Einkommenssteuer Fernpendler

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Pappkamerad

Neues Mitglied
12.11.2016
19
0
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Seit April arbeite ich in im akademischen Bereich in NUE, wohne jedoch weiterhin mit Partner in FRA. Meistens arbeite ich drei Tage die Woche in NUE und den Rest der Woche von zu Hause.

Es haben sich nun in Verbindung mit meiner Arbeit ca. 30 Hotelübernachtungen sowie viele Bahnfahrten und ein paar Flüge angesammelt, die ich privat bezahlt habe.

Ich weiß, wie ich die Fahrtkosten steuerlich absetzen kann. Aber mir ist momentan unklar, ob die Übernachtungen absetzbare Werbungskosten o.ä. darstellen.

Habt Ihr Tipps, welche Webseiten oder Bücher ich zu diesem Thema studieren könnte?

Selbstverständlich wünsche ich mir keine kostenlose Steuerberatung vom Forum, ggf. werde ich später einen Steuerberater engagieren. Zum jetzigen Zeitpunkt suche ich jedoch lediglich Quellen, um mich selbst ein wenig zu informieren.
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.456
374
ARN
Ich erweitere die Frage mal:
Wie verhält es sich wenn die Familie im Ausland lebt und der Job per Heimarbeit zu erledigen ist? Kann man die Fahrtkosten irgendwie steuerlich geltend machen?
 

Worldwide

Erfahrenes Mitglied
08.07.2013
801
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Ich erweitere die Frage mal:
Wie verhält es sich wenn die Familie im Ausland lebt und der Job per Heimarbeit zu erledigen ist? Kann man die Fahrtkosten irgendwie steuerlich geltend machen?

Wohin fährst du denn, wenn der Job von zuhause erledigt wird?

Ansonsten ist doppelte Haushaltsführung das Stichwort. Da lässt sich viel zu finden, einschließlich Rechnern, man benötigt dafür eher keinen Steuerberater.
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.806
Hamburg
Wenn ich richtig erinnere ist doppelte Haushaltsführung an die Ehe gebunden?

Zur Not hilft auch das Konstrukt einer kleinen nebenbei freiberuflichen Tätigkeit um Reisekosten wegzudrücken und ggfs. auch an gezahlt Vorsteuer zu kommen. Aber das sind dirty dirty tricks, die wir hier nicht vertiefen sollten.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.854
11.004
Wobei bei nicht Verheirateten gerne am Lebensmittelpunkt herumgekrittelt wird: Da sei der Lebensmittelpunkt der Ort, an dem mehr Zeit verbracht wird, also der Arbeitsort. Beim Verheirateten ist die zeitliche Verteilung hingegen egal.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Wobei bei nicht Verheirateten gerne am Lebensmittelpunkt herumgekrittelt wird: Da sei der Lebensmittelpunkt der Ort, an dem mehr Zeit verbracht wird, also der Arbeitsort. Beim Verheirateten ist die zeitliche Verteilung hingegen egal.

Das hängt (ich spreche da aus Erfahrung von früher) unter anderem auch mit der "Verhältnismäßigkeit" zusammen. Übertriebenes Beispiel: 100qm 3-Zimmer Wohnung am Dienstort und 50qm 2-Zimmer am Hauptwohnort... Sobald man am Hauptwohnort Eigentum hat, wird nicht mehr dumm gefragt.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.854
11.004
Kann, muss nicht: Ich hatte mal einen Kollegen mit 40 qm Mietwohnung am Arbeitsort und 200 qm Eigentum + Freundin "zu Hause". Den hat das Einwohnermeldeamt unter Verweis auf die Aufenthaltsdauer, 220 Arbeitstage sind mehr als die Haelfte der Zeit, eiskalt auf den Arbeitsort zwangsumgemeldet.

Aber Du hast recht, dass sich ein Amt so bloed anstellt, duerfte zum Glueck die Ausnahme sein.
 

Fremder

Erfahrenes Mitglied
28.04.2012
391
51
Wobei bei nicht Verheirateten gerne am Lebensmittelpunkt herumgekrittelt wird: Da sei der Lebensmittelpunkt der Ort, an dem mehr Zeit verbracht wird, also der Arbeitsort. Beim Verheirateten ist die zeitliche Verteilung hingegen egal.

Ist auch bei nicht Verheirateten durchaus möglich, den Lebensmittelpunkt /Erstwohnsitz dort zu melden / anerkannt zu bekommen, wo weniger Zeit verbracht wird, wenn man geschickt argumentiert - einfach ist es aber nicht.

Hatte diese Situation mal für 3 Jahre und es ging mit der Argumentation der familiären Bindung/
Verankerung am Erstwohnsitz durch.
Habe das damals auch etwas 'über die Bande gespielt'. Erst/Zweitwohnsitz wurde erst vom Ordnungs/Einwohnermeldeamt (nach Diskussion) anerkannt.
Das entsprechende Bestätigungsschreiben habe ich dann einfach der Steuererklärung beigelegt - hier wurde die doppelte Haushaltsführung dann ohne weitere Nachfrage anerkannt...
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.456
374
ARN
Ich möchte hier auch nicht zu sehr ins Detail gehen. Vielleicht kann jemand auf entsprechende Regularien/Websiten verweisen. In meiner Situation geht es ums europäische Ausland.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.630
970
MUC, BSL
Sollte im Rahmen entsprechender Doppelbesteuerungsabkommen analog wie im Inland ablaufen.

Kacke wirds da ohne (offiziellen) gemeinsamen Hauptwohnsitz, d.h. Partner 1 hat seine Wohnsitz im Ausland und Partner 2 in Deutschland. Da geht dann absurderweise bezüglich doppelter Haushaltsführung gar nichts mehr.