BUV Versicherung, Makler anwesend?

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
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Gibts hier im Forum vertrauenswürdige Versicherungsmakler (falls es sowas überhaupt gibt)? Meine +1 bräuchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Hab ein Angebot aus dem letzten Jahr vorliegen, da meinte der Makler aber, dass wir aufgrund einer Vorerkrankung besser bis zu diesem Jahr warten, damit seit der Operation ein wenig Zeit vergangen ist. Nun ist dieser Herr nicht mehr erreichbar. Wer kann übernehmen?
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Moin,
geh zur Krankenkasse und besorge dir einen Ausdruck der behandelten Sachen und reiche dieses ohne wenn und aber bei der Versicherung ein.
Versuche erst gar nicht eine Erkrankung zu verheimlichen, sonst bist du gleich wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung wieder draußen.
Spiel mit offenen Karten.
Dazu gleich eine Rechtschutzversicherung mit abschließen.

Außerdem sollte die Versicherungssumme ausreichend bemessen sein, keine Verweisung in andere Tätigkeiten enthalten sein, Versicherungsleistung nach 6 Monaten rückwirkend (nicht erst nach 3 Jahren), die Definition der Berufsunfähigkeit sollte klar sein und schau was denn alles noch versichert ist.
Bei den neuen Verträgen ist teilweise die Psycho Abteilung ausgeklammert.
Gerne speisen sie dich auch mit 12 Monatsrenten ab und fertig.
Also schau genau was dort unterschrieben wird.
 
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dkest

Erfahrenes Mitglied
22.05.2011
592
52
Moin,
geh zur Krankenkasse und besorge dir einen Ausdruck der behandelten Sachen und reiche dieses ohne wenn und aber bei der Versicherung ein.

Gibt's sowas wirklich? Sorry für die doofe Frage, aber davon habe ich noch nie gehört, klingt aber interessant.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Das Problem ist doch, dass wenn man es selbst macht man von Anfang an seine Daten angeben muss und dann bei Anträgen bei anderen Versicherungen angeben muss falls man zuvor abgelehnt wurde. Das Problem hatte ich früher bei meiner BUV, da musste ich ziemlich lang suchen bis ich eine finden konnte die mich versichert ohne allzuviel auszuschliessen.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Zumindestens hatte meine Krankenkasse einen Ausdruck sämtlicher Krankenscheine zur Hand.
Und das andere ist eben, das alles was in irgendwelchen Akten bei irgendwelchen Medizinmännern im Schrank schlummert, im Schadensfall interessant wird.
Es sind schon genug Leute gescheitert weil irgendwann wegen Verspannungen Massage verordnet wurde und die Versicherung daraus einen verschwiegenen Bandscheibenvorfall konstruiert hat.
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Das Problem ist doch, dass wenn man es selbst macht man von Anfang an seine Daten angeben muss

Wenn du auf einen Geldgeilen Makler reinfällst der alles "aus seiner Sicht Schlechtes" aussparst tust du dir keinen Gefallen. Du bekommst zwar einen Vertrag, auch recht günstig, stehst aber im Schadenfall wenn dann alles auf den Tisch kommt letztendlich ohne Schutz da und merkst das du die letzten Jahre den Beitrag vergeblich überwiesen hast.
Am Ende bist du für den Vertragsinhalt verantwortlich. Der Makler liegt dann schon mit der fetten Provision auf dem Konto in Thailand am Strand und freut sich des Lebens...
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Schon klar, daher suchte ich hier auch nach einem vertrauenswürdige Versicherungsmakler :)
Von der anderen Sorte hatte ich schon genug.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Zumindestens hatte meine Krankenkasse einen Ausdruck sämtlicher Krankenscheine zur Hand.
Und das andere ist eben, das alles was in irgendwelchen Akten bei irgendwelchen Medizinmännern im Schrank schlummert, im Schadensfall interessant wird.
Es sind schon genug Leute gescheitert weil irgendwann wegen Verspannungen Massage verordnet wurde und die Versicherung daraus einen verschwiegenen Bandscheibenvorfall konstruiert hat.

