CA/LH Flugausfall umbuchung - Meilen? Fluggastrechte?

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Chriis

Neues Mitglied
08.01.2018
23
0
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Hallo zusammen,

ich bin ende Januar von DUS via FRA via PEK nach SYD geflogen.
Gebucht war über CA in Buchungsklaase L (richtiger Schnapper(y)(y))

Eigentlich sollte es mit CA6034 (LH77) nach FRA gehen und weiter mit CA966 und CA173.

Nun standen wir am Gate, wo uns gesagt wurde das es ein Problem im Tower gibt und grade kein Flugzeug landen oder starten könnte. Daher ist die Maschine, welche aus FRA kam, dahin zurück geflogen ohne in DUS zu landen.
Daraufhin wurde ich auf LH79 umgebucht und habe in FRA die CA996 nicht mehr erreichen können.
Nun hat LH mich auf Ihren Flug nach PEK umgebucht (LH720).
Durch den recht langen layover habe ich meinen Anschluss in PEK noch rechtzeitig erreicht und bin auch wie geplant in SYD angekommen.

Nun zu meinen beiden Fragen:

- Kann man wegen dem Flug Ausfall irgendwelche Rechte geltend machen bzw. Geld zurück bekommen?

- An die Meilen Profis: Von dem CA Flug von PEK nach SYD habe ich schon Meilen auf meinem Konto. Von den beiden LH Flügen allerdings noch nicht. Noch warten oder mal anrufen?

Cheers
Chris
 

Sandmann

Aktives Mitglied
05.06.2014
245
1
MUC
ad 1: Problem im Tower sind meines Erachtens nach außergewöhnliche Umstände. Da gibt's schonmal keine Entschädigung. Abgesehen davon: Du bist von LH (ohne Intervention deinerseits, wenn ich dich richtig verstanden habe) auf den nächsten verfügbaren Flug umgebucht worden und hast dein Endziel pünktlich erreicht. Was genau willst du da noch? Bussi vom Carsten?

ad 2: Nach 14 tagen online claimen, wenn bis dahin nicht gutgeschrieben, Unterlagen (Bordkarten) solang aufbewahren falls du sie einsenden musst.

Willkommen im VFT
 
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Chriis

Neues Mitglied
08.01.2018
23
0
Danke für die schnelle Antwort!

Mit der ersten Frage war ich mir auch mehr als unsicher. Vor allem weil ich ja "dank" des Flug Ausfalls ein viel besseres Produkt der LH nutzen dürfte.

Die besagten 14 Tage sind bereits verstrichen.
Gibt es zum claimen ein richtiges Formular oder einfach eine formlose E Mail an LH?

By the way, wie viel Meilen stehen mir für den Flug eigentlich zu? So viel wie mit Buchungsklasse L es eig bei CA gegeben hätte?
Auf der Boardkarte der LH ist keine Buchungsklasse ersichtlich.
 

flykai

Erfahrenes Mitglied
02.04.2010
1.271
242
TXL
Gibt es zum claimen ein richtiges Formular oder einfach eine formlose E Mail an LH?

By the way, wie viel Meilen stehen mir für den Flug eigentlich zu? So viel wie mit Buchungsklasse L es eig bei CA gegeben hätte?

Die Begriffe "claimen" und "Buchungsklassen" sind dir ja geläufig, dann wirst du auch den Begriff "googlen"kennen. Die Suchfunktion soll hervorragend sein. ;)
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.173
8.615
IAH & HAM
ad 1: Problem im Tower sind meines Erachtens nach außergewöhnliche Umstände. Da gibt's schonmal keine Entschädigung. Abgesehen davon: Du bist von LH (ohne Intervention deinerseits, wenn ich dich richtig verstanden habe) auf den nächsten verfügbaren Flug umgebucht worden und hast dein Endziel pünktlich erreicht. Was genau willst du da noch? Bussi vom Carsten?

Der OP dient als gutes Beispiel von Gier frisst Hirn.......
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Danke für die schnelle Antwort!

Mit der ersten Frage war ich mir auch mehr als unsicher. Vor allem weil ich ja "dank" des Flug Ausfalls ein viel besseres Produkt der LH nutzen dürfte.

Die besagten 14 Tage sind bereits verstrichen.
Gibt es zum claimen ein richtiges Formular oder einfach eine formlose E Mail an LH?

By the way, wie viel Meilen stehen mir für den Flug eigentlich zu? So viel wie mit Buchungsklasse L es eig bei CA gegeben hätte?
Auf der Boardkarte der LH ist keine Buchungsklasse ersichtlich.

