AB: hat jemand Erfahrung wie Airberlin auf einen Mahnbescheid reagiert?

ANZEIGE

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.037
1.536
ANZEIGE
Hallo,

hat jemand schon die Erfharung gemacht wie AirBerlin auf einen Mahnbescheid reagiert?

Es geht um eine Forderung von 644,20Euro die sich eben so zusammen setzt:

600Euro Entschädigung nach EU-Verordnung der Anschlussflug der gebuchten Strecke CUR-STR über DUS wurde Annulliert umbuchung auf den nächsten DUS-STR Flug am Mittag Ankunft dann über 5Stunden später als eigentlich geplant. Nach Auskunft vom Luftfahrtbundesamt und der Deutschen Flugsicherung gab es keine Vorkommnise wie Luftraumsperrungen usw.
Dazu kommen 4,20Euro Mahnkosten (sind effektive Kosten für Porto Postzustellungsauftrag und Mahnschreiben)
Dann noch die 40Euro Verzugsschaden nach §288 Abs. 5 BGB


AirBerlin hat auf das erste Schreiben welches per Fax was am Morgen des Tages nach der Ankunft nur mit einer Antwort reagiert dass das Anliegen bearbeitet werden würde und man sich gedulden sollte. Nach Ablauf der zwei Wochen Frist wurde dann eine Mahnung per PZA mit Fristsetzung zum 14.7. gesendet darauf ist gar keine Reaktion oder Zahlung erfolgt.

Darum wurde jetzt Online der Mahnbescheid beantragt, hat jemand Erfahrung wie AirBerlin in solchen Fällen reagiert? denn die brauchen ja immer einen gewissen Druck bevor die Geld locker machen, reicht ein Mahnbescheid da schon aus oder wird es doch noch ein nettes Klageverfahren nötig sein?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.037
1.536
den Beitrag habe ich gelesen aber Verspätungen und EU-VO Forderungen kommen ja häufiger vor als verlorenes Gepäck (zum Glück) daher ist es schon interessant ob noch jemand Erhfahrungen damit hat.

Allerdings hatte ich beim Rückflug den echten "Problem-Jackpot" Flug annulliert, Koffer nicht angekommen, nach vier Tagen Koffer aufgetaucht aber Koffer beschädigt, allerdings lief die Kofferbeschädigung-Bearbeitung über Dolfi zwar etwas langsam aber doch sehr problemlos.
 

espiderman24

Erfahrenes Mitglied
04.06.2015
332
32
Mit Erfahrungen kann ich Dir leider nicht dienen, weil Airberlin bislang meine EU-Entschädigungen binnen weniger Tage durch Fluggutschein ausgeglichen hat, womit ich wegen meiner Buchungsfrequenz gut leben kann. Was Deinen Fall betrifft, dürften Dir die über Deine EU-Entschädigung hinaus geltend gemachten 44,20 € wohl eher nicht zustehen. Deshalb glaube ich nicht, dass Airberlin freundlich lächelnd auf den Deinerseits erwirkten Mahnbescheid zahlen wird. Bin aber trotzdem sehr gespant, wie es weitergeht und hoffe, dass Du uns auf dem Laufenden hältst.
 

330

Erfahrenes Mitglied
06.01.2015
3.157
815
BER / COR
Ich zitiere einfach mal User rcs aus diesem Thread.

Diese Antwort empfinde ich mehr als nur dreist. Übersetzen wir einmal:

Werter ungeliebter Passagier dessen Gepäck wir verloren haben,

wie können Sie sich nur erdreisten, uns einfach einen Mahnbescheid zu schicken. Natürlich werden wir alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, damit wir am Ende so wenig bezahlen müssen wie nur irgendwie möglich. Auf dem Papier bedauern wir natürlich die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten. Leider hat unsere Hinhaltetaktik im Kundenmonolog nicht funktioniert, so dass wir nun noch einmal eins draufsetzen müssen. Wieso konnten Sie nicht einfach einen Fluggutschein akzeptieren, der uns erstmal nichts direkt kostet? Nachdem Sie uns mit Ihrer Hartnäckigkeit Arbeit machen und wir irgendwie wohl doch etwas bezahlen müssen, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn wir Ihnen noch ein paar weitere Unannehmlichkeiten bereiten.