Ganz so einfach ist es nun für die Versicherung auch nicht. Sie muss natürlich nachweisen, dass die Verspannung tatsächlich ein diagnostizierter Bandscheibenvorfall war. Das Problem dabei ist, dass sich daraus Prozesse über mehrere Jahre ergeben können, in denen Du dann erstmal kein Geld bekommst.
Unbedingt auch Bedenken das Du Deine Rentenversicherungsbeiträge mitversicherst. Anonsten gibt es spätestens ab dem Renteneintrittsalter nur noch Hartz IV.
 

plagiator

Aktives Mitglied
23.10.2010
219
603
MUC
Als ich vor vielen Jahren meine Versicherung gesucht habe konnte man "Probeanträge" machen, d.h. man hat ein normales Antragsformular mit allen Unterlagen ausgefüllt, das "Probeantrag" drübergeschrieben und eingereicht. Vorteil war das man ein realistisches Angebot bekommen hat, aber keine offizielle Ablehnung falls es nicht klappte. Dadurch vermeidet man dann das ankreuzen von "wurden sie schon mal abgelehnt", was nur weitere Probleme mit sich bringt.

Ich würde auch empfehlen zu einem spezialisierten Makler zu gehen, denn eine BU-Versicherung abzuschließen die dann hinterher auch leistet ist gar nicht so einfach zu bekommen. Bei den Gesundheitsfragen sollte die Frage nach Vorerkrankungen z.B. befristet sein (... in den letzten 3 Jahren ...), denn wer weiß schon was man im Leben alles hatte und eine falsche Angabe und du hast eine Diskussion am Hals.
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Ganz so einfach ist es nun für die Versicherung auch nicht. Sie muss natürlich nachweisen, dass die Verspannung tatsächlich ein diagnostizierter Bandscheibenvorfall war. Das Problem dabei ist, dass sich daraus Prozesse über mehrere Jahre ergeben können, in denen Du dann erstmal kein Geld bekommst.
Unbedingt auch Bedenken das Du Deine Rentenversicherungsbeiträge mitversicherst. Anonsten gibt es spätestens ab dem Renteneintrittsalter nur noch Hartz IV.

Das Thema vorvertragliche Anzeigepflicht ist hier das Hauptrisiko. Manche Versicherungen fragen 10 Jahre rückwirkend, andere nur für 5 Jahre. Nach 10 Jahren Versicherungslaufzeit endet im übrigen iirc die Möglichkeit des Versicherers hier den Vertrag anzufechten.
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
2
FRA
Gibts hier im Forum vertrauenswürdige Versicherungsmakler (falls es sowas überhaupt gibt)? Meine +1 bräuchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Hab ein Angebot aus dem letzten Jahr vorliegen, da meinte der Makler aber, dass wir aufgrund einer Vorerkrankung besser bis zu diesem Jahr warten, damit seit der Operation ein wenig Zeit vergangen ist. Nun ist dieser Herr nicht mehr erreichbar. Wer kann übernehmen?

Ich bin zwar kein Versicherungsmakler mehr, war aber mal einer. Abschließen kannst Du bei mir nichts mehr, ich kann Dir auch niemanden empfehlen, kann auch nichts mehr verdienen in dem Bereich, kann Dir aber ein paar Hinweise geben.

1. Schaue zu wem Du gehst. Jeder Versicherungsvermittler muss sich zu Beginn des Gespräches ausweisen, als was er tätig ist. Es gibt drei Gruppen die unendgeltlich beraten:
1. Einfache Versicherungsvertreter - diese vertreten ihre Versicherung
2. Mehrfach-Vertreter - diese vertreten mehrere Versicherungen
3. Versicherungsmakler - diese vertreten den Kunden gegenüber der Versicherung.
Allen drei Gruppen gemein ist, dass sie davon Leben, Versicherungsverträge abzuschließen. Der Makler hebt sich aber von den anderen beiden insofern ab, dass er (auch im Schadensfall) nicht Weisungsgebunden an eine Versicherung ist. Dafür gibt es im Gegenzug Versicherer, die nicht mit Maklern zusammen arbeiten (z.B. Debeka)

Nun zur BU an sich: Es gibt meherer Varianten einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wichtig sind folgende Aspekte:
- Verzicht auf abstrakten Verweis
- Erhöhung der Rentenzahlung im Versicherungsfall pro Jahr (um Inflation auszugleichen)
- Absicherung der Rente
- Ausreichende Möglichkeiten die Versicherungssumme später zu erhöhen, und zwar OHNE erneute Gesundheitsfragen.

Ob eine alleinstehende Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoller ist als eine Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung muss man ausrechnen und steuerlich bewerten, pauschal kann man das nicht beantworten. (Ein guter Makler kann das!)

