Bis zu welchem Grad gilt Kinderlärm als zumutbar?

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BangkokDangerous

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
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Ich habe mit zwei meiner Mieterparteien derzeit aktuellen Gesprächsbedarf.

Situation: Paar mit 3 Kindern (Alter 2-5) wohnt im dritten Stock einer Wohnung, die mir gehört, darunter Paar mit einem Kind (18), ebenfalls meine Wohnung: Die untere Familie beschwert sich über den Lärm von oben. Ich habe mir daraufhin das mal an einem Wochen- und einem Sonntag angehört und bin angesichts des Getrampels mehr als erschrocken. Aufgrund der Bausubstanz (u.a. Holzfußboden) ist eher das getrampel ein Problem als das Geschrei der Kinder.

Frage dazu: bis zu welchem Umfang muss Lärm akzeptiert werden und ab wann gilt es als Belästigung?

Ich stehe da jetzt etwas zwischen den Fronten, kann aber a) das Getrampel bestätigen und b) folgt bei Familie 1 Kind #4 und c) hätte ich die eh gerne los.

Wie seht Ihr das den Lärm betreffend? Vergleichbare Erfahrungen, Fälle?

Und eröffnet mir das die Möglichkeit, die Mieter loszuwerden? Mal abgesehen davon, dass 6 Menschen auf 76qm mir persönlich zu viel wäre - ABER: gibt es dafür Grundlagen?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Normaler Kinderlärm in Mietwohnungen gilt immer wieder als grundsätzlich hinzunehmen für die anderen Mietparteien. Wenn die Bausubstanz wiederum nicht dem Lärmimissionsschutz entspricht (unzureichende Dämmung) könnte für dich als Eigentümer ein Schuh draus werden.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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961
MUC, BSL
Normaler Kinderlärm in Mietwohnungen gilt immer wieder als grundsätzlich hinzunehmen für die anderen Mietparteien. Wenn die Bausubstanz wiederum nicht dem Lärmimissionsschutz entspricht (unzureichende Dämmung) könnte für dich als Eigentümer ein Schuh draus werden.

INAL

Offenbar nicht zwingend, sofern die zum Bauzeitpunkt gültigen Normen eingehalten wurden (vgl. BGH, 6.10.04, VIII ZR 355/03).

Grundsätzlich ist Kinderlärm auch dann hinzunehmen, wenn die sonst üblichen Emissionsgrenzen überschritten werden. Allerdings kann auch der Allgemeinheit nicht zugemutet werden, dass Kinder sich für ihre Verhältnisse über Gebühr aufführen, gerade dann nicht, wenn das auch innerhalb der üblichen Ruhezeiten (meist 22-7 Uhr) stattfindet.

Ich habe das mal in meiner alten Wohnung erlebt, da hatte eine Nachbarin einen Drecksschratz vom anderen Stern (nachts um 11 minutenlang mit Gegenständen gegen die Heizung gedroschen und solche Späße müssen da wohl abgelaufen sein - war selbst nicht direkt betroffen). Irgendwann hats dann wohl den benachbarten Parteien ausgehängt und die haben es dann nach langer Zeit mit Lärmprotokollen tatsächlich geschafft, mit dem Vermieter eine rechtskräftige fristlose Kündigungnzu erwirken. Ironie dabei war, dass einige Tage davor das Jugendamt das Kind da wohl rausgeholt hat, da sich die Mutter offenbar einen Dreck um das Kind gekümmert hat.
 
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Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
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Mal abgesehen davon, dass 6 Menschen auf 76qm mir persönlich zu viel wäre...

Wohnte denn die Familie schon dort, als Du die Wohnung gekauft hattest? Anderenfalls war der Ärger ja schon irgendwie vorprogrammiert…


Ich denke, Du sitzt etwas in der Klemme, quasi zwischen den Stühlen, und die Rechtslage verspricht keinen schnellen Erfolg, denn die Gerichte stärken mittels des Bundesimmisionsschutzgesetzes verklagten Eltern den Rücken. Grundsätzlich ist Kinderlärm zumutbar, die lieben Kleinen dürfen also auf dem Weg zur Kita jeden Morgen brüllend durch das Treppenhaus alle Nachbarn in Kenntnis setzen, was sie davon halten. Auch Toben, Kreischen, Trampeln fällt unter die Rubrik "zu ertragen", allerdings nur so lange, wie es nicht als pure Rücksichtslosigkeit gegenüber Dritten eingestuft wird, und da genau beginnt die Grauzone. Denn, daß Kinder sich nicht geräuschlos entwickeln, leuchtet sicher ein - ob kindliche Entfaltung auch attestiert werden kann, wenn jemand stundenlang vom Stuhl auf den Boden springt oder im Streit mit Geschwistern bis zu 30 x pro Minute Zimmertüren zuschlägt (habe ich selbst mal erlebt), ist dagegen fraglich.