Da wir das Gepäck verloren haben, ist uns bewusst, dass wir um irgendeine Zahlung nicht herumkommen werden. Basierend auf den einseitig zu unseren Gunsten berechneten Chancen im Fall eines Rechtsstreits bieten wir Ihnen folgenden einseitig zu unseren Gunsten ausgearbeiteten Vergleich an, den Sie ja vielleicht annehmen, damit die Unannehmlichkeiten für Sie ein Ende haben:

1. Wir bezahlen Ihnen für den Verlust Ihres Gepäckstücks freiwillig 635 Euro, aber keinen Cent mehr.
2. Die Kosten der Streitigkeiten trägt jeder selbst.
3. Egal welche Ansprüche sich noch aus diesem Flug ergeben könnten, mit dem Vergleich ist ein Deckel auf der Sache.
4. American Airlines könnte ja mit Schuld sein. Wenn wir Ihnen was bezahlen, dann werden wir zumindest versuchen, so viel wie möglich von unserem oneworld-Partner wiederzuholen.

Sie haben als Kunde nett recherchiert und zutreffend festgestellt, dass nach dem derzeitigen Umrechnungskurs bis zu 1409 EUR bei uns zu holen sein könnte. Natürlich bezahlen wir das aber nicht freiwillig. Als wäre der Gepäckverlust nicht Unannehmlichkeit genug, werden wir Sie im Rahmen eines Gerichtsverfahrens mit möglichst viel Formalitäten zuschütten - damit wir möglichst wenig bezahlen müssen und das, was wir am Ende zahlen müssen, nicht nur durch den Gepäckverlust begründet ist, sondern hart von Ihnen hart erarbeitet werden musste. Vielleicht überlegen Sie es sich ja dann doch, unseren einseitigen Vergleich anzunehmen - vielleicht ist Ihnen Ihre Zeit ja doch wertvoller, als sich von uns weiter gängeln zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen eines Rechtsstreits vor keinen Mitteln zurückschrecken werden. Wir werden Ihnen natürlich unterstellen, dass die von Ihnen angegebenen Inhalte im Zweifelsfall gar nicht im aufgegebenen Gepäck enthalten waren - und spekulieren darauf, dass Sie als Alleinreisender keine Zeugen haben, was nun wirklich im Koffer war oder nicht. Und wenn wir Glück haben, und beim Richter das große Los gezogen haben, kommen wir damit vielleicht sogar durch und müssen (fast) gar nichts bezahlen.

Unsere Rechtsabteilung wird nichts unversucht lassen, um Ihnen als bereits geschädigtem Passagier noch ein möglichst hohes Prozessrisko zu Teil werden zu lassen - unter Einbeziehung dieser Einschüchterungsversuche haben wir somit unsere Zahlungsbereitschaft mit 45% des Betrags festgelegt, zu dem wir nach den Sonderziehungsrechten maximal verknackt werden könnten.

Haben wir bereits erwähnt, dass Sie bereits viel Zeit in diese nervige Angelegenheit stecken mussten, Sie aber im Fall eines Rechtsstreits vor dem Amtsgericht Charlottenburg nochmal viel Zeit und Energie und vielleicht auch Geld investieren müssten?

Bis 27.06.2016 können Sie sich auf unser einseitiges Angebot melden. Falls wir es uns bis dahin nicht anders überlegen und gar nichts zahlen.

Mit freundlichen Grüßen


XXX

Viel Spaß.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.037
1.536
Das Problem ist eben dass ein Gepäckverlust eine ganz andere Sache ist als eine Forderung wegen der Entschädigung nach EU Verordnung daher ist es eben interessant ob jemand bereits solche Erfahrungen hat.