Auf der MM Seite wirst du zum Thema Meilen nachfordern fündig.

Beim Umbuchen kann es durchaus sein, dass du in einer höherwertigeren Buchungsklasse gelandet bist und mehr Meilen bekommst.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.808
732
Aus meiner Sicht war die Frage zur Kompensation zumindest nicht völlig abwegig. Bei Flugausfall steht die Kompensation zu. Wenn durch alternative Flüge die Verspätung am Ziel unter 2h (bis 1500km), unter 3h (bis 3500km) bzw. 4h (über 3500km) liegt, dann gibts nur 50%.

Man kann ja geteilter Meinung sein über die Regelung. Aber so ist es nun mal.

Damit bleibt aus meiner Sicht eigentlich nur die Frage, ob hier außergewöhnliche Umstände vorliegen..... Und die Frage, ob nur für den innerdeutschen Flug Kompensation fällig wäre, oder auch für den dadurch verpassten CA-Flug nach PEK. Meiner Meinung nach müsste es Entschädigung für die transkontinentale Strecke geben, weil eben der geplante Flug FRA-PEK auch verpasst wurde. Dass LH eine Alternative anbieten konnte ist nur relevant für die Frage, ob 100% oder 50% Entschädigung....


Und nochmal, ob das jetzt Gier ist oder nicht, ist nicht die Frage. Das ständige Moralisieren, wenn solche Fragen aufkommen, nervt mich. LH holt auch alles raus, was sie legal darf (z.B. Kreditkartengebühr ex BRU)....
 
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flykai

Erfahrenes Mitglied
02.04.2010
1.271
242
TXL
Durch den recht langen layover habe ich meinen Anschluss in PEK noch rechtzeitig erreicht und bin auch wie geplant in SYD angekommen.

Aus meiner Sicht war die Frage zur Kompensation zumindest nicht völlig abwegig. Bei Flugausfall steht die Kompensation zu. Wenn durch alternative Flüge die Verspätung am Ziel unter 2h (bis 1500km), unter 3h (bis 3500km) bzw. 4h (über 3500km) liegt, dann gibts nur 50%.

Man kann ja geteilter Meinung sein über die Regelung. Aber so ist es nun mal.

Damit bleibt aus meiner Sicht eigentlich nur die Frage, ob hier außergewöhnliche Umstände vorliegen..... Und die Frage, ob nur für den innerdeutschen Flug Kompensation fällig wäre, oder auch für den dadurch verpassten CA-Flug nach PEK. Meiner Meinung nach müsste es Entschädigung für die transkontinentale Strecke geben, weil eben der geplante Flug FRA-PEK auch verpasst wurde. Dass LH eine Alternative anbieten konnte ist nur relevant für die Frage, ob 100% oder 50% Entschädigung....


Und nochmal, ob das jetzt Gier ist oder nicht, ist nicht die Frage. Das ständige Moralisieren, wenn solche Fragen aufkommen, nervt mich. LH holt auch alles raus, was sie legal darf (z.B. Kreditkartengebühr ex BRU)....

Er ist doch planmäßig am Ziel angekommen, wieso sollte es dann eine Entschädigung geben?????
 
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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.808
732
Er ist doch planmäßig am Ziel angekommen, wieso sollte es dann eine Entschädigung geben?????

Hm, war da nicht jemand, der im Zweifelsfall Google empfohlen hat?

Die Begriffe "claimen" und "Buchungsklassen" sind dir ja geläufig, dann wirst du auch den Begriff "googlen"kennen. Die Suchfunktion soll hervorragend sein. ;)

Ja, richtig, flykai selber war es.....
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
973
401
MUC
Und nochmal, ob das jetzt Gier ist oder nicht, ist nicht die Frage. Das ständige Moralisieren, wenn solche Fragen aufkommen, nervt mich. LH holt auch alles raus, was sie legal darf (z.B. Kreditkartengebühr ex BRU)....

Mag dich nerven, aber nach den vom TO gegebenen Informationen war das sehr gutes IrrOp Handlung von LH nach einem nicht durch LH verursachten Problem. Dadurch ist nicht einmal eine Ankunftsverspätung eingetreten. Ein "Danke" wäre angemessener als die Frage nach Kompensation. Auch deine Meinung, dass LH alles rausholt, was sie legal dürfen, teile ich nicht. Die sind durchaus regelmäßig deutlich kulanter als die Konkurrenz - gerade wenn es um Umbuchungen in misslichen Situationen geht.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.808
732
..... nach den vom TO gegebenen Informationen war das sehr gutes IrrOp Handlung von LH........

