Muss bei Codeshareflügen die andere Buchungsnummer angegeben werden?

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konrad72

Reguläres Mitglied
23.03.2014
35
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Nachdem meine Sache noch immer in der Schwebe ist und auch mir die oberste Behörde dabei nicht helfen kann, die Fluglinie zu einer Ausgleichszahlung zu bringen, will ich nur mal Folgendes fragen.

Wenn eine EU-Fluglinie einen Codeshareflug umbucht, MUSS sie dann die Buchungsnummer der durchführenden Fluggesellschaft in der Buchungsbestätigung für den Kunden mitangeben oder nicht? Nachdem der Flug bei der durchführenden Fluggesellschaft nicht im System war, hat sie uns auch nicht weiterbefördert. Die EU-Fluglinie verweist laufend auf ihren eigenen Code und dass in ihrem System alles richtig wäre. Die durchführende Fluglinie aus Übersee sagt, dass der Flug bei ihnen nie (rück???)bestätigt wurde, sondern noch immer der gestrichene Flug vorhanden wäre.

Auf den Passanger Receipts sind online alle je gebuchten Strecken zu sehen, AUSSER die Anschlussstrecke, die die EU-Fluglinie angeblich erfolgreich bestätigt hatte.:eek: ich habe noch nie einen Passanger Receipt gehabt, auf dem Originalflug und Umbuchung zu sehen waren...
 
A

Anonym12392

Guest
Das ist alles das Problem der "EU-Fluglinie". Ich würde mich da nicht auf Diskussionen einlassen. Wenn die eine andere Airline mit deiner Beförderung beauftragen und das dann nicht klappt, ist es das nicht dein Bier.
 

konrad72

Reguläres Mitglied
23.03.2014
35
0
Das ist alles das Problem der "EU-Fluglinie". Ich würde mich da nicht auf Diskussionen einlassen. Wenn die eine andere Airline mit deiner Beförderung beauftragen und das dann nicht klappt, ist es das nicht dein Bier.

Die Fluglinie sagt einfach, dass dies alles auf einem Nicht-EU Flughafen stattfand und es daher kein Geld gebe. Aber das Grundproblem ist, dass niemand das Ticket öffnen kann, aber sich die Fluglinie nicht auf die Argumentation eines schlecht gebuchten Tickets einlässt. Sie sagt, mit ihrem Buchungscode wäre alles OK. Der Witz, selbst nach der Heimkehr steht der Flug als abgeflogen, auf dem wir nicht mitgenommen wurden
 

datschi

Erfahrenes Mitglied
23.06.2010
768
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DUB
Bei Codeshares ist es nicht ganz trivial an den Buchungscode der operierenden Fluggesellschaft zu kommen.

Ich versteh nicht so Recht, was dein Problem ist. Mal schreibst du EU-Fluglinie, mal Ticket nicht öffnenbar, mal keine Buchung. Ich würde dir sehr ans Herz legen, die Situation wie sie war genauer zu schildern, dann kann dir viel besser geholfen werden als nur Vermutungen anzustellen.
 

konrad72

Reguläres Mitglied
23.03.2014
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Das Problem ist, dass die Fluglinie (EU) mit ihrem Code den Flug umgebucht hatte. Die durchführende Fluglinie aber den Flug NIE im System hatte...das ist das Problem...aber zur Beruhigung, trotz 17 Seiten mit vielen Bildern und Auszügen aus den Passengerreceipts ignoriert die Fluglinie die Tatsache, dass das Ticket mit ihrem Code bei der durchführenden Flugesellschaft 0,00000000 Wert war. Da hätte ich mit einem WCPapier zum Schalter hingehen können. Andere Fluglinien haben bisher immer den Code der durchführenden Fluglinie beigesteuert.

Ich habe andere Threads hier gelesen und gesehen, dass die Fluglinie außerhalb der EU meistens auch nichst zahlt und ich auch schon fast 4 Wochen auf irgendeine Stellungnahme warte.

Bei EU claim habe ich alle Flüge eingegeben...erst stand, dass der Flug ein "Problemflug" sein könnte und als ich den Vertrag abschließen wollte stand "wenig Chancen, nicht geraten, weiterzuverfolgen"

Ist ein Witz, denn ich habe für den Flug bezahlt und wurde nicht mitgenommen, auf einen 130 km entfernten Flughafen nach 6 Stunden Warten aus Kulanz umgebucht und kann die Folgekosten tragen
 
Zuletzt bearbeitet:

konrad72

Reguläres Mitglied
23.03.2014
35
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Bei Codeshares ist es nicht ganz trivial an den Buchungscode der operierenden Fluggesellschaft zu kommen.

Ich versteh nicht so Recht, was dein Problem ist. Mal schreibst du EU-Fluglinie, mal Ticket nicht öffnenbar, mal keine Buchung. Ich würde dir sehr ans Herz legen, die Situation wie sie war genauer zu schildern, dann kann dir viel besser geholfen werden als nur Vermutungen anzustellen.