Einen Mahnbescheid zu erstellen ist wirklich nicht besonders schwer besonders wichtig ist es den Gegner, Anspruch, Kosten korrekt an zu geben.

Im übrigen warum sollten die 44,20Euro nicht gerechtfertig sein? Die Airline war im Verzug und wurde entsprechend rechtswirksam gemahnt.
Die 4,20Euro sind übrigens nicht zubeanstanden da es sich hier um Nettokosten für den Postzustellungsauftrag handelt und die Pauschale regelt das BGB im 288 Abs.5 ganz eindeutig sollte AirBerlin also die Hauptforderung bezahlen wird es mir ein Spass sein die damit verpflichtenden Nebenkosten geltend zu machen.

Die Frage ist welche mich beschäftigt gibt AirBerlin bereits beim Mahnbescheid auf oder ist noch eine gesonderte Klage notwendig?
 

espiderman24

Erfahrenes Mitglied
04.06.2015
332
32
Die Pauschale gibt's nicht, weil die Entschädigung keine Entgeltforderung im Sinne des § 288 V BGB ist. Deine Mahnung könnte verzugsbegründend gewesen sein, so dass auch diese Forderung problematisch seien könnte.

Was verstehst Du eigentlich unter Postzustellungsauftrag? Diese Versandform ist einem bestimmten Absenderkreis wie Gerichten, Behörden, Gerichtsvollziehern etc. vorbehalten.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.037
1.536
Es scheint eine Reaktion auf den Mahnbescheid gegeben zu haben ....

Es wurde offenbar von Airberlin versucht durch einen Anruf Kontakt auf zu nehmen da denen aber nur die Nummer der Weiterleitung bekannt ist, hat das logischerweise nicht funktioniert. Allerdings ist noch kein E-Mail eingegangen es wird sich zeigen wie es weiter geht

Zum vorletzten Beitrag:
Verzugsbegründen war das erste Schreiben welches die Forderung zum ersten mal mit Zahlungsfrist von 16Tagen zum gegenstand hatte, da darauf eine Antwort zuging (zwar ohne Inhalt bzw nur der sinngemäßen Erklärung das Anliegen wird geprüft um Geduld wird gebeten) ist der Zugang unstrittig. Die Mahnung wurde dann per Postzustellungsauftrag (ja genau der "gelbe Brief" denn sonst Gerichte usw verschicken und im übrigen die einzige rechtswirksame Zustellungsform nach ZPO ist) mit Fristsetzung von 20Tagen bzw. vom Zeitpunkt des Zugangs aus gesehen 18Tage, diese Frist abgelaufen also wurde 5Minunten nach Mitternacht der Mahnbescheid per EGVP eingereicht.
Es gibt übrigens durchaus eine Argumentationslinie welche doch die Forderung nach §288 Abs.5 BGB qualifiziert die ist zwar gerichtlich noch sehr umstritten aber das ist vielmehr Teil einer Rechtsdiskussion als in diesem Forum hier.
 
Zuletzt bearbeitet:

Gerlach9

Neues Mitglied
03.01.2011
4
0
Mein Fall:
Trotz abgeschlossener und von beiden Seiten eingewilligter Schlichtung (!) hat Airberlin monatelang nicht gezahlt. Auch zwei Ermahnungen durch die Schlichtungsstelle blieben erfolglos.
Nach Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids (selbst hierzu gibt es im Internet schon präzise Anleitungen) ging es aber ganz flott.
Ich kann das nur jedem raten.
Airberlin will schlichtweg nicht zahlen und reagiert nur auf Druck. Aber bitte beeilen, solange AB überhaupt noch zahlungsfähig ist. Viel Erfolg! Vor allem bei der Suche nach einer anderen, seriösen Fluggesellschaft...!!!
Mich sehen die nie wieder.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: bluesaturn

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.037
1.536
wie war den die Reaktion auf den Mahnbescheid genau? wurde einfach gezahlt oder musste erst der Vollstreckungsbescheid beantragt werden?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Mahnbescheides sind in diesem Bereich - nicht nur bei AB - so gut wie immer sinnlos.

