Arbeiten für europäischen Arbeitgeber

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TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.456
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ARN
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Moin moin,

wisst Ihr wie sich das steuer- und versicherungsmäßig verhält, wenn man von Deutschland aus für einen Arbeitgeber im EU-Ausland (Schweden) arbeitet? Ich kenne Konstellationen für Grenzpendler, wo man auch täglich in den Betrieb im Ausland fährt. Ich denke das es ein Unterschied ist wenn man nur zu Meetings einmal im Monat einfliegt und den Rest von zuhause erledigt.

Vielleicht hat einer von euch schonmal eine solche Konstellation hinter sich und kann mir kurz berichten wie das vonstatten geht. Gerne auch per PN!

Gruß & Danke,

Der Dude
 

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Du bist dann entsendet, geht theoretisch nur max 2 Jahre (?!) AG-Beiträge SV müssen durch AN abgeführt werden. Verteuert wirst du durch den AG in SWE, EK dann jeweils in Land des Hauptwohnsitzes. So in der Situation kenne ich es für AT-SWE aus meiner Familie.
 

darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
1.186
6
127.0.0.1
Ich bin seit > 5 Jahren bei einer schwedischen AB angestellt und arbeite von Deutschland aus, Reisequote ca. 50% - pro Jahr bin ich meist 1-2 mal in Schweden.

Zu Beginn, als es in D noch kein eigenes Büro gab, hat mein Arbeitgeber die Lohnsteuer mit ausbezahlt. Sozialversicherung wurde von ihm direkt abgeführt. Die Abrechnung hat ein Lohnbüro/Steuerberater in D übernommen. Ich selbst musste das Finanzamt entsprechend informieren und bekam daraufhin einen Vorauszahlungsbescheid. Jeweils in der Mitte jeden Quartals muss die gesamte Lohnsteuer für das betreffende Quartal ans Finanzamt überwiesen werden. Das ist im ersten Beschäftigungsquartal evtl. ein kleines Problem, da man Steuer auf Einkünfte vorausbezahlt, die man noch gar nicht bekommen hat - das unbedingt bei der Liquiditätsplanung berücksichtigen.

Nach ca. 2 Jahren haben wir in D ein Büro eröffnet - aber keine Firma wie GmbH. Das Büro wird von ein paar Kollegen dauerhaft genutzt, ich bin dort nur sehr sporadisch. Sobald ein ausländischer AG eine Betriebsstätte in D hat, muss er auch die Lohnsteuer direkt abführen. D.h. es läuft jetzt wie bei einem normalen Angestellten auch: ich bekomme netto ausbezahlt. Hier kann es zu doppelt bezahlter Steuer kommen: der AG führt ab, das FA hat aber noch den gültigen Vorauszahlungsbescheid. Man kann beim FA in dem Fall eine Änderung der Vorauszahlung beantragen, was ich auch gemacht hatte.

Ob sich das von Grenzpendeln unterscheidet kann ich nicht sagen, den Fall hatte ich noch nie.
 
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euul

Erfahrenes Mitglied
07.07.2015
341
174
Die meisten deiner Fragen werden wohl im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Schweden und Deutschland beantwortet (PDF in beiden Sprachen): Avtal med F

tl;dr - Du bist grundsätzlich in Schweden steuerpflichtig. Wichtig: wenn du mehr als 183 Tage/Jahr in Schweden verbringst und/oder dort gemeldet bist, gilt uneingeschränkte Steuerpflicht. Auch bei "väsentlig anknytning" (signifikante Anbindung = Grundbesitz, Ehe, Familie etc) gilt die uneingeschränkte Steuerpflicht. Ansonsten bist du nur begrenzt steuerpflichtig nach SINK - kannst aber wenn ich das richtig verstehe auch freiwillig die volle Steuer bezahlen (um Reisekosten etc. abzurechnen). Dann gibt es noch diverse Ausnahmen - Arbeit für Behörden, in Führungspositionen von schwedischen Unternehmen, etc... Die bezahlte Steuer wird in D nach dem Doppelbesteuerungsabkommen angerechnet.

Was die Sozialversicherung angeht: it's complicated. Allgemein sind die Sozialsysteme in Schweden nicht an einen Hauptwohnsitz im Land gebunden. Die konkrete Situation würde ich bei Försäkringskassan klären.
 
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TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
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ARN
Ich bin seit > 5 Jahren bei einer schwedischen AB angestellt und arbeite von Deutschland aus, Reisequote ca. 50% - pro Jahr bin ich meist 1-2 mal in Schweden.

Zu Beginn, als es in D noch kein eigenes Büro gab, hat mein Arbeitgeber die Lohnsteuer mit ausbezahlt. Sozialversicherung wurde von ihm direkt abgeführt. Die Abrechnung hat ein Lohnbüro/Steuerberater in D übernommen. Ich selbst musste das Finanzamt entsprechend informieren und bekam daraufhin einen Vorauszahlungsbescheid. Jeweils in der Mitte jeden Quartals muss die gesamte Lohnsteuer für das betreffende Quartal ans Finanzamt überwiesen werden. Das ist im ersten Beschäftigungsquartal evtl. ein kleines Problem, da man Steuer auf Einkünfte vorausbezahlt, die man noch gar nicht bekommen hat - das unbedingt bei der Liquiditätsplanung berücksichtigen.

