Wäre das in Deutschland zulässig?

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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
da war bei Ede Zimmermann genug zu sehen.
Die Fahndungsplakate haben ja auch keine Balken drüber ;)
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Ja

" Amtsgericht München, Urteil vom 6.6.13 – 343 C 4445/13 "

Die private Videoaufnahme als Beweismittel im Zivilprozess

"Ob ein privat aufgenommenes Video in einem Zivilprozess zu Beweiszwecken verwendet werden darf, hängt von einer Interessenabwägung ab. Die Verwertung kann zulässig sein, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme damit noch kein bestimmter Zweck verfolgt wurde und das Video später der Beweissicherung dient."
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.067
9.261
Und warum sollen Wildkameras/Waldkameras verboten sein?:

Weil dort Aufnahmen im privaten Umfeld der Tiere gemacht werden, wo sie nackig rumlaufen, Vermehrung betreiben oder hinter die Ecke pullern.

In einem vergleichbaren Umfeld - z. B. in einem Verbindungshaus - wäre eine Kameraaufnahme von Menschen auch nicht zulässig, ja sogar strafbar.
 
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AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Das wäre z.B. auch nicht möglich in Deutschland:

Man charged with criminal damage to Aston Martin car - Metropolitan Police

Voller Name, Geburtsdatum, Aufnahmen immer noch auf der Polizeiwebsite.

Falls jemand noch die Wohnanschrift möchte, gibt's hier bei der BBC: Man charged after Aston Martin 'keyed' in Hackney car park - BBC News

Und soll ich euch was sagen? Man sollte Engländer nicht über Menschen- und Freiheitsrechte belehren, die haben damit ein paar Jahrhunderte mehr Erfahrung als wir.
 
F

feb

Guest
(...)Und soll ich euch was sagen? Man sollte Engländer nicht über Menschen- und Freiheitsrechte belehren, die haben damit ein paar Jahrhunderte mehr Erfahrung als wir.

Wer hat die Engländer belehrt? Hier etwa? Irgendwo andernorts? Du sprichst in Rätseln!
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Wer hat die Engländer belehrt? Hier etwa? Irgendwo andernorts? Du sprichst in Rätseln!

Noch niemand. :)

Aber es erstaunt mich, dass du nicht entrüstet schnaufst, weil die Polizei auf ihrer Website verkündet, dass der dringend Tatverdächtige Gary Eugene Brissett heißt, am 21.04.1967 geboren wurde und in Clissold Rd, Hackney wohnhaft ist.
 

platRon

Gesperrt
20.08.2015
124
0
Weil dort Aufnahmen im privaten Umfeld der Tiere gemacht werden, wo sie nackig rumlaufen, Vermehrung betreiben oder hinter die Ecke pullern.

In einem vergleichbaren Umfeld - z. B. in einem Verbindungshaus - wäre eine Kameraaufnahme von Menschen auch nicht zulässig, ja sogar strafbar.

ymmd!!!
(obwohl du das schwallartige Vomieren auf am Boden schafende Kommilitonen vergessen hast)
 
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platRon

Gesperrt
20.08.2015
124
0
,
Und soll ich euch was sagen? Man sollte Engländer nicht über Menschen- und Freiheitsrechte belehren, die haben damit ein paar Jahrhunderte mehr Erfahrung als wir.

Ja, schauen wir doch mal ein "paar Jahrhunderte" zurück und fragen Schotten, Iren, Inder, Afrikaner, Pakistani, Chinesen, Aborigines, Südseevölker, amerik. First Nations und so einige mehr, wie das war, als die Engländer ihnen "Menschen- und Freiheitsrechte" gebracht haben.

Und soll ich euch was sagen? Seit "The Alpine Club" bei Antons Vorfahren in Tirol, also seit 1857, die bescheidenen Stuben des Gesindes besetzt (gegen Pfund Sterling) würde man dort so gern eine "Freiheitsrechte-Union" mit den Falklands und Nordirland eingehen.

https://www.youtube.com/watch?v=voeo0Oiox-c
 
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Steppo

Erfahrenes Mitglied
05.12.2012
893
6
TXL
Weil dort Aufnahmen im privaten Umfeld der Tiere gemacht werden, wo sie nackig rumlaufen, Vermehrung betreiben oder hinter die Ecke pullern.
Endlich bringt es mal jemand auf den Punkt. Mehr Privatsphäre für Tiere! Wenn wir unsere schon nicht schützen können, dann wenigstens deren. :thumbup:
 

platRon

Gesperrt
20.08.2015
124
0
Deine Eingangsfrage wurde beantwortet und ich beabsichtige nicht hier für dich ein VHS- Seminar zu veranstalten.

Und wenn ich dich als Neuling ganz nett darum bitte? Nach euren Antworten ("Mindest-Ja" und "typischer Hilmer-Thread") kennt ihr euch doch offenbar genau aus: Ein nach deutschem Recht ziemlich eindeutig unter Verletzung von Persönlichkeitsrechten gewonnenes Bild unterliegt eindeutig keinem Beweisverwertungsverbot in einem nachfolgenden Straf- oder Zivilverfahren?
Ich bitte ja gar nicht um einen "VHS-Kurs" - aber wer so kategorisch einem OP übers Maul fährt, wird doch einem Deppen wie mir in ein paar Stichworten erklären können, warum die Frage des OP eindeutig zu bejahen ist.
 
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