Genau, und wenn nach einem denied boarding, was auch ein nicht stattfindender Flug de-facto und nach Interpretation der Gerichte zunächst immer ist, das IrrOp Handling sehr gut ist und deswegen die Verspätung am Endziel unwesentlich ist, dann gibt es nur 50% Entschädigung. Außer es gab außergewöhnliche Umstände.....

Die Behauptung, es stünde einem nichts zu, wenn man pünktlich am Ziel ankommt, ist also sachlich falsch.

Ich hab die Verordnung nicht geschrieben. Aber so ist es nun mal. Man kann die Verordnung ja blöd finden. Aber dann sollte man die richtigen anmeckern. Auf eine sachliche Frage zu dem Thema kann man sachlich antworten. Leider wird stattdessen bei diesem Thema eben gerne moralisiert und auf den Fragensteller eingedroschen. Und dieser Thread hier ist exemplarisch.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.173
8.615
IAH & HAM
Aus meiner Sicht war die Frage zur Kompensation zumindest nicht völlig abwegig.

Aus meiner Sicht ist sie vollkommen abwegig.


Damit bleibt aus meiner Sicht eigentlich nur die Frage, ob hier außergewöhnliche Umstände vorliegen.....

Und mit der Beantwortung der Frage hast Du Probleme:

wo uns gesagt wurde das es ein Problem im Tower gibt und grade kein Flugzeug landen oder starten könnte. Daher ist die Maschine, welche aus FRA kam, dahin zurück geflogen


LH holt auch alles raus, was sie legal darf (z.B. Kreditkartengebühr ex BRU)....

Und was ist daran auszusetzen?

Und nochmal, ob das jetzt Gier ist oder nicht, ist nicht die Frage.

Doch ist es! LH hat das Problem nicht zu verantworten, hat es hervorragend gelöst und der OP fragt trotzdem erst einmal nach Geld anstatt sich zu freuen.......
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.038
1.536
um die Frage klären zu können ob ein Anspruch gegeben ist oder nicht müssen eben einfach die Tatbestandsvoraussetzung des Art. 5 c iii der EU VO geprüft werden.

Die bedeutet für die gesamte Strecke DUS - SYD besteht ein ANspruch wenn entweder eine Verspätung von mehr als zwei Stunden vorliegt was nicht der Fall war oder ob der Abflug mehr als eine Stunde früher statt fand.
Da hierzu keine Angaben gemacht wurden ist die Lage nicht zu beurteilen allerdings deutet die Schilderung auf einen späteren Abflug hin, insgesamt also kein Anspruch in Höhe von 600Euro.

Es gibt allerdings noch die THeorie dass jedes Segment für sich zu betrachten ist dies bedeutet:
Es ist zu prüfen ob ein Anspruch in Höhe von 250 besteht:
Dazu muss gerklärt werden wann hätte der ursprüngliche DUS-FRA Flug statt finden sollen und wann ist FRA erreicht worden.

Sollte dies zwei Stunden nach dem ursprünglich geplanten Flug der Fall sein so gibt es nach dieser Betrachtungsweise durchaus einen Anspruch für Strecke DUS - FRA in Höhe von 250Euro.

Erst im Nachfolgenden Schritt ist zu prüfen ob die Fluggesellschaft sich auf außergewöhnliche Umstände berufen und sich vom Zahlungsanspruch befreien kann.
 
Zuletzt bearbeitet:

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.808
732
Und mit der Beantwortung der Frage hast Du Probleme:

.......

Nein, habe ich nicht wirklich, ich habe sie schlicht überhaupt nicht beantwortet, weil ich es nicht kann und Du auch nicht.
Wir haben von jemandem gehört, der von einem Gateagenten gehört haben will, dass es "ein Problem mit dem Tower" gegeben hätte. Was immer das konkret genau sein soll, selbst wenn es stimmt.

Deswegen habe ich die Frage in der Tat offen gelassen.

WENN tatsächlich der Flughafen für einige Zeit dicht war, werden wahrscheinlich außergewöhnliche Umstände gelten. Das kann man aber nur im Einzelfall unter Kenntnis der Details und im Zweifel sogar erst mit einer richterlichen Interpretation klären. Es ist ja sogar umstritten, ob man vor Klageerhebung ein Auskunftsrecht an die Airline geltend machen kann. Wenn die Airline mauert, dann kommt man erst vor Gericht an die Daten ran.

Deswegen ist die Frage nach außergewöhnlichen Umständen sehr viel schwieriger zu beantworten als die von alinkl erwähnte Frage zu den "Tatvoraussetzungen". Deswegen gibts dazu (zu den aU) auch sehr viel mehr Gerichtsverfahren.


