Firmenwagen: Fahrtenbuch

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frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
345
0
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Hi,

hat jemand von Euch Erfahrungen mit dem Führen von Fahrtenbüchern bei Firmenwägen? Also Fahrtenbuch-Methode statt 1%-Versteuerung?
Ist es schwierig ein Fahrtenbuch korrekt zu führen, das dann auch einer Betriebsprüfung standhält, wenn man ein "Mindestmaß an sauberere Buchführung" an den Tag legt (also kein völliger Chaot ist)?

Oder gibt es eine (gute und Finanzamt-sichere) elektronische Alternative mittlerweile?

Oder doch lieber die 1%-Methode wählen, auch wenn die in Summe etwas teurer ist als die Fahrtenbuchmethode?
 

SkyIsTheLimit

Erfahrenes Mitglied
10.01.2013
1.004
40
BER
Bei regelmäßiger privater Nutzung würde ich mir den Nerv mit Fahrtenbuch nicht antun, selbst wenn das am Ende ein paar Euro spart.
Macht nur Sinn wenn es nur gelegentliche Privatfahrten sind.
 
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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
In dem Zusammenhang bitte auch bedenken, dass Fahrten zwischen Wohnort und regelmäßiger Arbeitsstätte ebenfalls Privatfahrten sind. Es gibt vermutlich nur ganz wenige Situationen in denen das Fahrtenbuch bei einem Firmenwagen mit erlaubter Privatnutzung sinnvoller ist, als die 1%+0.03% Regelung.
 
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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.779
972
KUL (bye bye HAM)
In dem Zusammenhang bitte auch bedenken, dass Fahrten zwischen Wohnort und regelmäßiger Arbeitsstätte ebenfalls Privatfahrten sind. Es gibt vermutlich nur ganz wenige Situationen in denen das Fahrtenbuch bei einem Firmenwagen mit erlaubter Privatnutzung sinnvoller ist, als die 1%+0.03% Regelung.

Wenn es sich um einen "Benefit-Wagen" handelt, also ein Fzg. welches des AN aufgrund der Position bekommt und damit gelegentlich Dienstfahrten unternimmt, ist die 1% Regelung deutlich vorteilhafter. Wenn es sich um ein Arbeitsgerät handelt, bsp. klassischer Außendienst mit X tkm p.a., kann das Fahrtenbuch günstiger sein, da dann nur die anteiligen Realkosten als Sachbezug versteuert werden müssen. Somit sinkt der private Anteil an nicht km bezogenen Kosten massiv (Abschreibung, Wartungsintervalle nach Zeitraum, etc). Besonders wenn es sich um Außendienstler mit Homoeoffice handelt, da dann der Weg ins Büro wegfällt und jede Dienstfahrt direkt ab dem Wohnort startet.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
In dem Zusammenhang bitte auch bedenken, dass Fahrten zwischen Wohnort und regelmäßiger Arbeitsstätte ebenfalls Privatfahrten sind.

Grundsätzlich hast Du recht - es gibt aber auch den Sonderfall des Wochenendpendlers. Dieser hat eine steuerfreie Familienheimfahrt pro Woche.

Wir hatten bis vor kurzem hier in der Firma so einen Fall - der gute Mann hat hier einen Zweitwohnsitz 0,5km vom Arbeitsplatz gehabt und ist am Wochenende immer 400km einfache Strecke nach Hause gefahren. Dort hat er das Firmenfahrzeug komplett ungenutzt stehen lassen. In einem solchen Fall kann das Fahrtenbuch durchaus deutlich günstiger sein und auch einer betriebsprüfung standhalten.

Es gibt vermutlich nur ganz wenige Situationen in denen das Fahrtenbuch bei einem Firmenwagen mit erlaubter Privatnutzung sinnvoller ist, als die 1%+0.03% Regelung.

Siehe oben - aber nochmal: Grundsätzlich gebe ich Dir absolut Recht!
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.890
580
CGN
hat jemand von Euch Erfahrungen mit dem Führen von Fahrtenbüchern bei Firmenwägen? Also Fahrtenbuch-Methode statt 1%-Versteuerung?
Ist es schwierig ein Fahrtenbuch korrekt zu führen, das dann auch einer Betriebsprüfung standhält, wenn man ein "Mindestmaß an sauberere Buchführung" an den Tag legt (also kein völliger Chaot ist)?

ich habe mit unserem früheren Firmenwagen beides gemacht - erst 2 Jahre mit 1%-Regelung. Dann im letzten Leasing-Jahr aus verschiedenen Gründen auf Fahrtenbuch umgestellt.

