Fluggesellschaften sind durch die Alleingänge bei Luftverkehrssteuer und Emissionsabgabe schon über Gebühr benachteiligt, dies trifft gerade auch die Air Berlin. Für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur brauchen wir starke deutsche Fluggesellschaften."
Die derzeit durch das LBA untersuchten Code-Share Flugrechte von Air Berlin und Etihad werden nach Auskunft der Air Berlin Konzernführung hingegen ausnahmslos durch Air Berlin- Flugzeuge und tarifiertes Cockpitpersonal durchgeführt. Insofern gibt es in diesem Zusammenhang keinerlei Befürchtung der Vereinigung Cockpit, dass sich eine Genehmigung dieser Verkehrsrechte durch das LBA, wie sie in den vergangenen Jahren bereits mehrfach erteilt wurde, negativ auf die Arbeitsplätze auswirken könnte.

Die Vereinigung Cockpit vertritt die Interessen von über 9400 Piloten und wird sich weiterhin für den Erhalt der Arbeitsplätze bei Air Berlin einsetzen.
 

747830

Erfahrenes Mitglied
24.02.2012
958
0
Und genau darum geht es. Der Verbot von Codeshares für gewisse Airlines ist diskriminierend. Es gibt nun mal keine Berechtigung dafür, dass man Etihad AB-Codeshares innerhalb der EU verbietet, während man United eben solche durchführen lässt (wenngleich die natürlich keinen Anteil an der Lufthansa halten). Ein Verbot wäre nur dann gerechtfertigt, wenn einzig Etihad davon profitieren würde, Air Berlin aber nicht. Dem scheint aber keineswegs so zu sein, weswegen ich ein Verbot einzig für diskriminierend halte. Genau das würde den EuGH als höchste europäische Instanz durchaus etwas angehen, auch wenn es ein Novum wäre.
Ich glaube, das siehst Du falsch.

Wenn EY einen Itinerary AUH-TXL-KGD unter eigenem Code anbieten will, müssen die Authorities aller berührten Länder zustimmen - VAE, D, RUS.

Wenn EY einen Itinerary AUH-DUS-GOT unter eigenem Code anbieten will, müssen die Authorities aller berührten Länder zustimmen - VAE, D, S.

Aus letzterem Beispiel sieht man, daß innerhalb der EU durchaus Schweden Deutschland verklagen könnte, soweit eine deutsche Genehmigung zum Verkauf solcher Itineraries schwedische Interessen verletzt, das ein eigenes Abkommen mit VAE unterhält, da die EU-Länder ihre Abkommen mit VAE untereinander weder harmonisiert, noch bislang vereinigt haben. Solange kommt es auf die einzelnen, bilateralen Abkommen in Summe an, die gleichberechtigt nebeneinander stehen.

Für Staaten wie die USA, die bereits einen EU-weiten Open Sky verhandelt haben, gilt solches natürlich nicht.

Wo rechtswidrige Genehmigungen sind, war Willkür oder Inkompetenz.
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.710
12
CDG/MUC
Ich glaube, das siehst Du falsch.

Wenn EY einen Itinerary AUH-TXL-KGD unter eigenem Code anbieten will, müssen die Authorities aller berührten Länder zustimmen - VAE, D, RUS.

Wenn EY einen Itinerary AUH-DUS-GOT unter eigenem Code anbieten will, müssen die Authorities aller berührten Länder zustimmen - VAE, D, S.

Aus letzterem Beispiel sieht man, daß innerhalb der EU durchaus Schweden Deutschland verklagen könnte, soweit eine deutsche Genehmigung zum Verkauf solcher Itineraries schwedische Interessen verletzt, das ein eigenes Abkommen mit VAE unterhält, da die EU-Länder ihre Abkommen mit VAE untereinander weder harmonisiert, noch bislang vereinigt haben. Solange kommt es auf die einzelnen, bilateralen Abkommen in Summe an, die gleichberechtigt nebeneinander stehen.

Für Staaten wie die USA, die bereits einen EU-weiten Open Sky verhandelt haben, gilt solches natürlich nicht.

Wo rechtswidrige Genehmigungen sind, war Willkür oder Inkompetenz.

Das ist vollkommen richtig, dennoch steht eben dadurch der Weg offen, sich vor dem EuGH um eine Lösung zu bemühen. Immerhin würde Schweden eine deutsche Airline durch den Entzug der Rechte diskriminieren, es sei denn es lägen berechtige Gründe für ein "Verbot" vor. Ob es eben jene gibt wage ich im Moment (insbesondere im Hinblick auf die enorme Anzahl an Codeshare-Verbindungen auf dem europäischen Markt) zu bezweifeln. Aber genau darüber hätten europäische Gerichte zu entscheiden, sollte es mehrere Länder betreffen, die entweder gegeneinander oder etwa gegen ein Unternehmen vorgehen wollen.
 
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747830

Erfahrenes Mitglied
24.02.2012
958
0
Schweden diskriminierte ja AB nicht, wenn die EY-Flugnummern ex Schweden geschlossen würden bzw. AB für jeden "EY"-Verkaufsvorgang eine Buße auferlegt würde.

Aus Schwedens Sicht ist das einfach unlauterer Wettbewerb. Im Übrigen kommt es auf die kommerzielle Ausgestaltung des EY-AB-Csh-Abkommens an. Wenn sich das wie die übrigen bilateralen Transaktionen dieser Airlines als verdeckter Geldtransfer herausstellt...
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.010
7.067
Das ist vollkommen richtig, dennoch steht eben dadurch der Weg offen, sich vor dem EuGH um eine Lösung zu bemühen. Immerhin würde Schweden eine deutsche Airline durch den Entzug der Rechte diskriminieren, es sei denn es lägen berechtige Gründe für ein "Verbot" vor..

Wie kommst du darauf? Ab dürfte doch weiter die Strecke fliegen -nur eben nicht mit EY Flugnummer.
 
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m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.710
12
CDG/MUC
Das allerdings ist ein geschäftlicher Nachteil. Es ist ja wohl unschwer zu erkennen, dass die AB-Maschine ohne Codeshare weniger voll wäre, was einem Schaden für die Gesellschaft entsprechen würde. Um einen Codeshare-Flug zu verbieten, müsste die Regierung sehr gute Argumente aufbringen. Mit welcher Begründung könntest du ansonsten eine Codeshare-Verbindung mit EY verbieten, während du eine mit, sagen wir mal Malaysia Airlines, erlaubst? Natürlich kenne weder ich noch sonst irgendjemand hier die genaue Ausgestaltung der jeweiligen bilateralen Abkommen, ein einfaches "Verbot" stelle ich mir aber schlichtweg schwierig vor, es sei denn, Codeshare-Flüge wären in dem Abekommen effektiv ausgeschlossen, verboten oder ähnliches. Das wiederum kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, ansonsten wären die Codeshares ja gar nicht eingeführt worden.
 

cim

Erfahrenes Mitglied
04.04.2011
578
2
Ob BA sich von dieser Aktion inspieren lässt und demnächst EasyJet (wegen den Codeshares mit Emirates) vor den Kader zerren lässt?
 
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