Zwangsvollstreckung - wie vorgehen

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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.178
4.696
HAM
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Werte Foristen,

ich habe gegen einen Schuldner zunächst einen Mahnbescheid und anschließend einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Beide wurden zugestellt und innerhalb der Fristen ist kein Widerspruch ergangen. Nun teilt mir das Mahngericht mit, dass ich alle weiteren Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung selbst in die Wege leiten muss. Da werden mir dann gleich eine ganze Liste von Möglichkeiten genannt:

- Pfändung von Ansprüchen an Versicherung
- Gehält
- Kontopfändung
- Besucht durch Gerichtsvollzieher
- etc.

Ich habe das noch nie gemacht. Hat einer von Euch einen Tipp, wie ich am Besten vorgehe? Der Schuldner ist ein Unternehmer (Einzelunternehmer).

Danke und Gruß
Christian
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.015
7.077
Werte Foristen,

ich habe gegen einen Schuldner zunächst einen Mahnbescheid und anschließend einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Beide wurden zugestellt und innerhalb der Fristen ist kein Widerspruch ergangen. Nun teilt mir das Mahngericht mit, dass ich alle weiteren Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung selbst in die Wege leiten muss. Da werden mir dann gleich eine ganze Liste von Möglichkeiten genannt:

- Pfändung von Ansprüchen an Versicherung
- Gehält
- Kontopfändung
- Besucht durch Gerichtsvollzieher
- etc.

Ich habe das noch nie gemacht. Hat einer von Euch einen Tipp, wie ich am Besten vorgehe? Der Schuldner ist ein Unternehmer (Einzelunternehmer).

Danke und Gruß
Christian

Ist eine höhere Summe? Hat der Schuldner Geld?

Wenn er Geld hat, du seine Kto Verbindung kennst und er Einzelunternehmer ist, Kontopfändung - das musst du beim Vollstreckungsgericht beantragen, dort wird ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen und diesen musst du dann der Bank schicken.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lappenspender

Erfahrenes Mitglied
28.12.2012
1.726
2
BRE
Ich hatte auch einen Titel gegen einen Schuldner.
Unfall mit einem Hund und die Besitzerin hatte keine Tier Haftpflicht und hat auch sonnst nicht gezahlt.
Bei der Pfändung gab es nix weil sie 3 Kinder hat und unterhalb der Pfändungsgrenze lag.
Sie hatte auch einen Mann, aber der Hund gehörte natürlich nur ihr.

Zum Glück kam meinem Anwalt zu Ohren das sie ein Grundstück/Haus erworben hat.
Er gab mir den Tipp dort eine Zwangshypothek ohne ihr Wissen eintragen zu lassen.
Das habe ich gemacht (kostete mich ca. 300 Euro).
Als sie ein Jahr später das Haus wieder verkaufen wollten stellten sie fest das eine Zwangshypothek eingetragen ist und es ohne meine Zustimmung nicht frei von Lasten verkauft werden kann.
Dann musste sie vor meiner Zustimmung alle Schulden samt Anwalt, Zinsen und Kosten für die Eintragung bezahlen.

Am Ende habe ich alles bekommen, hat nur 13 Jahre gedauert! :rolleyes:
 

Forstbetrieb

Erfahrenes Mitglied
17.03.2013
1.335
46
Einzelunternehmer?!...

Ist im Zweifelsfall 3eff...

Wenn da nichts zu holen ist, wird es nur noch teurer und zwar für Dich...

Traurig, aber leider wahr.
 

Hopper

Erfahrenes Mitglied
29.04.2010
3.614
1.779
grounded
Es ist beispielsweise so, wenn du einen Gerichtsvollzieher beauftragst deine Forderung einzutreiben, dann will der vielleicht erst mal 300 Euro im Voraus von dir haben für seine Dienste. Von daher wirklich gut überlegen ob dein Schuldner Geld hat und du darauf zugreifen kannst oder ob du nicht vielleicht selber tätig wirst und ihm eindeutig klar machst dass er freiwillig zahlen sollte in seinem eigenen Interesse.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.015
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Es ist beispielsweise so, wenn du einen Gerichtsvollzieher beauftragst deine Forderung einzutreiben, dann will der vielleicht erst mal 300 Euro im Voraus von dir haben für seine Dienste. Von daher wirklich gut überlegen ob dein Schuldner Geld hat und du darauf zugreifen kannst oder ob du nicht vielleicht selber tätig wirst und ihm eindeutig klar machst dass er freiwillig zahlen sollte in seinem eigenen Interesse.

Die Kosten für einen Gerichtsvollzieher sind überschaubar - und man muss ja nur beauftragen was man möchte. Da kostet eine Vollstreckung kein 100€ - und diese Kosten trägt der Schuldner ja auch.

http://www.mahnung-online.de/index.html?/pfaendungkosten.html
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.667
6.159
LEJ
Einen Titel zu erwirken und ihn zu haben ist nur ein Teil des Erfolges. Das Geld dann auch wirklich zu bekommen der andere Teil.
Die Kernfrage wurde schon gestellt. Nämlich um welche Summe handelt es sich und hat der Schuldner Geld.
Ist es eine Einzelperson / Familie, dann wird es relativ schwer, denn die Freibeträge sind je nach Familienverhältnisse hoch.
Ist es ein Unternehmen, wird es auf einen Rechtsstreit hinaus laufen.
Deine finanziellen Vorleistungen gehen je nach Schuldbetrag schnell in die Hunderte, gerade dann, wenn du einen Anwalt beauftragst.
Ob dein Schuldner flüssig ist, könntest du im Ansatz erfahren, wenn du ein Auskunft über ihn einholst. Wenn dort Eintragungen sind, dann kann es sinnvoll sein, die paar Euro zu vergessen. du ersparst dir viel Ärger und Rennerei.
Das ist meine laienhafte Meinung und keine Rechtsauskunft.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.015
7.077
Ist es ein Unternehmen, wird es auf einen Rechtsstreit hinaus laufen.

Das würde nichts daran ändern das man seinen Titel zum jetzigen Zeitpunkt vollstrecken lassen kann. Der Schuldner ist ein Einzelunternehmer also nutzen ihm Freibeträge nicht viel, man kann ja gegen die Umsätze vollstrecken. Die Freibeträge sind dann nicht so relevant - den der Schuldner muss mit dem Freibetrag ja seinen ganzen Betrieb am leben halten.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Das kenne ich leider auch, Forderung nicht bekommen, Mahnverfahren mit Klage (vollumfänglich gewonnen da der Trottel es noch nicht einmal nötig hatte zu erscheinen) und Ende vom Lied noch einmal gute 100% der Forderung an Gerichtskosten hinterhergeworfen um festzustellen das dort nichts zu holen ist...
Wenn du der Meinung bist das dein Schuldner Geld hat, sprech mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher. Der wird dir vorerst weiterhelfen.
Notfalls Anruf bei "Moskau Inkasso", soll auch ab und an Wunder wirken:yes:.

Wenn du aber das Gefühl hast, das der arme Knilch keine Kohle hat, Forgot it, kauf dir ne Packung Tapetenkleister und klebt den Titel an die Wand. Ist die günstigere Alternative und Nervenschonend.
 

POCTOB

Erfahrenes Mitglied
31.10.2010
625
32
CGN/ EDKB
Wenn du aber das Gefühl hast, das der arme Knilch keine Kohle hat, Forgot it, kauf dir ne Packung Tapetenkleister und klebt den Titel an die Wand. Ist die günstigere Alternative und Nervenschonend.

Kannst ja 30 Jahre aus dem Titel vollstrecken - also bleibt auch noch die Hoffnung, dass der Schuldner im Lotto gewinnt und keine Privatinsolvenz hinlegt.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.393
154
Wenn der Schuldner auch in HH sitzt, wende dich doch mal an concordeuser, vielleicht hat er ortsbezogene Ideen. Wenn nicht, darfst Du auch mir eine pm schicken.

Wie einige schon geschrieben haben, hängt viel von der Höhe des Titels ab.
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Kannst ja 30 Jahre aus dem Titel vollstrecken -

Bei mir war es leider eine Gesellschaft mit beschixxenen Hosen, welche dann auch wegen mangelnder Liquidität erloschen ist.
Hätte ich die Forderung gleich abgehakt, hätte ich wenigstens noch das Geld was mich die ganze Sache gekostet hat. Da wäre für mich ne Woche All In in der Stammbar von Somkiat Global Industries rumgekommen.
 

Flp

Erfahrenes Mitglied
30.01.2014
2.366
1.077
Gerade ein Unternehmer sollte doch ein Interesse daran haben, dass es nicht zur Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Verischerung, noch früher: Offenbarungseid) kommt. Ich würde den Typen kontaktieren, ihm das klar machen und schauen, ob Du so nicht wenigstens einen Teil Deines Geldes wieder bekommst.
 

weltspion

Erfahrenes Mitglied
16.08.2009
1.195
7
HAM
www.travelwithtorsten.com
Wenn dem Vollstreckungsbescheid noch nicht mal widersprochen wird (was ja um Zeit zu gewinnen sinnvoll wäre), dann würde ich da mal genauer hingucken, ob aktuell überhaupt Substanz für eine Pfändung da ist. Der Mann ist vielleicht schon k.o. und möglicherweise richtet es für dich besser ein Vergleich. Dann hat man seine Mücken zumindest schneller zurück, wenn auch nicht alle.
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.178
4.696
HAM
Danke für die vielen Antworten. Etwas zum Sachverhalt:

Der Mann ist nicht K.O:

Im Sommer hat ein Auslieferungsfahrer von DPD (Subunternehmer) an meinem Haus einen Schaden von ca. 2000 Euro angerichtet. Das ist soweit belegt und wird von ihm auch nicht bestritten. Er hat mir sogar zusagt, die Rechnung zu bezahlen, sobald sie mir vorliegt und anschließend mit seiner Versicherung abzurechnen. Auf die Rechnung von Anfang September folgte keine Reaktion. Auf meine Mahnung auch nicht.
Also Mahnbescheid erwirkt - kein Widerspruch - keine Reaktion.
Also Vollstreckungsbescheid - kein Widerspruch - keine Reaktion.

Der Herr ist weiterhin als Subunternehmer für DPD tätig. Er hat einen festen Wohnsitz und laut Schufa auch keine negativen Einträge. Da ich weiß, dass DPD ihm monatlich seine Leistungen vergütet, würde ich diese gerne pfänden lassen. Geht das?
 

weltspion

Erfahrenes Mitglied
16.08.2009
1.195
7
HAM
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Ich würde mal einen Anwalt konsultieren. Die Erstberatung kostet dich ja nichts.

Wenn er im Auftrag der DPD gehandelt hat, könnte man das vielleicht berücksichtigen.

So ein Subkontraktor ist eher ein Taglöhner - der arme Kerl wird das kaum bezahlen können.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.015
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Danke für die vielen Antworten. Etwas zum Sachverhalt:

Der Mann ist nicht K.O:

Im Sommer hat ein Auslieferungsfahrer von DPD (Subunternehmer) an meinem Haus einen Schaden von ca. 2000 Euro angerichtet. Das ist soweit belegt und wird von ihm auch nicht bestritten. Er hat mir sogar zusagt, die Rechnung zu bezahlen, sobald sie mir vorliegt und anschließend mit seiner Versicherung abzurechnen. Auf die Rechnung von Anfang September folgte keine Reaktion. Auf meine Mahnung auch nicht.
Also Mahnbescheid erwirkt - kein Widerspruch - keine Reaktion.
Also Vollstreckungsbescheid - kein Widerspruch - keine Reaktion.

Der Herr ist weiterhin als Subunternehmer für DPD tätig. Er hat einen festen Wohnsitz und laut Schufa auch keine negativen Einträge. Da ich weiß, dass DPD ihm monatlich seine Leistungen vergütet, würde ich diese gerne pfänden lassen. Geht das?

Pfänden = wie gesagt Kontopfändung. Du kannst evtl. auch einen Pfändungsbeschluss gegenüber DPD erwirken.

Bei dem Sachverhalt würde ich erstmal prüfen ob die Zustelladresse überhaupt stimmt. Denn wenn der Mann das einfach an die Versicherung weiterreichen kann gibt es für das Verhalten keinen wirklichen Grund.

Mir ist es in HH mal passiert das mir auch Rechnung, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid "zugestellt" wurden - obwohl ich längst in Berlin wohnte und auch alles ordnungsgemäss umgemeldet hatte - plötzlich stand in Berlin der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

Das der Mann nicht K.O. ist ist aber nur eine Mutmassung von dir - als Subunternehmer von Paketdiensten steht man doch quasi mit einem Bein in der Insolvenz.
 

weltspion

Erfahrenes Mitglied
16.08.2009
1.195
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HAM
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Ich würde sogar noch weiter gehen: Ich würde mich erstmal an meinen Geschäftspartner halten, also den Lieferanten. Der ist i.d.R. dafür verantwortlich, dass du deine Ware ordnungsgemäß erhältst. Dann soll der doch den Schaden im zweiten Schritt bei seinem Frachtführer einfordern.

Per se hast Du doch gar kein Vertragsverhältnis mit dem DPD-Mann. Den hast Du dir quasi unabhängig von dem Geschäftsvorfall gegriffen.

Aber wie gesagt: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei - frage einen Juristen!
 

weltspion

Erfahrenes Mitglied
16.08.2009
1.195
7
HAM
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Mir ist es in HH mal passiert das mir auch Rechnung, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid "zugestellt" wurden - obwohl ich längst in Berlin wohnte und auch alles ordnungsgemäss umgemeldet hatte - plötzlich stand in Berlin der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
Das ist die Quittung dafür, dass du von HH in die Hauptstadt gezogen bist... :p
 
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janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
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1.030
DUS, HAJ, PAD
Wenn der Typ den Schaden mit seinem Paketlieferwagen gemacht hat, solltest du dich an seine Kfz-Versicherung wenden. Kennzeichen sollte ja rauszufinden sein.

Einen Schaden von 2000 Euro am Haus ohne Kfz kann ich mir schwer vorstellen? Mit dem Paket was zerkratzt?
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.178
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HAM
Wenn der Typ den Schaden mit seinem Paketlieferwagen gemacht hat, solltest du dich an seine Kfz-Versicherung wenden. Kennzeichen sollte ja rauszufinden sein.

Einen Schaden von 2000 Euro am Haus ohne Kfz kann ich mir schwer vorstellen? Mit dem Paket was zerkratzt?

Nein. Er hat ein Paket in ein bodentiefes Fenster geklemmt, dann meine Unterschrift gefälscht und war damit die Sendung los. Was er nicht bedacht hat, ist das da ein außenliegender Raffstore ist, der dann aufgrund der Verklemmung beschädigt wurde. Der ganze Vorgang ist wunderbar auf Video vorhanden.

Ich wollte auch keine Erörterung des Sachverhaltes, sondern hatte lediglich eine Frage, welche Art der Vollstreckung ich wählen sollte.