Ich würde an Deiner Stelle das Gespräch zwischen den Parteien suchen, vielleicht auch einen Elternteil bitten, sich der durch seine Kinder erzeugten Geräuschkulisse in der Wohnung des Paares zu vergewissern, sofern diese das Betreten ihrer Wohnung gestatten. Man könnte auch versuchen, die Eltern davon zu überzeugen, daß ihnen sicher selbst nicht gefiele, wenn von der Wohnung über ihnen eine solche Lärmbelästigung ausginge (denn Eltern sind ja ohnehin schon gestresst!). Es ist ja auch nicht so, daß Kinder außerhalb der Wohnung keine Regeln befolgen und ständig unangemessen laut sein dürfen, beispielsweise in der Kita, bei der Tagesmutter, in der Schule.

Zweite Idee: über schalldämmende Maßnahmen nachdenken, blöderweise mit Kosten verbunden

Die dritte Idee ist leider die teuerste, nervigste und langwierigste: Beauftragung eines Sachverständigen zwecks Messung der Emissionen, Protokollführung durch die belästigten Mieter über mehrere Wochen: wann wird wie lange in welcher Stärke getrampelt, Aufforderung an die Familie für Abhilfe zu sorgen, im Wiederholungsfall abmahnen, nach der 2. Abmahnung kündigen. Da sie vermutlich nicht freiwillig ausziehen werden, Räumungsklage einreichen. Wenn Du Pech hast, sieht der Richter dazu keinen Anlaß, und stehst wieder am Anfang.


Ich würde über 1 oder 2 nachdenken...:rolleyes:
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
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Schenk den Blagen doch einen Gameboy, Tamagochi etc. Gibt ja jeden Tag etwas neues auf dem Spielzeugmarkt.
Wenn die etwas richtig gutes bekommen, sitzen die nur noch in der Ecke und daddeln rum.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Auch wenn das wahrlich nicht nett wäre, besteht ja vielleicht die Möglichkeit des "Rausrenovierens".
 

Chamaelion

Erfahrenes Mitglied
23.06.2009
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ZRH
Solange dir die Wohnung im 1. Stock nicht auch noch gehört, schlagen doch einfach einen Wohnungstausch vor :p
 
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the_jo

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
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MUC
Wie viele Personen waren denn Mitglied der Familie als der MV geschlossen wurde? Bei 6 Personen und der Wohnungsgröße würde ich mich mal mit meinem Rechtsbeistand austauschen ob nicht eine Kündigung zwecks Überbelegung möglich wäre...
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
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Wie viele Personen waren denn Mitglied der Familie als der MV geschlossen wurde? Bei 6 Personen und der Wohnungsgröße würde ich mich mal mit meinem Rechtsbeistand austauschen ob nicht eine Kündigung zwecks Überbelegung möglich wäre...

Ohne mich mit dem Mietrecht auszukennen:

Ist es einer Familie nicht selbst zu überlassen, wieviel Raum sie letztendlich dem einzelnen Kind zur Verfügung stellt?
Seitens der Bauordnung scheint es gewisse Mindestgrößen zu geben - pro ausgewiesenem Kinderzimmer.
Aber gibt es hier Korrelationen der Normen?

Davon unabhängig:
Wenn ich mir anschaue, was Flüchtlingen und Asylanten in Deutschland als akzeptabel zugemutet wird, erscheinen mir "eigene" 76qm inkl. "eigenem" Bad und "eigener" Küche für eine 6-köpfige Familie durchaus vertretbar.
Es ist übrigens noch nicht so lange her, dass es normal war, dass pro Kinderzimmer mehr als ein Kind untergebracht wurde/mehr als ein Kind pro Schlafraum zu nächtigen hatte.



@BangkokDangerous

Eine Bekannte hatte einen ähnlichen Fall. Erwähnenswert ist in ihrem Fall die alte Bausubstanz:
Sehr betagter Altbau mit Holzdecken/-Böden und entsprechender Körperschall-Übertragung.
In ihrem Fall gab es leider keine Chance: So sich die darüber lebenden Kinder im "zeitlichen Rahmen" "bewegt" haben, war nichts zu machen.
 
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steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
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Mob sie raus. Sonst hast Du keine Chance.

