Kostenlose Zahlungsmöglichkeit (keine Flugbuchung)

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FlyingFreak

Erfahrener Praktikant
05.04.2009
4.462
3
Paris
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Ich wollte gerade Tickets für ein Festival in Österreich buchen. Die Zahlung wird über Paylogic abgewickelt, die für sämtliche Zahlungsarten (KK, Paypal, Überweisung) eine Transaktionsentgelt von ca. 2-5% verlangt. Von diversen eDreams/Fluege.de/Flugladen-Deals weiß ich, dass die EU-Verbraucherrechtrichtlinie Websiten grundsätzlich dazu verpflichtet mindestens eine kostenfreie Zahlungsmöglichkeit anzubieten.

Weiß jemand wie ich Paylogic deswegen am besten ankacken (sprich nerven) kann? Verbraucherschutzzentrale oder so ähnlich. Oder wäre das Festival in der Pflicht, dass ihr Zahlungsanbieter eine kostenfreie Möglichkeit anbietet?

Der absolute Betrag ist mir eigentlich egal, aber mich nervt diese Abzockerei.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
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LH bietet doch unter 7 Tagen auch keine kostenfreie Variante an...

Wenn Du die Nerven hast, sollstest Du parallel an den Veranstalter und Paylogic gehen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
LH bietet doch unter 7 Tagen auch keine kostenfreie Variante an....

... also bei mir bietet LH Sofortüberweisung und Debitkarten kostenlos an.

Edit: wobei ich ja, wie hier schon häufiger geäußert, "Sofortüberweisung" aus grundsätzlichen Erwägungen boykottiere....
 
Zuletzt bearbeitet:

peter42

Moderator
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09.03.2009
13.204
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... also bei mir bietet LH Sofortüberweisung und Debitkarten kostenlos an.

Edit: wobei ich ja, wie hier schon häufiger geäußert, "Sofortüberweisung" aus grundsätzlichen Erwägungen boykottiere....

Sofortüberweisung fällt raus, da man damit seinen Vertrag mit der Bank verletzt - hat AFAIR sogar schon ein Gericht so geurteilt.

Die Debitkarten, die LH supported haben nicht wirklich Verbreitung in DE:
"

AirPlus Corporate Debit Account
Degussa Corporate Debit Card

Debit Karten:

Maestro*
Mastercard Debit
Visa Debit
Visa Electron
"
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.204
1.024
Interessant ist hier auch: § 312a BGB

(4) Eine Vereinbarung, durch die ein Verbraucher verpflichtet wird, ein Entgelt dafür zu zahlen, dass er für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ein bestimmtes Zahlungsmittel nutzt, ist unwirksam, wenn
1. für den Verbraucher keine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit besteht oder
2. das vereinbarte Entgelt über die Kosten hinausgeht, die dem Unternehmer durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen.
 

Barkunde

Erfahrenes Mitglied
04.09.2015
520
0
MUC
... also bei mir bietet LH Sofortüberweisung und Debitkarten kostenlos an.

Edit: wobei ich ja, wie hier schon häufiger geäußert, "Sofortüberweisung" aus grundsätzlichen Erwägungen boykottiere....


Ich gestehe, "Sofortüberweisung" auch falsch eingeschätzt zu haben. Und zwar hat mir die Weitergaber der TANs überhaupt keine Sorgen bereitet. Die kann man ja nicht recyceln. Und mit der PIN kann man nix am Konto ändern.

Aber - und daran hatte ich nicht gedacht - mit der PIN räumt man ja die Möglichkeit ein, Kontobewegungen uneingeschränkt zu überwachen. Ob das die Sofort GmbH nun macht, sei dahingestellt. Auf alle Fälle ginge es und zwar ohne, dass ich davon etwas bemerke. Lustigerweise fiel mir das erst anläßlich den jüngsten Urteils an.

Nun gut, man irrt sich. :-(
 
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