No-Show Gebühr

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ecobiz

Reguläres Mitglied
17.09.2014
50
0
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Hallo Vielflieger!

Ich habe nun das Problem, dass ich im Juli mit Qatar Airways nach Asien fliege, aber nur den Hinflug antreten kann, da ich früher zurück muss (Einzelflug dafür gebucht).
Kann es wirklich sein, dass ich eine Strafe zahlen muss, wenn ich den Rückflug bei QR nicht antrete?:censored:

ecobiz
 

Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.445
125
AMS/RTM
Theoretisch möglich, in der Realität aber zu 99,9% nicht (außer du kommst auf die mäßig gute Idee, Steuern+Gebühren für den verfallenen Rückflug zurückzuverlangen)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
gute Idee, wurde sicherlich schon mal durch diskutiert bei den Airlines wie LH,LX,OS etc. deren one-way Tarife praktisch zu allen Zielen (sehr wenige Ausnahmen) den Preis eines voll-flexiblen Return-Tickets kosten.

Was dann wohl passierte, wenn auf verschiedensten Flügen plötzlich alle Passagiere am CI stünden, weil die ja alle die Strafgebühren sparen wollen
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
es gibt Airlines, die eine "No-Show Gebühr" verlangen (was steht denn in den Bedingungen?). Die kann man sich genau dann einfangen, wenn man die Reservierung bestehen lässt, oder gar eincheckt und dann nicht erscheint.
Hier sollte man einfach vor dem Abflugtermin den Flug in der Reservierung streichen lassen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
es gibt Airlines, die eine "No-Show Gebühr" verlangen (was steht denn in den Bedingungen?). Die kann man sich genau dann einfangen, wenn man die Reservierung bestehen lässt, oder gar eincheckt und dann nicht erscheint.
Hier sollte man einfach vor dem Abflugtermin den Flug in der Reservierung streichen lassen.

Ach ja, welche denn?

Wie werden die eingenommen? Bei cash Tickets?

Mir scheint, hier ist die "no-show fee/charge" gemeint, die vielfach bei "(voluntary) changes/cancellations" nach Abflug erhoben wird. Die Änderung des Fluges wird dann von der Zahlung der No-Show-Gebühr abhängig gemacht bzw. die Gebühr von dem zu erstattenden Betrag für den stornierten Flug abgezogen. Hat aber beides nichts mit dem Auslassen der restlichen Flugstrecke zu tun, wenn man danach die Füße still hält.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
Mir scheint, hier ist die "no-show fee/charge" gemeint, die vielfach bei "(voluntary) changes/cancellations" nach Abflug erhoben wird. Die Änderung des Fluges wird dann von der Zahlung der No-Show-Gebühr abhängig gemacht bzw. die Gebühr von dem zu erstattenden Betrag für den stornierten Flug abgezogen.

kannst du das mal für normalsterbliche übersetzen? Zusammenhang von no-show=unentschuldigtes Fehlen - und voluntary (=Freiwillige Änderungen/Stornierungen) ist mir unklar
 

TGIF

Erfahrenes Mitglied
12.09.2014
746
0
HAM
Du fliegst nicht zurück und willst dafür Steuern und Gebühren haben. Also sagt die Airline, dass es die nur mit Abzug der no-show Gebühr gibt. Die ist natürlich so hoch, dass du nichts zurück bekommst. Evtl darfst du sogar draufzahlen, hast dich ja freiwillig gemeldet.
Wenn du dich nicht meldest, wirst du aber (höchst warscheinlich) kein Brief von der Airline bekommen weil du Geld nachzahlen sollst. Ich denke wir würden viel davon lesen, wenn es solche Fälle öfters gäbe.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
kannst du das mal für normalsterbliche übersetzen? Zusammenhang von no-show=unentschuldigtes Fehlen - und voluntary (=Freiwillige Änderungen/Stornierungen) ist mir unklar

