OGH in Österreich verbietet schnellen Meilenverfall

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Anonym38428

Guest
"Es sei auch sachlich nicht gerechtfertigt, die gesetzliche Verjährungsfrist von 30 Jahren einzuschränken"
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Man sollte schon die Überschrift richtig setzen, bitte.

1) Betrifft dies nur Österreich
2) war das nicht def OGH sondern dies ist ein NICHT rechtskräftiges Urteil eines OLG, welches zur Revision beim OGH zugelassen wurde.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
AT .... Wenn es in DE wäre, wäre meine Rechtsauffassung wie folgt :

A) Verjährungsfristen gg Privat: 4 Jahre zumal die Meilen ja ein Teil des verkauften Produktes sind

B) Alternativ - Willkürliche Verjährung mit dem Argument dass die Bonus Meilen ein "gratis" add on der Airlines sind ohne Verpflichtungen bzw. das Bonusprogramm Gratis ist.

30 Jahre scheiden generell aus.

Bin aber kein Jurist.
 
F

feb

Guest
AT .... Wenn es in DE wäre, wäre meine Rechtsauffassung wie folgt :

A) Verjährungsfristen gg Privat: 4 Jahre zumal die Meilen ja ein Teil des verkauften Produktes sind

B) Alternativ - Willkürliche Verjährung mit dem Argument dass die Bonus Meilen ein "gratis" add on der Airlines sind ohne Verpflichtungen bzw. das Bonusprogramm Gratis ist.

30 Jahre scheiden generell aus.

Bin aber kein Jurist.

Daher jetzt etwas genauer:

§ 195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

§ 199 BGB Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. (...)

In Praxis führt dies zu einer Verjährungsfrist von 3 bis 4 Jahren, je nach dem, wann der Verjährungsbeginn unterjährig festzustellen ist. Das Urteil des OLG Wien hat für D keinerlei Relevanz.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Es ging auch darum dass sich der Kunde selbst über zu verfallende Meilen auf der Homepage informieren musste.

Denke aber dass bei der MM Kontoauszugsmail und einer 36 Monatsfrist alles im grünen Bereich ist.
 

Senfgnu

Erfahrenes Mitglied
16.09.2015
321
318
NUE
Es ging auch darum dass sich der Kunde selbst über zu verfallende Meilen auf der Homepage informieren musste.

Denke aber dass bei der MM Kontoauszugsmail und einer 36 Monatsfrist alles im grünen Bereich ist.

Müssten eigentlich ja 36 Monate +x sein - wobei x zwischen 0 und 364 Tagen variiert. Wundert mich ehrlich gesagt, dass hier noch keiner geklagt hat.
 

edelweiss

Verhinderter Altpapiersammler
28.03.2010
1.453
0
VIE
Interessant dazu ein Zeitungsbericht, dass Meilen auch einen Wert von mehreren hundert Euro haben können.

Wenn mein bescheidener Meilenstand schon Buchungen im gut fünfstelligen Bereich ermöglicht (Basis: übliche P/Z Preise), dann... ;-)
 

markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
2.973
41
Wobei die Airlines sowieso dazu tendieren, einem ewig lange Haltbarkeit zu versprechen, aber dann die Meilenwerte eben zum Einlösen erhöhen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.152
467
Daher jetzt etwas genauer:

§ 195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
.

Frage an den Juristen: So wie ich das verstehe, bezieht sich das aber doch auf Forderungen, die auf unmittelbare Begleichung ausgerichtet sind (also z.B. Handwerker-Rechnungen).
Ist es denn auch im Sinne des Erfinders, das auch auf Forderungen anzuwenden, bei denen ja Teil des Geschäftsvorganges auch eine "Aufbewahrungsfunktion" ist? Also z.B. Sparguthaben oder eben Meilenkonten? Mein Sparbuch "verjährt" ja auch nicht, nur weil ich das Geld nicht innerhalb von drei Jahren abhebe.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
In Analogie, wenn die Sparkasse dir schreibt, dass sie das Sparbuch in 3 Jahren auflösen werden und du bitte bis dahin das Geld proaktiv abheben sollst, könnte ich mir vorstellen, dass dann auch eine Verjährungsfrist deiner Forderung (Sparbuch) einsetzt, wenn du nichts machst. Aber das weiß sicher ein Jurist besser als ich...
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
44
Ich wüsste zu gerne woher der Begriff "Premiummeilen" kommt - habe mich schon gewundert als ich den Artikel am Donnerstag in der Presse gelesen habe, jetzt beim VKI wieder von dem offensichtlich abgeschrieben wurde. Weder OLG noch HG Wien verwenden jemals "Premiummeilen", immer korrekt Prämienmeilen.

