BA: Flug stornieren, welche Gebühren werden erstattet?

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Morama

Reguläres Mitglied
13.04.2014
47
0
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Hallo, habe Flüge nach New York gebucht und muss diese stornieren, oder eventuell umbuchen. Bevor ich jetzt die Hotline anrufen, wollte ich fragen, ob ihr wisst, mit welchem Erstattungsbetrag ich rechnen kann bzw. wie teuer eine Umbuchung wird. Ich weiß leider nicht, welches die Buchungsklasse 0 bei BA bedeutet. Der Flug ist BA mit American Airlines und zurück mit United.

Ich habe einen Bericht gelesen, dass die Airlines alles erstatten müssen siehe hier:

Flugstornierungen – was müssen Airlines erstatten? - WDR Fernsehen

Hat jemand selbst diese Erfahrung schon gemacht?

Herzlichen Dank

Morama
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.290
2.414
Neuss
www.drboese.de
YQ-Erstattung ist ein Mythos. Das ist einfach falsch.


Grundsätzlich gibt es aber Wege und Möglichkeiten, eventuell alles erstattet zu erhalten (mal hier nach "Klage gegen Lufthansa Erstattung Ticketpreis" oder das gleich für Air Berlin suchen).

Der RA in dem WDR Beitrag feuert da auch leider etwas heraus, was ich juristisch nicht nachvollziehen kann
 

Morama

Reguläres Mitglied
13.04.2014
47
0
Danke erstmal!
YQ = O Klasse, oder was meinst du damit?

Dann google ich mal...........
 

Morama

Reguläres Mitglied
13.04.2014
47
0
kexbox - was meinst du mit Mythos? Lt. Urteil ist auch der Kerosinzuschlag zu erstatten und auch die Sicherheitsgebühr.

Ich habe vorhin mal spasseshalber bei Flugladen.de angerufen ( da habe ich die Tickets gebucht ) und die hat mir ausgerechnet, was ich zurückbekommen würde, würde ich stornieren. Dann das gleiche bei BA selbst. Fast identisch...Berechnung wie folgt: Flugpreis abzüglich Ticketpreis ( je Ticket 81,- ) bleiben pro Ticket 215,- Gebühren und Steuern. Davon gehen nochmal jede Menge ab, dann blieben pro Ticket 111,- Erstattung zurück. Davon 2x 55,- Gebühren für die Stornierung bei Flugladen. Großzügierweise nur 2 mal, statt drei mal...

Heißt von knapp 1000,- würde ich ca. 223 erstattet bekommen. Die meinten beide, dass Kerosin nicht erstattet würde, dies scheint aber nicht zulässig zu sein. Ich würde gerne stornieren, aber ich habe Angst, dass ich dann nur den Minibetrag erstattet bekomme. Müsste dann wohl den Rest einklagen und da ich nicht mehr Rechtschutz versichert bin, lohnt das wohl nicht wirklich. Es sei denn ich gewinne und die müssen doch dann die Kosten tragen, oder?

Hier ein Auszug den ich noch gefunden habe!
Immer wieder beschweren sich Flugreisende in der Verbraucherzentrale Brandenburg darüber, dass ihnen die Airline nach einer Stornierung entweder gar kein oder nur wenig Geld zurückzahlte. "Die ausgewiesenen Steuern und Gebühren sowie weitere ersparte Kosten zum Beispiel für Verpflegung und Kerosin sind immer zu erstatten, wenn ein Passagier den gebuchten Flug nicht antritt", so Fischer-Volk. Darüber hinaus muss die Fluggesellschaft nach einem aktuellen Urteil (LG Frankfurt a. M., Urteil vom 08.06.2014, AZ: 2-24 S 152/13) auch den verbleibenden Flugpreis zurückzahlen, wenn sie nicht nachweist, welche Erlöse durch einen anderweitigen Ticketverkauf erzielt wurden oder welche weitere Kosteneinsparung zu verzeichnen war. Dies gilt insbesondere bei Stornierungen lange vor Flugantritt.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hält dies für richtig, weil Verbraucher keinen Einblick in Unternehmensinterna haben und so eine mögliche Ersparnis des Unternehmens nicht plausibel nachweisen können. Mitunter lässt sich erst durch eine spätere Buchungsanfrage klären, ob der stornierte Flug ausgebucht ist oder nicht. Das Amtsgericht Frankfurt a. M. hatte bereits 2013 in einem ähnlichen Fall zu Gunsten der Verbraucher entschieden (AG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.11.2013, AZ: 29 C 2391/13)
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.290
2.414
Neuss
www.drboese.de
Das Urteil aus Frankfurt ist wg schlechter Prozessführung so ausgefallen. Dass es die yq immer (!)zurück gibt, ist ein Mythos. Das wird zwar von Medien oft nachgebetet, aber einen Beleg habe ich dafür bisher noch nicht gesehen.