Schwierig ist relativ. Leg Dir ein schönes stabiles Notizbuch mit befestigtem Stift ins Handschuhfach und für die erste Gewöhnung einen Zettel z.B. an den Schlüssel binden, der Dich dran erinnert.

Wichtig ist, dass bei der Fahrstrecke vollständige Infos angegeben werden müssen (also kompletter Firmenname + Anschrift). Abkürzungen sind nur erlaubt, wenn sie aus dem Fahrtenbuch selbst hervorgehen (also "Kundennummer 1234", und der Prüfer muss dann woanders fragen, was das für ein Kunde ist, gibt Stress). Wir haben darum für die öfter besuchten Kunden/Adressen eine Legende/Adressbuch ins Fahrtenbuch aufgenommen, so dass man die abkürzen durfte.

Entsprechend haben wir auch keine fertige Fahrtenbuch-Vorlage genommen - da gibt es teilweise Felder für Kennzeichen, Tankmenge, Ölstand, das braucht kein Mensch, dafür ist das Feld für die Fahrstrecke m.E. zu klein. Statt dessen haben wir ein Freitext-Notizbuch genommen, wo dann auch eine größere Dienstreise auch mal eine halbe Seite am Stück belegen kann, und dafür die Fahrstrecke dann komplett (von Start bis Ziel), also "P[arkhaus] -> B[üro] -> Kunde xyz -> T[ankstopp] -> B -> Kunde abc -> P" eingetragen.

Wurde bei einer Prüfung anstandslos akzeptiert.

Machbar ist das also ohne Probleme. Am meisten gestört hat mich die eigene Blödheit, beim Ausfüllen im Parkhaus die Innenraum-Beleuchtung vergessen zu haben (und dann eine Woche später Batterie leer). Lästig - insbesondere im Vergleich zur vorherigen Abrechnung - ist es auf alle Fälle, und wenn das nicht bei uns nur temporär für ein knappes Jahr gewesen wäre, hätte ich da auf Dauer auch keinen großen Bock (abhängig natürlich vom finanziellen Unterschied).
 

RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
885
38
München
Wir haben hier in der Firma seit knapp 10Jahren ein Fahrtenbuch in Heftform für den Firmenwagen
wo wir nur die Zeiten / Ort / Kunde / Grund der Reise / KM / Fahrer händisch eintragen.
Wurde bisher noch nie bemängelt dass wir es so führen.
Auch fahre ich mit dem Firmenwagen abends nach Hause/zur Arbeit
wenn ich am nächsten Tag einen Termin habe wo ich dann von zuhause zum Kunden/Flughafen etc. starte,
bzw. abends direkt nach Hause fahre und erst am nächsten Tag wieder damit ins Büro fahre.
Da wurde uns noch nie was für den Arbeitsweg abgezogen.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
Wir haben hier in der Firma seit knapp 10Jahren ein Fahrtenbuch in Heftform für den Firmenwagen
wo wir nur die Zeiten / Ort / Kunde / Grund der Reise / KM / Fahrer händisch eintragen.
Wurde bisher noch nie bemängelt dass wir es so führen.
Auch fahre ich mit dem Firmenwagen abends nach Hause/zur Arbeit
wenn ich am nächsten Tag einen Termin habe wo ich dann von zuhause zum Kunden/Flughafen etc. starte,
bzw. abends direkt nach Hause fahre und erst am nächsten Tag wieder damit ins Büro fahre.
Da wurde uns noch nie was für den Arbeitsweg abgezogen.

So wie Du das beschreibst, ist das dann aber auch kein persönlich incl. privater Verwendung zugeordnetes Fahrzeug sondern es dreht sich im steuerrechtlichen Sinn um die Benutzung von Poolfahrzeugen.

Und ja - ein Weg Firma-zu Hause // Übernachtung // direkt zum Kunden wird in der Regel nie bemängelt, sofern die Strecke halbwegs logisch ist (Also nicht Firma München - zu Hause Garmisch // Übernachtung // Kunde in Nürnberg).

