ANZEIGE
Ich finde einfach kein Forum für Steuerfragen im WWW in dem auch wirklich Leute aktiv sind, daher versuche ich es mal hier. Zumindest Halbwissen sollte ja bei einigen vorhanden sein
Meine Frau beendet ihr Studium im September diesen Jahres. Bisher wohnt sie in der Woche in einer Studenten WG am Studienort und hat dort auch einen Job bei dem sie immer 20 Stunden/Woche gearbeitet hat, die Stundenzahl jetzt aber bis zum Ende des Studiums reduziert wird. Dem AG ist es egal ob sie dort zukünftig als geringfügig Beschäftige arbeitet wird oder ob als normaler Arbeitnehmer. Damit sie sich nicht selbst krankenversichern muss, darf sie als Arbeitnehmer nicht mehr als 425€ verdienen, als geringfügig Beschäftige wären es 450€.
Dadurch, dass sie bisher so wenig verdient und ich dann schon ein wenig mehr, konnten wir natürlich gut von der gemeinsamen Veranlagung profitieren (wöchentliche Heimfahrten, Kosten der Wohnung, doppelte Haushaltsführung,...)
Aktuell steht nur noch ihre Abschlussarbeit an, sie gibt daher ihr Zimmer am Studienort auf und der AG hat ihr erlaubt ihre Aufgaben zukünftig von zu Hause aus zu erledigen, sie wird also zukünftig nur noch 1, 2 mal im Monat zum Studienort fahren.
Kommen wir zu den Fragen: Rechnet es sich weiterhin für uns wenn sie als normale Angestellte beschäftigt wird wenn sie nicht mehr pendelt und keine Wohnung mehr vor Ort hat oder sollte sie besser als geringfügig Beschäftigte arbeiten? Ich vermute der Wechsel auf die 450€ Basis macht durchaus Sinn, da sich der AG dann ja um die pauschale Versteuerung dieser Tätigkeit kümmert und keine weiteren Nebenkosten für sie anfallen. Ich selbst bleibe ja weiterhin in Steuerklasse 3 und die Unkosten ihres Studium mindern unsere gemeinsame (also dann eigentlich nur noch meine) Einkünfte da das Studium ja auch als Beruf zählt. Ist das so richtig?
Da der AG ihr die Arbeit von zu Hause aus erlaubt hat könnte man diesen Umstand nutzen und ihr ein Büro zu Hause einrichten, obwohl absehbar ist, dass sie so ab Oktober nicht mehr arbeiten wird? Macht das Sinn? Ist es dafür wichtig ob sie als Arbeitnehmer oder geringfügig Beschäftigte arbeitet?
Zählt die Aufgabe ihrer Zweitwohnung als beruflich bedingter Umzug bei dem dann die Umzugspauschale angesetzt werden kann? Der Umzug zu Beginn ihres Studiums wurde ja so gewertet, aber ist der Umzug zum Ende auch beruflich bedingt, obwohl das Studium erst im Oktober zu Ende ist und sie aktuell zu Hause nur dieser Homeoffice Tätigkeit nachgehen wird?
Meine Frau beendet ihr Studium im September diesen Jahres. Bisher wohnt sie in der Woche in einer Studenten WG am Studienort und hat dort auch einen Job bei dem sie immer 20 Stunden/Woche gearbeitet hat, die Stundenzahl jetzt aber bis zum Ende des Studiums reduziert wird. Dem AG ist es egal ob sie dort zukünftig als geringfügig Beschäftige arbeitet wird oder ob als normaler Arbeitnehmer. Damit sie sich nicht selbst krankenversichern muss, darf sie als Arbeitnehmer nicht mehr als 425€ verdienen, als geringfügig Beschäftige wären es 450€.
Dadurch, dass sie bisher so wenig verdient und ich dann schon ein wenig mehr, konnten wir natürlich gut von der gemeinsamen Veranlagung profitieren (wöchentliche Heimfahrten, Kosten der Wohnung, doppelte Haushaltsführung,...)
Aktuell steht nur noch ihre Abschlussarbeit an, sie gibt daher ihr Zimmer am Studienort auf und der AG hat ihr erlaubt ihre Aufgaben zukünftig von zu Hause aus zu erledigen, sie wird also zukünftig nur noch 1, 2 mal im Monat zum Studienort fahren.
Kommen wir zu den Fragen: Rechnet es sich weiterhin für uns wenn sie als normale Angestellte beschäftigt wird wenn sie nicht mehr pendelt und keine Wohnung mehr vor Ort hat oder sollte sie besser als geringfügig Beschäftigte arbeiten? Ich vermute der Wechsel auf die 450€ Basis macht durchaus Sinn, da sich der AG dann ja um die pauschale Versteuerung dieser Tätigkeit kümmert und keine weiteren Nebenkosten für sie anfallen. Ich selbst bleibe ja weiterhin in Steuerklasse 3 und die Unkosten ihres Studium mindern unsere gemeinsame (also dann eigentlich nur noch meine) Einkünfte da das Studium ja auch als Beruf zählt. Ist das so richtig?
Da der AG ihr die Arbeit von zu Hause aus erlaubt hat könnte man diesen Umstand nutzen und ihr ein Büro zu Hause einrichten, obwohl absehbar ist, dass sie so ab Oktober nicht mehr arbeiten wird? Macht das Sinn? Ist es dafür wichtig ob sie als Arbeitnehmer oder geringfügig Beschäftigte arbeitet?
Zählt die Aufgabe ihrer Zweitwohnung als beruflich bedingter Umzug bei dem dann die Umzugspauschale angesetzt werden kann? Der Umzug zu Beginn ihres Studiums wurde ja so gewertet, aber ist der Umzug zum Ende auch beruflich bedingt, obwohl das Studium erst im Oktober zu Ende ist und sie aktuell zu Hause nur dieser Homeoffice Tätigkeit nachgehen wird?