Der VKI schafft es sogar in zwei Sätzen hintereinander die verschiedenen Begriffe zu nutzen:

Dem Interesse des Unternehmens, den bürokratischen Aufwand gering zu halten und den Umsatz zu erhöhen, steht das Interesse des Kunden gegenüber, Prämienmeilen auch noch 20 Monate nach Enstehen des Anspruchs einlösen zu können, ohne dafür weitere wirtschaftliche Aktionen setzen zu müssen. Premiummeilen bilden ein Lockmittel zur Steigerung der Geschäftstätigkeit, es kann dem Unternehmen zugemutet werden, das Progamm so zu gestalten, dass es allenfalls zu keinen Beweisschwierigkeiten hinsichtlich der Verfallsfristen kommt, die einen bürokratischen Mehr-Aufwand bedeuten würden.
:LOL:
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
44
2) war das nicht def OGH sondern dies ist ein NICHT rechtskräftiges Urteil eines OLG, welches zur Revision beim OGH zugelassen wurde.
Der OGH hat nun vor einer knappen Woche den HG Wien/OLG Entscheid (39 Cg 43/14p) bestätigt, Bonusmeilen unterliegen demnach in Österreich der langen Verjährungsfrist von 30 Jahren.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
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Der OGH hat nun vor einer knappen Woche den HG Wien/OLG Entscheid (39 Cg 43/14p) bestätigt, Bonusmeilen unterliegen demnach in Österreich der langen Verjährungsfrist von 30 Jahren.

... es zwingt aber niemand die Airlines auch künftig für Verbraucher aus Österreich noch Bonusmeilen zu vegeben
 

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
982
145
DUS
... es zwingt aber niemand die Airlines auch künftig für Verbraucher aus Österreich noch Bonusmeilen zu vegeben

ach, da setz ich voll auf die eu.

Naja, das würde mich wundern. Denn die Ausgestaltung Privatautonomie ist etwas, in der die EU nur in den wenigsten Fällen ihre Finger drin verloren hat. Ich werd mir ja als Unternehmen noch aussuchen dürfen mit wem ich mich vertraglich binde? Und wenn ein Vertrag (mit einem in Österreich lebenden) wirtschaftlich unsinnig oder gar existenzgefährdend erscheint (überlegt mal die notwendigen Rückstellungen bei einer 30-jährigen Gültigkeit?), na dann muss jedes Unternehmen doch für sich entscheiden können in wie weit sie das ihren Kunden anbietet (hier im VFT wohl eher: ob dem Unternehmen der Kunde das "wert" ist).

Edit:
Persönlich finde ich auch 30 Jahre eine Dauer jenseits von gut und böse. Auch aus Gründen der Inflation: was zählt denn dann? Der (Gegen-)Wert von den Meilen 2016? Oder der (Gegen-)Wert von den Meilen in 2046? Bei solch konsumentenfreundlichen Gerichten muss man als Unternehmen dann noch fürchten, dass man Rechenschaft über die Devaluierung der Meilen tragen muss, weil mehr geflogen wird (werden könnte).
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Wenn man mal das Urteil liest, ist das Hauptproblem wohl, dass es um gegen Geld zusätzlich erworbene Punkte ging und nicht nur durch Fliegen oder sonstwie erworbene Punkte.
Kann ich sogar nachvollziehen.

Da könnte es reichen, wenn einfach künftig das Zukaufen von Meilen gegen Geld abgeschafft wird und dann sollte es wieder klappen mit dem früheren Verfall.