Ich hatt es jahrelang mit Schreibtisch plus Zweitwohnsitz in der Region AB/WÜ/TBB und Hauptwohnsitz bei Frankfurt. Da wurde selbst bei einer Betriebsprüfung die sehr regelmäßige Reise "Büro - Übernachtung zu Hause - Flughafen FRA am nächsten Morgen" niemals als zusätzliche Familienheimfahrt sondern immer als "logische Reiseroute" bewertet.
 

frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
345
0
Ok. Danke für die Infos.

Elektronisches Fahrtenbuch schaue ich mir mal an.

Ansonsten ist die 1%-Methode sicherlich die einfacherer und deutlich fehlertoleranter.

Es handelt sich übrigens um ein "echtes" Firmenauto, also Fahrzeug eines Einzelunternehmers (also kein Dienstwagen, den ein Angestellter als Benefit bekommt). Familienheimfahrten bzw. Fahrten in die Arbeit gibt es auch nicht, da alle Arbeiten individuelle Aufträge und somit im Außendienst stattfinden.

Also ich sag mal 90% aller (dienstlicher) Fahrten sind klar definiert: Zu Hause - Auftragsort - Zu Hause.
In den restlichen 10% der dienstlichen Fahrten gibt es halt noch Mischformen: Zu Hause - Auftragsort - Supermarkt - Zu Hause.


Andere Frage: Die 1% Methode setzt ja zwingend eine betriebliche Nutzung von mehr als 50% voraus. Bei <50% (aber mehr als 10%) geht nur Fahrtenbuch und bei <10% muss das Auto eh im Privatvermögen gehalten werden.

Die Fahrzeugnutzung kann über einen repräsentativen Zeitraum belegt werden: Also z.B. ein repräsentativer 3 - Monats-Zeitraum mit Fahrtenbuch, der die Nutzung über 50% belegt und dann Wechsel auf die 1%-Methode.
Was ist jetzt aber, wenn in einem späteren Zeitraum die Fahrzeugnutzung auf unter 50% sinkt? Was passiert dann? Kann dann die 1%-Methode weiterhin genutzt werden?

Und was passiert, wenn man in einem Zeitraum (meinetwegen auch ein ganzes Steuerjahr) unter die 10% fällt? Wobei dieser Zeitraum dann nicht "repräsentativ" ist, weil so ein Fall nur durch Krankheit oder Schwangerschaft oder so begründet wäre.
Weiß das jemand?
 

T.xy

Neues Mitglied
10.09.2017
3
0
Bei einer betrieblichen Nutzung von unter 10% handelt es sich um notwendiges Privatvermögen i.S. R 4.2(1) EStR. Somit kommt es zu einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen gem. §4 (1) S. 2 EStG. Bewertung erfolgt zum Teilwert gem. §6(1) Nr. 1 S. 3 EStG. D.h. Differenz zwischen Teilwert und Buchwert ergibt einen Gewinn oder Verlust.
 
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vinh9000

Reguläres Mitglied
28.01.2017
69
1
DUS
Das ConnectedDrive Fahrtenbuch von BMW funktioniert ganz gut: es zeichnet alle Fahrten mit Zeiten und Koordinaten auf, synchronisiert das ins ConnectedDrive Webportal, von da aus kann man recht einfach alle Infos nachtragen (geschäftlich/privat , Adressen korrigieren usw.) . Dann einfach nur noch PDF exportieren.

Hab das nen halbes Jahr lang gemacht, finde es eigentlich ganz nützlich, aber selbst das ist mir noch zu nervig, hab mich dann für die 1% entschieden :p
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.034
2.850
Z´Sdugärd
Wir haben hier auch so den einen oder andere Aussendienstler der zu sehr rumkausert und keinen Firmenwagen mit der 1% Regelung möchte. Dieser fährt morgends mit seinem Privatfahrzeug in die Firma, nimmt dort seinen Firmenwagen und fährt zu Kunden. Das ganze wen er wieder da ist zurück. Wir führen Fahrtenbücher von Leitz. Gibts fertig gedruckt im Sinne von §schlagmichtot und kost 3€ rum. Privatfahrten gibts hier erstmal nicht. Sein Arbeitsplatz ist in der Firma lt Arbeitsvertrag.

