AB: Verspätung, Gutschein, Rechnung und Steuererklärung

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Desperado

Aktives Mitglied
04.10.2011
187
0
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Guten Abend,

habe von Air Berlin wegen erheblicher Verspätung einen 250 € Gutschein bekommen. Da ich auf Air Berlin beruflich angewiesen bin spiele ich mit dem Gedanken ihn zu behalten anstatt auf Bargeld zu bestehen.

In meinem Fall ist es jedoch so, dass ich meine Flüge von der Steuer absetze als Berufspendler. Angenommen, ich würde für die Buchung dieser Flüge den Gutschein verwenden, taucht der Gutschein dann auf der Rechnung auf und wenn ja, wie? Ich möchte nicht weniger absetzen können nur weil das Finanzamt denkt ich hätte aufgrund eines Rabattes weniger bezahlt. Schließlich ist der Gutschein soweit ich weiß ja eine Aufwandsentschädigung/Schmerzensgeld und keine anmeldungspflichtige Zusatzuwendung.

Mfg
 

Desperado

Aktives Mitglied
04.10.2011
187
0
Hat schonmal jemand über das Beschwerdeformular erfolgreich von Gutschein auf Bargeld plädiert?
Sollte man noch irgendwelche Paragraphen beilegen?
 

dkest

Erfahrenes Mitglied
22.05.2011
592
52
Einfach auf die EU-Verordnung verweisen (falls der Gutschein aus diesem Grund ausgestellt wurde), die sagt ganz klar Geld und Gutschein nur mit Zustimmung. Wobei Air Berlin lieber einen etwas höheren Betrag per Gutschein ausstellt als zu überweisen, als Tipp.

Auf der Rechnung steht ganz unten:
Der Gesamtbetrag wird mit folgenden Zahlarten verrechnet:
Gutschein EUR xxxx
 

ASL

Erfahrenes Mitglied
20.07.2015
839
0
TXL
Warum benutzt Du den Gutschein nicht einfach für private Flüge und gut ist? Macht vieles einfacher. Die Verspätung war ja bestimmt auf deinem Rückflug nach hause, bereits in deiner Freizeit, richtig? ;)

Ansonsten: Was Du nicht bezahlst, kannst Du auch nicht absetzen...
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.148
464
Wuerde cash verlangen. Das steht dir zu. Der gutschein taugt als Rabatt auf.

Dein "Ratschlag" taugt höchstens für den Papierkorb.

1. Die Empfehlung der Wahl ist: Wer ganz sicher gehen will, fragt nicht das Forum, sondern seinen Steuerberater.
2. Der Gutschein taucht (!) nicht auf der Rechnung auf. Die Aussage von mannheimflyer ist schlicht falsch. Wie dkest richtigerweise schrieb: Auf der Bestätigungsseite (also Folgeseite, nicht Rechnungsseite) steht, wie bezahlt wurde, und dabei wird der Gutschein aufgeführt.
3. Aus dem Wort "Gutschein" geht ja nicht hervor, daß er von AB ausgestellt wurde. Es kann genauso gut ein Geschenk-Gutschein von Tante Gerda gewesen sein. Und der ist genauso, wie wenn die liebe Tante Bargeld geschenkt hätte.
4. @ASL:
Was Du nicht bezahlst, kannst Du auch nicht absetzen...
Als Grundsatz richtig, in diesem Zusammenhang aber Quatsch. Denn er hat ja den vollen Rechnungsbetrag bezahlt. Ob er ihn mit Bargeld, Gutscheinen oder Hosenknöpfen bezahlt hat, ist vollkommen irrelevant. Wäre es anders, würdest Du AB unterstellen, sie würden überhöhte Rechnungen ausstellen, und das machen sie ganz gewiß nicht.
 

Desperado

Aktives Mitglied
04.10.2011
187
0
Einfach auf die EU-Verordnung verweisen (falls der Gutschein aus diesem Grund ausgestellt wurde), die sagt ganz klar Geld und Gutschein nur mit Zustimmung. Wobei Air Berlin lieber einen etwas höheren Betrag per Gutschein ausstellt als zu überweisen, als Tipp.

