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Ich habe mal eine Frage in meiner Wohnung gab es einen Wasserschaden, der Vermieter will jetzt (1,5 Jahre nachdem der Schaden bekannt wurde) endlich renovieren.
Ich wollte das entsprechende Zimmer ohnehin neu streichen, mein Vorschlag bezahlen sie einfach anteilig den Anstrich wurde abgelehnt.
Jetzt passiert also folgendes, der Vermieter schickt mir einen Maler der mein grün gestrichenes Zimmer wieder in grün streichen möchte (allerdings nur bis 70cm über dem Fussboden - wie das wohl aussieht). Ich schicke dann im Sommer einen Maler in das Zimmer der orange streicht - muss das sein? Oder habe ich ein Recht die Renovierung nach meinen Vorstellungen vornehmen zu lassen. Ich bezahle gerne meinen Anteil, aber das wirkt so schildbürgerlich auf mich das ich mir selber an den Kopf fassen muss.
Alternative ich lasse das Zimmer grün, dann will ich aber einen "original Zustand" und nicht Two-Tone Grün.
Ich wollte das entsprechende Zimmer ohnehin neu streichen, mein Vorschlag bezahlen sie einfach anteilig den Anstrich wurde abgelehnt.
Jetzt passiert also folgendes, der Vermieter schickt mir einen Maler der mein grün gestrichenes Zimmer wieder in grün streichen möchte (allerdings nur bis 70cm über dem Fussboden - wie das wohl aussieht). Ich schicke dann im Sommer einen Maler in das Zimmer der orange streicht - muss das sein? Oder habe ich ein Recht die Renovierung nach meinen Vorstellungen vornehmen zu lassen. Ich bezahle gerne meinen Anteil, aber das wirkt so schildbürgerlich auf mich das ich mir selber an den Kopf fassen muss.
Alternative ich lasse das Zimmer grün, dann will ich aber einen "original Zustand" und nicht Two-Tone Grün.