Dann haben wir noch Kollege x. Der hat eben "Homeoffice". Sprich sein Arbeitsplatz ist Zuhause. Der hat den Firmenwagen vor der Türe stehen und wen er zu Kunden fährt füllt der eben das selbe Fahrtenbuch aus. Mit dem Unterschied das seine Dienstreise Zuhause endet da hier sein Arbeitsplatz ist. Auch hier sind Privatfahrten nicht gestattet.

Ob das sinnvoll ist oder nicht oder ob die 1% Regelung besser ist steht zuminderst bei uns nicht zur Debatte. Das können sich die Kollegen aussuchen. Bei einem Monteur der halt nur ne fahrende Werkzeugkiste bekommt kann ich das ggf schon noch verstehen. Die bezahlen aber NUR die 1% und keine KM wen sie Private Nutzung haben weil eben der Arbeitsplatz in der Regel Zuhause ist.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Wenn der Firmenwagen bei einem schwäbischen Unternehmen ein Golf ist und der Kollege privat nen Mercedes hat, versteh ich wieso man die 1% Regelung nicht möchte. 2*PKW zu Hause macht ja keinen Sinn [emoji847][emoji57]
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Ich fahre seit vielen Jahren mein Geschäftsauto mit Fahrtenbuch. Wir haben bei uns im Unternehmen diese Lösung:

Soprotec - Fuhrparkmanagement

Sehr einfach zu bedienen und wird vom Hersteller vor ort bei Dir zu Hause oder in der Firma eingebaut. Dauert nicht lange, kostet nicht die Welt.
Und hat inzwischen mehrere Prüfungen anstandslos überstanden.

Die Grundsatzfrage ist einfach, ob es sich für Dich lohnt, Fahrtenbuch statt 1% Regel zu machen. Hier sollte Dir aber Dein Steuerberater helfen.
Bei mir lohnt es sich, weil ich mit meinem Privatwagen in die Firma fahre und wirklich nur Geschätfsfahrten mit dem Geschätfswagen mache. Der Anteil an Privatfahrten bei mir liegt in der Regel bei 0 - 0,5% der gefahrenen Kilometer.
 

nemix

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
472
8
Was ist jetzt aber, wenn in einem späteren Zeitraum die Fahrzeugnutzung auf unter 50% sinkt? Was passiert dann? Kann dann die 1%-Methode weiterhin genutzt werden?

Und was passiert, wenn man in einem Zeitraum (meinetwegen auch ein ganzes Steuerjahr) unter die 10% fällt? Wobei dieser Zeitraum dann nicht "repräsentativ" ist, weil so ein Fall nur durch Krankheit oder Schwangerschaft oder so begründet wäre.
Weiß das jemand?

Ich frag mich eher wie das kontrolliert werden soll bei 1% Regelung? Kenne einige bei uns in der Firma und auch im Freundes/Bekanntenkreis die einen Firmenwagen als Gehaltbenefit haben und bis auf Zuhause <-> Arbeit keine Dienstlichen Fahrten haben, da z.b. im Backoffice tätig.

Auch bei mir gibt es teilweise Monate wo ich bis auf Heimat -> Flughafen (keine 50km) wenig bis nichts Dienstlich fahre, da kann es im Jahr schnell passieren das ich unter die 50% komme.
 
Zuletzt bearbeitet:

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
151
Edit: stand wohl Blödsinn
 
Zuletzt bearbeitet:

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
453
1
NYC/EDI
Ich frag mich eher wie das kontrolliert werden soll bei 1% Regelung? Kenne einige bei uns in der Firma und auch im Freundes/Bekanntenkreis die einen Firmenwagen als Gehaltbenefit haben und bis auf Zuhause <-> Arbeit keine Dienstlichen Fahrten haben, da z.b. im Backoffice tätig.

Was soll das kontrolliert werden, die sind angestellt und zahlen die 1% + 0.03% Fahrzeugpreis * einfache km im Monat. Lohnt sich eingentlich nur wenn viel privat faehrt und der Anfahrtsweg zur Arbeit kurz ist.
 
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nemix

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
472
8
Was soll das kontrolliert werden, die sind angestellt und zahlen die 1% + 0.03% Fahrzeugpreis * einfache km im Monat. Lohnt sich eingentlich nur wenn viel privat faehrt und der Anfahrtsweg zur Arbeit kurz ist.

