Maklergebühr wird bei Notarkosten berücksichtigt. Ist das korrekt?

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dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
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Meine Frau und ich haben uns eine Wohnung gekauft und heute kam die Rechnung vom Notar.

Als Berechnungsgrundlage für dessen Gebühren hat dieser zum Kaufpreis der Wohnung die Maklerkosten
addiert und aus der Summe der beiden Positionen prozentual seine Kosten berechnet.

Das erscheint mir komisch und wir kennen das so von den bisherigen Notarverträgen nicht.

Weiss hier einer diesbezüglich Bescheid?

ps: Darf der Notar zu seiner Kostenberechnung die im Kaufpreis enthaltene Instandhaltungsrücklage auch
berücksichtigen?
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.765
5.484
Enthält der Vertrag eine Klausel, die sinngemäß lautet "Käufer verpflichten sich zur Zahlung der Maklerprovision in Höhe von € XXX"?
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
Zitat:

"Der Käufer verpflichtet sich gegenüber dem Verkäufer, an die Sparkassen-Immobilienvermittlungs GmbH, München, eine Maklerprovision i.H.v. 3,57 % inkl. MwSt. aus dem Kaufpreis zu bezahlen. Sie ist vereinbarungsgemäß mit dem Kaufpreis zur Zahlung fällig.
Der Provisionsanspruch ist mit Abschluß dieses Vertrages entstanden. Einwendungen und Einreden aus dem Vertrag können gegen diesen Anspruch nicht geltend gemacht werden. Es handelt sich hierbei um einen echten Vertrag zu Gunsten Dritter (gem. § 328 BGB); dem Makler steht ein unmittelbarer Zahlungsanspruch gegen den Käufer zu."

Was meint Ihr?
 
N

no_way_codeshares

Guest
Laut meiner Fachfrau nicht korrekt: Maklergebühren gehören zu den Nebenkosten, die nicht zum vom Notar anrechnungsfähigen Umfang gehören.
Umgekehrt ist es natürlich leider, wenn Ihr Euch einen Vertrag habt andrehen lassen, der genau diesen Fall festgeschrieben hat.
 
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N

no_way_codeshares

Guest
Zitat:

"Der Käufer verpflichtet sich gegenüber dem Verkäufer, an die Sparkassen-Immobilienvermittlungs GmbH, München, eine Maklerprovision i.H.v. 3,57 % inkl. MwSt. aus dem Kaufpreis zu bezahlen. Sie ist vereinbarungsgemäß mit dem Kaufpreis zur Zahlung fällig.
Der Provisionsanspruch ist mit Abschluß dieses Vertrages entstanden. Einwendungen und Einreden aus dem Vertrag können gegen diesen Anspruch nicht geltend gemacht werden. Es handelt sich hierbei um einen echten Vertrag zu Gunsten Dritter (gem. § 328 BGB); dem Makler steht ein unmittelbarer Zahlungsanspruch gegen den Käufer zu."

Was meint Ihr?

Mist da kommst Du nicht raus!
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.765
5.484
Nach §§ 97, 47 GNotKG werden vom Käufer übernommene sonstige Leistungen dem Kaufpreis (und damit der Wertermittlung für die Notarkosten) hinzugerechnet.

Insofern ist das formal korrekt, es wurde aber mehr bezahlt als erforderlich (wenn über die Maklercourtage eine anderweitige Regelung getroffen worden wäre).

Wenn der Kaufpreis € X (incl. € Y Instandhaltungsrücklage) waren, darf letztere meines Erachtens nicht separat berücksichtigt werden.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Zitat:

"Der Käufer verpflichtet sich gegenüber dem Verkäufer, an die Sparkassen-Immobilienvermittlungs GmbH, München, eine Maklerprovision i.H.v. 3,57 % inkl. MwSt. aus dem Kaufpreis zu bezahlen. Sie ist vereinbarungsgemäß mit dem Kaufpreis zur Zahlung fällig.
Der Provisionsanspruch ist mit Abschluß dieses Vertrages entstanden. Einwendungen und Einreden aus dem Vertrag können gegen diesen Anspruch nicht geltend gemacht werden. Es handelt sich hierbei um einen echten Vertrag zu Gunsten Dritter (gem. § 328 BGB); dem Makler steht ein unmittelbarer Zahlungsanspruch gegen den Käufer zu."

Was meint Ihr?

