Beruflich unterwegs - Meilensammeln?

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carbonaddict_08

Erfahrenes Mitglied
08.08.2013
372
6
INN
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Ich hoffe mal, das Thema passt hier her (hat ja was mit "Airlines & Fliegen" zu tun ;)), ansonsten bitte verschieben. Nun aber zu meiner Frage:


Bisher bin ich immer nur in meiner Freizeit um die Welt geflogen, im nächsten Jahr werde ich voraussichtlich endlich auch die Ehre haben beruflich im Flugzeug unterwegs zu sein. Dabei stellt sich mir jetzt unter anderem eine Frage zum Thema Meilen sammeln (das ist wahrscheinlich ein Thema das hier viele User betreffen wird), wie wird das "normalerweise" bei Firmen gehandhabt? Darf man sich in der Regel die Meilen selbst behalten und sich einen Status erfliegen, Prämienmeilen anhäufen usw, oder kommen die Meilen in ein "Firmenmeilenkonto"? Mir ist klar, dass es jetzt keine klare Antwort gibt, bzw dass man nicht pauschal sagen kann, dass man sich in jedem Unternehmen entweder alles oder nichts behalten darf. Mir geht es im Prinzip darum mal ein paar Meinungen/Erfahrungen einzuholen, damit ich im eventuell beim Verhandeln weiß wie andere das abwickeln, schließlich könnte der Chef Meilen auch als eine Art zusätzliche Bezahlung interpretieren.
Vielen Dank für eure Meinungen/Erfahrungen schon im voraus.


LG carbonaddict_08
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.234
1.542
Rheinland-Pfalz
Bei uns dürfen geschäftlich erflogene Meilen privat genutzt werden,natürlich auch für upgrades bei Geschäftsflügen, kann jeder selbst entscheiden.
Für die Firma gibt es ja Partner plus Benefit.
 

CColumbus

Erfahrenes Mitglied
15.02.2011
256
23
Es gibt jedoch auch Finanzämter, welche hier ganz genau hinschauen, Stichwort "geldwerter Vorteil" ("schließlich könnte der Chef Meilen auch als eine Art zusätzliche Bezahlung interpretieren").

Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass es in der Firma hierzu eine EINDEUTIGE Regelung gibt, da solche "Missverständnisse" schon mal dazu geeignet und auch genutzt werden, die Kompetenzen eines unbeliebten / überflüssigen Arbeitnehmer dem freien Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen....

Aber mal ganz ehrlich: Wenn ich in einem Bewerbungsgespräch zum Thema "Meilen behalten" gefragt werden würde, würde ich mir als potenzieller Chef schon so meine Gedanken machen.

Wichtiger wäre hier die Frage (allerdings auch nicht als erstes), ob die travel policy bei z.B. Interkontinentalflügen business class beinhaltet. Wenn man je nach Tätigkeit mehrere Male im Jahr nach takatuka-Land fliegen muss, wäre das schon eine relevante Information.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.442
8.726
FRA/QKL
Es gibt jedoch auch Finanzämter, welche hier ganz genau hinschauen, Stichwort "geldwerter Vorteil" ("schließlich könnte der Chef Meilen auch als eine Art zusätzliche Bezahlung interpretieren").
Zumindest für Miles&More muss kein FA irgendeine Sekunde beim Schauen verplempern. Es gibt eine Pauschalregelung mit Lufthansa und privat genutzte geschäftlich erflogene Meilen müssen NICHT als geldwerter Vorteil versteuert werden!

An den OP: rein rechtlich gehören die Meilen demjenigen der den Flug bezahlt, also bei Geschäftsflügen dem AG. Das ist völlig unabhängig davon, ob der AG zusätzlich an einem Firmenbonusprogramm teilnimmt oder nicht.

