Airlines müssen bei Storno abrechnen

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Friemens

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
1.164
0
MUC
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Habe hier noch nichts dazu gefunden:

Urteil: Airlines müssen Teil vom Flugpreis erstatten

Storniert ein Kunde, muss die Airline belegen, ob und wie teuer sie den Flug weiterverkaufen konnte.
Mit einem aktuellen Urteil stärkt das Landgericht Frankfurt die Rechte von Fluggästen: Storniert der Passagier seinen Flug vor Antritt der Reise, bekommt er nicht nur Steuern und Gebühren erstattet. Er hat auch Anspruch auf zumindest einen Teil des Flugpreises, selbst wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft vorsehen, dass dieser nicht erstattet wird, etwa bei nicht flexiblen Tarifen.

Wie die Frankfurter Richter entschieden, muss die Airline in solchen Fällen mit dem Fluggast abrechnen. Unter anderem muss sie darlegen, „ob und wenn ja zu welchem Preis sie die stornierten Flug-Tickets an Dritte weiterverkaufen konnte“.

In dem vorliegenden Fall hatte die Klägerin Tickets bei Alitalia gebucht, aber mehr als ein halbes Jahr vor dem Flug wieder storniert. Deshalb sei davon auszugehen, dass die Flüge mindestens zu dem ursprünglichen Preis weiterverkauft werden konnten, so das Gericht.

Da die Airline auf Aufforderung des Gerichts nicht das Gegenteil belegte, wurde sie zur Rückzahlung des vollen Flugpreises verurteilt (Aktenzeichen 2-24 S 152/13). Reiserechtler Ernst Führich nennt den Richterspruch vom 6. Juni „ein wegweisendes neues Urteil“.

Das spektakuläre sehe ich darin, dass man sogar bei nicht flexiblen Tarifen einen Anspruch hat nach diesem Urteil, ist das das Ende von nicht umbuchbaren und nicht stornierbaren Tarifen?
 

miles&weg

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
462
2
Da die Airline auf Aufforderung des Gerichts nicht das Gegenteil belegte, wurde sie zur Rückzahlung des vollen Flugpreises verurteilt (Aktenzeichen 2-24 S 152/13). Reiserechtler Ernst Führich nennt den Richterspruch vom 6. Juni „ein wegweisendes neues Urteil“.

Sagt das Urteil auch etwas darueber aus, wie die Airline dies zu belegen hat? Als in Rechtsfragen voellig Unbedarfter haette ich jetzt intuitiv angenommen, solange mindestens ein freier Platz in der Maschine bleibt, koennten sie behaupten, dass das Ticket nicht wiederverkauft werden konnte. Dann haette das Urteil aber nur Auswirkungen bei voll ausgebuchten Fluegen.
 
F

feb

Guest
Ein solches Urteil habe ich schon lange vermisst, da die Regeln des non-flex-tickets den Kunden unbillig benachteiligen. Wenn das Urteil rechtskräftig wird/ist und die anderen Instanzgerichte mitmachen, wird es das reine non-flex-Ticket wohl bald nicht mehr geben - mit der Folge, dass das Fliegen etwas teurer wird.

@miles&weg: Ja, solange die Maschine nicht voll ausgebucht (nicht: ...nicht voll besetzt) ist, wird die Erstattung des non-flex-tickets IMHO weiterhin verweigert werden können.
 
F

feb

Guest
Die allen gut bekannte Praxis des Überbuchens sowie das Angebot von echten last- minute- Flügen führte bislang bei einem Nichterscheinen von Paxen mit nicht flexiblen Tickets ja auch dazu, dass die Airline mehr Tickets verkauft und bezahlt bekommen hat als das Flugzeug Plätze hat:eek:.

Also mich erstaunt das Urteil vor diesem Hintergrund nicht.
 
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Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Als Konsument und VFT User finde ich das Urteil mehr als interessant.

Aber werden Fluggesellschaften durch solche Regelungen nicht ziemlich benachteiligt?
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
@miles&weg: Ja, solange die Maschine nicht voll ausgebucht (nicht: ...nicht voll besetzt) ist, wird die Erstattung des non-flex-tickets IMHO weiterhin verweigert werden können.