Auf der Rechnung steht ganz unten:
Der Gesamtbetrag wird mit folgenden Zahlarten verrechnet:
Gutschein EUR xxxx

Meinst du damit dass, wenn ich auf eine Überweisung bestehe, sie mir erst einen höheren Gutschein anbieten oder dass du schon erlebt hast dass sie von vornerein mehr als 250 € ausgestellt haben?


Dein "Ratschlag" taugt höchstens für den Papierkorb.

1. Die Empfehlung der Wahl ist: Wer ganz sicher gehen will, fragt nicht das Forum, sondern seinen Steuerberater.
2. Der Gutschein taucht (!) nicht auf der Rechnung auf. Die Aussage von mannheimflyer ist schlicht falsch. Wie dkest richtigerweise schrieb: Auf der Bestätigungsseite (also Folgeseite, nicht Rechnungsseite) steht, wie bezahlt wurde, und dabei wird der Gutschein aufgeführt.
3. Aus dem Wort "Gutschein" geht ja nicht hervor, daß er von AB ausgestellt wurde. Es kann genauso gut ein Geschenk-Gutschein von Tante Gerda gewesen sein. Und der ist genauso, wie wenn die liebe Tante Bargeld geschenkt hätte.
4. @ASL: Als Grundsatz richtig, in diesem Zusammenhang aber Quatsch. Denn er hat ja den vollen Rechnungsbetrag bezahlt. Ob er ihn mit Bargeld, Gutscheinen oder Hosenknöpfen bezahlt hat, ist vollkommen irrelevant. Wäre es anders, würdest Du AB unterstellen, sie würden überhöhte Rechnungen ausstellen, und das machen sie ganz gewiß nicht.

Alles klar, dann lasse ich es mal drauf ankommen und buche, danke!
 

ASL

Erfahrenes Mitglied
20.07.2015
839
0
TXL
4. @ASL: Als Grundsatz richtig, in diesem Zusammenhang aber Quatsch. Denn er hat ja den vollen Rechnungsbetrag bezahlt. Ob er ihn mit Bargeld, Gutscheinen oder Hosenknöpfen bezahlt hat, ist vollkommen irrelevant.

OK, wenn der Gutschein nicht den Preis reduziert (wie bei Aktionsgutscheinen etc.), sondern als Zahlungsmittel am Ende aufgeführt ist, dann klingt das so vollkommen logisch für mich.
 
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Reaktionen: GoldenEye

Prez

Erfahrenes Mitglied
30.04.2011
1.018
1
VIE
Es ist so wie dkest und GoldenEye schreiben. Es wird der volle Rechnungsbetrag ausgewiesen und dann weiter unten aufgelistet wie bezahlt worden ist (Gutschein, Lastschrift, Kreditkarte, PayPal etc.)
 

Desperado

Aktives Mitglied
04.10.2011
187
0
Es ist so wie dkest und GoldenEye schreiben. Es wird der volle Rechnungsbetrag ausgewiesen und dann weiter unten aufgelistet wie bezahlt worden ist (Gutschein, Lastschrift, Kreditkarte, PayPal etc.)

Also steht die Zahlart doch auf der Rechnung? Hat schonmal jemand eine Gutschein-Rechnung beim Finanzamt eingereicht und eine Rückfrage erhalten?
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.148
464
Also steht die Zahlart doch auf der Rechnung? Hat schonmal jemand eine Gutschein-Rechnung beim Finanzamt eingereicht und eine Rückfrage erhalten?


Nein. Du bekommst ein PDF mit 4 Seiten. Seite 1: Rechnung. Seite 2: Bestätigung der Zahlungsweise (da ist z.B. der Gutschein aufgeführt). Seite 3 und 4: IIRC Werbung für Mietwagen und :blah:.

