AB: Flug Stornieren oder Verfallen lassen?

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marcel3616

Neues Mitglied
19.06.2016
8
0
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Hallo ich brauch mal euren Rat ich habe 2 Flüge nach Mallorca gebucht jetzt ist es so das die eine Person nicht mehr mitfliegt und ich möchte aber alleine fliegen...was mache ich mit dem anderen Ticket stornieren oder einfach verfallen lassen und danach versuchen noch wenigstens steuern und gebühren wieder zu bekommen? habe auch nicht direkt bei air berlin gebucht sondern über ebooker da wollte ich schon stornieren wurde mir aber gesagt das ich keinen anspruch auf etwas habe als keinen cent zurück bekomme:(( was soll ich machen am besten?
 

Flyordie

Gesperrt
13.06.2016
171
0
Die S&G werden von der Bearbeitungsgebühr aufgefressen, egal wie, es bleibt am Ende nix
Wenn du jetzt nett bist, stornierst du vorher
Wenn du verägert bist, checkst du den Nichtreisenden vorher noch ein :D
 

marcel3616

Neues Mitglied
19.06.2016
8
0
Kann ich daselber noch probleme bekommen wenn ich einfach gar nix mache und beim einchecken am schalter sage das die 2 Person Verhindert ist und nicht mit fliegt? Bringt es was direkt bei Air Berlin eine Stornierung zu schicken? Wenn ich über ebookers storniere muss ich nochmal 50 eu gebühren bezahlen laut bedingungen...
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Kann ich daselber noch probleme bekommen wenn ich einfach gar nix mache und beim einchecken am schalter sage das die 2 Person Verhindert ist und nicht mit fliegt? Bringt es was direkt bei Air Berlin eine Stornierung zu schicken? Wenn ich über ebookers storniere muss ich nochmal 50 eu gebühren bezahlen laut bedingungen...

Also nach meinem Verständnis bekommst du die S&G bei NIchtantritt der Reise ohne Bearbeitungsgebühren zurück. Da gab es schon mehrere Urteile. Begründung war sinngemäß, dass die Airline ja die S&G nicht vorab einsammeln müsste. Da sie es aber tut, kann sie für die Rückzahlung einer Vorauszahlung einer Steuer an den Staat, die nur bei Antritt anfällt, nicht auch noch Gebühren nehmen. Habe aber leider keinen Link zur Hand und weiß auch nicht, wie es bei OTAs abläuft.
 

Flyordie

Gesperrt
13.06.2016
171
0
Also nach meinem Verständnis bekommst du die S&G bei NIchtantritt der Reise ohne Bearbeitungsgebühren zurück. Da gab es schon mehrere Urteile. Begründung war sinngemäß, dass die Airline ja die S&G nicht vorab einsammeln müsste. Da sie es aber tut, kann sie für die Rückzahlung einer Vorauszahlung einer Steuer an den Staat, die nur bei Antritt anfällt, nicht auch noch Gebühren nehmen. Habe aber leider keinen Link zur Hand und weiß auch nicht, wie es bei OTAs abläuft.

So die Theorie, die Praxis heisst : klagen ;)
 
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marcel3616

Neues Mitglied
19.06.2016
8
0
Ja genau diese Urteile hab ich auch schon gelesen...ich frag mich jetzt nur muss ich jetzt zwingend unbedingt stornieren oder mache ich einfach gar nix und Tag wo ich fliege sage ich dann am schalter bei Air Berlin das die andere Person verhindert ist...und danach versuch ich steuern und gebühren zurück zu bekommen oder?
 

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
muss ich jetzt zwingend unbedingt stornieren oder mache ich einfach gar nix und Tag wo ich fliege sage ich dann am schalter bei Air Berlin das die andere Person verhindert ist...und danach versuch ich steuern und gebühren zurück zu bekommen oder?
Für die Erstattung der Steuern und Gebühren ist das unerheblich. Stornierst Du jetzt, steht Dir die Erstattung aber sofort zu.
 
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espiderman24

Erfahrenes Mitglied
04.06.2015
332
32
Beide online einchecken, beim Einsteigen Bescheid sagen, dass die zweite Person nicht mitfliegt und über den freien Platz freuen, der idealerweise neben Deinem eigenen liegen sollte. Habe ich schon selbst mehrfach so praktiziert. Da passiert überhaupt nichts.