Zu den Gesundheitsfragen:
Wenn Du da etwas falsch beantwortest, kann der Versicherer Dich nicht mehr pauschal rauskündigen. Die Zeiten sind zum Glück vorbei. Der Versicherer kann nur im Falle einer gegeben Kausalität die Leistung verweigern. (Wenn Du also wegen Herzproblemen berufsunfähig wirst, dann kann der Versicherer Dir nicht wegen einem verschwiegenen Beinbruch die Leistung verweigern.) Ansonsten kann der Versicherer den Vertrag nachträglich so stellen, als hättest Du es angegeben. Das bedeutet, dass die vergessenen Massagen zu einem nachträglichen "Ausschluss Rückenleiden" führen könnten, nicht aber zur Kündigung. Ansonsten gilt nur als Relevant, wonach der Versicherer in seinen Gesundheitsfragen explizit fragt. Wenn er nicht fragt, ist es nicht risikorelevant. Ansonsten gilt: Je genauer man dokumentiert (auch das Leiden an sich, da gibt es Zusatzfragebögen, die das sehr gut darstellen lassen.), desto eher kann der Versicherer die Situation einschätzen und bewerten und versichern. Unklare Angaben führen in aller Regel zur Ablehnung.

Sonderwagnisdatei: Die Versicherer führen gemeinsam eine Datei, in der sog. Sonderwagnisse aufgeführt werden. Wenn also ein Versicherer ablehnt oder einen Ausschluss vergibt, wird das dort eingetragen. Alle anderen Versicherer haben darauf ebenfalls Zugriff und werden dort in Zukunft immer ganz genau hin schauen. Wenn Du also die im Thread bereits vorgeschlagene Risikovoranfrage (Probeantrag) an einen Versicherer schickst, dann bitte OHNE Personendaten.

So, ich hoffe nun, das Wichtigste umrissen zu haben. (Ist inzwischen schon eine Weile her) Alle Angaben ohne Gewähr und Stand 2010! Vielleicht hilft es Dir.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Ichund du hat schon viel korrekt gesagt. Es gibt mir keine sinnvoll bekannte Kopplung wo eine RV und eine BU für den Versicherten wirklich sinn machen.
Das ganze ist auch noch berufsabhängig. Für meinen Berufststand ist die sog. "doppelte Unverweisbarkeit" aka "Stuhlklausel " lebensnotwendig.
Ist in den meisten Tarifen Pflicht, aber immer noch nicht immer.
Noch wichtig und sinnvoll ist es, die BU und das Krankentagegeld ( wenn es das gibt) bei derselben Versicherung zu haben.
Dieser Fall tritt nämlich sehr häufig ein. BU Versicherer sagt "nicht BU nur krank", der andere das gegenteil.
Hast du beides bei einer Versicherung entfällt das Risiko.

Wenn eine GKV eine Krankenakte mit allen Erkrankungen von dir hat, würde mich das sehr wundern.
 

DE_BRE

Erfahrenes Mitglied
30.09.2014
503
30
New York
Gibts hier im Forum vertrauenswürdige Versicherungsmakler (falls es sowas überhaupt gibt)? Meine +1 bräuchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Hab ein Angebot aus dem letzten Jahr vorliegen, da meinte der Makler aber, dass wir aufgrund einer Vorerkrankung besser bis zu diesem Jahr warten, damit seit der Operation ein wenig Zeit vergangen ist. Nun ist dieser Herr nicht mehr erreichbar. Wer kann übernehmen?

Hast ne PN
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
2
FRA
Ichund du hat schon viel korrekt gesagt. Es gibt mir keine sinnvoll bekannte Kopplung wo eine RV und eine BU für den Versicherten wirklich sinn machen.
Das ganze ist auch noch berufsabhängig. Für meinen Berufststand ist die sog. "doppelte Unverweisbarkeit" aka "Stuhlklausel " lebensnotwendig.
Ist in den meisten Tarifen Pflicht, aber immer noch nicht immer.
Noch wichtig und sinnvoll ist es, die BU und das Krankentagegeld ( wenn es das gibt) bei derselben Versicherung zu haben.
Dieser Fall tritt nämlich sehr häufig ein. BU Versicherer sagt "nicht BU nur krank", der andere das gegenteil.
Hast du beides bei einer Versicherung entfällt das Risiko.

Wenn eine GKV eine Krankenakte mit allen Erkrankungen von dir hat, würde mich das sehr wundern.

Fälle bei denen die Kopplung Sinn macht und bares Geld spart gibt es durchaus. Meine BUZ hängt an einer BR. Dadurch muss ich zwar die Rente versteuern, spare aber trotzdem.

