Fragen zur Steuererklärung

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
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Ich finde einfach kein Forum für Steuerfragen im WWW in dem auch wirklich Leute aktiv sind, daher versuche ich es mal hier. Zumindest Halbwissen sollte ja bei einigen vorhanden sein ;)

Meine Frau beendet ihr Studium im September diesen Jahres. Bisher wohnt sie in der Woche in einer Studenten WG am Studienort und hat dort auch einen Job bei dem sie immer 20 Stunden/Woche gearbeitet hat, die Stundenzahl jetzt aber bis zum Ende des Studiums reduziert wird. Dem AG ist es egal ob sie dort zukünftig als geringfügig Beschäftige arbeitet wird oder ob als normaler Arbeitnehmer. Damit sie sich nicht selbst krankenversichern muss, darf sie als Arbeitnehmer nicht mehr als 425€ verdienen, als geringfügig Beschäftige wären es 450€.

Dadurch, dass sie bisher so wenig verdient und ich dann schon ein wenig mehr, konnten wir natürlich gut von der gemeinsamen Veranlagung profitieren (wöchentliche Heimfahrten, Kosten der Wohnung, doppelte Haushaltsführung,...)

Aktuell steht nur noch ihre Abschlussarbeit an, sie gibt daher ihr Zimmer am Studienort auf und der AG hat ihr erlaubt ihre Aufgaben zukünftig von zu Hause aus zu erledigen, sie wird also zukünftig nur noch 1, 2 mal im Monat zum Studienort fahren.

Kommen wir zu den Fragen: Rechnet es sich weiterhin für uns wenn sie als normale Angestellte beschäftigt wird wenn sie nicht mehr pendelt und keine Wohnung mehr vor Ort hat oder sollte sie besser als geringfügig Beschäftigte arbeiten? Ich vermute der Wechsel auf die 450€ Basis macht durchaus Sinn, da sich der AG dann ja um die pauschale Versteuerung dieser Tätigkeit kümmert und keine weiteren Nebenkosten für sie anfallen. Ich selbst bleibe ja weiterhin in Steuerklasse 3 und die Unkosten ihres Studium mindern unsere gemeinsame (also dann eigentlich nur noch meine) Einkünfte da das Studium ja auch als Beruf zählt. Ist das so richtig?

Da der AG ihr die Arbeit von zu Hause aus erlaubt hat könnte man diesen Umstand nutzen und ihr ein Büro zu Hause einrichten, obwohl absehbar ist, dass sie so ab Oktober nicht mehr arbeiten wird? Macht das Sinn? Ist es dafür wichtig ob sie als Arbeitnehmer oder geringfügig Beschäftigte arbeitet?

Zählt die Aufgabe ihrer Zweitwohnung als beruflich bedingter Umzug bei dem dann die Umzugspauschale angesetzt werden kann? Der Umzug zu Beginn ihres Studiums wurde ja so gewertet, aber ist der Umzug zum Ende auch beruflich bedingt, obwohl das Studium erst im Oktober zu Ende ist und sie aktuell zu Hause nur dieser Homeoffice Tätigkeit nachgehen wird?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
Hätte schon mit etwas mehr Resonanz gerechnet. Kennt ihr denn wenigstens ein Forum in welches diese Fragen besser passen? Hab wie gesagt keines gefunden in dem etwas los ist.
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.455
371
ARN
Hätte schon mit etwas mehr Resonanz gerechnet. Kennt ihr denn wenigstens ein Forum in welches diese Fragen besser passen? Hab wie gesagt keines gefunden in dem etwas los ist.

Nicht umsonst gibt es dafür einen ganzen Wirtschaftszweig der sich mit Steuern beschäftigt. ;)
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
Im Endeffekt wird Dir da nur ein Steuerberater wirklich verbindlich helfen können.

Was mir als beruflich bereits mehrfach umgezogener MA jedoch aufgefallen ist:

Zählt die Aufgabe ihrer Zweitwohnung als beruflich bedingter Umzug bei dem dann die Umzugspauschale angesetzt werden kann? Der Umzug zu Beginn ihres Studiums wurde ja so gewertet, aber ist der Umzug zum Ende auch beruflich bedingt, obwohl das Studium erst im Oktober zu Ende ist und sie aktuell zu Hause nur dieser Homeoffice Tätigkeit nachgehen wird?

Ein beruflicher Umzug wird meiner Erfahrung nach an den neuen Job und die Notwendigkeit des Wohnsitzes am Dienstort gekoppelt. Eine solche Notwendigkeit des Umzuges kann ich nicht erkennen - da fehlt auf die Frage der Steuergesetzgebung "ist der Umzug wirklich nötig um diesen Job auszuüben" jedwede überzeugende Antwort (zumindest lässt sich diese aus Deiner Beschreibung als Außenstehender nicht erkennen).

Wenn sie bereits jetzt einen Arbeitsvertrag für die Zeit nach Oktober hätte in der Euer Wohnort als Dienstsitz steht sähe das anders aus. Aber ich verstehe Deine Ausführungen so, dass die ab Oktober gar nicht mehr arbeiten wird...?