Mir ging es um die Aussage das min. 50% geschäftlich gefahren werden müssen und wer das kontrolliert und wie.

Wie ein Firmenwagen versteuert wird ist mir klar, ich fahre selber seit ca. 10 Jahren Firmenwagen. Zum Glück habe ich eine Firma die dank Entfall der 1. Arbeitsstätten Regelung die 0,03% * einfache KM wegfallen lässt.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Mir ging es um die Aussage das min. 50% geschäftlich gefahren werden müssen und wer das kontrolliert und wie.

Das ergibt sich vorrangig aus der Tätigkeit im Unterehmen.
Wenn ein reiner Innendienstmitarbeiter einen Geschäftswagen fährt, wird die Argumetation sicherlich spannend.

Für einen Mitarbeiter im Außendienst hingegen wird das niemand kontrollieren - auch wenn es keine 50:50 Nutzung wird...
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
Was soll das kontrolliert werden, die sind angestellt und zahlen die 1% + 0.03% Fahrzeugpreis * einfache km im Monat. Lohnt sich eingentlich nur wenn viel privat faehrt und der Anfahrtsweg zur Arbeit kurz ist.

Das sehe ich durchaus anders.

Ein privates Auto kostet bei ehrlicher Rechnung (also mal wirklich ALLES gerechnet incl. Wertverlust, Winterreifen, Sommerreifen, Versicherung, Wartung, Reparaturen, Marderschaden, Öl, Scheibenklar, KFZ-Steuer, demnächst Autobahngebühr etc etc etc) den Arbeitnehmer im Normalfall eigentlich immer mehr als ein Firmenfahrzeug mit 1% + 0,03% Versteuerung.

Nimm doch mal einen Passat - Bruttoliste selbst mit nur bißchen Ausstattung (Navi, Einparkhilfe) und ansonsten 08/15 Basis circa EUR 35.000.
Arbeitnehmer hat 25km Arbeitsweg.
Versteuerung geldwerter Vorteil EUR 600 = Nettokosten für den AN von circa EUR 300-350. Weitere Kosten für private Fahrten kommen nicht dazu.

Jetzt zeig mir doch mal, wie man privat incl. aller oben genannten Kosten und incl. Wertverlust einen Passat für die monatlichen Kosten privat fahren kann...?
 

frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
345
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Also wie gesagt, da es sich um ein betriebliches Fahrzeug handelt, geht die 1%-Methode nur bei mehr als 50% betrieblicher Nutzung.
Da die evtl. nicht immer sichergestellt werden kann (z.B. mal in einem Jahr mit schlechter Auftragslage) und das dem Finanzamt ja dann durch die geringeren Einnahmen (Betriebsergebnis) auffallen wird, wäre ein Fahrtenbuch eigentlich einzig mögliche Variante.


Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es so schwer ist, ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen, wenn man entsprechend ordentlich ist.

Das Problem ist, dass ich bisher keine Infos gefunden habe, wie man Mischfahrten richtig dokumentiert:

Also z.B. Fahrt vom Büro zum Auftraggeber: München - Nürnberg.

Eintrag für die Hinfahrt wäre dann:

15.11.2017 (Datum) - 10:30 Uhr (Uhrzeit) - Musterstraße, München (Abfahrt) - Zielstraße, Nürnberg (Ziel) - Besprechung bei Kunde XY (Zweck der Fahrt) - 10233 km (Anfangsstand) - 10400 km (Endstand) - 167 km (gefahrene km).


Bei der Rückfahrt mach ich in Ingolstadt einen Abstecher (jeweils 20 km von der Autobahn weg) zu einem Bekannten (Privatfahrt). Anschließend setze ich die Fahrt nach München fort.
Wie dokumentiere ich das korrekt?
Weiß das jemand?

Wäre das so korrekt?

15.11.2017 (Datum) - 17:30 Uhr (Uhrzeit) - Zielstraße, Nürnberg (Abfahrt) - Musterstraße, München (Ziel) - Besprechung bei Kunde XY (Zweck der Fahrt) - 10400 km (Anfangsstand) - 10607 km (Endstand) - 167 km (gefahrene km dienstlich) - zzgl. 40 km privater Umweg (im Bemerkungsfeld).
 
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