In der Praxis dürften viele Varianten anzutreffen sein. Bei uns dürfen die MA die Meilen zu 100% privat nutzen. Ist ein kleiner Bonus für die zusätzlichen zeitlichen Aufwendungen bei Reisen, die nicht als Arbeitszeit im Falle von Überstunden vergütet werden können.
 
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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
4.156
2.284
FRA
Zumindest für Miles&More muss kein FA irgendeine Sekunde beim Schauen verplempern. Es gibt eine Pauschalregelung mit Lufthansa und privat genutzte geschäftlich erflogene Meilen müssen NICHT als geldwerter Vorteil versteuert werden!

So ist diese Aussage falsch. Selbstverständlich sind die Meilen auch bei M&M ein geldwerter Vorteil und selbstverständlich müssen diese versteuert werden.

Allerdings:
Für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland gilt:

Werden im Rahmen des Vielfliegerprogramms Miles & More auf Dienstreisen
Meilen gesammelt und diese für privat genutzte Prämien verwendet, wird der
geldwerte steuerpflichtige Vorteil von Lufthansa im Rahmen des
Pauschalbesteuerungsverfahrens nach § 37a EStG übernommen.

Zitat aus der FAQ von M&M

Lufthansa versteuert diese Meilen pauschal.
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
0
An den OP: rein rechtlich gehören die Meilen demjenigen der den Flug bezahlt, also bei Geschäftsflügen dem AG.

Das wurde in Deustchland so richterlich ja entschieden.
Wichtig ist m.E. jedoch - falls es keine klaren (arbeits-)vertraglichen Regelungen gibt -, dass der Arbeitgeber seinen Anspruch (schriftlich) vor der Reise/den Reisen geltend macht.

Der Meilen-/Punkteübertrag von einem persönlichen Konto auf ein "Firmenmeilenkonto" dürfte in den meisten Programmen nicht möglich sein.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Das wurde in Deustchland so richterlich ja entschieden.
Wichtig ist m.E. jedoch - falls es keine klaren (arbeits-)vertraglichen Regelungen gibt -, dass der Arbeitgeber seinen Anspruch (schriftlich) vor der Reise/den Reisen geltend macht.

Das dürfte so nicht richtig sein. In der Rechtssprechung wurde gerade immer im nachhinein darüber entschieden das die Meilen der Firma gehören.

Ich denke am Anfang einer "Karriere" dürfte es einfach sein ein vernünftige Regelung mit dem AG zu finden (auch schriftlich), nach einiger Zeit könnte es schwieriger werden.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.779
972
KUL (bye bye HAM)
Also ich kenne kaum eine Firma wo man eine Regelung mit dem AG finden muss. Die Verwendung von Bonusmeilen ist in aller Regel Bestandteil der Reiserichtlinien.
 

FRALONFRALON

Erfahrenes Mitglied
10.10.2013
1.141
0
LON
Bei uns (internationale Grossbank) darf man alle geschaeftlich erflogenen Meilen privat nutzen.

"Frueher" (vor meiner Zeit) gab es noch fuer bestimmte Konstellationen bei Interkont-Reisen F. Die Zeiten sind vorbei, wenn man F fliegen will, selbst wenn es einen guten Grund gibt (weil man zB mit einem Kunden unterwegs ist der noch in F fliegt), soll man mit Voucher / Meilen upgraden.
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
0
Das dürfte so nicht richtig sein. In der Rechtssprechung wurde gerade immer im nachhinein darüber entschieden das die Meilen der Firma gehören.

Ich denke am Anfang einer "Karriere" dürfte es einfach sein ein vernünftige Regelung mit dem AG zu finden (auch schriftlich), nach einiger Zeit könnte es schwieriger werden.