Ich lasse mich gerne überzeugen.
 

Morama

Reguläres Mitglied
13.04.2014
47
0
Danke, für deine Antwort. Woher weißt du, dass die Prozessführung schlecht war...Bist du Anwalt? Das ist nur meiner Neugier geschuldet, die Nachfrage..SChönen Sonntag übrigens..
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Ich verstehe Deine Frage noch nicht so ganz.

Du hast bei flugladen.de einen Flug gebucht. Bei der Buchung hast Du die Buchungsbedingungen für Umbuchung und Stornierung akzeptiert. In den Buchungsbedingungen steht, dass bei Stornierung nur die Steuern und Gebühren erstattet werden, also wörtlich in etwa so:

"If you want to cancel your flight
There are no refunds except for any government & airport taxes"

Solche Buchungsbedingungen sind bei günstigen Buchungsklassen durchaus üblich, egal bei welcher Airline.

Nun möchtest Du den Flug stornieren. Du hast Dich sowohl beim Reiseportal als auch bei der Airline erkundigt. Beide haben Dir bestätigt, dass nur die Steuern und Gebühren erstattet werden.

Nun hast Du Urteile gefunden, dass ein Richter in einem konkreten Fall einem Reisenden als Erstattung mehr als nur die Steuern und Gebühren zugesprochen hat. Auf dieses Urteil möchtest Du Dich nun berufen. Richtig?

Falls Du nun also den Flug stornierst, werden die Steuern und Gebühren erstattet werden, mehr nicht. Eben genau so wie es Dir das Reiseportal und die Airline berechnet haben, und eben genauso wie es in den von Dir akzeptierten Buchungsbedingungen steht.

Dannach könntest Du die Airline dazu auffordern, mehr als das zu erstatten, mit dem Hinweis auf das entsprechende Urteil. Einen entsprechenden Musterbrief habe ich ebenfalls im Netz gefunden. Wobei ich der Auffassung bin, dass hier nicht die Airline, sondern das Buchungsportal Dein Ansprechpartner ist. Aber ich bin kein Jurist, da können Dir ggf. hier anwesende Juristen etwas sagen.

Vermutlich wird dann aber die Airline, oder eben das Reiseprotal, Deine Forderung ablehnen, mit dem Hinweis auf die von Dir akzeptierten Buchungsbedingungen. Einen Versuch wäre es aber dennoch wert. Danach bleibt Dir der Weg der Klage.

So wie ich das von Dir zitierte Urteil, und die Erklärung der Verbraucherzentrale verstehe, hängen Deine Erfolgsaussichten dann davon ab, wie die Buchungslage auf dem von Dir gebuchten Flug aussah. Sprich Deine Erfolgsaussichten sind dann größer, wenn der Flug ausgebucht war, sprich der Airline nachzuweisen war, dass Dein storniertes Ticket anderweitig verkauft werden konnte, und der Airline somit kein Schaden entstanden ist.

Ich persönlich halte die Erfolgsaussichten für gering. Dazu kommen noch die Kosten für den Anwalt. Und vor Gericht und auf hoher See....

Falls Umbuchen möglich, und für Dich ebenfalls eine Alternative, ist dies sicherlich die preiswertere Alternative.
 
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Morama

Reguläres Mitglied
13.04.2014
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Danke, Interflug für deine umfangreiche Antwort... Ja, genau so wie du es schreibst war es schon richtig.

