AB: Wie Air Berlin bei Kofferverlust reagiert oder auf einen Mahnbescheid reagiert

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ekel alfred

Erfahrenes Mitglied
26.05.2010
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BRE / HAJ
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Moin, moin in die Runde.

Folgender Sachverhalt:

Ende 2015 Flugstrecke in C von JFK nach DUS unter AA Flugnummer ist von 2 Koffern ist nur 1 mitgekommen.
Eigentlich keine dramatische Sache, aber das Ende vom Lied ist, dass der Koffer unauffindbar ist bzw. Air Berlin mir das bedauern über den Verlust ausgedrückt hat.

Habe nach der Inhaltsliste dann die Quittungen nachgereicht.

Air Berlin hat mir dann einen Fluggutschein über 500 Euro angeboten Anfang April 2016.

Dann nochmals 2 Mal versucht mit Air Berlin Kontakt aufzunehmen, worauf mir nicht genatwortet wurde.

Ich habe dann vor 1 1/2 Wochen 35,50 € in die Hand genommen und einen Mahnbescheid gegen AB über 1.131 SZR (ca. 1.400 €) beantragt.

Nun auf einmal rührt sich die Rechtsabteilung von AB mit folgender Antwort:

Sehr geehrter Herr Ekel Alfred,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihren Mahnbescheid gegen den wir am heutigen Tag vollumfänglich Widerspruch eingelegt haben.
Zunächst bedauern wir die Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit Ihrem verlorenen Gepäckstück und möchten Ihnen aus Gründen der Prozessökonomie folgenden Vergleich anbieten:
1. Die Antragsgegnerin zahlt an den Antragsteller zum Ausgleich aller Ansprüche aus dem, dem Mahnbescheid zugrunde liegenden Lebenssachverhalt, seien sie bekannt oder unbekannt, einen Betrag in Höhe von insgesamt 635,00 €.
2. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
3. Mit diesem Vergleich sind sämtliche Ansprüche des Antragstellers gegen die Antragsgegnerin aus Anlass des streitgegenständlichen Fluges sowie etwaige vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten abgegolten.
E-Mail: anwalt@airberlin.com
Sprechzeiten: Mo – Fr. 09:00 Uhr - 11:00 Uhr
XXXX/16 XXXtt 030/3434-XXXX 13.06.2016

4. Der Antragsteller sichert zu, keine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft American Airlines geltend gemacht zu haben oder geltend zu machen. Etwaige Ansprüche, gerichtet auf Schadensersatz aus dem Vorfall des verlorenen Gepäcks tritt der Antragsteller an die Antragsgegnerin ab.
Es ist zutreffend, dass das Montrealer Übereinkommen eine Haftungshöchstgrenze von derzeit 1.409,00 € vorsieht. Dies ist hingegen nicht dergestalt zu verstehen, das in jedem Fall eines Gepäckverlustes der Fluggast automatisch einen Schadenersatzanspruch in dieser Höhe gegen die Fluggesellschaft inne hätte. Vielmehr obliegt es dem Fluggast, seine Ansprüche konkret und substantiiert darzulegen und im Gerichtsverfahren zu beweisen. Insbesondere muss der Fluggast beweisen, das sich diese Gegenstände auch tatsächlich in seinem Gepäck befunden haben, was sich für Alleinreisende regelmäßig als schwierig darstellen dürfte, zumal die Antragsgegnerin im Rechtsstreit einer Parteivernehmung widersprechen wird. Unter Zugrundelegung dieser rechtlichen Erwägungen, ergibt sich ein erhöhtes Prozessrisiko für den Antragsteller, so dass wir nur 45 % der Forderung begleichen können.
Um in vorbezeichneter Angelegenheit eine aufwendige Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Charlottenburg zu vermeiden, möchten wir Ihnen vorgenannten Vergleich anbieten und erbitten Ihre Rückmeldung hierzu bis 27. Juni 2016.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Janotta Assessor jur. Rechtsabteilung


Ich fühle mit jetzt erst richtig veräppelt von dem Laden.

Daher würde mich mal Eure rechtskundige Meinung zu dem Fall interessieren.

Ich soll nach Einreichung der Belege nun beweisen, dass die Sachen auch wirklich im Koffer sich befunden haben.
Zusätzlich wird die Antraggegnerin einer Parteivernehmnung (?) widersprechen.
Den Restbetrag und Koffer abschreiben, oder jetzt erst recht ?

