Kachelofen während Abwesenheit brennen lassen...

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Magellan

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
3.909
9
HON olulu
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handelt man da grob fahrlässig, analog Waschmaschine bzw. Wäschetrockner, d.h. Versicherung(hier: Wohngebäudeversicherung) zahlt nicht.
Ich könnte mir vorstellen, dass es bei einem offenen Kamin wahrscheinlich grob fahrlässig ist, aber wie ist es im o.g. Fall, wo ja eine abgeschlossene Brennkammer vorhanden ist.
Hat jemand Erfahrungen als Betroffener oder kennt sich jemand von Versicherungsseite damit aus?
Es gibt ja immer mal Situationen, wo der Ofen an ist und man muß plötzlich doch mal weg.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.982
2.421
Was ist denn passiert? Sprechen wir hier von einem echten, alten Kachelofen? Den kann man zwar drosseln, aber gar nicht "ausmachen". Ob fahrlässig, hängt sicher davon ab, wie man ihn heizt. Wenn man so viel Kohle reinwirft, dass die Kacheln fast abplatzen, ist das wahrscheinlich fahrlässig. Wird erunter Bezugnahme des Wetters (Inversion!) richtig beheizt, die Kamine in Ordnung sind (Schornsteinfeger), sehe ich die Fahrlässigkeit nicht. In den 80ern war das in Berlin normal.
 
Zuletzt bearbeitet:

Magellan

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
3.909
9
HON olulu
...passiert ist bislang nöch nichts, nur interessehalber.
Kommt halt öfters mal vor, dass man den anmacht und dann doch noch mal weg muß. Ausmachen ist dann halt nicht, man legt halt nichts mehr nach.
Der Kachelofen ist aus den Ende 80igern, in nächster Zeit muß der Einsatz(wg. gesetzl Vorschriften) eh gewechselt werden, aber auch dann ist da die obige Frage.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Gute Frage! ... Es gibt auch Versicherungen, die Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit mit versichern, wird von einschlägigen Portalen (finanztip, Stiftung Warentest/Finanztest) auch empfohlen dies mit zuversichern. Beantwortet deine Frage zwar nicht, gibt aber ggf. nen Lösungsausweg.

Bei mir ist es mitversichert, war auch nur geringer Aufpreis.
 
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F

feb

Guest
Juristisch und speziell versicherungsrechtlich ist zu fragen, ob ein Pflichtenverstoß vorliegt.

Handelsübliche, freistehende Öfen (Schwedenofen u.ä.) werden mit Betriebsanleitung verkauft. Hält man sich punktgenau an die dortigen Betriebs- und Wartungsvorschriften und lässt den Kamin auch noch ordnungsgemäß von dem Kaminkehrermeister prüfen und erlaubt die Betriebsanleitung den Betrieb ohne anwesende Personen... ist alles im grünen Bereich.

Eingebaute Öfen (Kachelofen, Grundofen o.ä.) sind ohnehin für einen Dauerbetrieb ausgelegt, der eine dauernde Anwesenheit von Persoenen nicht erwarten lässt. Mein Grundofen brennt nach einmaligem Anzünden rd. 12- 18 Stunden und hat nach 24 Stunden noch warme oder heiße Asche. Eine Betriebsanleitung habe ich nicht gesehen (heute würde ich eine solche vom Ofenbauer verlangen, er nimmt für einen solchen Ofen ja auch einen Betrag weit im fünfstelligen Bereich), aber wir haben eine eingehende Einweisung erhalten. Selbstverständlich kann ein solcher Ofen bei Beachtung der Anweisung und nach Prüfung durch den Kaminkehrermeister auch ohne anwesende Personen betrieben werden.

Aber wie immer: Eine Frage des Einzelfalles bzw des konkreten Kamins, um den es geht. Eine offene (Holz-)Feuerstelle wird man wohl keine Minute aus dem Auge lassen dürfen.
 
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pebatt

Reguläres Mitglied
13.05.2012
76
0
Fahrlässigkeit ist immer mitversichert. Grobe Fahrlässigkeit ist bei guten Produkten beinhaltet, bei schlechten nicht. Ich glaube aber nicht, dass ein Kachelofen im normalen Betrieb grob fahrlässig sein kann.
 
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hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Fahrlässigkeit ist immer mitversichert. Grobe Fahrlässigkeit ist bei guten Produkten beinhaltet, bei schlechten nicht. Ich glaube aber nicht, dass ein Kachelofen im normalen Betrieb grob fahrlässig sein kann.
Glauben ist halt was anderes als wissen. im Zweifel Versicherungsbedingungen prüfen oder wie vorgeschlagen ggf. einen Tarif oder Versicherungswechsel erwägen, dann schläfstt sich ruhiger
 
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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Ich würde einfach eine konkrete Anfrage an die Versicherung stellen mit der Bitte um eine verbindliche Stellungnahme.
Habe ich in einem unklaren Fall auch schon mal gemacht.


