Schäden durch Unwetter

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blazerhulk

Erfahrenes Mitglied
31.01.2012
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MUC / TXL
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Liebe Insassen,

Da ich weder von meiner Gemeinde, Geltendorf in Oberbayern, noch vom Wasserwirtschaftsamt in Weilheim, eine schlüssige Erklärung erhalten habe, frage ich mal hier. Hobbyjuristen dürfen sich gerne zurückhalten!

Folger Sachverhalt:

Im Juni hatten wir ein ziemlich schweres Unwetter in meiner ehemaligen Heimat, speziell betroffen war meine Souterrainwohnung, die ich zu diesem Zeitpunkt vermietet hatte. An eine Elementarversicherung habe ich nie gedacht, weil wir am nahezu höchsten Punkt des Dorfes liegen.

Was passiert ist, dass über den Acker, der zwar in meiner Nachbarschaft liegt, jedoch ca 1m höher liegt, das ganze Wasser in meine Wohnung gelaufen ist. Dazwischen liegt eine ca 2m dicker Streifen der der Gemeinde gehört. Eine Furche zum Ableiten des Wassers haben beide nicht gezogen. Eine Anfrage beim Wasserwirtschaftsamt Weilheim ergab die Aussage, dass das eine "privatrechtliche Angelegenheit zwischen mir und meiner Gemeide / dem Landwirt, dem der Acker gehört" ist.

Hinzu kommt, dass die Gemeinde pleite ist, und der Kanal angeblich "unterdimensioniert" war.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Bin auch kein Jurist aber habe das Thema Elementarversicherung gerade im letzten Jahr intensiv mit Fachleuten durch, als es bei uns um die Neuversicherung unsere Hauses ging.

Wir hatten dabei explizit einen sehr ähnlichen Fall besprochen - wir hatten/haben die Vermutung, dass der circa 20 Jahre alte Kanal in unserer Straße aufgrund von einigen zusätzlichen Neubauten in den letzten Jahren vielleicht mittlerweile unterdimensioniert ist.

Die Aussage "kein Elementarschutz in der Versicherung = keine Erstattung" stimmt so grundsätzlich. Es steht Dir dann nur der Rechtsweg gegen den Ackerbesitzer und die Gemeinde offen, bei dem Du mit Gutachtern die zumindest Mitschuld der Gemeinde beweist und auf Schadenersatz klagst.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.394
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Woran man immer zumindest denken sollte, wenn ein Ereignis nicht versichert ist: gibt es einen Dritten (Makler o.ä.), der sich um die Versicherungen zu kümmern hatte. Falls ja, ist zu prüfen, ob derjenige nicht seine Beratungspflicht durch unterlassene Empfehlung eines Abschlusses verletzt hat. Für dieses juristische Hochreck sollte man dann aber spätestens einen Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragen.