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Werte Foristen,
ich habe gegen einen Schuldner zunächst einen Mahnbescheid und anschließend einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Beide wurden zugestellt und innerhalb der Fristen ist kein Widerspruch ergangen. Nun teilt mir das Mahngericht mit, dass ich alle weiteren Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung selbst in die Wege leiten muss. Da werden mir dann gleich eine ganze Liste von Möglichkeiten genannt:
- Pfändung von Ansprüchen an Versicherung
- Gehält
- Kontopfändung
- Besucht durch Gerichtsvollzieher
- etc.
Ich habe das noch nie gemacht. Hat einer von Euch einen Tipp, wie ich am Besten vorgehe? Der Schuldner ist ein Unternehmer (Einzelunternehmer).
Danke und Gruß
Christian
ich habe gegen einen Schuldner zunächst einen Mahnbescheid und anschließend einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Beide wurden zugestellt und innerhalb der Fristen ist kein Widerspruch ergangen. Nun teilt mir das Mahngericht mit, dass ich alle weiteren Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung selbst in die Wege leiten muss. Da werden mir dann gleich eine ganze Liste von Möglichkeiten genannt:
- Pfändung von Ansprüchen an Versicherung
- Gehält
- Kontopfändung
- Besucht durch Gerichtsvollzieher
- etc.
Ich habe das noch nie gemacht. Hat einer von Euch einen Tipp, wie ich am Besten vorgehe? Der Schuldner ist ein Unternehmer (Einzelunternehmer).
Danke und Gruß
Christian