Das macht der Makler damit er, wenn er vom Käufer nicht bezahlt wird, gleich in die Zwangsvollstreckung gehen kann.
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
Nach §§ 97, 47 GNotKG werden vom Käufer übernommene sonstige Leistungen dem Kaufpreis (und damit der Wertermittlung für die Notarkosten) hinzugerechnet.

Insofern ist das formal korrekt, es wurde aber mehr bezahlt als erforderlich (wenn über die Maklercourtage eine anderweitige Regelung getroffen worden wäre).

Wenn der Kaufpreis € X (incl. € Y Instandhaltungsrücklage) waren, darf letztere meines Erachtens nicht separat berücksichtigt werden.

Es gibt einen, zu Beginn der Geschäftsverbindung, unterzeichneten Maklervertrag. Das macht mich etwas stutzig!
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.765
5.484
Mist da kommst Du nicht raus!

Es gibt einen, zu Beginn der Geschäftsverbindung, unterzeichneten Maklervertrag. Das macht mich etwas stutzig!

Das ist jetzt nicht juristisch bis in alle Ecken zu Ende gedacht, aber:

Aus dem Vertrag zu Gunsten Dritter mit dem Verkäufer ist nicht herauszukommen. Unabhängig davon ist der von dipoli genannte Maklervertrag zu sehen. Insbesondere dann, wenn darin schon vereinbart worden sein sollte, dass bei vollzogenem Kauf eine Provision geschuldet wird, könnte man an die Maklerin mit dem Ansinnen der Freistellung von den Mehrkosten für die Beurkundung herantreten.

Ferner bestünde die Möglichkeit, einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung hinsichtlich der Notarkostenrechnung zu stellen (§ 127 GNotKG), und zwar mit dem Ziel, dass die Mehrkosten durch die Maklerklausel wegen sogenannter unrichtiger Sachbehandlung (§ 21 GNotKG) nicht zu erheben sind. Argument wäre dann dabei: es gab (ggf.) schon eine Kostenregelung in dem obigen privatschriftlichen Maklervertrag und/oder der Notar hätte darauf hinweisen müssen, dass das auch preiswerter geht.

Hinsichtlich des bei Weiterverfolgung zu investierenden Aufwandes bitte ich zu beachten, dass die Differenz relativ gering ist. Der Gebührensatz 1,0 ist der Spalte B in nachstehender Tabelle zu entnehmen:

GNotKG - Einzelnorm

Wenn die Wohnung z.B. € 750.000,00 gekostet hat, also Geschäftswert inclusive Provision € 776.775,00, macht der Unterschied beim einfachen Gebührensatz € 80,00 (zzgl. anteiliger USt.) aus. Wenn die Wohnung z.B. € 760.000,00 gekostet hat, löst sich die Frage in Wohlgefallen auf, weil es dann auch inclusive Provision keinen Gebührensprung in der Tabelle gibt.
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
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STR
Das ist ja interessant. Entweder war "unser Notar" im Frühjahr nicht so gierig oder er hat es besser versteckt. Das muss ich mir heute gleichmal ansehen.
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Wenn die Wohnung z.B. € 750.000,00 gekostet hat, also Geschäftswert inclusive Provision € 776.775,00, macht der Unterschied beim einfachen Gebührensatz € 80,00 (zzgl. anteiliger USt.) aus. Wenn die Wohnung z.B. € 760.000,00 gekostet hat, löst sich die Frage in Wohlgefallen auf, weil es dann auch inclusive Provision keinen Gebührensprung in der Tabelle gibt.


Gut, jeder unnötige Euro ist einer zuviel, wobei allerdings in der Größenordnung des Kaufpreises von 750.000 Euro die 80,-- Euro nicht wirklich Kriegsentscheidend sein werden.
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
Gut, jeder unnötige Euro ist einer zuviel, wobei allerdings in der Größenordnung des Kaufpreises von 750.000 Euro die 80,-- Euro nicht wirklich Kriegsentscheidend sein werden.

Is doch wurschd! Es geht hier um Abzocke! Und das "Zusammenspiel" von Makler und Notar. Man kennt sich...
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.326
524
STR
Na dafür ist es jetzt doch zu spät, oder? Ich habe vor einem Notarvertrag noch nie daran gedacht den Vertrag in diese Richtung hin zu überprüfen.
 
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dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
Dann wähle einen anderen Notar. Du bist der Käufer, Du bezahlst den Notar.