Gegen die Kreditkartengebühr bei LH ex BRU habe ich prinzipiell nichts auszusetzen, außer, dass es sie nicht geben dürfte, wenn der Belgische Staat seiner Verpflichtung zur Umsetzung der Zahlungsmittelrichtlinie nachgekommen wäre. Damit ist es streng formal legal für LH, wenn Du verstehst was ich meine...... Nur, was hast Du daran auszusetzen, dass jemand nachfragt (!), ob es bestimmte Rechte aus der EU-Verordnung für ihn gäbe? Wenn Großkonzerne streng legal vorgehen, sei es bei Kreditkartengebühren oder bei Gewinnversteuerungen oder Arbeitsmarktrechten (alles allgemein und nicht speziell auf LH gemünzt!), was ist dann dagegen einzuwenden, wenn Konsumenten sich erkundigen, was für legale Möglichkeiten sie haben, und die dann ggf. auch durchsetzen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.808
732
Es gibt allerdings noch die THeorie dass jedes Segment für sich zu betrachten ist dies bedeutet:
Es ist zu prüfen ob ein Anspruch in Höhe von 250 besteht:
Dazu muss gerklärt werden wann hätte der ursprüngliche DUS-FRA Flug statt finden sollen und wann ist FRA erreicht worden.

Ist das so? Ohne jetzt zu sehr in die Tiefe gegangen zu sein, habe ich es so verstanden, dass die Verordnung wort-wörtlich doch eigentlich sowieso nur für denied boarding formuliert ist. Dafür gibt es je nach Entfernung X Euro, wenn man nicht allzu spät ankommt reduziert um 50%. Erst der EuGH hat in C-402/07 und C-432/07 das auch für Verspätungen angewendet, d.h., dass jetzt für die gleichen Verspätungen, die bei denied boarding zu 100% Entschädigung führen, auch die gleichen 100% Entschädigung fällig werden, auch wenn der Flug unter der geplanten Flugnummer mit dem Passagier an Board stattfindet.

Um also den Extremfall zu nehmen: Ich bin auf LH12345 CGN-MUC um 11:00 gebucht. Der Flug ist überbucht, ich komme nicht mit. Ich werde umgebucht auf LH12346 CGN-MUC um 11:05. Dann stehen mit 125 Euro Entschädigung (=50% von 250) zu..... Ich denke, daran kann es keinen Zweifel geben, so bescheuert das auch anmuten mag.

Die Frage, ob auch schon Einzelsegmente auf einem Mehrsegment-Ticket gelten, insbesondere, wenn das letzte Segment pünktlich erreicht wird, ist aber natürlich wichtig. Ob es dazu Entscheidungen gibt, weiß ich nicht. Von der Logik her sehe ich aber eigentlich keinen Unterschied zu einem Einzelflug. Insofern müsste mindestens der Anspruch für die innerdeutsche Entschädigung fällig werden. Wenn man dann streng Einzelsegmente betrachtet, sogar 100%, weil der Ersatzflug planmäßig mehr als 2h später ankam, wenn ich das richtig sehe. Allerdings wurde auch der urspüngliche Flug FRA-PEK nicht erreicht, so dass man auch die >3500km-Entschädigung anrechnen könnte......
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.038
1.536
Nun ich halte von der Einzelsegment-Betrachtung auch nichts aber wir hatten in einem anderen Bereich schon einmal die Diskussion dass ich AB immer zu viel Geld abgenommen hätte. (Der Klassiker war CUR (mehrfach)/ PDL/ PUJ-DUS-STR wovon DUS-STR Annulliert wurde ich habe dann immer 600Euro bzw. beim PDL Fall 400 für die ganze Strecke gefordert. In der Diskussion hieß es dann dass wohl nur jeweils 250Euro angemessen wären weil eben jeder Flug für sich betrachtet werden muss)

Systematisch gibt es zwei Rechtsgrundlagen die auf die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 der EU VO verweisen und zwar zum ersten Artikel 4 Abs. 3. Artikel 4 regelt den Fall der Beförderungsverweigerung.

Zum zweiten Artikel 5 1c der den Fall einer Annullierung regelt.

Zusätzlich hat der EuGH entschieden dass auch bei Verspätungen von mindestens 3Stunden dem Fluggast ein Ausgleichsanspruch zustehen soll obwohl dieser eben in der Verordnung selbst nicht geregelt wurde.

Ich persönlich würde immer darauf abstellen dass das gesamte Ticket im gesamten den Beförderungsvertrag umfasst und es darauf ankam wann der erste Abflug erfolgt ist und wann das Ziel letztenendes erreicht wird.