Die Buchung der EU-Fluglinie habe ich dem Mutterkonzern geschickt...die können die Buchung auch nicht öffnen, die haben mich kontaktiert und sich herzlichst für den ganzen Mist entschuldigt...die sind aber nicht Schuld und können nichts zahlen

Die durchführende Gesellschaft sagte, die Buchung auf dieser Strecke hat es bei ihnen im System nie gegeben. Ich sehe sie auch auf deren Passanger Receipt NICHT

Die (um)buchende Eu-Allianz.Fluggesellschaft behauptet noch immer nach langer Zeit fest und steif, dass die Buchung OK war..
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
Konrad,

Ich verstehe dich sehr gut, dass du um deine Privatsphäre und Datensicherheit besorgt bist.

Aber wenn du schreibst, dass selbst EU-Claim deinen Fall als bedenklich betrachtet, so brauchen wir her mehr Informationen.

Keine Sorge:
Keiner erwartet von dir, dass du deine Receipts mit Klarnamen etc. hier einstellst.
Aber zumindest die geflogene Relation, die verwendeten Airlines, evtl. Buchungsweise / -weg, etc. würden schon sehr weiterhelfen.

So, wie du dich bisher äußerst, ist es einfach viel zu kryptisch.
Bedenke allein die aktuellen Fälle all der Meilentickets auf USDM, welche seit dem 01.04. nicht mehr "handel"-bar sind für US - weil nun eine andere Allianz-Zugehörigkeit vorliegt.
Auch hier divergieren Recht und reale Situation / Willen.

Daher:
Trau dich und gebe mehr preis.
Anders wird dir keiner konkret helfen können.
 
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konrad72

Reguläres Mitglied
23.03.2014
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Ich warte mal bis Ostern ab, falls die Behörde mit meinen neuen Fragen/Screenshots etwas erreicht..auch die andere Fluglinie hat ihre 30 Geschäftstage noch nicht ausgeschöpft. Wenn ich die Strecken hier nenne, weiß jeder die Fluglinien. Ich will es nochmals auf dem gütigen Weg versuchen, obwohl es wahrscheinlich nur mehr über die Medien geht...weil das hier ist eine Frechheit der Sonderklasse bei 35 Fluglinien ist so etwas noch nie vorgekommen und ich lasse mich nicht für dumm verkaufen, nur weil die Umbuchung voller Errors ist...
 

konrad72

Reguläres Mitglied
23.03.2014
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Konrad,

Ich verstehe dich sehr gut, dass du um deine Privatsphäre und Datensicherheit besorgt bist.

Aber wenn du schreibst, dass selbst EU-Claim deinen Fall als bedenklich betrachtet, so brauchen wir her mehr Informationen.

Keine Sorge:
Keiner erwartet von dir, dass du deine Receipts mit Klarnamen etc. hier einstellst.
Aber zumindest die geflogene Relation, die verwendeten Airlines, evtl. Buchungsweise / -weg, etc. würden schon sehr weiterhelfen.

So, wie du dich bisher äußerst, ist es einfach viel zu kryptisch.
Bedenke allein die aktuellen Fälle all der Meilentickets auf USDM, welche seit dem 01.04. nicht mehr "handel"-bar sind für US - weil nun eine andere Allianz-Zugehörigkeit vorliegt.
Auch hier divergieren Recht und reale Situation / Willen.

Daher:
Trau dich und gebe mehr preis.
Anders wird dir keiner konkret helfen können.

Also die Fluglinien sind NICHT VERPFLICHTET, mir den Buchungscode der durchführenden Fluggesellschaft auf die Buchungsbestätigung zu schreiben? Das ist ganz toll, sprich eine Handhabe weniger :(
 

konrad72

Reguläres Mitglied
23.03.2014
35
0
Wie in obiger Stellungnahme seitens der Fluglinie angemerkt, ist es offensichtlich nicht möglich gewesen
aufzuklären, weshalb Sie seitens *** nicht zu dem Flug **** zugelassen wurden. Da es sich dabei
um einen rein inner****** Flug handelte, kommt die EU-Verordnung für Fluggastrechte NICHT
zum Tragen. Aufgrund dessen besitzen wir leider keine Handhabe die Fluglinie zu einer Entschädigung
aufzufordern. Zu Ihrer geschätzten Information: Obwohl Sie einen *****-Codeshare Flug hatten, zählt in
diesem Fall ausschließlich der „operating carrier“ - & dies war *****
Ich bedauere, Ihnen nichts „erfreulicheres“ anbieten zu können.
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Wie in obiger Stellungnahme seitens der Fluglinie angemerkt, ist es offensichtlich nicht möglich gewesen
aufzuklären, weshalb Sie seitens *** nicht zu dem Flug **** zugelassen wurden. Da es sich dabei
um einen rein inner****** Flug handelte, kommt die EU-Verordnung für Fluggastrechte NICHT
zum Tragen. Aufgrund dessen besitzen wir leider keine Handhabe die Fluglinie zu einer Entschädigung
aufzufordern. Zu Ihrer geschätzten Information: Obwohl Sie einen *****-Codeshare Flug hatten, zählt in
diesem Fall ausschließlich der „operating carrier“ - & dies war *****
Ich bedauere, Ihnen nichts „erfreulicheres“ anbieten zu können.