Wenn man Kohle aus der Sache schlagen will, ist die Sache deutlich komplizierter und steiniger.
 

marcel3616

Neues Mitglied
19.06.2016
8
0
aber wenn ich jetzt storniere muss ich mit stornogebühr rechnen oder? flug ist erst im august..
 

marcel3616

Neues Mitglied
19.06.2016
8
0
so könnte ich mir wenigstens die stornogebühr sparen wenn ich erst am abflug tag quasi absage für die andere person?
 

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
so könnte ich mir wenigstens die stornogebühr sparen wenn ich erst am abflug tag quasi absage für die andere person?
Ich nehme an, Du hast einen nicht erstattungsfähigen Tarif gebucht, also fällt eine Stornogebühr von 100% an. Dir geht es aber um die Steuern und Gebühren und dafür sind weder Stornogebühren zulässig noch eine Bearbeitungsgebühr von 25,- EUR für die Auszahlung ebensolcher. Ob Du jetzt stornierst oder die Steuern und Gebühren im August verlangst ist egal. AB wird die Bearbeitungsgebühr wahrscheinlich dennoch verlangen. Das wirst Du dann zurückweisen und die komplette Auszahlung verlangen.

Edit: Der Kerosinzuschlag zählt übrigens nicht zu den S+G. Den wirst Du nicht zurückbekommen.
 

marcel3616

Neues Mitglied
19.06.2016
8
0
Und falls ich jetzt doch stornier sollte ich das direkt bei Air Berlin machen oder eben über das besagte ebooker wo ich den flug gebucht habe? Ich habe so einenTarif genau also den Tarif inklusive gepäck aber eben nicht erstattbar...
 

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
Und falls ich jetzt doch stornier sollte ich das direkt bei Air Berlin machen oder eben über das besagte ebooker wo ich den flug gebucht habe?
Ich meine, dass in dem Fall immer noch die Fluggesellschaft die Steuern und Gebühren zurückzahlen muss, weiß aber aus eigener Erfahrung, dass Air Berlin in solchen Fällen auf das Portal verweist, bei dem man gebucht hat. Dann wird es schwierig. Die "echten" Steuern und Gebühren werden bei denen meist nicht korrekt ausgewiesen, Du weißt also gar nicht, was Du zurückfordern kannst. Außerdem verlangen die selbst wieder Bearbeitungsgebühren, die meist noch weit höher sind, als bei Air Berlin selbst. Und während man bei Air Berlin recht sicher irgendwann seine kompletten S+G zurückbekommt (so jedenfalls meine Erfahrung), könnte ebookers Dich eventuell auflaufen lassen.
 

Windmeister

Aktives Mitglied
26.01.2013
195
0
Hoi,
Wenn über Ebookers gebucht wurde, muss der Flug bei Ebookers storniert werden. AB wird den Flug nur anrühren, wenn ein Mitarbeiter von Ebookers am Telefon die Stornierung vornimmt. Die übliche Bearbeitungsgebühr von 25 Euro wird nicht berechnet, wenn der Flug über ein Fremdoffice gebucht wurde, aber das Reisebüro berechnet in der Regel eine Bearbeitungsgebühr bzw erstattet die Steuern nicht.
Also am besten den Flug erst am Schalter für die zweite Person absagen.
 

HighTower

Aktives Mitglied
20.03.2014
239
0
Also nach meinem Verständnis bekommst du die S&G bei NIchtantritt der Reise ohne Bearbeitungsgebühren zurück. Da gab es schon mehrere Urteile. Begründung war sinngemäß, dass die Airline ja die S&G nicht vorab einsammeln müsste. Da sie es aber tut, kann sie für die Rückzahlung einer Vorauszahlung einer Steuer an den Staat, die nur bei Antritt anfällt, nicht auch noch Gebühren nehmen. Habe aber leider keinen Link zur Hand und weiß auch nicht, wie es bei OTAs abläuft.