Nach ca. 2 Jahren haben wir in D ein Büro eröffnet - aber keine Firma wie GmbH. Das Büro wird von ein paar Kollegen dauerhaft genutzt, ich bin dort nur sehr sporadisch. Sobald ein ausländischer AG eine Betriebsstätte in D hat, muss er auch die Lohnsteuer direkt abführen. D.h. es läuft jetzt wie bei einem normalen Angestellten auch: ich bekomme netto ausbezahlt. Hier kann es zu doppelt bezahlter Steuer kommen: der AG führt ab, das FA hat aber noch den gültigen Vorauszahlungsbescheid. Man kann beim FA in dem Fall eine Änderung der Vorauszahlung beantragen, was ich auch gemacht hatte.

Ob sich das von Grenzpendeln unterscheidet kann ich nicht sagen, den Fall hatte ich noch nie.
Erstmal vielen Dank für die ausführliche Beschreibung!!


Wie verhält sich das mit der Krankenversicherung?

Es handelt sich nicht um eine Firma sondern eine staatliche Forschungsanstalt. Bislang existiert noch ein Wohnsitz in Schweden.
Dieser soll abgeschafft werden. Wir haben noch keinen Kontakt mit HR aufgenommen.

Ein Zweitwohnsitz trotz Lebensmittelpunkt in D ist soweit ich weiß Steuerhinterziehung. Löst auch nicht das Krankenversicherungsproblem.
 

darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
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127.0.0.1
Wie verhält sich das mit der Krankenversicherung?
Bin privat krankenversichert. D.h. der AG zahlt mir (unabhängig ob Betriebsstätte in D vorhanden oder nicht) den AG-Anteil mit aus und ich zahle an die Krankenkasse meine Beiträge.
Wie es bei gesetzlich Versicherten läuft kann ich leider nicht sagen.
 
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euul

Erfahrenes Mitglied
07.07.2015
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174
Es handelt sich nicht um eine Firma sondern eine staatliche Forschungsanstalt. Bislang existiert noch ein Wohnsitz in Schweden.
Dieser soll abgeschafft werden.

Arbeit für schwedische staatliche oder kommunale Dienststellen (meiner Interpretation nach = ÖD) macht dich nach SINK unabhängig vom Ausübungsort in Schweden steuerpflichtig.

Erstmal vielen Dank für die ausführliche Beschreibung!!
Wie verhält sich das mit der Krankenversicherung?
Wenn du mehr als 24 Monate in D bleibst, sollst du ab Tag 1 in D versichert sein. Dein AG zahlt dann die Sozialabgaben ("Arbetsgivaravgift") nach Deutschland. Quelle: https://www4.skatteverket.se/rattsligvagledning/edition/2017.4/1357.html (leider nur auf Schwedisch)

Ein Zweitwohnsitz trotz Lebensmittelpunkt in D ist soweit ich weiß Steuerhinterziehung. Löst auch nicht das Krankenversicherungsproblem.
Naja, das stimmt so nicht. Artikel 4 des DBA regelt das sehr genau. Du kannst ganz legitim in beiden Ländern einen Wohnsitz haben, egal wo dein Lebensmittelpunkt liegt. Allerdings hat das steuerliche Folgen. Wenn momentan ein Wohnsitz in S existiert, und sich der Hauptwohnsitz trotz Arbeit in S nach D verschiebt, wird Skatteverket wohl davon ausgehen, dass du auch weiterhin in S uneingeschränkt steuerpflichtig bist.

Wird aber natürlich von Fall zu Fall geregelt, und ich kenne z.B. auch Schweden, die in D wohnen und trotz Zweitwohnung in Stockholm und Sommerhaus im Skärgården ihren Lebensmittelpunkt in D haben - und auch entsprechend besteuert werden.
 
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TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
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ARN
Du kannst ganz legitim in beiden Ländern einen Wohnsitz haben, egal wo dein Lebensmittelpunkt liegt. Allerdings hat das steuerliche Folgen.
Soweit ich weiß kennt das deutsche Melderecht keinen europäischen Zweitwohnsitz, so dass der Hauptwohnsitz anhand der Tage berechnet wird, die man im jeweiligen Land verbringt.

Danke nochmal für die ausführlichen Ausführungen!
 

euul

Erfahrenes Mitglied
07.07.2015
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Soweit ich weiß kennt das deutsche Melderecht keinen europäischen Zweitwohnsitz, so dass der Hauptwohnsitz anhand der Tage berechnet wird, die man im jeweiligen Land verbringt.

Danke nochmal für die ausführlichen Ausführungen!

Ja, da hast du wohl Recht - in D musst du auf jeden Fall gemeldet sein, was natürlich auch steuerliche Konsequenzen hat. Falls nach den schwedischen Steuern überhaupt noch Geld übrig ist, das man in D besteuern kann ;)

In Schweden musst du dich nicht anmelden, wenn du regelmäßig in Deutschland bist und dort deinen eigentlichen Hauptwohnsitz hast. Siehe Gesetzestext (Folkbokföringslagen 1991:481 20§ ).