ANZEIGE
Hallo,
ich bräuchte den Rat eines spezialisierten Rechtsanwaltes für alles rund ums Wohnrecht.
Kurze Erläuterung
Mutter gibt ihr Haus an eine ihrer 3 Töchter, die zwei anderen erhalten von der ersten Tochter eine Barabfindung.
Alle drei verpflichten sich vertraglich zum "Standesgemäßen Begräbnis und Grabpflege im gesetzlich zulässigen Rahmen"
Nun verkauft die Hausbesitzerin das Haus samt der Mutter.
In meinen Augen geht der Grabanteil damit zu 1/3 auf den Immobilienerwerber über. Richtig?
Wenn bis zu Mutters Begräbnis nun die 2 oder 3 Tochter versterben sollten, erhöht sich der Anteil dadurch für den Erwerber?
Was darf man unter standesgemäß verstehen?
Des Weiteren ist noch eine Grundschuld eingetragen für die der Veräußerer nicht zur Löschung verpflichtet ist, aber dem Erwerber eine schriftliche Erklärung der Gläubigerin vorzulegen hat, in der sich die Gläubigerin nicht mehr als Sicherheit für Anspruche verwendet.
Wer bis hierher gelesen hat und sich berufen fühlt darf sich gerne per PN bei mir melden um das ganze im Rahmen einer offiziellen Rechtsberatung gegen Bezahlung durchzuführen.
ich bräuchte den Rat eines spezialisierten Rechtsanwaltes für alles rund ums Wohnrecht.
Kurze Erläuterung
Mutter gibt ihr Haus an eine ihrer 3 Töchter, die zwei anderen erhalten von der ersten Tochter eine Barabfindung.
Alle drei verpflichten sich vertraglich zum "Standesgemäßen Begräbnis und Grabpflege im gesetzlich zulässigen Rahmen"
Nun verkauft die Hausbesitzerin das Haus samt der Mutter.
In meinen Augen geht der Grabanteil damit zu 1/3 auf den Immobilienerwerber über. Richtig?
Wenn bis zu Mutters Begräbnis nun die 2 oder 3 Tochter versterben sollten, erhöht sich der Anteil dadurch für den Erwerber?
Was darf man unter standesgemäß verstehen?
Des Weiteren ist noch eine Grundschuld eingetragen für die der Veräußerer nicht zur Löschung verpflichtet ist, aber dem Erwerber eine schriftliche Erklärung der Gläubigerin vorzulegen hat, in der sich die Gläubigerin nicht mehr als Sicherheit für Anspruche verwendet.
Wer bis hierher gelesen hat und sich berufen fühlt darf sich gerne per PN bei mir melden um das ganze im Rahmen einer offiziellen Rechtsberatung gegen Bezahlung durchzuführen.