Das wollte ich ursprünglich auch. Aber es geht um ein Anwesen mit insgesamt 48 Wohnungen und der Makler fragte, ob wir nicht zu "dem" Notar gehen
könnten, da er ja schon alle Unterlagen hätte usw usw usw....
Dann haben wir uns breitschlagen lassen. Das ist nun das Ergebnis. (n)
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
Das wollte ich ursprünglich auch. Aber es geht um ein Anwesen mit insgesamt 48 Wohnungen und der Makler fragte, ob wir nicht zu "dem" Notar gehen
könnten, da er ja schon alle Unterlagen hätte usw usw usw....
Dann haben wir uns breitschlagen lassen. Das ist nun das Ergebnis. (n)

und Kaufvertrag vorher nicht prüfen lassen ?
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
und Kaufvertrag vorher nicht prüfen lassen ?

Doch! Eben das ärgert mich! Wir haben einen auf WEG Recht spezialisierten Anwalt, der den Kaufvertrag komplett zerlegt hat und auch Änderungen
einfliessen liess. Aber das hat er wohl nicht "gesehen".
Habe ihn schon angeschrieben und reklamiert. Aber er ist im Urlaub.
Bei nem Stundensatz von 238,-€ erwarte ich, dass er uns auf so etwas hinweist!
 

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.273
44
MUC
Hab eine ähnliche Erfahrung vor ein paar Jahren gemacht.
Wollte einen Gutachter haben, der sich die Immobilie vorher anschaut. Hab vom Makler einen empfohlen bekommen.
Dessen Gutachten war -welch Wunder!?!- genau auf den VK gekommen, der von Verkäufer und Makler genannt wurde.
Kam mir etwas spanisch vor, hat mich aber nicht wirklich in meiner Kaufentscheidung verändert.

Beim Notar hab ich dann auf einen Bekannten von mir bestanden.

Mir war damals nicht bewusst warum der Makler unbedingt einen anderen Notar wollte. Jetzt weiss ich aber wieso.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Mein Notar mit welchem seit 2008 zusammen arbeite verrechnet 1,1% zzgl UST.
Bei Privatverkäufern wählte ich immer meinen Notar. Bei Ankauf von Genossenschaften als auch zu errichtende Objekte gab die Verkäuferseite leider den Notar vor.

Meine persönliche Meinung: Es wäre sehr abstrus in Österreich wenn der Notar seine Honorarnote aus Nebenkosten errechnen würde. Das ginge ihn auch nichts an.
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
Zitat:

"Der Käufer verpflichtet sich gegenüber dem Verkäufer, an die Sparkassen-Immobilienvermittlungs GmbH, München, eine Maklerprovision i.H.v. 3,57 % inkl. MwSt. aus dem Kaufpreis zu bezahlen. Sie ist vereinbarungsgemäß mit dem Kaufpreis zur Zahlung fällig.
Der Provisionsanspruch ist mit Abschluß dieses Vertrages entstanden. Einwendungen und Einreden aus dem Vertrag können gegen diesen Anspruch nicht geltend gemacht werden. Es handelt sich hierbei um einen echten Vertrag zu Gunsten Dritter (gem. § 328 BGB); dem Makler steht ein unmittelbarer Zahlungsanspruch gegen den Käufer zu."

Was meint Ihr?

Schreib es ab und hoffe, dass mit der Immobilie alles ok ist!

Ich lese nur Sparkassen-Immobilienvermittlungs GmbH und bekomme eine Gänsehaut. Wenn ich an Immobilien Verhökerer von Banken denke, denke ich immer auch gleich an Rudis Reste Rampe.
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
Schreib es ab und hoffe, dass mit der Immobilie alles ok ist!

Ich lese nur Sparkassen-Immobilienvermittlungs GmbH und bekomme eine Gänsehaut. Wenn ich an Immobilien Verhökerer von Banken denke, denke ich immer auch gleich an Rudis Reste Rampe.

Bisher waren unsere Erfahrungen mit der Stadtsparkasse München sehr positiv!
 

Theisener

Erfahrenes Mitglied
Grundsatz: Die Maklerklausel hat nichts im Notarvertrag zu suchen. Ist zwar auch bei mir immer ein Diskussionsgrund mit dem Makler, wenn ich Wohnungen oder Häuser kaufe, aber so ist es nun einmal.

@dipoli:
Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Hake es ab und ärgere Dich nicht darüber. Bei der nächsten Immobilie bist Du schlauer.
 
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