Zum Verweis: Verzicht auf abstrakten Verweis kann man meines Wissens in DE nicht mehr abschließen, da nicht (mehr) zulässig.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Fälle bei denen die Kopplung Sinn macht und bares Geld spart gibt es durchaus. Meine BUZ hängt an einer BR. Dadurch muss ich zwar die Rente versteuern, spare aber trotzdem.

Zum Verweis: Verzicht auf abstrakten Verweis kann man meines Wissens in DE nicht mehr abschließen, da nicht (mehr) zulässig.

Das würde ich steuerlich mal gerne sehen, wie sich das rechnen soll. Probleme bei Kopplung überwiegen eigentlich deutlich.
Abstrakter Verweis ja, aber ich zitierte die "doppelte" also auch die konkrete Verweisung. Für meinen Berufststand eigentlich das A und o!
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
2
FRA
Das würde ich steuerlich mal gerne sehen, wie sich das rechnen soll. Probleme bei Kopplung überwiegen eigentlich deutlich.
Abstrakter Verweis ja, aber ich zitierte die "doppelte" also auch die konkrete Verweisung. Für meinen Berufststand eigentlich das A und o!

Zum rechnen braucht es etwas Aufwand, falls wir uns irgendwann mal treffen rechne ich Dir das gerne vor, sofern wir dann nichts Besseres zu reden haben. Man muss es aber über die Laufzeit betrachten.

Konkreter Verweis hat mit dem Berufsstand nichts zu tun! Konkreter Verweis bedeutet, dass die Rentenzahlung eingestellt wird, wenn Du wieder einer Arbeit mit ähnlichem Gehalt und Ansehen nachgehst. Du hast dann den neuen Job! Wozu brauchst Du dann noch die BU Rente?
 

patrice

Reguläres Mitglied
16.01.2015
38
0
NUE
Gibts hier im Forum vertrauenswürdige Versicherungsmakler (falls es sowas überhaupt gibt)? Meine +1 bräuchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Hab ein Angebot aus dem letzten Jahr vorliegen, da meinte der Makler aber, dass wir aufgrund einer Vorerkrankung besser bis zu diesem Jahr warten, damit seit der Operation ein wenig Zeit vergangen ist. Nun ist dieser Herr nicht mehr erreichbar. Wer kann übernehmen?

Hallo tian,

falls du noch Interesse an einem Votum für die BU hast, kannst du mir gern eine PN zusenden.
Das ganze können wir komplett anonym im Vorfeld mit den Versicherern prüfen lassen um zu sehen wie die Annahme (Zuschlag, Ausschluss, Ablehnung oder gar normale Annahme) mit den Vorerkrankungen ausfallen würde.
Die Erfahrung zeigt, dass die Versicherer bei Vorerkrankungen sehr unterschiedlich entscheiden, so dass eine pauschale Aussage nicht getroffen werden kann.

Hilfreich ist auch immer, beim Haus- und/oder Facharzt die in den Akten jeweils vermerkten Diagnosen der letzten 3,5 bzw. 10 Jahre anzufragen, um bei der Risikoprüfung schonmal möglichst viele potentielle Fehler und damit spätere Probleme zu umgehen.

Viele Grüße
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Zum rechnen braucht es etwas Aufwand, falls wir uns irgendwann mal treffen rechne ich Dir das gerne vor, sofern wir dann nichts Besseres zu reden haben. Man muss es aber über die Laufzeit betrachten.

Konkreter Verweis hat mit dem Berufsstand nichts zu tun! Konkreter Verweis bedeutet, dass die Rentenzahlung eingestellt wird, wenn Du wieder einer Arbeit mit ähnlichem Gehalt und Ansehen nachgehst. Du hast dann den neuen Job! Wozu brauchst Du dann noch die BU Rente?

Ach das Berechnen interessiert uns glaube ich nicht wirklich.
Aber das hier:
ich zitiere mal Wikipedia:
Verweisungsklauseln

Abstrakte Verweisung bedeutet, dass der Versicherte, der in seinem alten Beruf nicht mehr arbeiten kann, auf die Ausübung einer neuen Tätigkeit verwiesen wird, die er zwar ausüben könnte, aber tatsächlich nicht ausübt. In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die abstrakte Verweisbarkeit aus Sicht des Versicherten von besonderer Bedeutung, da es für die Verweisbarkeit unerheblich ist, ob die Arbeitsmarktsituation die Aufnahme eines anderen Berufes zulässt. Das Risiko, trotz vorliegender Berufsunfähigkeit den Berufswechsel erfolgreich zu gestalten, geht voll zulasten des Versicherten.