Ich würde davon ausgehen, dass der Umzug nicht angesetzt werden - es ist "Privatvergnügen", dass sie zu Dir zieht.
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
War der Umzug zurück nach Hause denn 2016 oder 2017? Wenn das erst dieses Jahr ist/war, dann könnt Ihr doch mit der steuerlichen Ansetzung bis zur Steuererklärung Anfang 2018 warten..? Wenn das schon 2016 war, dann sehe ich, ehrlich gesagt, schwarz.

Oh, und noch etwas: Generell haben die Finanzbehörden die Anforderungen für Arbeitszimmer zu Hause sehr verschärft. Wie will denn Deine Frau als geringfügig Beschäftigte die Notwendigkeit des Arbeitszimmers begründen..?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
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War der Umzug zurück nach Hause denn 2016 oder 2017?

Das Studenten WG Zimmer ist zum 31.03.17 gekündigt, kommt also erst in die Steuererklärung im nächsten Jahr. Du meinst wenn sie dann einen neuen Arbeitsvertrag nach dem Studium hätte, in der Nähe des Hauptwohnsitzes, auch wenn der erst in 3 Monaten abgeschlossen wird, könnte man den Umzug damit noch begründen?

Generell haben die Finanzbehörden die Anforderungen für Arbeitszimmer zu Hause sehr verschärft. Wie will denn Deine Frau als geringfügig Beschäftigte die Notwendigkeit des Arbeitszimmers begründen..?

Keine Ahnung, deshalb frage ich hier ja. Wenn es sinnvoller ist, dass sie als normale Arbeitnehmerin weitermacht und nicht als geringfügig Beschäftigte, weil man es dann absetzen könnte, könnten wir das ja so mit dem AG vereinbaren.

Das es Steuerberater dafür gibt ist klar, nur nehmen die dann soviel dafür, dass sich meine Frau ihre Beschäftigung auch sparen kann. Der Lohnsteuerhilfeverein wäre da vielleicht eine Möglichkeit wenn ich so nicht weiterkomme, aber bisher hab ich die Steuererklärung jedes mal selbst gemacht.
 

steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
709
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1. Ich gehe davon aus, daß Du gesetzlich krankenversichert bist. Denn dann kann sich Deine Frau per Familienversicherung kostenfrei versichern -> pro 450-€-Minijob. Ansonsten wäre sie als freiweilliges Mitglied zu versichern, Kosten um die 150 € / Monat.

2. Ja, es ist steuerlich günstiger, den Minijob anzunehmen, da diese Einkünfte nur pauschal (durch den AG) versteuert werden.

3. Da die Einkünfte des Minjobs mit der Pauschalversteuerung abgegolten sind, sind alle Überlegungen zu Arbeitszimmer / Fahrtkosten etc. im Zusammenhang mit diesem Arbeitsverhältnis obsolet, da nicht abziehbar, § 3c EStG.

4. Die Aufgabe der Zweitwohnung berechtigt nicht zum Abzug der Umzugspauschale, lediglich die angefallenen Kosten können als Ausbildungskosten / Sonderausgaben geltend gemacht werden, R 9.9 LStR.
 
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Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
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1. Ich gehe davon aus, daß Du gesetzlich krankenversichert bist. Denn dann kann sich Deine Frau per Familienversicherung kostenfrei versichern -> pro 450-€-Minijob. Ansonsten wäre sie als freiweilliges Mitglied zu versichern, Kosten um die 150 € / Monat.

Jein, sie könnte sich auch im Studententarif für ~90€/Monat versichern. Sie ist aber in der Familienversicherung und Ziel ist, dass sie da drin bleibt.

2. Ja, es ist steuerlich günstiger, den Minijob anzunehmen, da diese Einkünfte nur pauschal (durch den AG) versteuert werden. 3. Da die Einkünfte des Minjobs mit der Pauschalversteuerung abgegolten sind, sind alle Überlegungen zu Arbeitszimmer / Fahrtkosten etc. im Zusammenhang mit diesem Arbeitsverhältnis obsolet, da nicht abziehbar, § 3c EStG.

Deshalb die Frage ob es Sinn macht, dass sie da als normale Arbeitnehmerin, so wie jetzt, weitermacht. Dann gäbe es keine pauschale Versteuerung und das Absetzen wäre möglich? Da wir ja zusammen veranlagt werden und ich deutlich mehr verdiene, könnte sich das doch evtl. schon lohnen da es unsere gemeinsame Steuerlast drückt?
Unsere Steuerlast wird aber ja dennoch weiter durch ihr Studium gedrückt, wenn auch nicht mehr so stark wie vorher mit ihrer Zweitwohnung.
 
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steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
709
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Wie gesagt:

Es müssten schon höhere Werbungskosten als der Arbeitslohn Deiner Frau entstehen, damit sich ein steuerlicher Effekt durch das "Absetzen" ergibt. Zudem müssten ja dann auch noch die Kosten für die SV-Beiträge Deiner Frau kompensiert werden. Es erscheint mir fast unmöglich, daß diese Konstellation günstiger wäre.
 
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