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Hallo Vielflieger!
Ich habe eine Frage bezüglich der Gepäckaufgabe:
Jeder weiß wenn er nicht mind. 45min vor Abflug sein Gepäck aufgegeben hat, kann es nicht mehr mit. Soweit so gut.
Jedoch könnte es theoretisch doch mit einer anderen Maschine nachgesendet werden?! - Sie machen es nicht, ok - was mich nur hier stört ist die Aussage der Airline(s).
Angeblich ist es nämlich aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt/gestattet oder möglich.
Theoretisch ist dies auch nachvollziehbar jedoch sendet die Airline selbst bei vergessenem Gepäck am Rollfeld etc. stetig Gepäck nach und dann ist der Sicherheitsaspekt nicht mehr gegeben? ( Da nach Aussage man ja immer mit seinem Gepäck zusammen reisen muss - gleicher Flieger).
Auch nahm ich an das jedes Gepäckstück sowieso kontrolliert wird, was es ja auch wird.
Und nur weil einer mit seinem Gepäck im selben Flugzeug reist gewährleistet das ja noch lange keine Sicherheit.
Daher denke ich wird der Sicherheitsaspekt den reinen Kosten vorgeschoben - warum sollte die Airline etwas machen was sie nicht muss.
Sie könnte dafür auch Geld verlangen und das als Geschäftsmodell aufziehen. Vielleicht sind die Bestimmungen wirklich so streng - aber wie geht es dann, dass Gepäck nachgesendet werden kann bei Verschulden der Airline?!
Würde mich über Aufklärung freuen!
Vielen Dank!
VG Flyta
Ich habe eine Frage bezüglich der Gepäckaufgabe:
Jeder weiß wenn er nicht mind. 45min vor Abflug sein Gepäck aufgegeben hat, kann es nicht mehr mit. Soweit so gut.
Jedoch könnte es theoretisch doch mit einer anderen Maschine nachgesendet werden?! - Sie machen es nicht, ok - was mich nur hier stört ist die Aussage der Airline(s).
Angeblich ist es nämlich aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt/gestattet oder möglich.
Theoretisch ist dies auch nachvollziehbar jedoch sendet die Airline selbst bei vergessenem Gepäck am Rollfeld etc. stetig Gepäck nach und dann ist der Sicherheitsaspekt nicht mehr gegeben? ( Da nach Aussage man ja immer mit seinem Gepäck zusammen reisen muss - gleicher Flieger).
Auch nahm ich an das jedes Gepäckstück sowieso kontrolliert wird, was es ja auch wird.
Und nur weil einer mit seinem Gepäck im selben Flugzeug reist gewährleistet das ja noch lange keine Sicherheit.
Daher denke ich wird der Sicherheitsaspekt den reinen Kosten vorgeschoben - warum sollte die Airline etwas machen was sie nicht muss.
Sie könnte dafür auch Geld verlangen und das als Geschäftsmodell aufziehen. Vielleicht sind die Bestimmungen wirklich so streng - aber wie geht es dann, dass Gepäck nachgesendet werden kann bei Verschulden der Airline?!
Würde mich über Aufklärung freuen!
Vielen Dank!
VG Flyta