Kündige Renovierungsarbeiten an, stelle ein Gerüst vor die Fenster, verhänge diese mit absolut lichtundurchlässigen Planen. Laß ab morgens 07.00 Uhr unregelmäßigen Lärm ertönen. Beschädigte Autos wirken ebenso Wunder. Stelle Wasser, Strom und gegebenenfalls Gas unregelmäßig ab. Noch ist es zudem am Wetter, die Heizung abzuschalten. Laß ältere ungepflegte, jedoch groß und bedrohlich wirkenede Herren in Trenchcoats die Kinder bzw. die Dame des Hauses - nur wenn diese jeweils allein sind - auflauern und bedrohen.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Mob sie raus. Sonst hast Du keine Chance.

Kündige Renovierungsarbeiten an, stelle ein Gerüst vor die Fenster, verhänge diese mit absolut lichtundurchlässigen Planen. Laß ab morgens 07.00 Uhr unregelmäßigen Lärm ertönen. Beschädigte Autos wirken ebenso Wunder. Stelle Wasser, Strom und gegebenenfalls Gas unregelmäßig ab. Noch ist es zudem am Wetter, die Heizung abzuschalten. Laß ältere ungepflegte, jedoch groß und bedrohlich wirkenede Herren in Trenchcoats die Kinder bzw. die Dame des Hauses - nur wenn diese jeweils allein sind - auflauern und bedrohen.

Und immer, wenn man denkt, der Tiefpunkt ist erreicht und es kann nicht mehr schlimmer werden, was man so in einem Forum zu lesen bekommt...da kommt dann einer daher und baggert noch mal einen weiteren Keller drunter...
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
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Mob sie raus. Sonst hast Du keine Chance.

Kündige Renovierungsarbeiten an, stelle ein Gerüst vor die Fenster, verhänge diese mit absolut lichtundurchlässigen Planen. Laß ab morgens 07.00 Uhr unregelmäßigen Lärm ertönen. Beschädigte Autos wirken ebenso Wunder. Stelle Wasser, Strom und gegebenenfalls Gas unregelmäßig ab. Noch ist es zudem am Wetter, die Heizung abzuschalten. Laß ältere ungepflegte, jedoch groß und bedrohlich wirkenede Herren in Trenchcoats die Kinder bzw. die Dame des Hauses - nur wenn diese jeweils allein sind - auflauern und bedrohen.

Soll das ein Scherz sein? Oder ist derNickname Programm?
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
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6
Wien
Der betroffenen Partei eine Ersatzwohung zu stellen. Auf die Idee ist wohl keiner gekommen?

Ist zwar auch mit Übersiedlungskosten verbunden aber die Geschichte fällt einmalig an und ist danach erledigt.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
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5
MUC
Der betroffenen Partei eine Ersatzwohung zu stellen. Auf die Idee ist wohl keiner gekommen?

Ist zwar auch mit Übersiedlungskosten verbunden aber die Geschichte fällt einmalig an und ist danach erledigt.

Woher soll ein privater Vermieter mal eben eine Ersatzwohnung nehmen?
 
F

feb

Guest
Mob sie raus. Sonst hast Du keine Chance.

Kündige Renovierungsarbeiten an, stelle ein Gerüst vor die Fenster, verhänge diese mit absolut lichtundurchlässigen Planen. Laß ab morgens 07.00 Uhr unregelmäßigen Lärm ertönen. Beschädigte Autos wirken ebenso Wunder. Stelle Wasser, Strom und gegebenenfalls Gas unregelmäßig ab. Noch ist es zudem am Wetter, die Heizung abzuschalten. Laß ältere ungepflegte, jedoch groß und bedrohlich wirkenede Herren in Trenchcoats die Kinder bzw. die Dame des Hauses - nur wenn diese jeweils allein sind - auflauern und bedrohen.

Satire, auch geschmacklose, widerliche Satire darf ALLES (K. Tucholsky).

Falls das aber keine Satire sein sollte und du deine Empfehlung vielleicht selbst so in die Tat umsetzt oder auch nur dazu ernstlich anstiftest, wird eines Tages ein scharfer Staatsanwalt an deinem Hintern hängen und nicht mehr loslassen.
 

qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
324
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Der betroffenen Partei eine Ersatzwohung zu stellen. Auf die Idee ist wohl keiner gekommen?

Ist zwar auch mit Übersiedlungskosten verbunden aber die Geschichte fällt einmalig an und ist danach erledigt.

Das war auch mein erster Gedanke, aber damit löst man das Problem einer unzureichenden Trittschalldämmung nicht. Es ist dann eine Frage der Zeit, bis es wieder zu Tage tritt. Welche Partei meinst du denn mit "betroffen", die Verursacher oder die Leidtragenden?

