kexbox - was meinst du mit Mythos? Lt. Urteil ist auch der Kerosinzuschlag zu erstatten und auch die Sicherheitsgebühr.
Ich habe vorhin mal spasseshalber bei Flugladen.de angerufen ( da habe ich die Tickets gebucht ) und die hat mir ausgerechnet, was ich zurückbekommen würde, würde ich stornieren. Dann das gleiche bei BA selbst. Fast identisch...Berechnung wie folgt: Flugpreis abzüglich Ticketpreis ( je Ticket 81,- ) bleiben pro Ticket 215,- Gebühren und Steuern. Davon gehen nochmal jede Menge ab, dann blieben pro Ticket 111,- Erstattung zurück. Davon 2x 55,- Gebühren für die Stornierung bei Flugladen. Großzügierweise nur 2 mal, statt drei mal...
Heißt von knapp 1000,- würde ich ca. 223 erstattet bekommen. Die meinten beide, dass Kerosin nicht erstattet würde, dies scheint aber nicht zulässig zu sein. Ich würde gerne stornieren, aber ich habe Angst, dass ich dann nur den Minibetrag erstattet bekomme. Müsste dann wohl den Rest einklagen und da ich nicht mehr Rechtschutz versichert bin, lohnt das wohl nicht wirklich. Es sei denn ich gewinne und die müssen doch dann die Kosten tragen, oder?
Hier ein Auszug den ich noch gefunden habe!
Immer wieder beschweren sich Flugreisende in der Verbraucherzentrale Brandenburg darüber, dass ihnen die Airline nach einer Stornierung entweder gar kein oder nur wenig Geld zurückzahlte. "Die ausgewiesenen Steuern und Gebühren sowie weitere ersparte Kosten zum Beispiel für Verpflegung und Kerosin sind immer zu erstatten, wenn ein Passagier den gebuchten Flug nicht antritt", so Fischer-Volk. Darüber hinaus muss die Fluggesellschaft nach einem aktuellen Urteil (LG Frankfurt a. M., Urteil vom 08.06.2014, AZ: 2-24 S 152/13) auch den verbleibenden Flugpreis zurückzahlen, wenn sie nicht nachweist, welche Erlöse durch einen anderweitigen Ticketverkauf erzielt wurden oder welche weitere Kosteneinsparung zu verzeichnen war. Dies gilt insbesondere bei Stornierungen lange vor Flugantritt.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg hält dies für richtig, weil Verbraucher keinen Einblick in Unternehmensinterna haben und so eine mögliche Ersparnis des Unternehmens nicht plausibel nachweisen können. Mitunter lässt sich erst durch eine spätere Buchungsanfrage klären, ob der stornierte Flug ausgebucht ist oder nicht. Das Amtsgericht Frankfurt a. M. hatte bereits 2013 in einem ähnlichen Fall zu Gunsten der Verbraucher entschieden (AG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.11.2013, AZ: 29 C 2391/13)