Zur 2. Frage: Wie ich schon sagte, letzte Sicherheit gibt nur der Steuerberater (und auch der nicht, aber den kannst Du greifen, wenn die Auskunft falsch war). Wenn Dir hier aber einer sagt, "bei meinem Finanzamt in Buxtehude war das kein Problem/ein Problem", dann hilft Dir das genauso viel, wie wenn Du Deinen Dackel fragst. Die Auskunft des Foristen kann falsch oder richtig sein, das heißt aber noch lange nicht, daß Dein eigenes Finanzamt das genauso sieht.
Im Übrigen: Das Leben ist voller Risiken. Da gehört eine Nichtanerkennung durch das Finanzamt zu den harmloseren. Wenn es Dir schlaflose Nächte bereitet, laß' es. Wenn Du der Meinung bist, von schlimmstenfalls 120 EUR geht die Welt nicht unter, dann mach' es und denke nicht weiter darüber nach. Keep it simple.
 

330

Erfahrenes Mitglied
06.01.2015
3.148
807
BER / COR
Nein. Du bekommst ein PDF mit 4 Seiten. Seite 1: Rechnung. Seite 2: Bestätigung der Zahlungsweise (da ist z.B. der Gutschein aufgeführt). Seite 3 und 4: IIRC Werbung für Mietwagen und :blah:.

Zur 2. Frage: Wie ich schon sagte, letzte Sicherheit gibt nur der Steuerberater (und auch der nicht, aber den kannst Du greifen, wenn die Auskunft falsch war). Wenn Dir hier aber einer sagt, "bei meinem Finanzamt in Buxtehude war das kein Problem/ein Problem", dann hilft Dir das genauso viel, wie wenn Du Deinen Dackel fragst. Die Auskunft des Foristen kann falsch oder richtig sein, das heißt aber noch lange nicht, daß Dein eigenes Finanzamt das genauso sieht.
Im Übrigen: Das Leben ist voller Risiken. Da gehört eine Nichtanerkennung durch das Finanzamt zu den harmloseren. Wenn es Dir schlaflose Nächte bereitet, laß' es. Wenn Du der Meinung bist, von schlimmstenfalls 120 EUR geht die Welt nicht unter, dann mach' es und denke nicht weiter darüber nach. Keep it simple.
Die Zählweise kann aber auch schon auf Seite 1 auftauchen...
 

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dkest

Erfahrenes Mitglied
22.05.2011
592
52
Meinst du damit dass, wenn ich auf eine Überweisung bestehe, sie mir erst einen höheren Gutschein anbieten oder dass du schon erlebt hast dass sie von vornerein mehr als 250 € ausgestellt haben?

Also von vornherein werden sie nicht mehr als 250€ anbieten. Wenn du aber zurückschreibst dass du entweder auf Überweisung bestehst oder ersatzweise eine Aufstockung des Gutscheins auf 300€ akzeptierst, wird nach meiner Erfahrung lieber der Gutschein aufgestockt. Macht aus AB-Sicht ja auch Sinn.
 

cim

Erfahrenes Mitglied
04.04.2011
578
2
Alles klar, dann lasse ich es mal drauf ankommen und buche, danke!

Ich hab den Typ auf "Ignore", aber ich halte die Aussage in Punkt 3. für falsch, und imho wird das FA nichts anerkennen- so zumindest meine Erfahrung.
Grund: Du/Firma kauft bei AirBerlin Gutscheine für Flüge und setzt diesen Kauf über die entsprechende Rechnung ab.
Dann wird mit dem Gutschein nochmals eine Rechnung gezahlt, die ebenfalls abgesetzt werden soll- never ever.
Und woher der Gutschein kommt, das sieht das FA nicht aus der Flugrechnung- imho ein Garant für Nachfragen/Ablehnung im Fall des Falles.
Ich würde dir auch raten mit deinem Steuerberater zu reden.
 

qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
324
0
Was an der steuerlichen Seite natürlich erst einmal nichts ändert. Nicht erwischen lassen ist hier die Devise. Der Käufer sollte bitte nicht Finanzbeamter sein...

Und ein Finanzbeamter hat einen Auskunftsanspruch bzgl. der Herkunft eines Artikels, den er - sagen wir bei Ebay - (privat?) erwirbt? Der Hinweis, sich nicht erwischen zu lassen, ist sicher zutreffend, sollte in dieser Konstellation aber auch nicht allzu schwer umzusetzen sein.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.148
464
Du/Firma kauft bei AirBerlin Gutscheine für Flüge und setzt diesen Kauf über die entsprechende Rechnung ab.