Über Eure Meining (gerne auch per PM) würde ich mich freuen.
 
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thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.249
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Daher würde mich mal Eure rechtskundige Meinung zu dem Fall interessieren.

Ich soll nach Einreichung der Belege nun beweisen, dass die Sachen auch wirklich im Koffer sich befunden haben.
Zusätzlich wird die Antraggegnerin einer Parteivernehmnung (?) widersprechen.
Den Restbetrag und Koffer abschreiben, oder jetzt erst recht ?

Über Eure Meining (gerne auch per PM) würde ich mich freuen.

Mit einer rechtskundigen Meinung kann ich nicht dienen, nur mit einer Erfahrung. Bei einem etwas ähnlichen Fall hatte ich das Verhalten von AB mal auf deren F*c*book-Seite gepostet, worduch dann etwas Bewegung (in meinem Sinne) in die Dinge kam. AB ist durchaus an ihrem Ruf interessiert (auch wenn es manchmal nicht so aussieht) insofern kann hier Öffentlichkeit eventuell mehr helfen als ein Gerichtsurteil.

Ansonsten bin ich bei Dir - Frechheit.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.838
6.856
Wie hoch ist den der Schaden den du mit den Quittungen nachgewiesen hast - ansonsten sind SZR ja keine Pauschale sondern der Betrag bis zu dem maximal gehaftet wird.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.838
6.856
Waren Belege inkl. Koffer ca. 1.800 €.
Koffer 2 Jahre alt; Klamotten 1 Jahr

Ich weiss nicht was da angewendet wird Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert - aber auch beim Wiederbeschaffungswert liegst du höchstwahrscheinlich über dem Wert von 650€.

Ich würde auf den Widerspruch warten und dann einen der hier immer wieder postenden Anwälte beauftragen - aus Gründen der Ökonomie.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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HAM
1800 Euro in einem Koffer? Abgesehen davon sind die SZR pro Passagier und nicht pro Gepäckstück.
 

Fischköpfle

Moderatorin
Teammitglied
15.09.2009
5.012
142
STR
Heftige Reaktion von AB mit der Beweisführung durch Dich und gleich der Anmerkung, dass es Dir als Alleinreisender eh nicht gelingen wird.
Ich empfinde solche Drohgebährden als Frechheit!

Vor 8 Jahren hat United einen Koffer unauffindbar verloren.
Ich habe Belege von Klamotten und Koffer eingesandt, waren damals ca. 1500 EUR.
Man hat mir ohne weitere Beweisführung die maximale Anzahl an SZR in EUR bar ausbezahlt.

Was ich aber aktuell laufend von meinen Bekannten höre, die oft Koffer aufgeben (seit damals reise ich lieber nur noch mit Handgepäck, denn es waren auch immaterielle Werte im Koffer, deren Verlust ich ungleich schlimmer empfand).
Sie fotografieren jeden Artikel, die sie in den Koffer packen, sowie deren Lage im Koffer, führen eine Liste beim Einpacken und legen mehrere Zettel mit dem Inhalt und dem Besitzer des Koffers hinein.

Das ist ziemlich aufwändig, aber laut Auskunft von denen, die einzige Möglichkeit zu beweisen, dass man das alles in den Koffer gelegt hat.
Wobei im Zeitalter der Digitalfotografie jedes Kofferpacken gephotoshopt werden könnte, oder?
 

Fischköpfle

Moderatorin
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15.09.2009
5.012
142
STR
1800 Euro in einem Koffer? Abgesehen davon sind die SZR pro Passagier und nicht pro Gepäckstück.

Das ist gut möglich. Gute Koffer kosten auch schonmal schnell 500 EUR, ein Anzug 500 EUR, Schuhe 200 EUR, Kosmetik 150 EUR,.....

Das pro Passagier kommt nur zum Tragen, wenn Du als alleinreisender Passagier zwei Koffer verlustig hast.
Ansonsten kann man mit einem Koffer auch die Höchstzahl der SZR erreichen.
 
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LH88

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08.09.2014
13.838
6.856
Ansonsten kann man mit einem Koffer auch die Höchstzahl der SZR erreichen.

