AB: airberlin Flug stornieren - doch noch etwas Geld zurück zu bekommen?

ANZEIGE

LarsHH

Aktives Mitglied
16.04.2014
120
0
ANZEIGE
Hallo zusammen,

ich habe einen One-Way Flug (HAM -> STR, Flugnr. AB6663 | Buchungsklasse W) den ich leider aufgrund eines sich geänderten Reiseweges nicht antreten kann.
Den Flug habe ich Privat auf der airberlin Webseite gebucht.

Was könnte ich jetzt mit dem Flug tun um vielleicht doch noch etwas Geld zurück zu bekommen? :D
Welche Optionen gibt es?
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.710
12
CDG/MUC
Im Prinzip gibt es zwei Optionen:

a) bei der Hotline anrufen und den Flug stornieren. Du bekommst in diesem Fall die Steuern und Gebühren - 25 Euro Bearbeitungsgebühr raus
b) den Flug einfach nicht antreten und danach um eine Erstattung der S&G bitten. Du bekommst in diesem Fall ebenfalls die Steuern und Gebühren - 25 Euro Bearbeitungsgebühr raus
 

LarsHH

Aktives Mitglied
16.04.2014
120
0
Im Prinzip gibt es zwei Optionen:

a) bei der Hotline anrufen und den Flug stornieren. Du bekommst in diesem Fall die Steuern und Gebühren - 25 Euro Bearbeitungsgebühr raus
b) den Flug einfach nicht antreten und danach um eine Erstattung der S&G bitten. Du bekommst in diesem Fall ebenfalls die Steuern und Gebühren - 25 Euro Bearbeitungsgebühr raus

Was ist mit solchen Webseiten wie z.B. https://ticketrefund.de/ ?

Mir geht es in erster Linie darum alle Optionen einmal aufzuzeigen und dann wenn ich wirklich einmal einen teuren nicht Flex Flug habe eine Lösung zu haben :)
Der Flugpreis von dem Ticket war ein Witz.
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.710
12
CDG/MUC
Wichtig ist hier insbesondere der Punkt "Wir kümmern uns um die gesetzlich maximale Rückerstattung". In diesem Fall liegt die gesetzlich maximale Rückerstattung bei dem oben genannten Betrag + 25 Euro. Einzig diese Bearbeitungsgebühr gilt rechtlich als nicht einwandfrei. Es könnte also sein, dass eine Seite wie Ticketrefund im Falle eines Tickets für 200 Euro (50 Euro S&G) für dich statt nur 25 Euro (50 Euro S&G - 25 Euro Gebühr) 50 Euro rauszuschlagen (50 Euro S&G) könnte. In Anbetracht der 30 Prozent Gebühr bleiben dir aber am Ende auch nur 35 Euro. Es kann aber auch blöd laufen und es wird behauptet, dass nur 25 Euro rausgeschlagen werden können. Am Ende bleiben für dich dann nur 17,50 Euro statt eigentlich 25 Euro.

Im Prinzip gibt es noch einige weitere Möglichkeiten, die so ziemlich in der Grauzone liegen: Du kannst dein innerdeutsches Ticket auch bei Ebay verkaufen, immerhin werden auf Strecken innerhalb Deutschlands nahezu nie Namen kontrolliert. Wer dieses Risiko eingehen will, der muss aber auch damit leben können, dass er vielleicht auch die Nase fällt.
 
  • Like
Reaktionen: LarsHH

LarsHH

Aktives Mitglied
16.04.2014
120
0
Ich habe jetzt einmal die Rückerstattung über airberlin durchgeführt.

Folgendes Ergebnis:

airberlin.png
 
  • Like
Reaktionen: jotxl

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.881
27
Gab es auch ein Urteil gegen Germanwings zum Thema , musst mal im Forum Nachsuchen.
 

Safetydemonstration

Erfahrenes Mitglied
19.10.2014
344
0
STR
  • Like
Reaktionen: LarsHH

telefoni

Aktives Mitglied
11.06.2010
111
6
Ich verstehe die ganze Rechnung nicht.

Da werden der Flugtarif und sonstige Gebühren erstattet, dafür aber die Stornogebühr und "Gebühren" wieder berechnet. Und die Luftverkehrssteuer kann nicht 0 Euro sein.

Diese Rechnung möge AB mal bitte erklären.
 
  • Like
Reaktionen: LarsHH
A

Anonym12392

Guest
Man kann auch darauf hoffen, dass der Flug annuliert wird, sich verschiebt oder verspätet und dann kostenfrei stornieren (oder gar noch eine Entschädigung abstauben *hust*)
 

LarsHH

Aktives Mitglied
16.04.2014
120
0
Ich verstehe die ganze Rechnung nicht.

Ich auch nicht :-(

Das Thema wollte ich eigentlich nicht auf die Spitze treiben aber mit dieser, aus meiner Sicht falschen Abrechnung, provozieren die mich gerade etwas :rolleyes:

Meine Orginal Rechnung:

airberlinOrginalRechnung.png

48,79 Euro bekomme ich von denen nach meiner Rechung.
Sofern die 25 Euro Bearbeitungsgebühr abgezogen werden, die aus meiner Sicht nicht Rechtmäßig sind, kommen 23,79 Euro raus.
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Die Abrechnung ist doch nach gängiger Praxis erstellt, S&G exkl. Treibstoffszuschlag werden erstattet abzügl. 25 Euro verbleiben 6,79 Euro
Nicht richtig, aber die Rechnung ist zumindest nachvollziehbar
 

LarsHH

Aktives Mitglied
16.04.2014
120
0
Für eine Handvoll Dollar?
Habt ihr alle zu viel Tagesfreizeit?