So wie ich das sehe, ist der Widerspruch fast so sicher wie das Amen in der Kirche.

Liegt in der Natur der Sache. Denn anschließend muss der Betroffene ja faktisch ´ne Klage schreiben. Sprich: Das, was er regelmäßig vermeiden will, nämlich sich selbst auf das Abenteuer Klagen einzulassen oder einen Anwalt zu beauftragen, ist dann zwingend, will er seine Forderung durchsetzen.

Da bekommt dann der eine oder andere kalte Füße und gibt auf.

Und für die Fluggesellschaft ist der Widerspruch in jedem Fall die sinnvollste Reaktion, weil es für sie nur geringfügig teurer wird, zu einem späteren Zeitpunkt anzuerkennen oder schlicht zu zahlen. Auf der Haben-Seite erspart sie sich diverse Ausgleichszahlungen etc. und jede Menge Arbeit.

Statistiken dazu habe ich aber keine, weil sich bei Anwälten logischerweise nur jene melden, bei denen das Mahnverfahren nicht erfolgreich war.
 
  • Like
Reaktionen: hollaho und qnibert

Gerlach9

Neues Mitglied
03.01.2011
4
0
wie war den die Reaktion auf den Mahnbescheid genau? wurde einfach gezahlt oder musste erst der Vollstreckungsbescheid beantragt werden?

Ja, es wurde einfach gezahlt.
Die Schlichtuing war ja zuvor auch von beiden Seiten akzeptiert worden.
Ein Widerspruch von Airberlin hätte ja nur Sinn gemacht, wenn man die Insolvenz sowieso schon vor Augen hätte. Lange wird das aber wohl nicht mehr dauern...
Bin jedenfalls froh, emdlich mein Geld zu haben.
 

qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
324
0
Ein Widerspruch von Airberlin hätte ja nur Sinn gemacht, wenn man die Insolvenz sowieso schon vor Augen hätte. Lange wird das aber wohl nicht mehr dauern...

Weil deine Forderung so existenziell war, weil du Insiderkenntnisse hast, weil du das aus dem geschilderten Verhalten dir gegenüber schließt oder weil du dir das einfach wünscht?

Bin jedenfalls froh, emdlich mein Geld zu haben.

Absolut berechtigt. Gäbe eine AB-Insolvenz dir darüber hinaus Genugtuung?
 

Gerlach9

Neues Mitglied
03.01.2011
4
0
Weil deine Forderung so existenziell war, weil du Insiderkenntnisse hast, weil du das aus dem geschilderten Verhalten dir gegenüber schließt oder weil du dir das einfach wünscht?



Absolut berechtigt. Gäbe eine AB-Insolvenz dir darüber hinaus Genugtuung?

Wie ich bereits sagte: mit Airberlin bin ich durch. Alles andere ist mir egal.
 
F

feb

Guest
Warum das? Selbst als Anwalt meine ich, dass man das selbst schafft.

Das ist nicht dein Ernst, werter Kollege! Ich bin mir sicher, dass sieben von zehn Laien bereits an der Rechtsform und den Vertretungsverhältnissen scheitern. Zwei weitere werden bei der Katalogbezeichnung oder den Fragen zur Abhängigkeit von der Gegenleistung oder der Abgabe ans Streitgericht scheitern. Einer wird durchkommen, zugestanden....
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.249
3.072
AB reagiert gar nicht. Zumindest ist das meine Erfahrung. Bei mir ging es um 250 Euro, weil der Abendflug annulliert wurde. Bereits am Schalter hatten sie eine Miss "ich weiss es nicht" hingestellt, die mit jeder Frage zickiger wurde. Man hätte meinen können, ihren Flug hätten sie annulliert....