Ein und der selbe Koffer kann auf der gleichen Reise von beliebig vielen Passagieren genutzt werden - jedem Passagier stehen die SZR zu - also zwei oder drei Mal bei einem Kofferverlust wären denkbar.
 
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chrini1

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26.03.2013
6.121
4.549
HAM
Ich durfte bei bei Swiss auch als Senator in 2014 einmal Klage einreichen. Das Landgericht Hamburg war dann der Ansicht, dass Bekleidung im ersten Jahr einen Wertverlust von 75% erleidet. Vermutlich nicht ganz zu unrecht. Trotzdem hat es mich geärgert, dass ich nach einem 4.800 Euro teuren C Flug erst Klage einreichen musste. Damals wurde der Koffer auf dem Weg EWR-ZRH-HAM aufgebrochen und Kleidung entwendet. Beim Koffer ziehen die Airlines meistens 10-20% pro Jahr ab.

P.S: Seitdem fotografiere ich auch den Inhalt.
 
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rcs

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Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
Diese Antwort empfinde ich mehr als nur dreist. Übersetzen wir einmal:

Werter ungeliebter Passagier dessen Gepäck wir verloren haben,

wie können Sie sich nur erdreisten, uns einfach einen Mahnbescheid zu schicken. Natürlich werden wir alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, damit wir am Ende so wenig bezahlen müssen wie nur irgendwie möglich. Auf dem Papier bedauern wir natürlich die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten. Leider hat unsere Hinhaltetaktik im Kundenmonolog nicht funktioniert, so dass wir nun noch einmal eins draufsetzen müssen. Wieso konnten Sie nicht einfach einen Fluggutschein akzeptieren, der uns erstmal nichts direkt kostet? Nachdem Sie uns mit Ihrer Hartnäckigkeit Arbeit machen und wir irgendwie wohl doch etwas bezahlen müssen, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn wir Ihnen noch ein paar weitere Unannehmlichkeiten bereiten.

Da wir das Gepäck verloren haben, ist uns bewusst, dass wir um irgendeine Zahlung nicht herumkommen werden. Basierend auf den einseitig zu unseren Gunsten berechneten Chancen im Fall eines Rechtsstreits bieten wir Ihnen folgenden einseitig zu unseren Gunsten ausgearbeiteten Vergleich an, den Sie ja vielleicht annehmen, damit die Unannehmlichkeiten für Sie ein Ende haben:

1. Wir bezahlen Ihnen für den Verlust Ihres Gepäckstücks freiwillig 635 Euro, aber keinen Cent mehr.
2. Die Kosten der Streitigkeiten trägt jeder selbst.
3. Egal welche Ansprüche sich noch aus diesem Flug ergeben könnten, mit dem Vergleich ist ein Deckel auf der Sache.
4. American Airlines könnte ja mit Schuld sein. Wenn wir Ihnen was bezahlen, dann werden wir zumindest versuchen, so viel wie möglich von unserem oneworld-Partner wiederzuholen.

Sie haben als Kunde nett recherchiert und zutreffend festgestellt, dass nach dem derzeitigen Umrechnungskurs bis zu 1409 EUR bei uns zu holen sein könnte. Natürlich bezahlen wir das aber nicht freiwillig. Als wäre der Gepäckverlust nicht Unannehmlichkeit genug, werden wir Sie im Rahmen eines Gerichtsverfahrens mit möglichst viel Formalitäten zuschütten - damit wir möglichst wenig bezahlen müssen und das, was wir am Ende zahlen müssen, nicht nur durch den Gepäckverlust begründet ist, sondern hart von Ihnen hart erarbeitet werden musste. Vielleicht überlegen Sie es sich ja dann doch, unseren einseitigen Vergleich anzunehmen - vielleicht ist Ihnen Ihre Zeit ja doch wertvoller, als sich von uns weiter gängeln zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen eines Rechtsstreits vor keinen Mitteln zurückschrecken werden. Wir werden Ihnen natürlich unterstellen, dass die von Ihnen angegebenen Inhalte im Zweifelsfall gar nicht im aufgegebenen Gepäck enthalten waren - und spekulieren darauf, dass Sie als Alleinreisender keine Zeugen haben, was nun wirklich im Koffer war oder nicht. Und wenn wir Glück haben, und beim Richter das große Los gezogen haben, kommen wir damit vielleicht sogar durch und müssen (fast) gar nichts bezahlen.