Ich würde vermutlich in erster Linie prüfen, ob nachträgliche Schallschutzmaßnahmen möglich sind und ergründen, was sie kosten. Ist zwar evtl. eine kostspielige Lösung, aber auch die sozialverträglichste und vor allen Dingen haben dann alle Ruhe - auch der Vermieter und das auch bei zukünftigen Vermietungskonstellationen. Und Rechtsfrieden sollte einem auch als Vermieter etwas wert sein. Man will seine Freizeit ja auch nur so wenig wie eben nötig in Gerichten oder bei Anwälten verbringen (sorry @Anwälte ;)).
 
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BangkokDangerous

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
1.223
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Danke für das Feedback. Es wird auf eine Art moderiertes Gespräch herauslaufen mit dem Ziel, dass das Gerenne/Getrampel in der Wohnung eingeschränkt wird. Die haben ggüber vom Haus einen Fußballplatz, auf dem sie sich austopben können und müssen das dann nicht mehr spät abend sund/oder am Wochenende machen.

Ja, ich stehe da wirklich mittendrin. Habe selbst Kinder und möchte die auch nicht in ihrem Drang stören, allerdings war das bei meinen Besuchen schon teilweise heftig, wenn drei Kinder über einen Gang von ca. 7 mater Länge rennen und nicht mehr nur 10 kg wiegen. Jetzt muss halt die "goldene Mitte" her.
 
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paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
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13
ARN / ZRH
Es gibt ja baulich auch einige Möglichkeiten, das anzupassen. Trittschall kann unter der Decke angebracht werden, in die Zwischenräume eingebracht (gerade bei Holz-Kasten-Decken durchaus ne gute Variante) etc. Da würde ich mal ne Fachmann konsultieren, was da mit geringstem Aufwand und bestem Ergebnis zu realisieren ist. Paralell dazu ein Gespräch mit allen Parteien.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Mal abgesehen davon, dass 6 Menschen auf 76qm mir persönlich zu viel wäre - ABER: gibt es dafür Grundlagen?

Zur Überbelegung siehe (es gibt sicher noch mehr, aber das habe ich auf die Schnelle gefunden): Acht Personen in einer 64 qm Mietwohnung | Rechtslupe.

Normaler Kinderlärm in Mietwohnungen gilt immer wieder als grundsätzlich hinzunehmen für die anderen Mietparteien. Wenn die Bausubstanz wiederum nicht dem Lärmimissionsschutz entspricht (unzureichende Dämmung) könnte für dich als Eigentümer ein Schuh draus werden.

Das ist (leider) so. Ich bin davon dergestalt betroffen, dass die Mieter in der Wohnung über mir ein Kleinkind (1-2 Jahre) haben... Das Haus wurde meines Wissens in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre erbaut, so dass ich gar nicht das Fass "hinreichende Trittschalldämmung" aufmachen brauche. Da das Kind auch älter wird, rechtlich nichts zu machen ist und ich perspektivisch für nächstes Jahr den Erwerb einer Immobilie angedacht habe, nehme ich das so hin.
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
2
FRA
Ein Gedanke noch von einem anderen vierfachen Vater von Kindern in dem Alter (allerdings zum Glück mit Haus): Ich würde mal vorsichtig hinterfragen, warum die Familie auf so engem Raum lebt. Ich könnte mir vorstellen, dass die Familie selbst gerne anders leben würde. Vielleicht genügt ja ein klein wenig Hilfestellung, wie sie zu einer geeigneten Wohnung kommen und schon löst sich das Problem in Luft auf.
 
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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Was nach meinem Dafürhalten immer wieder zu erstaunlichen (und konstruktiven) Ergebnissen führt: Die beiden Mietparteien mal zu einer Tasse Kaffee einladen und das Problem besprechen? Oft ist den Verursachern gar nicht klar, dass sie ein Problem verursachen. Oft kann man durch ein Gespräch mehr erreichen als durch Paragraphen oder durch Mobben...
 

kuususi

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
624
0
BOS, RLG, HAM
Mob sie raus. Sonst hast Du keine Chance.

Kündige Renovierungsarbeiten an, stelle ein Gerüst vor die Fenster, verhänge diese mit absolut lichtundurchlässigen Planen. Laß ab morgens 07.00 Uhr unregelmäßigen Lärm ertönen. Beschädigte Autos wirken ebenso Wunder. Stelle Wasser, Strom und gegebenenfalls Gas unregelmäßig ab. Noch ist es zudem am Wetter, die Heizung abzuschalten. Laß ältere ungepflegte, jedoch groß und bedrohlich wirkenede Herren in Trenchcoats die Kinder bzw. die Dame des Hauses - nur wenn diese jeweils allein sind - auflauern und bedrohen.

Anstiftung zu einer Straftat (Sachbeschädigung, Nötigung)?