Flug nicht antreten, Anschlusssflug verfällt?

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Regina050

Neues Mitglied
26.11.2015
1
0
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Hallo miteinander,

ich habe eine Frage an euch bezüglich dem Nicht-Antreten eines Fluges.
Ich fliege mit airberlin von Berlin nach Frankfurt, habe dort 18 Std. Aufenthalt und fliege dann mit Cathey Pacific nach Hong Kong und weiter nach Perth.
Nun würde ich gerne einfach ab Frankfurt direkt fliegen.
Ich habe die telefonische Auskunft von den Fluggesellschaften erhalten, dass es sein kann, dass wenn ich den airberlin Flug nicht antrete, die anderen Flüge auch verfallen, da es sogenannte "married flights" sind...

Habt ihr Erfahrungen mit solchen Situationen?

Viele Grüße und Danke fürs lesen,
Regina
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.014
7.072
Evtl. kannst du das telefonisch klären und man lässt sich zu einer "Umbuchung" überreden - den in deinem Fall "kostet" diese Umbuchung die Airline ja nix. Ich hatte mit solchen Telefonaten schon Erfolg.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Na ja, nach deutschem Recht ist das ja unzulässig, die übrigen Segmente einfach verfallen zu lassen. Ensprechend wurden die ABB der deutschen Airlines nach einer BGH-Entscheidung auch angepasst.

Wer hat das Ticket denn ausgestellt?
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.786
20
Na ja, nach deutschem Recht ist das ja unzulässig, die übrigen Segmente einfach verfallen zu lassen. Ensprechend wurden die ABB der deutschen Airlines nach einer BGH-Entscheidung auch angepasst.

Ob unzulässig oder nicht. Das Ticket ist ziemlich sicher nicht mehr abflieg- und eincheckbar.

Und will man wirklich auf eigene Kosten Ersatztickets vorstrecken und nachher das Geld auf dem Klageweg eintreiben? In 99,9% der Fälle hat der Reisende darauf keine Lust.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
1 zu 1 abfliegbar wird es nicht sein. Aber evtl. im Vorfeld relativ kostenneutral umschreibbar. Kommt halt auf das Ticket an. Sinn der No-Show-Regelung ist ja gerade, den Fluggesellschaften Spielraum bei der Preisgestaltung einzuräumen.

Kurz: Wenn das Ticket von deutscher Airline verkauft wurde UND der isoliert verkaufte Anschlussflug nicht billiger gewesen wäre als der mit dem Zubringer, sollte einer kostenneutralen Beförderung ab FRA wenig entgegen stehen.
 
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Reaktionen: pimpcoltd und LH88

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Na ja, nach deutschem Recht ist das ja unzulässig, die übrigen Segmente einfach verfallen zu lassen. Ensprechend wurden die ABB der deutschen Airlines nach einer BGH-Entscheidung auch angepasst.

Wer hat das Ticket denn ausgestellt?

ABB, schön und gut. Praktisch entscheiden die jeweiligen Tarifbedingungen, denn man muss davon ausgehen, dass die Computer der Airlines diese Regeln entsprechend verarbeiten. Hier z.B. etwas Kranich-Lyrik für einen Flug von Deutschland in die USA in der günstigsten Buchungsklasse:

SEQUENTIAL USE OF FLIGHT COUPONS ‐ THIS FARE IS
ONLY VALID IF THE FLIGHTS ARE TAKEN IN THE BOOKED
SEQUENCE. OTHERWISE THE FARE WILL BE RECALCULATED
BASED ON THE ACTUAL FLIGHT ROUTING.
RESPECTIVE REISSUE MUST BE DONE AS DESCRIBED IN (...)

Dass die Tarifbedingungen jedenfalls bei Online-Buchungen in aller Regel gegenüber einem Verbraucher nicht Vertragsbestandteil werden, sei dahingestellt, ebenso deren Wirksamkeit. Klar ist: So, wie es da drinsteht, wird es gemacht werden, und alles weitere wird allenfalls nachträglich ein Gericht beschäftigen.

Für den Betroffenen heißt das aber auch: kein Storno, wenn er sich der Neuberechnung fügt.
 
Zuletzt bearbeitet:

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Kurz: Wenn das Ticket von deutscher Airline verkauft wurde UND der isoliert verkaufte Anschlussflug nicht billiger gewesen wäre als der mit dem Zubringer, sollte einer kostenneutralen Beförderung ab FRA wenig entgegen stehen.

Das gilt m.E. nur, wenn die "verkaufende" deutsche Airline auch Partei des Beförderungsvertrags ist und nicht bloß in der Rolle des Vermittlers auftritt. Sonst landet man nämlich kraft einer knappen Verweisung in dem Tarifwerk der Fremd-Airline. Völlig intransparent natürlich, aber wir reden ja erstmal über das praktische Vorgehen.