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Seit 01.01.2018 erfordert das Belgische Recht, dass die Fluggesellschaften den Namen auf der Bordkarte mit einem Identitätsdokument abgleichen müssen.
Auch auf Flügen innerhalb des Schengen-Raums findet beim Boarding nun eine Identitätsprüfung durch die Airline-Mitarbeiter statt.
Auch auf Flügen innerhalb des Schengen-Raums findet beim Boarding nun eine Identitätsprüfung durch die Airline-Mitarbeiter statt.