Frage Wertsicherungsklausel / Gewerbemietvertrag

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Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
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Ich rätsele gerade über einer Frage zu einem Gewerbemietvertrag - insb.
die "Wertsicherungsklausel" - irgendwie steige ich nicht durch:

1. Der Mietzins wird für das erste Vertragsjahr, gerechnet ab Mietbeginn 01.01.17,
fest vereinbart. Nach Ablauf dieser Zeit beginnt die Ausgangsbasis der Wertsicherungsklausel.

2. Sollte sich der vom Stat. Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2010 =
100) gegenüber dem Stand bei Beginn des 2. Vertragsjahres (01.01.18) bzw. einer etwa vorweg-
genommenen Mietanpassung um mehr als 5 Prozentpunkte erhöhen oder senken, so erhöht oder
vermindert sich der Mietzins im selben Verhältnis, und zwar ab Beginn des folgenden Monats,
in dem die Voraussetzungen (Überschreitung der 5-Prozentpunkte-Marke) eingetreten sind, nicht jedoch
vor dem ersten des Monats der dem schriftlichen Mietanpassungsverlangen folgt. Eine solche Mietanpassung
ist mehrfach möglich. Nach erfolgter Mietanpassung ist die geltende Indexzahl als 100% Marke anzusehen.

Der Mietzins / Monat beträgt 3.400 Euro.

Den Verbraucherpreisindex gibt es wohl hier:

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFa...ssionid=6AE9AABDE916A7F1897785D3C7808917.cae2

Frage:

1. Mit welcher € / % Steigerung der Miete ist mit dieser Klausel nach Ablauf des 1. VT Jahres zu rechnen?
(Wie ermittelt man dies?)

2. Inwieweit kann die Mietsteigerung rückwirkend erfolgen?

Ich danke herzlich für die Hilfe (und Lösung des Denkknotens).
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Verträge, die ich nicht verstehe, unterschreibe ich nicht.
entweder wird auf verständliches deutsch heruntergebrochen, oder wenn nicht geht, muss der Vertragsgeber mir eine plausible Nebenerklärung in verständlicher Sprache oder ein Flowchart mitliefern, welches diese kryptisch verschlüsselten wenn-dann Szenarien verstehbar erklärt.

5% Inflation, wann hatten wir die eigentlich zuletzt?
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Bis zum 1.1.2018 ist die Miete ja fest vereinbart.

Dann beginnt die Inflations-Rechnung. Das heißt theoretisch, aber natürlich extrem unwahrscheinlich, dass am 1.2.2018 eine Inflation von 5% seit dem 1.1.18 festgestellt werden könnte und dann per 1.3.18 eine Mieterhöhung um eben diesen Inflationssatz verlangt werden könnte.

Realistischer ist, dass die 5% nicht schon nach einem Monat erreicht werden, sondern beispielsweise erst nach 3,5 Jahren am 1.7.2021. Dann würde ab dem 1.8.2021 auf Verlangen des Vermieters die Miete steigen.
 
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CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Ich lese das so, als wäre zum 1.1.2018 ziemlich sicher eine Mieterhöhung von etwa 7% zu erwarten, schliesslich hat sich der Verbraucherpreisindex seit 2010 um mehr als 5% erhöht - außer der Index sinkt noch durch ein Wunder.

Dir dann angenommenen 107 Punkte des Verbrauchpreisindex ist dann die neue Basis und somit wird bei einem Anstieg um 5% von 107 wieder erhöht. Platt gesagt, wenn man den Index der letzten Jahre so ansieht und annimmt, dass es so weitergeht; 5% Erhöhung alle 5 Jahre.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Ich lese das so, als wäre zum 1.1.2018 ziemlich sicher eine Mieterhöhung von etwa 7% zu erwarten, schliesslich hat sich der Verbraucherpreisindex seit 2010 um mehr als 5% erhöht - außer der Index sinkt noch durch ein Wunder.

Dir dann angenommenen 107 Punkte des Verbrauchpreisindex ist dann die neue Basis und somit wird bei einem Anstieg um 5% von 107 wieder erhöht. Platt gesagt, wenn man den Index der letzten Jahre so ansieht und annimmt, dass es so weitergeht; 5% Erhöhung alle 5 Jahre.

Entschuldigung vielmals, aber das ist so nicht richtig.
Da steht im Vertragstext "gegenüber dem Stand bei Beginn des 2. Vertragsjahres (01.01.18) ... um mehr als 5 Prozentpunkte erhöhen (und nicht seit dem 1.1.2010).
 
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CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Ach ja, von Rückwirkend lese ich nichts. Ist immer im Monat nach Aufforderung, die auch nur nach der 5% Überschreitung erfolgen kann. Senkung denke ich muss man selbst auffordern. ;)

Nicht wirklich rückwirkend, aber veraltet ist nur die Basis.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Nehmen wir mal hypothetisch in die Zukunft blickend an, der Preisindex sei am 1.1.2018 = 109,2. (Heute ist er ja bei 107,6).

Darauf 5% Zuschlag macht 114,66.