Auf meine erste Forderung bot mir AB einen 25 Euro Gutschein an. Ich lehnte ab. Danach kam keine Antwort mehr.

Auch auf die Schreiben des Anwalts reagierte AB nicht. Es kam zum Prozess. AB verlor (den Prozess und mich als Kunden), bezahlte mir 250 Euro und rund 4000 Euro Prozesskosten.... das soll mal einer verstehen...
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das ist nicht dein Ernst, werter Kollege! Ich bin mir sicher, dass sieben von zehn Laien bereits an der Rechtsform und den Vertretungsverhältnissen scheitern. Zwei weitere werden bei der Katalogbezeichnung oder den Fragen zur Abhängigkeit von der Gegenleistung oder der Abgabe ans Streitgericht scheitern. Einer wird durchkommen, zugestanden....

:)

Das Online-Mahnverfahren ist aber sehr gut erklärt. Das kann man schaffen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
AB reagiert gar nicht. Zumindest ist das meine Erfahrung. Bei mir ging es um 250 Euro, weil der Abendflug annulliert wurde. Bereits am Schalter hatten sie eine Miss "ich weiss es nicht" hingestellt, die mit jeder Frage zickiger wurde. Man hätte meinen können, ihren Flug hätten sie annulliert....

Auf meine erste Forderung bot mir AB einen 25 Euro Gutschein an. Ich lehnte ab. Danach kam keine Antwort mehr.

Auch auf die Schreiben des Anwalts reagierte AB nicht. Es kam zum Prozess. AB verlor (den Prozess und mich als Kunden), bezahlte mir 250 Euro und rund 4000 Euro Prozesskosten.... das soll mal einer verstehen...

4000 Euro Prozesskosten bei einem Streitwert v. 250 Euro...?

Was ist passiert? Zeugen aus Übersee eingeflogen? Gerichtsstand in der Schweiz? Neun Streitgenossen, mit denen zu zusammen 2500 Euro eingeklagt hast?
 
  • Like
Reaktionen: donaldml

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.249
3.072
4000 Euro Prozesskosten bei einem Streitwert v. 250 Euro...?

Was ist passiert? Zeugen aus Übersee eingeflogen? Gerichtsstand in der Schweiz? Neun Streitgenossen, mit denen zu zusammen 2500 Euro eingeklagt hast?

Keine Ahnung. Bekam vom Anwalt lediglich den Gerichtsentscheid von einem Gericht in Charlottenburg zugestellt. Ich bekam ja nur die 250 Euro minus 25% für den Anwalt. (mir ging es nur darum, AB nicht davonkommen zu lassen). Vielleicht hat der Anwalt eine Art Sammelklage gemacht? :confused:
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Deswegen sage ich ja: Hände weg von diesem Inkasso-Geschäft-mit-der-Angst-Quatsch!

25 Prozent. Wofür..? Für ein Prozessrisiko, das bei etwa einem Prozent liegt? Und dann wird man noch nicht mal anständig über "seinen" Rechtsstreit informiert...

Sorry, war OT. Aber das geht jedes Mal mit mir durch, wenn ich sowas lese.


Aber wie jedes Mal, weil es die Ehrlichkeit gebietet: Ich bin diesbezüglich nicht objektiv.
 

Sauron

Reguläres Mitglied
10.06.2013
80
0
ZRH, BRE (manchmal)
Vielleicht liegt es auch an der aufzubringenden Zeit? Gibt man das ab, zahlt man zwar die 25%, aber der Rest läuft. Macht man es selbst, hat man entweder selbst den Schriftverkehr an den Hacken oder sucht sich einen Anwalt (ggf. per Rechtschutz) und macht das mit dem. Ich schätze mal, die 2. Alternative ist zeitaufwendiger, dieser Umstand mag so manchem die 25% wert sein.