Das glaube ich nicht zu 100%, da in anderen Fällen ja ersparte Kosten gegengerechnet werden müssen. Da die LH z.b. für ein LH Business Ticket mit 55 Euro für die Lounge rechnet sollte da doch einiges gehen. Oder??
Auch der ersparte Sprit solte sich gegenrechnen lassen.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.814
2.056
FRA
@miles&weg: Ja, solange die Maschine nicht voll ausgebucht (nicht: ...nicht voll besetzt) ist, wird die Erstattung des non-flex-tickets IMHO weiterhin verweigert werden können.

So kann man nur argumentieren, wenn die Maschine zwischenzeitlich ausgebucht war. Nur in diesem Fall hätte mein Ticket andere potentielle Passagiere daran gehindert, Tickets zu buchen.

Wenn es aber immer zumindest einen freie Platz gab, entsteht durch meine Buchung und Storno kein Schaden für die Airline, denn auch wenn ich gar nicht erst gebucht hätte, wären am Ende genauso viele Plätze leer geblieben.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
So kann man nur argumentieren, wenn die Maschine zwischenzeitlich ausgebucht war. Nur in diesem Fall hätte mein Ticket andere potentielle Passagiere daran gehindert, Tickets zu buchen.

Wenn es aber immer zumindest einen freie Platz gab, entsteht durch meine Buchung und Storno kein Schaden für die Airline, denn auch wenn ich gar nicht erst gebucht hätte, wären am Ende genauso viele Plätze leer geblieben.

Du hast einem potentiellen Bucher die letzte billige Buchungsklasse weggeschnappt und er fliegt deswegen mit den Arabern.

Fair wäre es wenn du eine Ersatzperson stellen darfst, diese dann den tagesaktuellen Tarif bezahlen muss und deine Zahlung angerechnet wird.
Es liegt dann in deiner Verantwortung jemand zu suchen der genau an dem Tag in der Maschine sitzen will und bereit ist dir das Geld zu geben obwohl er keinerlei Ersparnis dadurch hat.

Wieso sollen Fluglinien alles auf sich nehmen?
Caritas Airlines?
 
A

Anonym38428

Guest
Wir werden dann hoffentlich bald ein System haben, wie auch Southwest es praktiziert. Die Mutter aller Billigflieger zeigt uns noch, wohin die Reise geht ... schon bisher war man der Innovationstreiber der Branche.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.814
2.056
FRA
Du hast einem potentiellen Bucher die letzte billige Buchungsklasse weggeschnappt und er fliegt deswegen mit den Arabern.
...
Wieso sollen Fluglinien alles auf sich nehmen?

Das wird vor Gericht aber nicht gelten, weil die Verfügbarkeit der Buchungsklassen von der Airline gesteuert wird und nicht von mir.

Ob's gegenüber Airlines gerecht ist, bleibt eine offene Frage. Aber das Gericht hat offenbar die Vertragsfreiheit hier eingeschränkt, und sie werden damit leben müssen.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.262
424
Als Konsument und VFT User finde ich das Urteil mehr als interessant.

Zumindest hochspannend, da es auch einige neue Geschäftsfelder ermöglichen würde, würde es rechtskräftig werden - ich kann mir allerdings durchaus vorstellen, dass die Fluggesellschaften dagegen sturm laufen, da es die bisherige Tarifstruktur gehörig durcheinanderwürfelt. Letztendlich wird das zu einem Anstieg der Ticketpreise, zumindest in den unteren Buchungsklassen führen, und das Gejammere über die Benachteiligung deutscher Luftfahrt wird wieder groß werden...
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.603
505
Ja die Fluggesellschaften werden dagegen Sturm laufen, aber selbst wenn es etwas weniger strikt würde, wäre es ja schon ein Gewinn.

Meine Wunschliste:

1) Tarife wo bei Cancellation wirklich eine faire Erstattung nicht verbrauchter Kosten erfolgt. Ein leerer gebliebener Platz darf dann ruhig leer (ohne echte Gebühren) berechnet werden.

2) Möglichkeit eine Ersatzperson zu gleichen Konditionen und Flugzeiten zu stellen, meinewtwegen gegen eine faire Gebühr. (sagen wir 30 Euro).