Dann wird die Miete frühestens erhöht, wenn der Indexstand diese 114,66 erreicht hat.
 
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CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Entschuldigung vielmals, aber das ist Quatsch.

Da steht im Vertragstext "gegenüber dem Stand bei Beginn des 2. Vertragsjahres (01.01.18) ... um mehr als 5 Prozentpunkte erhöhen (und nicht seit dem 1.1.2010).

Zitier mal lieber voll:

"solte sich der vom Stat. Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2010 =
100) gegenüber dem Stand bei Beginn des 2. Vertragsjahres (01.01.18) "

Ich gebe Dir recht, dass es keine klare Aussage ist, weswegen ich auch schreibe "Ich lese es so" und Fare_IT überhaupt erst fragt. Quatsch ist es deswegen noch lange nicht. Der Bezug ist meiner Meinung nach 2010 gegenüber dem zu ermittelnden 2018 - oder warum findet es sonst Erwähnung?
 
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Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.122
17
Sind solche Klauseln auch für private Mietverträge möglich oder nur bei gewerblicher Vermietung?
 

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
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rotanes

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01.06.2010
7.016
5
HAM
Für mich ist der Knackpunkt welche erste Indexzahl "als 100% Marke anzusehen" ist. Falls es die zum 1.1.2018 ist, alles gut. So würde ich nicht unterschreiben, aber ich denke, Du hast recht.

Das steht doch genauso wirklich eindeutig in dem Vertragstext:

1. Der Mietzins wird für das erste Vertragsjahr, gerechnet ab Mietbeginn 01.01.17,
fest vereinbart. Nach Ablauf dieser Zeit beginnt die Ausgangsbasis der Wertsicherungsklausel.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Etwas dumm ist die Formulierung "Prozentpunkte" im Vertragstext.

Da würde ich entweder Prozent oder Punkte schreiben. Mit "Prozentpunkte" sind vermutlich "Punkte" gemeint; das ist dann etwas zu Ungunsten des Mieters.

Im Beispiel von oben:
Ausgangsbasis Beispiel = 109,2.

Darauf 5 Punkte Erhöhung macht 114,2.
Hingegen 5 Prozent Erhöhung macht 114,66; dann würde die Erhöhung erst etwas später erfolgen können.
 
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CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Das steht doch genauso wirklich eindeutig in dem Vertragstext:

Mir ist schon klar, dass Du es durchschaut hast. Ich stehe aber darauf, dass diesselben Begrifflichkeiten für gleiche Aussagen verwendet werden.

Zum einen sehr genau zu formulieren, zum anderen aber wieder schwammig zu werden, nach dem Motto 'ist doch klar', gefällt mir nicht.

Aber genug, recht habe ich Dir vorhin schon gegeben und mehr rechtgehabe ist nicht nötig. ;)
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.129
3.099
Verträge, die ich nicht verstehe, unterschreibe ich nicht.
entweder wird auf verständliches deutsch heruntergebrochen, oder wenn nicht geht, muss der Vertragsgeber mir eine plausible Nebenerklärung in verständlicher Sprache oder ein Flowchart mitliefern, welches diese kryptisch verschlüsselten wenn-dann Szenarien verstehbar erklärt.

5% Inflation, wann hatten wir die eigentlich zuletzt?


Dann mal viel Spaß - Die Klausel ist gut verständlich und schlichtweg üblich. Aber wenn jeder was-auch-immer meint, jeden Vertrag im Detail verstehen zu müssen, so irrt er: Du versteht ja auch nicht ärztliche Behandlung, jeden IT-Fritzen oder jeden BMW Techniker. Nur bei rechtlichen Fragen meint jeder, der die mittlere Reife bestanden hat, mitreden zu müssen.
 

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
"Prozentpunkte" ist die Formulierung, die seit 100 Jahren in solchen Klauseln steht. Es sind halt nicht "Prozent", sondern "Prozentpunkte". Und im Übrigen gilt genau das, was ich einen Post vorher gesagt habe.

Ruhig, Brauner. Bevor Du einen Post von mir zitierst, ich habe schon verstanden, was Du sagen möchtest.

Nur: interessanterweise findet man in jedem Prozess einen, der nicht der Meinung ist, dass der Anwalt nach seinem langen, harten Studium die Instanz schlechthin ist. Der andere Anwalt. Und der Richter? 30-80% anderer Meinung. :D
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.129
3.099
Ruhig, Brauner. Bevor Du einen Post von mir zitierst, ich habe schon verstanden, was Du sagen möchtest.

Nur: interessanterweise findet man in jedem Prozess einen, der nicht der Meinung ist, dass der Anwalt nach seinem langen, harten Studium die Instanz schlechthin ist. Der andere Anwalt. Und der Richter? 30-80% anderer Meinung. :D

"Brauner"?? Was soll denn diese Beleidigung.

Prozesse werden in übrigen selten auf der rechtlichen Seite gewonnen oder verloren sondern in der Regel auf der tatsächlichen Seite. Frage ist, was richtig und und was man beweisen kann. Aber auch das versteht so mancher mit Fernsehjuraausbildung nicht
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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