Unsere Rechtsabteilung wird nichts unversucht lassen, um Ihnen als bereits geschädigtem Passagier noch ein möglichst hohes Prozessrisko zu Teil werden zu lassen - unter Einbeziehung dieser Einschüchterungsversuche haben wir somit unsere Zahlungsbereitschaft mit 45% des Betrags festgelegt, zu dem wir nach den Sonderziehungsrechten maximal verknackt werden könnten.

Haben wir bereits erwähnt, dass Sie bereits viel Zeit in diese nervige Angelegenheit stecken mussten, Sie aber im Fall eines Rechtsstreits vor dem Amtsgericht Charlottenburg nochmal viel Zeit und Energie und vielleicht auch Geld investieren müssten?

Bis 27.06.2016 können Sie sich auf unser einseitiges Angebot melden. Falls wir es uns bis dahin nicht anders überlegen und gar nichts zahlen.

Mit freundlichen Grüßen


XXX
 

DrThax

Administrator & Moderator
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10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Ich komme regelmäßig auf einen Wert von ca €5.000 in einem Koffer. Das geht übrigens ruck zuck ! Zum Glück habe ich eine entsprechende Versicherung.
Ich komme eher auf 2.500-3.000 EUR pro Koffer, aber ich lasse meinen Smoking auch zuhause.
Wobei der Koffer selbst schon rund ein Drittel ausmacht. :eek:

Wo bist Du versichert?

P.S. an den OP: Ich denke AB wollte Dich einfach nur motivieren Dir einen guten Anwalt zu nehmen und denen jetzt mal richtig zu zeigen, wo der Frosch die Locken hat. ;)
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Sehr geehrter Herr Ekel Alfred,
.......
Unter Zugrundelegung dieser rechtlichen Erwägungen, ergibt sich ein erhöhtes Prozessrisiko für den Antragsteller, so dass wir nur 45 % der Forderung begleichen können.

Also da hat die Rechtsabteilung von AB noch vergessen, zusätzlich zu dem Prozessrisiko noch das Insolvenzrisiko des Schuldners zu diskontieren.
Da wäre ich an deren Stelle höchsten auf 20% der Forderung gegangen :eek:
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.350
194
ein schreiben ceo pichler hat bei mir gewirkt.
tenor :
gerne überweisen wir ihnen ihre geforderten XXX € ..........
allerdings erst nach 1 1/2 jahren hartnäckigkeit meinerseits.
bleibt festzustellen , dass air berlin bei reklamationen ein drecksladen ist.
 
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qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
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Waren Belege inkl. Koffer ca. 1.800 €.
Koffer 2 Jahre alt; Klamotten 1 Jahr

So unschön der Verlust und vor allem die Reaktion von AB auch sind, bei einem Neuwert von 1800,- vor ein bis zwei Jahren ist ein Zeitwert von 1400,- IMHO schon optimistisch angesetzt. Etwas mehr als die angebotenen 635,- würde ich im Ergebnis schon erwarten, jedoch vermutlich nichts, was die dafür zu investierende Lebenszeit rechtfertigen würde.

Ich würde wahrscheinlich versuchen, einen Tausender in Fluggutscheinen zu bekommen - das scheint AB ja i.d.R. leichter zu fallen - und hoffen, die Sache schnell abhaken zu können. Du ärgerst dich sonst tage- und wochenlang, bei AB hingegen wird das niemandem nahe gehen.
 
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rcs

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06.03.2009
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München
So unschön der Verlust und vor allem die Reaktion von AB auch sind, bei einem Neuwert von 1800,- vor ein bis zwei Jahren ist ein Zeitwert von 1400,- IMHO schon optimistisch angesetzt. Etwas mehr als die angebotenen 635,- würde ich im Ergebnis schon erwarten, jedoch vermutlich nichts, was die dafür zu investierende Lebenszeit rechtfertigen würde.
Natürlich sind die 1400 EUR vor Gericht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht durchzusetzen, da sich der Schadensersatz nach dem Zeitwert und nicht nach dem Neuwert bemisst. Hätte airberlin genau das zurückgeschrieben und eine realistische Rechnung aufgemacht, wäre das ja durchaus eine faire Sache gewesen.