Für jeden Tarif ist geregelt, inwieweit er 1) Änderung und Stornierungen zulässt und 2) zu welchem Zeitpunkt und 3) zu welchen Kosten. Im besten Fall geht das immer und zu keinerlei Kosten ("full flex"), in den allermeisten supergünstigen Tarifen überhaupt nicht. Im letzteren Fall stellt sich dann auch die Frage nach der "No-Show Gebühr" nicht mehr. Diese wird vielfach erhoben, wenn du erst nach Abflug umbuchen oder stornieren willst. Das ist dann in der Tat eine Art Strafgebühr, die von der Airline vermutlich deshalb erhoben wird, weil man ja den Platz für dich freigehalten hat. Wenn du vor Abflug umgebucht oder storniert hättest (womöglich sogar kostenfrei), dann hätte die Airline den Platz vielleicht noch verkaufen können.

Wenn du nun ein Ticket hast, das keine Stornierungs- und Erstattungsmöglichkeit vorsieht, dann brauchst du dir auch um "no show"-Fragen keine Gedanken zu machen. Die ungenutzten Steuern und Gebühren müssen (meist mit Ausnahme des YQ) immer zurückgezahlt werden, aber wer das verlangt, muss mit einer Neuberechnung der geflogenen Teilstrecken rechnen und tut sich damit in aller Regel keinen Gefallen.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
Danke dir
pimpcoltd ,

die Begründung der no-show fee ist aber - wie so oft bei den Airlines - mehr Schein als Sein!

Genau weil sie wissen, daß eine gewisse Anzahl Gäste nicht erscheint, werden Flüge ja überbucht! Mit den angeblich nicht erlaubten X-Tickets machen die meisten airlines bessere Geschäfts als one-way Tickets zu verkaufen (Wochenendbindung) und die Nicht-Erstattung der YQ ist immer öfter ein Fall für den Richter (wir meist gewonnen) auch in Hinblick auf die Awardstickets....
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Bei Qatar ist IMHO alles umbuchbar.

Selbst wenn, kostet es sehr wahrscheinlich eine nicht unerhebliche Umbuchungsgebühr und löst, wenn vor Reiseantritt umgebucht wird, eine Neuberechung zu aktuellen Tarifen aus. Dann ist man sehr schnell jenseits eines oneway-Preises. Aber letztlich eine müßige Diskussion, solange der Tarif nicht bekannt ist.
 

BangkokDangerous

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
1.223
0
Selbst wenn, kostet es sehr wahrscheinlich eine nicht unerhebliche Umbuchungsgebühr und löst, wenn vor Reiseantritt umgebucht wird, eine Neuberechung zu aktuellen Tarifen aus. Dann ist man sehr schnell jenseits eines oneway-Preises. Aber letztlich eine müßige Diskussion, solange der Tarif nicht bekannt ist.

Eigentlich nicht. Das Höchste der Gefühle bei Umbuchung sind 200 USD bei Qatar in Eco Promo. Für knapp 200 EUR dürfte ein One Way-Ticket nicht zu bekommen sein.
Wobei dann bei no-show noch u.U. 250 USD (bei Economy Saver) oder mehr (bei den Premium Tarifen) dazukommen können - dann ist Umbuchen immer günstiger.
Aber ok, mal sehen, ob der TO sich noch meldet.
 
Zuletzt bearbeitet:

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Eigentlich nicht. Das Höchste der Gefühle bei Umbuchung sind 200 USD bei Qatar in Eco Promo. Für knapp 200 EUR dürfte ein One Way-Ticket nicht zu bekommen sein.
Wobei dann bei no-show noch u.U. 250 USD (bei Economy Saver) oder mehr (bei den Premium Tarifen) dazukommen können - dann ist Umbuchen immer günstiger.
Aber ok, mal sehen, ob der TO sich noch meldet.

Womit du immer noch die Neuberechnung nach aktuellen Tarifen unterschlägst. Aber gut...
 

DJPlanlos

Aktives Mitglied
22.08.2012
135
0
MUC
Habe noch nie gehört, dass jemand eine Rechnung von der Airline mit eine Now-Show Gebühr geschickt bekommt.
Würde dann auch stark die Rechtmäßigkeit anzweifeln.