Hurra, hurra, noch mehr * und ?

Du erwartest nicht ernsthaft Hilfe, wenn du nicht einmal verraten willst, in welchem Land der Flug stattgefunden hat, oder?
 

celles

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
385
0
Wie in obiger Stellungnahme seitens der Fluglinie angemerkt, ist es offensichtlich nicht möglich gewesen
aufzuklären, weshalb Sie seitens *** nicht zu dem Flug **** zugelassen wurden. Da es sich dabei
um einen rein inner****** Flug handelte, kommt die EU-Verordnung für Fluggastrechte NICHT
zum Tragen. Aufgrund dessen besitzen wir leider keine Handhabe die Fluglinie zu einer Entschädigung
aufzufordern. Zu Ihrer geschätzten Information: Obwohl Sie einen *****-Codeshare Flug hatten, zählt in
diesem Fall ausschließlich der „operating carrier“ - & dies war *****
Ich bedauere, Ihnen nichts „erfreulicheres“ anbieten zu können.



Das klingt komisch, da hat die Fluglinie vielleicht gepfuscht oder der Flieger war überbucht ????
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.856
11.006
Also die Fluglinien sind NICHT VERPFLICHTET, mir den Buchungscode der durchführenden Fluggesellschaft auf die Buchungsbestätigung zu schreiben?

Kann man nicht sagen - wir wissen ja nicht einmal, welches Recht zur Anwendung kommen koennte. Nach deutschem Recht sehe ich keine Anspruchsgrundlage.

Ansonsten muss ich mich den Vorschreibern anschliessen, so ohne Informationen bringt das nichts. Immer dran denken: Du willst etwas von uns, naemlichHilfe in Form von Ideen, Input und rechtlichen Einschaetzungen. Da ist es nicht sehr nett, dass wir uns die Brocken aus dem, was Du uns hinknallst, selber raussuchen laesst.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.975
1.994
Ich warte schon auf den ersten Kommentar, ob noch der 01.04. sei :D
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
wenn der Claim so fundiert aufgebaut ist, wie hier präsentiert, wundert mich nichts. Dass Du Dich ärgerst ok, aber mit dem Gestammel kann keiner was anfangen und welche Daten hier geschützt werden, wird mir auch nicht klar.
 

Vuffi Raa

Reguläres Mitglied
04.04.2014
67
0
STR
Da es sich dabei um einen rein inner****** Flug handelte, kommt die EU-Verordnung für Fluggastrechte NICHT zum Tragen. Aufgrund dessen besitzen wir leider keine Handhabe die Fluglinie zu einer Entschädigung aufzufordern.

Und damit ist eigentlich alles gesagt. Denn:

VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 meinte:
Artikel 3

Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitglied-
staats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen
Flug antreten;

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrt-
unternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von
einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem
Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestim-
mungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie
haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und
Unterstützungsleistungen erhalten.

Wenn dein Flug weder in der EU beginnt noch in der EU endet, ist er von der EU-Verordnung nicht abgedeckt und dir steht keine Entschädigung zu. Wer wo Mist gebaut hat, ist dann völlig unerheblich. Dir bleibt also nur noch zu schauen, ob es auf dem betreffenden Kontinent eine ähnliche Regelung gibt und es im Zweifel mit einer Zivilklage zu versuchen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Also diese ***** hier ist nur noch ***** und der OP ist wohl ein ****** ******. Die Argumentation warum er keine Airlines nennt finde ich einfach nur lustig, denn das einzige was ihm eine noch "gütliche" Lösung bringen könnte ist Öffentlichkeit...
 
Zuletzt bearbeitet:

konrad72

Reguläres Mitglied
23.03.2014
35
0
Die Antwort der Airline ist gestern gekommen. Die Fluglinie habe mit dem Ganzen nichts zu tun: "Buchung, Umbuchung und Umschreibung des Tickets (Code Share Flug) wurden von Expedia und nicht von uns durchgeführt, waren aber völlig ok. Aus
der Buchung oder dem Ticket geht nicht hervor, warum die andere Fluglinie die Passagiere nicht
akzeptiert hat."

Die EU-Fluglinie, wurde mir von der mittlenden Behörde mitgeteilt, hätte wegen der Buchung via expedia keine Daten von den Passagieren und könnte gar nicht die Umbuchung durchführen. Expedia sagte mir, sie wären nur die mittlende Stelle und würde nicht selber Umbuchungen durchführen, sondern nur die Fluglinie..
 

blazerhulk

Erfahrenes Mitglied
31.01.2012
1.264
67
MUC / TXL
Irgendwie passieren Dir ganz schön viele komische Sachen... Könntet ihr bitte aufhören den Troll zu füttern!
Er wurde bereits schon früher gesperrt!