AB: Keine Namensänderungen bei airberlin-Tickets mehr möglich

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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
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Seit 09. Juli 2015 ist die Übertragung eines gebuchten Tickets auf eine andere Person, d.h. eine Namensänderung gegen die Umbuchungsgebühr, nicht mehr möglich. Diese Regelung gilt für alle Tickets, die seit dem 09. Juli 2015 für einen veröffentlichten Tarif ausgestellt werden.

Namenskorrekturen sind weiterhin gestattet, d.h. die Namen der Reisenden dürfen weiterhin in Reservierungen und im Ticket an den Namen laut Reisedokument angepasst werden. Eine Namenskorrektur ist nach Ticketausstellung grundsätzlich nur möglich, wenn das Ticket ausschließlich auf airberlin group Flügen (AB/HG/4T) ausgestellt wurde, d.h. die airberlin group ist Marketing und Operating Carrier. Dabei gilt das bekannte Maximum von 3 Zeichen als Namenskorrektur.
 

Panther

Erfahrenes Mitglied
09.12.2013
849
-3
HAM
Da bei der Namensänderung auch immer die Tarifdifferenz zum aktuellen Preis zu zahlen war, sehe ich nicht, was das jetzt mit Ebay und Co zu tun haben soll.
Ich kannte das Procedere mit den Ticketverkäufen mit Namensänderung von Ebay und Co leider nur vom lesen. Was könnte sonst ein Beweggrund sein ?
 

Dziubdziuk

Erfahrenes Mitglied
02.03.2014
434
0
Heidenheim
Mehr Ticketwert, der ins Vollstorno ohne Erstattung läuft.

Das verstehe ich jetzt nicht ganz, wenn man bisher ja die Differenz zu dem aktuellen Tarif plus Umbuchungsgebühr zahlen musste ist das doch von Seiten AB besser. Bedeutet doch das man an einem bereits verkauften Sitzplatz noch etwas verdienen kann.

Wenn AB jetzt diese Praxis nicht mehr zulässt dann kann man doch nur wenn der Kunde das Ticket von sich aus storniert den Platz weiterverkaufen. Wenn der Kunde jetzt aber keine Möglichkeit hat das Ticket eventuell an Bekannte oder Ebay weiterzuverkaufen wenn er den Termin nicht wahrnehmen kann, wieso sollte er dann aktiv auf AB zu gehen und sagen ich fliege nicht mit. Er könnte doch auch einfach das Ticket verfallen lassen (No-Show). Das hätte zur Folge das AB bis zuletzt nicht weis ob ein Sitz eventuell weiterverkauft werden kann. Ergo kann an einem Sitzplatz in diesem Fall auch nicht doppelt verdient werden.
 
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bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Seit 09. Juli 2015 ist die Übertragung eines gebuchten Tickets auf eine andere Person, d.h. eine Namensänderung gegen die Umbuchungsgebühr, nicht mehr möglich. Diese Regelung gilt für alle Tickets, die seit dem 09. Juli 2015 für einen veröffentlichten Tarif ausgestellt werden.

Namenskorrekturen sind weiterhin gestattet, d.h. die Namen der Reisenden dürfen weiterhin in Reservierungen und im Ticket an den Namen laut Reisedokument angepasst werden. Eine Namenskorrektur ist nach Ticketausstellung grundsätzlich nur möglich, wenn das Ticket ausschließlich auf airberlin group Flügen (AB/HG/4T) ausgestellt wurde, d.h. die airberlin group ist Marketing und Operating Carrier. Dabei gilt das bekannte Maximum von 3 Zeichen als Namenskorrektur.

Ist das rechtlich haltbar? Hier wird eine Beförderungsleistung geschuldet. Wenn die Namensänderung nun gar nicht mehr gestattet wird (auch gegen Gebühr nicht), dann erschleicht sich der Service-Anbeiter ein Endgelt gegen jegliche Gegenleistung. Bin mir sicher, dass das vor Gericht nicht haltbar ist, wenn der Kunde eine Namensänderung angefragt und abgelehnt bekommen hat.
 

segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
0
DUS & VIE
Ich kannte das Procedere mit den Ticketverkäufen mit Namensänderung von Ebay und Co leider nur vom lesen. Was könnte sonst ein Beweggrund sein ?