Ich bezog mich z.B. hierauf: http://www.taylorwessing.com/uploads/tx_siruplawyermanagement/Arbeitsrecht_200618.de.pdf

Des weiteren ist zu berücksichtigen, dass das Urteil nicht zur Folge hat, dass alle Arbeitnehmer automatisch verpflichtet sind, sämtliche Rabatte oder Sachprämien an den Arbeitgeber herauszugeben. Vielmehr bedarf es hierzu einer ausdrücklichen Anweisung von Seiten des Arbeitgebers. Entschließt sich also die Geschäftsleitung, zukünftig auch die Bonusmeilen der Mitarbeiter für dienstliche Zwecke zu nutzen, so muss sie dies den Mitarbeitern ausdrücklich mitteilen.

Falls du etwas Neueres hast, gerne her damit.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.442
8.726
FRA/QKL
So ist diese Aussage falsch. Selbstverständlich sind die Meilen auch bei M&M ein geldwerter Vorteil und selbstverständlich müssen diese versteuert werden.

(...)

Lufthansa versteuert diese Meilen pauschal.
So ist diese Aussage verwirrend, denn der Nutzer der Meilen muss eben den geldwerten NICHT selbst versteuern, da dass Lufthansa für den Betroffenen pauschal übernimmt. Somit bedeuten Prämienmeilen von Miles&More eben KEINEN geldwerten Vorteil für den Betroffenen- ;)
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Bei uns (internationale Grossbank) darf man alle geschaeftlich erflogenen Meilen privat nutzen.

"Frueher" (vor meiner Zeit) gab es noch fuer bestimmte Konstellationen bei Interkont-Reisen F. Die Zeiten sind vorbei, wenn man F fliegen will, selbst wenn es einen guten Grund gibt (weil man zB mit einem Kunden unterwegs ist der noch in F fliegt), soll man mit Voucher / Meilen upgraden.

ja ja, die gold zeiten sind auch für den sachsenman vorbei.. =;
 
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N

no_way_codeshares

Guest
Ich habe mich einmal ausgiebig mit dem Problem (Firma, nicht Finanzamt) beschäftigt:
Sollte es eine Regelung geben, wonach die Bonusmeilen der Firma gehören, bzw für die Firma genutzt werden müssen, kommst Du daran nicht vorbei uns es empfiehlt sich die Anlage eines zweiten Kartenprofils zur sauberen Trennung von Privat und Firma. Es würde sich dann aber lohnen bei M&M nachzufragen, ob und wie Du wenigstens den Status für Dich bündeln kannst.
Besteht eine solche Regelung noch nicht, bist Du völlig frei darin sie Dir selbst gutschreiben zu lassen und das ist in den meisten Unternehmen so der Fall (zumal die Firma durchaus an separaten Firmenbonusprogrammen teilnehmen kann).
Ich würde dies KEINESFALLS zum Thema eines Einstellungsgespräches machen!
Sofern Dir selbst die Buchung überlassen wird, wirst Du ohnehin die Frage nach schriftlich fixierten oder Dir auf diese Anfrage hin gemachte Vorgaben hinsichtlich Preis, Reiseklasse oder Airline stellen müssen, spätestens da solltest Du Vorgaben zu Meilenprogrammen mitgeteilt bekommen, auch ohne dezidiert danach fragen zu müssen. Sollte die Firma eine eigene Reisestelle oder ein Vertragsreisebüro haben, sollte man es Dir dort spätestens dann mitteilen, wenn Du Deine private Vielfliegernummer eingeben lassen möchtest.
 
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Front2Back

Erfahrenes Mitglied
14.01.2012
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2
Ich würde auch nie verlangen die Meilen rauszugeben. Da kann man ja in der Firma eine neue Stelle schaffen, die dann alle Bonusprogramme der Mitarbeiter kontrolliert und dann die Awards etc. für andere bucht. In kleinen Firmen mag es sicherlich Chefs geben die so etwas gerne praktizieren lassen.Aber doch nicht bei unseren Dax Pink Cheets F Flieger Insassen[emoji57]
 

carbonaddict_08

Erfahrenes Mitglied
08.08.2013
372
6
INN
Vielen Dank schon mal allen für eure Beiträge (y)

Aber mal ganz ehrlich: Wenn ich in einem Bewerbungsgespräch zum Thema "Meilen behalten" gefragt werden würde, würde ich mir als potenzieller Chef schon so meine Gedanken machen.

