AB: airberlin - Probleme mit Stornierung

ANZEIGE

patrick1711

Reguläres Mitglied
15.04.2015
61
0
ANZEIGE
Hallo zusammen,

ich musste bei airberlin leider fünf Tickets über insgesamt rund 12.000 € stornieren. Ich habe jedoch weder die Steuern, noch den Treibstoffzuschlag erhalten. Auch kann mir airberlin keine Auskünfte geben, ob die Plätze wieder verkauft wurden. Habt Ihr hier eventuell Erfahrungswerte oder kennt Ihr einen Anwalt hierfür?

Danke
 

ASL

Erfahrenes Mitglied
20.07.2015
839
0
TXL
In welchem Tarif waren die tickets denn gebucht? Wie weit vor dem Abflug storniert?
 

patrick1711

Reguläres Mitglied
15.04.2015
61
0
Das waren Business Saver, also laut Bedingungen nicht erstattungsfähig. Die Tickets wurden nur ein paar Tage vor dem Hinflug, aber rund 3 Wochen vor dem Rückflug storniert. Rückflug steht auch noch an, ich werde da mal selbst Verfügbarkeiten kurz vorher prüfen. Das Problem ist, dass ich es einfach unverschämt finde, dass airberlin hier offensichtlich selbst bestimmt, welche Gebühren erstattet werden und sich offensichtlich nicht an die rechtlichen Rahmenbedingungen hält. Wir mussten übrigens wegen einer Erkrankung stornieren, Versicherung besteht auch. Die sagen aber, dass wir auch unsere rechtlichen Erstattungsansprüche bestehen müssen, was ich auch korrekt finde.
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.483
750
Vielleicht kannst du uns noch mehr Informationen geben - hat Air Berlin deinen Anspruch abgelehnt, wartest du auf das Geld (von selber kommt da garnichts!!) oder willst du präventiv schon mal klagen?
Grundsätzlich hab ich bis jetzt immer meine Steuern und Gebühren zurück bekommen (tw. abzüglich eines Bearbeitungsentgeltes bei OTAs).

Was hat der Wiederverkauf der Plätze durch die Airline damit zu tun?

Klingt alles ein bißchen wirr...
 

patrick1711

Reguläres Mitglied
15.04.2015
61
0
Bisher habe ich tatsächlich eine Stornobestätigung, bei der noch nicht einmal die Steuern und Gebühren erstattet wurden. Es gab da nur einen Betrag über rund 60 € pro Ticket, den ich überhaupt nicht nachvollziehen kann. Ich werde airberlin jetzt erst einmal anschreiben und mal schauen, was zurückkommt.
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Business Saver ? So heißt der Tarif bei Etihad, bei AB gibt es einen solchen nicht

Auch ansonsten klingt deine ganze Geschichte sehr wirr
 

weltspion

Erfahrenes Mitglied
16.08.2009
1.195
7
HAM
www.travelwithtorsten.com
Das kann ich nicht bestätigen. Ich habe telefonisch storniert (Tarif nicht stornierbar) und sofort im Anschluss eine E-Mail mit den Erstattungsbeträgen erhalten (Wertstellung am Folgetag).
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Ich meine aber, den Treibstoffzuschlag gibt es generell nicht zurück bei nicht stornierbaren Tickets, oder? Und es fällt eine Bearbeitungsgebühr an.

Dennoch ware es hilfreich, wenn der TO mal ein paar konkretere Infos zu seiner Buchung mit uns teilen würde, damit wir nicht dauernd spekulieren müssen.
 

patrick1711

Reguläres Mitglied
15.04.2015
61
0
Was soll denn daran wirr klingen? Wie der Tarif genau heißt, weiß ich nicht (buchen sonst kaum airberlin) - es war ein Angebot, nicht erstattungsfähig. Damit habe ich ja auch kein Problem. Es geht mir vor allem darum, dass die Steuern und Gebühren nicht erstattet werden. Diese fallen doch auch für die Airline nicht an. Eine Bestätigung habe ich nach der Stornierung ja erhalten, aber eben über einen deutlich geringeren Betrag.