Es gibt ja auch viele Leute die einen OJ buchen und am Ende ein Leg weglassen.
 

luck.exe

Neues Mitglied
27.02.2015
15
0
Ich hole das alte Ding mal wieder raus.

Wie schaut es aus, wenn ich bei einem Hin- und Rückflug auf dem Hinflug einen Teil verfallen lasse, den Rückflug jedoch komplett antrete? Geht darum, dass ich einen Flug nach Indien über SEZ habe und am überlegen bin, meinen SEZ Aufenthalt auszuweiten und einfach späteren Oneway nach BOM zu fliegen, um von da aus den extrem günstigen Rückflug anzutreten. Die Airline wird mir ja nicht beim Check In für den Rückflug die noshow Gebühr abziehen wollen oder?

Ach so und kann ich überhaupt nur ein leg des Hinflugs verfallen lassen oder storniert mir dann die Airline auch den Rückflug? Sind doch eigentlich unabhängig, kann ja einfach sein, dass ich aus unvorhersehbaren Gründen nicht zum zweiten Teil erscheinen kann (Krank, Überfallen, Stau) und daher Oneway einen Tag später hinterher fliege.
 
Zuletzt bearbeitet:

phil_strom

Erfahrenes Mitglied
26.06.2014
896
15
NRW
Ich hole das alte Ding mal wieder raus.

Wie schaut es aus, wenn ich bei einem Hin- und Rückflug auf dem Hinflug einen Teil verfallen lasse, den Rückflug jedoch komplett antrete? Geht darum, dass ich einen Flug nach Indien über SEZ habe und am überlegen bin, meinen SEZ Aufenthalt auszuweiten und einfach späteren Oneway nach BOM zu fliegen, um von da aus den extrem günstigen Rückflug anzutreten. Die Airline wird mir ja nicht beim Check In für den Rückflug die noshow Gebühr abziehen wollen oder?

In aller Regel verfällt der Rest des Tickets ab dem ersten No-Show.
 
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luck.exe

Neues Mitglied
27.02.2015
15
0
Kann doch aber wirklich etwas passieren, wodurch ich den zweiten Teil nicht antreten kann. Habe 13 Stunden Aufenthalt am SEZ, reicht ja aus um sich ne Bein zu brechen oder ähnliches.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.245
553
MUC/EDMM
Kann doch aber wirklich etwas passieren, wodurch ich den zweiten Teil nicht antreten kann. Habe 13 Stunden Aufenthalt am SEZ, reicht ja aus um sich ne Bein zu brechen oder ähnliches.

Dann fliegst Du immer noch nicht Dein Tix in der gebuchten Reihenfolge ab und damit verfallen alle danach folgenden Segmente.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
Die Fachbegriffe sind:

Couponreihenfolge NICHT eingehalten - wie schon geschrieben,
verfallen die nachfolgenden Segmente bei einfachem No Show.

Die "Lösung" ist eine "Out of Sequence" Umschreibung, also
die Anpassung der geticketeten Flugsegmente auf den geänderten
Itinerary.

Hier steckt das "Got ya":

- Out of sequence ist möglicherweise tariflich nicht erlaubt
- Out of sequence kriegt der Agent nicht hin
- Out of sequence wird zwar angeboten, aber es wird zum
anwendbaren Tarif (oft Oneway) angepasst, die Umbuchung /
Aufzahlung kann etwas höher ausfallen als erwartet...
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.430
7.382
Trans Balkan Express
Habe noch nie gehört, dass jemand eine Rechnung von der Airline mit eine Now-Show Gebühr geschickt bekommt.
Würde dann auch stark die Rechtmäßigkeit anzweifeln.

Das sehe ich auch so. Bei Zahlungsverweigerung müsste die Airline klagen. Schon dieses Szenario erscheint mir bei den Golf-Airlines sehr unwahrscheinlich. Und selbst wenn, wird der Amtsrichter wohl dem Argument folgen, dass eine etwa in den Beföerdungsbedingungen enthaltene Klausel überraschend und damit unzulässig ist.