Davon abzugrenzen ist die konkrete Verweisung. Hier übt der Versicherte eine neue Tätigkeit aus. Auf diese wird er verwiesen, wenn die Verweisungsvoraussetzungen erfüllt sind. Verweisungsklauseln haben neben der Berufsunfähigkeitsversicherung auch für die Rente wegen Erwerbsminderung erhebliche Bedeutung.

Daraus ergibt sich die Antwort deiner Frage, wozu man dann noch eine BU rente benötigt.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Die abstrakten Verweisungen sind doch schon lange aus den Verträgen raus? Zumindest ist das auch bei meiner BUV der Cosmosdirekt schon nicht mehr drin und die ist schon ein paar Jahre alt (war nicht mein Wunschversicherer, hat aber am wenigsten ausgeschlossen).
Der alte Makler hat sich doch noch wieder gemeldet, sieht wohl aktuell so aus als würde es doe Gothaer Versicherung werden. Bedingungen scheinen ok zu sein und die Gesundheitsfragen sind nicht zu eng formuliert. Die Prüfung ob sie ohne Ausschlüsse angenommen wird läuft gerade.
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
2
FRA
Ach das Berechnen interessiert uns glaube ich nicht wirklich.
Aber das hier:
ich zitiere mal Wikipedia:
Verweisungsklauseln

Abstrakte Verweisung bedeutet, dass der Versicherte, der in seinem alten Beruf nicht mehr arbeiten kann, auf die Ausübung einer neuen Tätigkeit verwiesen wird, die er zwar ausüben könnte, aber tatsächlich nicht ausübt. In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die abstrakte Verweisbarkeit aus Sicht des Versicherten von besonderer Bedeutung, da es für die Verweisbarkeit unerheblich ist, ob die Arbeitsmarktsituation die Aufnahme eines anderen Berufes zulässt. Das Risiko, trotz vorliegender Berufsunfähigkeit den Berufswechsel erfolgreich zu gestalten, geht voll zulasten des Versicherten.

Davon abzugrenzen ist die konkrete Verweisung. Hier übt der Versicherte eine neue Tätigkeit aus. Auf diese wird er verwiesen, wenn die Verweisungsvoraussetzungen erfüllt sind. Verweisungsklauseln haben neben der Berufsunfähigkeitsversicherung auch für die Rente wegen Erwerbsminderung erhebliche Bedeutung.

Daraus ergibt sich die Antwort deiner Frage, wozu man dann noch eine BU rente benötigt.

Daraus ergeben sich zwei Schlussfolgerungen:

1. Der Verzicht auf den konkreten Verweis hat nichts mit dem ursprünglichen Beruf zu tun.
2. Der konkrete Verweis greift nur, wenn die neue Tätigkeit gemäß den Bedingungen ausgeübt wird. Der Versicherte erhält wieder ein Gehalt (meist mind. 70% des früheren Gehalts vor BU) und braucht deswegen die BU Rente nicht mehr.

Weiterhin ist meines Wissens der Verzicht auf den konkreten Verweis in Deutschland nicht zulässig, da er die VVersichertengemeinschaft belastet.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Weiterhin ist meines Wissens der Verzicht auf den konkreten Verweis in Deutschland nicht zulässig, da er die VVersichertengemeinschaft belastet.

Da bin ich aber froh, dass in meinen beiden Verträgen auch auf die konkrete verweisung in jeglicher Form verzichtet wird.Kein Witz.
Das ist ja, was ich meinte.
Edit:
Deswegen heisst es ja auch in manchen Berufen auch "Stuhlklausel", in meinem zumindest.
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
2
FRA
Da bin ich aber froh, dass in meinen beiden Verträgen auch auf die konkrete verweisung in jeglicher Form verzichtet wird.Kein Witz.
Das ist ja, was ich meinte.
Edit:
Deswegen heisst es ja auch in manchen Berufen auch "Stuhlklausel", in meinem zumindest.

Stuhlklausel meint etwas anderes: Wenn Du Deine Tätigkeit wechselst, dann gilt der Schutz immer für Deine aktuelle Tätigkeit. Beispiel: Ein Banklehrling wird nach seiner Ausbildung übernommen und schließt zu dem Zeitpunkt eine BU ab. Zehn Jahre später macht er eine Umschulung zum Dachdecker. Dann gilt er in diesem Fall als berufsunfähig, wenn er als Dachdecker nicht mehr arbeiten kann, es als Banker aber noch könnte.

Wenn er nun BU Rente bekommt und trotzdem wieder als Banker arbeitet, dann greift der konkrete Verweis sobald er annähernd sein Dachdecker-Gehalt wieder erreicht hat.