Scheinbar bezieht sich das Urteil aber auch auf die Flüge, die nicht erstattungsfähig sind. Ich würde fast nichts erstattet bekommen, z.B. nicht das Kerosin. Flugladen berechnet 110,- für das Stornieren. Das ist zwar viel, aber steht halt so geschrieben, damit müsste ich leben. Ich werde wirklich mal drüber nachdenken umzubuchen, wobei ich las, dass dann eh der komplette Flug storniert werden müsste und dann neu gebucht werden darf.

Macht dann ja keinen Unterschied!

Wie ist das überhaupt mit einer Reiserücktrittsversicherung, falls sich jemand auskennt. Die würde ich vor unserem Flug ( wenn er denn stattfindet ) abschließen. Wenn ich stornieren muss ( mein Mann wird operiert und wir wissen nicht, ob er bis dahin fluguntauglich ist bezüglich Reha etc. ), würde dann die Versicherung trotzdem in Kraft treten, obwohl der Flug vor Abschluss der Reiserücktrittsversicherung erfolgt ist? Die Op ist Ende April.
Dann wäre es ja eine Alternative zum Storniern bzw. dann würde ich nicht auf den ganzen Kosten sitzenbleiben.

Danke nochmals!
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
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TXL, LHR
Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt die Kosten für die Stornierung der Reise im Krankheitsfall vor der Reise.
Eine Reiseabbruchversicherung zahlt die Kosten die durch den Reiseabbruch entstehen bei Krankheit im Urlaub.

Häufig müssen diese zeitnah mit der Buchung oder spätestens 30 Tage vor der Reise abgeschlossen sein.
Falls man mehr als einmal pro Jahr verreist, ist eine Jahrespolice meistens günstiger.
Es gibt verschiedene Angebote, z.B.
https://www.travelsecure.de/
Die Reiserücktrittsversicherung des ADAC | Jahresschutz.
Reiserücktrittsversicherung: Ihre Absicherung bei Stornierung
Auslands-Reiseversicherung und Reisekrankenversicherung - Barmenia Versicherungen
 

Lappenspender

Erfahrenes Mitglied
28.12.2012
1.726
2
BRE
Alternativ gibt es sogar Flugtickets die man kostenlos oder gegen geringe Gebühr umbuchen kann falls man doch nicht fliegen kann oder will.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.290
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Neuss
www.drboese.de
Um die Stornogebuhren der ota zu umgehen, die Erstattung direkt bei der Airline geltend machen. Die wollen zwar erstmal nicht, aber spätestens nach Post vom RA fließt Geld


Ja, ich bin RA und habe bereits 2x Airlines bei non-flex Buchungen gerichtlich zur vollständigen Erstattung gebracht.

Das Urteil aus Frankfurt bezog sich auf eine behauptete und nicht widerlegte Vergabe des Platzes an einen ersatzpassagier. In der Praxis kommt das sehr selten vor. Daher mein Tipp bei deutschen Airlines: ersatzpassagier anbieten, s meine Threads zur Klage gegen lh und ab
 

Morama

Reguläres Mitglied
13.04.2014
47
0
kexbox - hier, dass habe ich auch gefunden...

Reisevermittler darf keine Stornogebühr verlangen | VZBV

wären in meinem Fall schon mal 110,-...

Der Gesamtpreis für 3 Tickets beläuft sich auf 888,-. Lohnt sich da die Klage und was würde es mich kosten für den Fall das ich verlieren und/oder das es im Vergleich endet? Sollte ich gewinnen, muss doch der Gegner alle Kosten tragen. Was mich abschreckt, der Sitz der BA bzw. Flugladen ist nicht in Deutschland... Ich würde aber trotzdem gerne mehr, als meine 200,- zurückbekommen wollen. Willst du nicht meinen Fall übernehmen? ;-)
Noch habe ich nicht storniert, aber würde es schon gerne tun wollen, denn der Flug ist am 02.07. von Luxemburg nach New York über Heathrow. Airlines sind mehrere...Vertragspartner is BA.