Teil-Zitat:

Die Identität des Passagiers wird in der Regel nicht mehr geprüft. Nach dem Absturz der Germanwings-Maschine habe man bei den Passagieren und Besatzungsmitgliedern überprüft, ob sie den Behörden als so genannte Gefährder bekannt gewesen seien, sagte de Maizière der “Bild“-Zeitung. “Wir mussten aber feststellen, dass zunächst gar nicht klar war, wer überhaupt in dem Flugzeug saß.“ Grund sei der Wegfall der Grenzkontrollen nach dem Schengener Abkommen, das den ausweisfreien Verkehr zwischen den Unterzeichnerstaaten vorsieht. Kontrollen gib es seither nur noch ausnahmsweise. “Wenn ein Passagier sein Ticket an jemand anderen abtritt, wird nur der Name des ersten Passagiers erfasst. Das ist ein riesiges Sicherheitsproblem, und wir müssen ernsthaft überlegen, ob das in Zukunft wirklich noch so bleiben kann“, sagte der Innenminister.

Flugsicherheit im Schengen-Raum: Thomas de Maizière will zurück zu Ausweiskontrollen - Politik - Tagesspiegel
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Ich nehme jetzt mal an das Namensänderungen nach zum Beispiel einer Hochzeit da nicht drunter fallen oder?

So isses,
Das folgende steht schon auf der Webseite

Die Übertragung des Tickets auf eine andere Person ist nicht möglich. In Ausnahmefällen können Namenskorrekturen (z. B. bei Tippfehlern oder nach Heirat) telefonisch über das Service Center vorgenommen werden. Dies setzt voraus, dass der Flug noch nicht eingecheckt wurde.
 
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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
Die Übertragung des Tickets auf eine andere Person ist nicht möglich. In Ausnahmefällen können Namenskorrekturen (z. B. bei Tippfehlern oder nach Heirat) telefonisch über das Service Center vorgenommen werden. Dies setzt voraus, dass der Flug noch nicht eingecheckt wurde.

Sprich man kann nicht OLCI machen, dann geschwind heiraten und danach wegfliegen. Sauerei!
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.042
896
TXL
Namensänderungen und ob Bordkarten ggf. abgegeben werden sind zwei Paar Schuhe!
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.640
549
Bayern & Tirol
Maßnahme ist eine reine Revenue Protection. AB war eine der sehr wenigen Airlines, die Name-Changes erlaubt habe.

Anders sieht es bei Pauschalreisen aus: Hier muss es dem Kunden immer möglich sein, gegen eine angemessene Gebühr einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Änderungen sollten für Veranstaltertarife somit nicht gelten.
 
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rcs

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06.03.2009
27.517
4.475
München
Kannst du oder jemand anderes das näher ausführen? Nach meinem Verständnis (siehe auch Post #9) wäre das bisherige System welches Name-Changes erlaubt doch wesentlich besser geeignet um Einnahmen zu sichern und zu erhöhen.
Nehmen wir mal an, das nicht erstattbare Ticket hat 300 EUR gekostet. Jetzt soll eine Namensänderung durchgeführt werden.

Name Change nach altem Muster: 70 EUR Umbuchungsgebühr + z.B. 150 EUR Tarifdifferenz zum alten Tarif = 220 EUR für AB

Nach neuem Muster: Storno des alten Tickets mit ein paar Euro Tax Refund (sagen wir mal 50 EUR), plus Neuverkauf zu 450 EUR = 400 EUR für AB
 

Dziubdziuk

Erfahrenes Mitglied
02.03.2014
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Heidenheim
Nehmen wir mal an, das nicht erstattbare Ticket hat 300 EUR gekostet. Jetzt soll eine Namensänderung durchgeführt werden.