Soweit die Theorie, die man aber in der Praxis vergessen kann. Nachdem ich wegen Terminkollision idR 1-2 Flüge die Woche stornieren muss, ist da natürlich mit der Zeit einiges aufgelaufen. Absolut klar, dass der Flugpreis etc. futsch ist, wenn man nicht Flex bucht. Allerdings hatte ich mir mal die Rückfrage erlaubt zur "Bearbeitungsgebühr" von 25 EUR, die lt. diverser Rechtsprechung ja nicht mehr erhoben werden dürfe. Aufgelaufen waren bis dahin rd. 2.800 EUR, also nicht ganz so wenig. Ergebnis ernüchternd, denn auch mit freundlichem Anschreiben nebst Verweis auf die Urteile kommt nur eine Textkonserve mit allgemeinem Blabla, dass man das in den eigenen Bedingungen nunmal anders handhabe. Nun fehlt mir allerdings auch Zeit und Lust, mich dafür in einen ewigen Rechtsstreit zu stürzen, zumal die nicht ganz "legale" Praxis von AB ja auch hinlänglich bekannt ist und diskutiert wurde. Wollte es allerdings trotzdem mal versucht haben.

Fazit: Stornierung "lohnt" aus meiner Sicht insofern, dass man nach Abzug der Gebühr und des nicht erstattungsfähigen Flugpreises je nach Ticket zw. 15 und 60 EUR zurück bekommt. Das ist zwar nicht die Masse, aber läppert sich auch mit der Zeit. Die 25 EUR sind zwar unter'm Strich ärgerlich, zumal ja auch sonst genug vom Geld futsch ist, aber auch das weiss man eigentlich vorher. Die Preisdifferenz zu den deutlich teureren Flex Tickets ist mir schlicht zu hoch, als dass ich einen entsprechenden Verlust hier und da nicht mal billigend in Kauf nehme. Kommt unter'm Strich nämlich trotzdem deutlich günstiger, als die flexible Ticketvariante - zumindest bei meinem Flugverhalten.
 

crossfire

Erfahrenes Mitglied
15.04.2012
1.904
305
Und falls ich jetzt doch stornier sollte ich das direkt bei Air Berlin machen oder eben über das besagte ebooker wo ich den flug gebucht habe? Ich habe so einenTarif genau also den Tarif inklusive gepäck aber eben nicht erstattbar...

Marcel. Main Froind. Es gibt- verdammt nochmal- Groß-u.Kleinschreibung.
Und es gibt schoene Orte in D,wo es unerheblich ist, ob Du S+G bezahlen musst....
Bevor Du solch schwierige Ziele wie Mallorca ansteuerst.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Soweit die Theorie, die man aber in der Praxis vergessen kann. Nachdem ich wegen Terminkollision idR 1-2 Flüge die Woche stornieren muss, ist da natürlich mit der Zeit einiges aufgelaufen. Absolut klar, dass der Flugpreis etc. futsch ist, wenn man nicht Flex bucht. Allerdings hatte ich mir mal die Rückfrage erlaubt zur "Bearbeitungsgebühr" von 25 EUR, die lt. diverser Rechtsprechung ja nicht mehr erhoben werden dürfe. Aufgelaufen waren bis dahin rd. 2.800 EUR, also nicht ganz so wenig. Ergebnis ernüchternd, denn auch mit freundlichem Anschreiben nebst Verweis auf die Urteile kommt nur eine Textkonserve mit allgemeinem Blabla, dass man das in den eigenen Bedingungen nunmal anders handhabe. Nun fehlt mir allerdings auch Zeit und Lust, mich dafür in einen ewigen Rechtsstreit zu stürzen, zumal die nicht ganz "legale" Praxis von AB ja auch hinlänglich bekannt ist und diskutiert wurde. Wollte es allerdings trotzdem mal versucht haben.

Fazit: Stornierung "lohnt" aus meiner Sicht insofern, dass man nach Abzug der Gebühr und des nicht erstattungsfähigen Flugpreises je nach Ticket zw. 15 und 60 EUR zurück bekommt. Das ist zwar nicht die Masse, aber läppert sich auch mit der Zeit. Die 25 EUR sind zwar unter'm Strich ärgerlich, zumal ja auch sonst genug vom Geld futsch ist, aber auch das weiss man eigentlich vorher. Die Preisdifferenz zu den deutlich teureren Flex Tickets ist mir schlicht zu hoch, als dass ich einen entsprechenden Verlust hier und da nicht mal billigend in Kauf nehme. Kommt unter'm Strich nämlich trotzdem deutlich günstiger, als die flexible Ticketvariante - zumindest bei meinem Flugverhalten.