Ich habe dazu Folgendes gefunden, habe aber nicht geprüft, ob das aktuell ist: Kosten für Flugstornierung zurückholen - Finanztip
 

patrick1711

Reguläres Mitglied
15.04.2015
61
0
Pro Ticket sind angefallen:
Treibstoff- und Sicherheitszuschlag 340 €, Luftverkehrssteuern 42,18 €, Sonstige Gebühren 79,67 €, erstattet wurden insg. jeweils 61,16 € unter Berücksichtigung von "Gebühren" (ich vermute mal das sollen Bearbeitungsgebühren sein) von jeweils 25 € - also vielleicht liegt es auch an mir, aber nachvollziehen kann ich das nicht
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.120
4.547
HAM
YQ (im Volksmund Kerosinzuschlag) ist in der Regel nicht erstattungsfähig, sondern Bestandteil des Tarifs. Die Luftverkehrsabgabe sowie sonstige Sicherheits-Flughafengebühren, etc. sind dagegegen auf jeden Fall durch AB zu erstatten.
 
  • Like
Reaktionen: patrick1711
F

feb

Guest
Hier im Forum herrscht weitverbreitet der Glaube, dass man bei dem Nichtantritt von NICHTflexiblen Tickets

- entweder gar nichts, oder
- allenfalls Steuern und Gebühren

zurückerhält.

Da bleibt mir nur der harte Spruch: Das Recht ist für die Hellen.
 

patrick1711

Reguläres Mitglied
15.04.2015
61
0
Und nun die nächsten Fragen: Der Rückflug wäre morgen gewesen. Lt. airberlin-HP sind für die Verbindung in C aber nur noch 2 Plätze verfügbar. Wir hatten ja 5 Tickets gebucht. Nach allem was ich bisher gelesen habe, muss airberlin die ersparten Kosten durch wiederverkaufte Tickets ja ebenfalls anrechnen. Vielleicht habt Ihr ja zu folgenden Themen Tipps:

1. Kann man auch rückwirkend Auslastungen abfragen?
2. Hat jemand einen solchen Fall schon einmal gehabt?

Danke
 

ASL

Erfahrenes Mitglied
20.07.2015
839
0
TXL
Wenn die Versicherung auf die rechtlichen Erstattungsansprüche hinweist, warum fragst Du nicht einfach, welche das sein sollen?

Rückwirkend Flugauslastungen abfragen dürfte für "Normalos" nicht möglich sein.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.965
2.395
Der Rückflug wäre morgen gewesen. Lt. airberlin-HP sind für die Verbindung in C aber nur noch 2 Plätze verfügbar. Wir hatten ja 5 Tickets gebucht.

Verlässliches lässt sich davon aber auch nicht ableiten. Du weißt nicht, ob AirBerlin noch Tickets verkauft, obwohl schon überbucht ist, oder ob heute Abend eine Gruppe mit flexiblen Tickets umbucht und morgen die halbe C frei ist.
 
  • Like
Reaktionen: patrick1711

patrick1711

Reguläres Mitglied
15.04.2015
61
0
Ich finde das Thema schon interessant: Ich glaube, nicht jeder hat eine Versicherung und offensichtlich gibt es bei dem Thema ja keine Klarheit. Das Verhalten von airberlin finde ich zumindest diskussionswürdig. Die Frage ist: Was muss eine Fluggesellschaft erstatten, wenn ein Ticket storniert wird!

Und ich zwinge ja niemanden dazu mitzudiskutieren. Es gibt ja noch andere spannenden Themen hier im Forum: Promis im Aufzug, Schnittchen in Dubai oder Massagebuden in Thailand.

Das kann einem auch egal sein oder man plaudert einfach mit.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Die Antwort hast du schon zweimal in diesem Thread erhalten. Steuern und Gebühren gibt's zurück, Treibstoffzuschlag gibt's nicht zurück.

Aber die Antwort past dir wohl nicht....
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.483
750
Hier im Forum herrscht weitverbreitet der Glaube, dass man bei dem Nichtantritt von NICHTflexiblen Tickets

- entweder gar nichts, oder
- allenfalls Steuern und Gebühren

zurückerhält.

Da bleibt mir nur der harte Spruch: Das Recht ist für die Hellen.

Recht haben und Recht bekommen sind aber leider auch zwei Paar Schuhe.