Name Change nach altem Muster: 70 EUR Umbuchungsgebühr + z.B. 150 EUR Tarifdifferenz zum alten Tarif = 220 EUR für AB

Nach neuem Muster: Storno des alten Tickets mit ein paar Euro Tax Refund (sagen wir mal 50 EUR), plus Neuverkauf zu 450 EUR = 400 EUR für AB

Danke für die Antwort. Aber aus meiner Sicht ist dies etwas zu kurz gedacht. Wer sagt den das nach der Änderung die Anzahl der Tickets die durch eine Namensänderung umgebucht werden gleichhoch ist mit der Anzahl der stornierten Tickets?

Aus der Sicht der Kunden könnte ich mir folgendes Szenario vorstellen:

Altes Muster:

Ich kaufe mir ein nicht erstattbares Ticket für 300 €. Jetzt kann ich aus irgendwelchen Gründen den Flug nicht antreten. Um meinen Verlust gering zu halten Verkaufe ich das Ticket bei ebay für einen Betrag > Tax Refund (z.B. 150 €). Der neue Besitzer des Tickets zahlt nun die aus deinem Beispiel genannten 220 € an AB. Vorteil für mich: 250 € (300 € - 50 € Tax Refund) wegzuschmeißen konnte ich den Verlust auf 150 € reduzieren. Vorteil für den Neukäufer: statt regulär 450 € zu zahlen musste er nur 370 € zahlen (150 für mein Ticket + 220 € Umbuchung und Tarifdifferenz). Vorteil für AB 220 € + einen Sitzplatz den sie weiterverkaufen können.

Neues Muster:

Selbe Ausgangssituation. Unterschied ist nun das ich als Kunde nur noch die Möglichkeit habe ein paar Euro Tax Refund zu bekommen. Ich könnte jetzt pro aktiv auf AB zu gehen und im Vorfeld mitteilen das ich nicht mitfliegen kann und stornieren möchte. Da ich aber keine Lust habe in der Warteschleife zu hängen und ewig zu diskutieren, lass ich das Ticket einfach verfallen (No-Show) und schick später einfach ein Brief mit der Bitte um Tax Refund.

Für AB bedeutet dies nun das sie einen leeren Sitz durch die Gegend geflogen haben. Während Sie nach altem Muster an einem Sitz 520 € verdient haben, besteht die Gefahr das Sie nach dem neuen Muster an einem Sitz nur noch 250 € verdienen.
 

rcs

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06.03.2009
27.517
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München
Du vergisst bei Deiner Rechnung, dass der Graumarkt auf ebay zu vernachlässigen ist und man nach dem neuen Muster mit 450 € des Neukunden plus Deinen nicht erstattbaren 250 € rechnet. Macht also 700 € statt 520 €.
 
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Dziubdziuk

Erfahrenes Mitglied
02.03.2014
434
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Heidenheim
Die 700 € gibt es aber auch nur wenn für AB alles gut läuft und der Kunde vor Flug storniert. Im schlechtesten Fall (No-Show) gibt es dann für AB nur die 250 €. Gemessen an unserem Beispiel von vorher 520 € ist die Differenz nach unten größer als das potentielle Plus nach oben.

Ich hoffe einfach das sich AB hier nicht verzettelt hat und die Chancen (Stornierung durch Kunde) größer sind als die Risiken (No-Show) zumal die Nachricht für mich als Kunden ja im Vergleich zu vorher eine Verschlechterung darstellt.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.517
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München
Ich glaube, Du räumst dem Verkauf Deiner Tickets auf ebay einen viel zu großen Stellenwert ein. 1% wird so laufen wie von Dir beschrieben, 99% so wie es sich airberlin denkt (und wie es auch bei fast allen Mitbewerbern Usus ist).
 

Starbucks

Mileage Run Purist
08.03.2009
4.545
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MUC
Ich glaube ohnehin nicht, dass vom Name Change so oft Gebrauch gemacht wurde. Für die ganzen Pendler/Geschäftsreisenden war und ist es ohnehin meist sinnvoller das Ticket datumsmäßig einfach umzubuchen bzw. gegen Gebühr erstatten zu lassen.