Dem Kunden den man geschädigt hat statt dessen aber auf so eine Art und Weise ein Schreiben mit dem klaren Ziel der Einschüchterung zu schicken, geht gar nicht.
 

qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
324
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Dem Kunden den man geschädigt hat statt dessen aber auf so eine Art und Weise ein Schreiben mit dem klaren Ziel der Einschüchterung zu schicken, geht gar nicht.

Absolut! Das ist - verglichen mit der verkümmerten und von Ignoranz dominierten Kommunikations"kultur" vieler Großunternehmen - noch ein richtiger Tritt in den Allerwertesten.

Mir ging es abseits der verständlichen und angemessenen Empörung über das Verhalten ABs auch eher darum, wie ich als Betroffener mit der Situation umgehen würde. "Jetzt erst recht" zu klagen ist natürlich ein verständlicher Impuls, jedoch trägt er nicht dem Umstand Rechnung, dass man in solchen Unternehmen damit auch im Erfolgsfall persönlich niemanden ärgert oder gar zu anderem Verhalten erzieht. Leider lässt sich eine Veränderung der Unternehmenskultur im Umgang mit dem Kunden so eben nicht erzwingen. Das muss von der Unternehmensleitung gewollt sein und umgesetzt werden. Ich fürchte nur, dass da heutzutage flächendeckend die Einstellung vorherrscht, dass sich ein von Kulanz gegenüber dem Kunden geprägtes Verhalten in einem niedrigmargigen Massengeschäft nicht rechnet.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.249
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Mir ging es abseits der verständlichen und angemessenen Empörung über das Verhalten ABs auch eher darum, wie ich als Betroffener mit der Situation umgehen würde. "Jetzt erst recht" zu klagen ist natürlich ein verständlicher Impuls, jedoch trägt er nicht dem Umstand Rechnung, dass man in solchen Unternehmen damit auch im Erfolgsfall persönlich niemanden ärgert oder gar zu anderem Verhalten erzieht. Leider lässt sich eine Veränderung der Unternehmenskultur im Umgang mit dem Kunden so eben nicht erzwingen. Das muss von der Unternehmensleitung gewollt sein und umgesetzt werden. Ich fürchte nur, dass da heutzutage flächendeckend die Einstellung vorherrscht, dass sich ein von Kulanz gegenüber dem Kunden geprägtes Verhalten in einem niedrigmargigen Massengeschäft nicht rechnet.

Darum schrieb ich ja, dass es wohl zielführender sein würde, diese "Kommunikationskultur" an die Öffentlichkeit zu zerren und das mal auf der F*c*book-Seite zu posten, so dass es nicht nur Vielflieger lesen können.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.433
3.870
Paralleluniversum
Ich habe dann vor 1 1/2 Wochen 35,50 € in die Hand genommen und einen Mahnbescheid gegen AB über 1.131 SZR (ca. 1.400 €) beantragt.

Mal ein leichtes OT:
Könnte ich auch wegen nicht bezahlter Entschädigung (250€) gem EU-Verordnung einen Mahnbescheid schicken oder muss das zwingend durch einen Anwalt (oder sowas wie flight rights) erfolgen?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.838
6.856
Mal ein leichtes OT:
Könnte ich auch wegen nicht bezahlter Entschädigung (250€) gem EU-Verordnung einen Mahnbescheid schicken oder muss das zwingend durch einen Anwalt (oder sowas wie flight rights) erfolgen?

Natürlich - jeder kann jedem einen Mahnbescheid schicken. Das braucht weder einen Anwalt oder Flightright.
 
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gkl

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
1.296
29
ZRH / SIN
Absolut! Das ist - verglichen mit der verkümmerten und von Ignoranz dominierten Kommunikations"kultur" vieler Großunternehmen - noch ein richtiger Tritt in den Allerwertesten.
wobei man hier ehrlicherweise sagen sollte, dass es sich bei Mahnbescheid, Vergleich und Gericht nicht um typische Unternehmenskommunikationskultur handelt, sondern es ein Zustand ist, wo beide als Gegenüber auftreten und entsprechend Position beziehen müssen, selbstverständlich respektvoll, aber nicht in einer Kunde-Dienstleister Beziehung. Ich würde nicht erwarten, dass ich von LH, BA oder sonst wem in einem Verfahren mit "Der Kunde ist König" behandelt werde. Meine Meinung.
 
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