3) Umbuchungsgebühren die wirklich Umbuchungsgebühren sind und sich nach Service Klasse statt nach Buchungsklasse richten.
und wo es den willkürlichen (willkürlich durch aktive Buchungsklassensteuerung) Ticketwertausgleich nicht gibt.

4) Verbot aller Zuschläge des Typs (Kerosinkosten und 'Nachfolger Namen') und Zwang an die Buchungsportale im Ranking alles mit Gebühren und mit KK Zahlungsweg zu vergleichen. Gerne auch mit Serviceampeln etc. z,B. für Koffer, Verpflegung.


Aber zturück zum Urteil und dem was noch nicht angesprochen wurde:

Wie verhält es sich wenn mein zurückgegebenes Ticket teurer wiederverkauft werden konnte: Halbe -Halbe - meinetwegen abzüglich etwas Gebühr?.

Ok - die Airlines werden Sturm laufen, aber trotzdem könnte eine Korrektur am Buchungsklassedschungel nicht schaden.

Gruß

Flyglobal
 
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ozymandias1

Erfahrenes Mitglied
01.01.2012
281
138
Meine ist kürzer: Fliegen für Umme und Freibier für Alle! :rolleyes:
Na, die von flygobal entspricht dann doch sehr viel eher meinem Rechtempfinden. Was die Airlines sich da rausnehmen, gibt es in kaum einer anderen Branche. Bei Lebensversicherungen streitet man sich um die Auszahlung von Bewertungsreserven bei gekündigten Verträgen. Wenn die Regelungen da wie in der Luftfahrt wären, dann würde man bei Kündigung nicht nur nichts wiederkriegen, sondern müsste auch noch trotzdem weiter seine Beiträge zahlen ...
 

Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.906
119
GRZ
2) Möglichkeit eine Ersatzperson zu gleichen Konditionen und Flugzeiten zu stellen, meinewtwegen gegen eine faire Gebühr. (sagen wir 30 Euro).

Das hätte wahrscheinlich zur Folge, dass jegliche Transatlantik und SEA 400 - 500 Euro Tickets innerhalb von 5 Minuten nach dem Online stellen restlos ausverkauft wären - und sich Ebay beide Hände reiben würde.
Achja - und die FD und EF-Profis könnten endlich ihr Hobby zum Beruf machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Anonym38428

Guest
Und wo ist der Unterschied, ob ich umbuche oder neu buche und dabei den Voucher einsetze? :confused:

In dem Fall macht es keinen wirklichen Unterschied, du zahlst einfach "auf" (oder behältst ein wenig Voucherwert über, wenn der neue Flug günstiger war) und gut ist. Relevant wird der Unterschied beim Storno - anstelle Erstattung der realen Gebühren unter Abzug fiktiver "Gebühren" und Stornogebühr, behalte ich den vollen Ticketwert und kann dieses auf einem anderen Flug im gesamten Streckennetz einsetzen.
 
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ozymandias1

Erfahrenes Mitglied
01.01.2012
281
138
Das hätte wahrscheinlich zur Folge, dass jegliche Transatlantik und SEA 400 - 500 Euro Tickets innerhalb von 5 Minuten nach dem Online stellen restlos ausverkauft wären - und sich Ebay beide Hände reiben würde.
Achja - und die FD und EF-Profis könnten endlich ihr Hobby zum Beruf machen.
Das widerspricht den Regeln der Marktwirtschaft. Wenn jemand solche Tickets sicher zu höheren Preisen weiterverkaufen kann, dann kann er das doch hoffentlich heute schon, indem er ein Reisebüro eröffnet und bei der Airline ein gewisses Kontingent einkauft.
 

Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.906
119
GRZ
Das widerspricht den Regeln der Marktwirtschaft. Wenn jemand solche Tickets sicher zu höheren Preisen weiterverkaufen kann, dann kann er das doch hoffentlich heute schon, indem er ein Reisebüro eröffnet und bei der Airline ein gewisses Kontingent einkauft.

Denke nicht, dass ein Reisebüro z.B. Ein Kontingent an OS 500 Euro redtickets Wien - New York kaufen kann?! Oder doch? Das Forenreisebüro kann uns das sicher beantworten?!