Hi HighTower,

wenn Marcel bei AB direkt gebucht hätte, würde ich dir u.U. recht geben. Aber bei einem OTA zu stornieren und auf einer Strecke wie PMI bringt ihm außer Papierkram und Gebühren wohl eher nix.

IdR lohnt sich Storno wg. der Gebühren nicht. Aber Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. S&G gibt's aber in jedem Fall gebührenfrei zurück (in der Theorie bzw. nach gängiger Rechtsprechung).
 

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
Ergebnis ernüchternd, denn auch mit freundlichem Anschreiben nebst Verweis auf die Urteile kommt nur eine Textkonserve mit allgemeinem Blabla, dass man das in den eigenen Bedingungen nunmal anders handhabe. Nun fehlt mir allerdings auch Zeit und Lust, mich dafür in einen ewigen Rechtsstreit zu stürzen, zumal die nicht ganz "legale" Praxis von AB ja auch hinlänglich bekannt ist und diskutiert wurde.
Der eigentliche Grund, warum AB das eben mal "anders handhabt" ist der, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Auf das hier vielzitierte Urteil von 2011 (15 O 395/10) folgte schon 2014 das Berufungsverfahren vor dem Berliner Kammergericht (5 U 2/12), das AB ebenfalls verlor. Jetzt muss in letzter Instanz aber noch der Bundesgerichtshof entscheiden.

Jetzt kannst Du gerne bei AB vortragen, dass Du das Bearbeitungsentgelt für nicht rechtmäßig hältst, in der Gewissheit, dass das die Richter der ersten beiden Instanzen genauso sehen. Das ist etwas völlig anderes, als AB vorzuwerfen, sie würden einfach Gerichtsurteile ignorieren.
 

HighTower

Aktives Mitglied
20.03.2014
239
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Der eigentliche Grund, warum AB das eben mal "anders handhabt" ist der, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Auf das hier vielzitierte Urteil von 2011 (15 O 395/10) folgte schon 2014 das Berufungsverfahren vor dem Berliner Kammergericht (5 U 2/12), das AB ebenfalls verlor. Jetzt muss in letzter Instanz aber noch der Bundesgerichtshof entscheiden.

Jetzt kannst Du gerne bei AB vortragen, dass Du das Bearbeitungsentgelt für nicht rechtmäßig hältst, in der Gewissheit, dass das die Richter der ersten beiden Instanzen genauso sehen. Das ist etwas völlig anderes, als AB vorzuwerfen, sie würden einfach Gerichtsurteile ignorieren.

Danke, sehr interessanter Hinweis. Mir war bis anhin nicht bekannt, dass die Urteile nicht rechtskräftig sind. Das macht die Angelegenheit natürlich etwas klarer.
 

Flyordie

Gesperrt
13.06.2016
171
0
Die Urteile zu den EU Verordnungen zu den Entschädigungen sind rechtskräftig, trotzdem handeln die Airlines (nicht nur AB) da 'etwas anders' :D
 

marcel3616

Neues Mitglied
19.06.2016
8
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:Crossfire:::Danke für deine Info aber das musst du schon mir überlassen wo ich meinen Urlaub verbringe...ich wollte lediglich Hilfe zwecks dem Flugticket und da musst mir nicht erklären das es Groß und Kleinschreibung gibt...also lass es...
 
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Flyordie

Gesperrt
13.06.2016
171
0
:Crossfire:::Danke für deine Info aber das musst du schon mir überlassen wo ich meinen Urlaub verbringe...ich wollte lediglich Hilfe zwecks dem Flugticket und da musst mir nicht erklären das es Groß und Kleinschreibung gibt...also lass es...


Dieses Forum hat auch einen Lehrauftrag, da wirst du schon damit leben müssen,das man dich auf gewisse Unzulänglichkeiten hinweist ;)
 
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