Mir geht es grundsätzlich um die "Möglichkeiten".
Der 70 Euro Flug ist ein Beispiel. Leider muss ich öfters einmal einen Flug verfallen lassen weil sich Termine/Reisewege ändern.


Mit über 7 000 Beiträgen hast du aber auch etwas viel "Tagesfreizeit" :D
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

LarsHH

Aktives Mitglied
16.04.2014
120
0
Sehr geehrter Herr LarsHH,


vielen Dank für Ihre Rückmeldung.



Bei den 25,- EUR handelt es sich nicht um eine Gebühr für den Stornierungsvorgang, sondern um ein Bearbeitungsentgelt für die Erstattung der Steuern und Gebühren. Dieses Entgelt ist in unseren ABB (Punkt 3.5.2) und in der Übersicht der Entgelte (Fees overview codeshare partner - airberlin.com) vermerkt und einsehbar.


Für weitere Fragen oder Wünsche steht Ihnen unser Team jederzeit gern zur Verfügung.

Die Antwort auf die 25 Euro und das diese nicht ok sind.
 

telefoni

Aktives Mitglied
11.06.2010
111
6
Ach, das sollte doch juristisch auch schon durch sein.

Der Bearbeitungsaufwand fällt doch nur desshalb an, weil die Airline den Betrag schon VOR Erbringung der eigentlichen Leistung inkassiert. Würde Sie, wie sonst allgemein üblich, die Rechnung erst nach Erbringung der Leistung stellen, so würde im Falle einer Stornierung auch kein Bearbeitungsentgelt fällig werden. Sowas gehört also zum normalen Aufwand eines regulären Geschäftsbetriebes.

Da AB aber (wie jede andere Airline auch) vorher das Geld haben will (und auch die Steuern und Gebühren) gibt es also auch keine 25 Euro, wenn man deren Erstattung verlangt. ICH würde es auf einen Prozess ankommen lassen, genauso, wenn der Kerosinzuschlag nicht erstattet werden würde. Aber dass muss jeder für sich selber entscheiden.

Und ja, ich habe für die 25 Euro bereits vor langer Zeit (2012) einen Anwahl bemüht und habe meine 25 Euro zurückerhalten. Und AB hat auch den Anwahlt bezahlt. Kurzer Prozess also.
 
  • Like
Reaktionen: LarsHH

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.245
553
MUC/EDMM
Ich hänge mich an diesen Thread mal an.

Gebucht hatte ich DUS-VRA in J mit AB über die AB-Website. Zunächst musste ich einmal Umbuchen, was über die AB-Website problemlos ging. Jetzt hat sich meine Auftragslage geändert und ich muss das gesamte Routing canceln. Stornierungen sind aber leider nicht über die AB-Website machbar. Daher zunächst 2x Email an den Platinum-Service mit der Bitte um Cancelation (was früher binnen weniger Stunden immer beantwortet wurde). Bisher keine Reaktion. Darum habe ich vor 2d beim Platinum-Service angerufen und um Stornierung gebeten. "Wird erledigt!", hieß es. Aber bis heute ist keine Stornobestätigung erfolgt. Auch steht das Routing noch immer unter "Meine Buchungen" und ist auch in Amadeus zu finden.
Drum heute nochmaliger Anruf: "Sei in Bearbeitung.", hieß es. Aber erneut keine Storno-Bestätigung, nicht einmal eine Email, dass der Vorgang in Bearbeitung sei.

Falls diese "Bearbeitung" bis zum ABflug demnächst nicht erfolgt, was passiert dann?
Ist das dann ein "No Show" und ich bekomme mein Geld nicht (oder nicht mehr vollständig) zurück?
Oder wie weise ich sonst nach, dass ich diesen Flug bereits storniert habe, meine Anfrage aber noch immer "in Bearbeitung" ist?
Oder gibt es eine FAX-Nr., wohin ich meinen Stornierungswunsch noch hinsenden kann?
 
Zuletzt bearbeitet:

Windmeister

Aktives Mitglied
26.01.2013
195
0
Wenn es ein Flex-Ticket ist, ist es völlig egal, wann es storniert wird. Solange das Ticket ungenutzt ist, bekommst du die Erstattung, auch wenn der Flug längst in der Vergangenheit liegt (dann kann es aber schwierig werden, an das Ticket wieder ranzukommen). Der einzige Unterschied ist, dass AB deinen Platz nicht vor Meldeschluß verkaufen kann, wenn der Flug noch im System ist.
Vermutlich kommt die Verzögerung durch die Umbuchung, dass da durch die Umschreibung nicht mehr auf das Original-Ticket bzw die Zahlart zugegriffen werden kann. Oder hast du mit Lastschrift gezahlt und die Stornierung war weniger als drei Wochen nach der Buchung?