Ich werde auch sicherlich nicht in als erstes mit meinem Chef dieses Thema anschneiden, aber ich denke es ist durchaus möglich dass dieses Thema vom Chef angesprochen wird (zB dass erflogene Meilen der Firma gehören und somit nur für Geschäftsreisen genutzt werden dürfen usw) und in solch einem Falle bin ich immer froh, schon im Vorfeld zu wissen, wie es in anderen Firmen aussieht.

Wichtiger wäre hier die Frage (allerdings auch nicht als erstes), ob die travel policy bei z.B. Interkontinentalflügen business class beinhaltet. Wenn man je nach Tätigkeit mehrere Male im Jahr nach takatuka-Land fliegen muss, wäre das schon eine relevante Information.

Würde wahrscheinlich nicht sonderlich besser ankommen, wenn man gleich mal zu Beginn anspricht, dass Reisen in Y nicht möglich ist :D

Bei uns (internationale Grossbank) darf man alle geschaeftlich erflogenen Meilen privat nutzen.

Ist das dann einfach so etwas wie ein "Trinkgeld" (wer will sammelt die Meilen, wer nicht, sammelt eben nicht), oder wird so etwas bei der Gehaltsverhandlung bereits vereinbart, dass man zB auf andere Prämien verzichten muss, dafür aber die Meilen behalten darf?

LG carbonaddict_08
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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3.027
So ist diese Aussage falsch. Selbstverständlich sind die Meilen auch bei M&M ein geldwerter Vorteil und selbstverständlich müssen diese versteuert werden.

Allerdings:


Zitat aus der FAQ von M&M

Lufthansa versteuert diese Meilen pauschal.

Das ist aber jetzt ein richtiger "Herr Lehrer ich weiss was - Satz", aber leider ungenau. Das Statement von SOG war völlig richtig. Geldwerter Vorteil ist das was dem AN zufließt. Hier ist dem "Unternehmen, das Sachprämien im Sinne des § 3 Nummer 38 gewährt" gestattet worden, diese Sachprämien pauschal zu versteuern. Damit werden sie nicht mehr zu geldwerten Vorteilen im Sinne des deutschen Steuerrechts. Das gilt nicht nur für Miles & More, auch Topbonus nimmt diese Möglichkeit wahr.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.794
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Ich bezog mich z.B. hierauf: http://www.taylorwessing.com/uploads/tx_siruplawyermanagement/Arbeitsrecht_200618.de.pdf

Des weiteren ist zu berücksichtigen, dass das Urteil nicht zur Folge hat, dass alle Arbeitnehmer automatisch verpflichtet sind, sämtliche Rabatte oder Sachprämien an den Arbeitgeber herauszugeben. Vielmehr bedarf es hierzu einer ausdrücklichen Anweisung von Seiten des Arbeitgebers. Entschließt sich also die Geschäftsleitung, zukünftig auch die Bonusmeilen der Mitarbeiter für dienstliche Zwecke zu nutzen, so muss sie dies den Mitarbeitern ausdrücklich mitteilen.

Falls du etwas Neueres hast, gerne her damit.

§ 667 BGB? Kickbacks, Sachprämien und andere Bestechungsgelder gehören mir als Arbeitgeber.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.406
451
CGN
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Den Angeklagten. Selbst bezahlte Fluege*, eigene Meilen.

* Warum das so ist, ist schon StPO fuer Fortgeschrittene und sprengt den hiesigen Rahmen.


Was ist wenn PKH gewilligt wurde? Immerhin waren es auch "nur" die Pflichtverteidiger. Wobei die scheinbar einen sehr guten Job gemacht haben, wenn sie es schaffen Richter zu entfernen, weil diese fremde Akten während der Vernehmung gelesen haben.