Da bin ich mal gespannt, wie man den Kauf eines Gutscheins von der Steuer absetzt, ohne die Verwendung nachzuweisen/zu erklaeren. :eyeb:
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.148
464
Als Finanzbeamter würde ich den Gutschein oder die Bareinkünfte als zu versteuernde Einkommen aus abhängiger Beschäftigung ansehen. Da es ein beruflicher Flug war, ist es zu versteuerndes Einkommen. Aber das wolltest du sicher nicht hören.

IMHO ist viel zu wenig (eigentlich gar nicht) in den bisherigen Antworten auf die Eingangsfrage des OP eingegangen, ob der Gutschein eine (steuerpflichtige) nachtraegliche Reduktion des Flugpreises ist, oder ein (steuerfreies) Schmerzensgeld. Aber natuerlich waere es verstaendlich, zu sagen, man laesst sich auf diese Diskussion gar nicht erst ein.

(Nicht ganz ernst gemeinte) Zusatzfrage: Wenn jemand einen Upgrade-Voucher eines privat erflogenen Status beruflich verwendet, kann er dann die Kosten eines Business-Fluges von der Steuer absetzen?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
IMHO ist viel zu wenig (eigentlich gar nicht) in den bisherigen Antworten auf die Eingangsfrage des OP eingegangen, ob der Gutschein eine (steuerpflichtige) nachtraegliche Reduktion des Flugpreises ist, oder ein (steuerfreies) Schmerzensgeld. Aber natuerlich waere es verstaendlich, zu sagen, man laesst sich auf diese Diskussion gar nicht erst ein.

(Nicht ganz ernst gemeinte) Zusatzfrage: Wenn jemand einen Upgrade-Voucher eines privat erflogenen Status beruflich verwendet, kann er dann die Kosten eines Business-Fluges von der Steuer absetzen?

Habe ich am Anfang klar gesagt: Einnahmen aus abhängiger Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit und prinzipiell zu versteuern. Zur Zusatzfrage: du kannst wohl den Gegenwert des Vouchers als Werbungskosten geltend machen. Was auch immer der Gegenwert ist.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Und ein Finanzbeamter hat einen Auskunftsanspruch bzgl. der Herkunft eines Artikels, den er - sagen wir bei Ebay - (privat?) erwirbt? Der Hinweis, sich nicht erwischen zu lassen, ist sicher zutreffend, sollte in dieser Konstellation aber auch nicht allzu schwer umzusetzen sein.

Der Finanzbeamte wird gewerbliche Tätigkeit annehmen und entsprechende Ermittlungen einleiten. Was meinst du wieviele Finanzaemter auf eBay unterwegs sind?
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.148
464
Sehr einfach: ich (z.b. McDonalds) kaufe diese um sie im Rahmen von Preisausschreiben oder Kundenbindung zu verteilen.

Klar gibt es solche plausiblen und nachvollziehbaren Erklaerungen. Ich habe lediglich angezweifelt, dass das FA den Kauf von Gutscheinen ohne Erklaerung und Nachweis anerkennt.
 

qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
324
0
Der Finanzbeamte wird gewerbliche Tätigkeit annehmen und entsprechende Ermittlungen einleiten. Was meinst du wieviele Finanzaemter auf eBay unterwegs sind?

In manchen Bundesländern vielleicht ein paar - in anderen so gut wie keiner. Und deren Aufgabe ist doch vielmehr, diejenigen aufzuspüren, die illegal gewerbsmäßig Dinge an der Steuer vorbei verkaufen, als den Gewerbetreibenden, der einen! Fluggutschein über 250,- dort anbietet, zumal das i.d.R. keinen hinreichenden Anfangsverdacht liefern dürfte und die Beweislage auch nicht gerade einfach ist, sofern der Verkäufer nicht ganz doof ist. Und wenn man denjenigen dann überführen sollte, was ist da zu holen? Ein paar Euro fuffzich wegen einer vGA. Da sind die Prioritäten ganz andere.