Die dann so gut aufheben, dass sie nicht mit abfackelt, wenn dann mal was passiert ;)
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Habe vor 4 Wochen den Bezirksschornsteinfeger im Haus gehabt um meinen Specksteinofen abnehmen zu lassen und hatte die gleiche Frage.
Seine Antwort war, da es sich um eine geschlossene Feuerstätte handelt ist ein unbeaufsichtigter Betrieb zulässig. Ein offener Kamin im Gegensatz natürlich nicht.
Wenn der Ofen brennt kann man ja nicht mal eben das Feuer rausziehen, von daher lasse ich ihn dann auch brennen wenn ich zum Einkaufen fahre.
 
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pebatt

Reguläres Mitglied
13.05.2012
76
0
Brainpool ... derartige Dinge stehen eher weniger in Versicherungsbedingungen. Wenn ich schrieb "glauben" meinte ich eher wissen!
 

Magellan

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
3.909
9
HON olulu
Zuletzt bearbeitet:

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.353
2.218
Corona-Land
Ich heize seit 45 Jahren mit Festbrennstoffen jeglicher Art.

Selbstverständlich ist es zulässig die Feuerstellen unbeaufsichtigt zu lassen (Tag/Nacht), wie soll man sonst das Haus warmhalten.
 
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pebatt

Reguläres Mitglied
13.05.2012
76
0
Warum schreibst Du dann "glauben"? :rolleyes:

Oder glaubst Du etwas zu wissen? :D
Ich weiss, was ich glaube ... wäre doch witzig, wenn man die Heizung ausmachen müsste, wenn man außer Haus geht. Am besten Wasser in den Kachelofen schütten. Wenn ich dann wieder heim komme, wie bring ich das Wasser wieder raus?

Übrigens nehme ich an, dass der Austausch oder die Modernisierung einer Feuerstelle, eher dem Umweltschutz, als dem Brandschutz dient.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Habe vor 4 Wochen den Bezirksschornsteinfeger im Haus gehabt um meinen Specksteinofen abnehmen zu lassen und hatte die gleiche Frage.
Seine Antwort war, da es sich um eine geschlossene Feuerstätte handelt ist ein unbeaufsichtigter Betrieb zulässig. Ein offener Kamin im Gegensatz natürlich nicht.
Wenn der Ofen brennt kann man ja nicht mal eben das Feuer rausziehen, von daher lasse ich ihn dann auch brennen wenn ich zum Einkaufen fahre.

Brainpool ... derartige Dinge stehen eher weniger in Versicherungsbedingungen. Wenn ich schrieb "glauben" meinte ich eher wissen!

Glauben ist halt was anderes als wissen. im Zweifel Versicherungsbedingungen prüfen oder wie vorgeschlagen ggf. einen Tarif oder Versicherungswechsel erwägen, dann schläfstt sich ruhiger

Hallo Pebatt, kann es im Rahmen des Möglichen sein das du dich in der Zeile vertan hast und auf den Beitrag von Hopstore antworten wolltest?
Als Antwort auf meinen Beitrag verstehe ich leider keinen Zusammenhang
 

Magellan

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
3.909
9
HON olulu
Ich weiss,.....

Übrigens nehme ich an, dass der Austausch oder die Modernisierung einer Feuerstelle, eher dem Umweltschutz, als dem Brandschutz dien
t.

um die Modernisierung ging es mir auch gar nicht, vor und nach den vom Gesetzgeber geforderten Umweltschutzmaßnahmen( Filter etc) bleibt die Gefahr gleich.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
handelt man da grob fahrlässig, analog Waschmaschine bzw. Wäschetrockner, d.h. Versicherung(hier: Wohngebäudeversicherung) zahlt nicht.
Ich könnte mir vorstellen, dass es bei einem offenen Kamin wahrscheinlich grob fahrlässig ist, aber wie ist es im o.g. Fall, wo ja eine abgeschlossene Brennkammer vorhanden ist.
Hat jemand Erfahrungen als Betroffener oder kennt sich jemand von Versicherungsseite damit aus?
Es gibt ja immer mal Situationen, wo der Ofen an ist und man muß plötzlich doch mal weg.
du kannst grundsätzlich davon ausgehen, dass Versicherungen prinzipiell nicht zahlen (wollen), egal wie klar die Lage ist, erst wenn du sie dazu "zwingst"
ist meine generelle Lebenserfahrung
wenn man damit ins Rennen geht, kann man schon einmal erstmal nicht enttäuscht werden oder aus einer gewissen Naivität erwachen.

zu deinem speziellen Fall kann ich wenig sagen, da aber Versicherungen generell nicht zahlen, außer man zwingt sie, dann doch irgendwie wieder schon ...
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
882
284
HAM - PRM
Am besten Wasser in den Kachelofen schütten. Wenn ich dann wieder heim komme, wie bring ich das Wasser wieder raus?

Gar nicht mehr - den wenn Du das machst wird nicht nur dein Ofen sondern vor allem dein (dann nicht mehr vorhandener Schornstein) dich lieben :)
Falls mal dein Ofen brennt NIE mit Wasser sondern nur mit Pulver löschen (oder ausbrennen lassen) da der Wasserdampf deinen Schornstein sprengt.

Hans
*Mal als Feuerwehrmann entsprechende Schulung gehabt*