Pauschalversteuerung der Meilen bei Einlösung

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CColumbus

Erfahrenes Mitglied
15.02.2011
256
23
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Hallo Forum,

wie hier bereits des öfteren gelesen versteuert die LH die Prämienmeilen pauschal, sofern der AN diese privat einlöst (in meiner Firma zum Glück erlaubt per BV).

Wie verhält es sich mit der BA? Wenn ich meine Meilen nun einlöse; bekommt dann mein AG eine Art "Kontrollmeldung", dass soundsoviele Meilen runter sind? (Adressdaten wahrscheinlich über das Firmenreisebüro, diese buchen die Flüge immer)? Oder müsste ich, da BA ja bekanntlich eine britische Firma ist, beim FA irgendwie anmelden, um hier sauber zu sein?

Dank euch,

cc
 

Rheinberger

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
1.450
44
Ich bin nicht mehr auf dem neuesten Stand, da ich keine beruflichen Meilen mehr habe.
Vor ca. 20 Jahren mußte ich mich damit beschäftigen und habe eine Verfügung zu diesem Thema gefunden.
1. Es gibt einen Freibetrag für den geldwerten Vorteil
2. Der Vorteil wurde berechnet nach geflogenen Meilen x 0,0? Pfennig. Es kam nicht auf die geflogene Klasse, sondern nur auf die geflogenen Meilen an.

Bin damals in C mit BA nach Australien geflogen.
In meiner Steuererklärung machte dies eine geringe Belastung aus.
Ich werde mal in meinen Unterlagen suchen, ob ich diese Verfügung noch habe.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
3.579
2.188
HAM
Das ergibt sich aus den Geschäftsbedingungen:

30.1. Weder British Airways noch AGL macht Zusicherungen zu Einkommens-, Nutzungs-, Verbrauchs- oder sonstigen Steuerpflichten, die Mitgliedern infolge der Executive Club Mitgliedschaft entstehen. Steuerpflichten können z. B. aus Avios Punkten und/oder Prämien infolge von geschäftlichen Aufwendungen entstehen. Alle Mitglieder wird geraten, sich diesbezüglich mit ihrem Buchhalter oder Steuerberater in Verbindung zu setzen.

30.2. Alle Steuerverpflichtungen infolge der Mitgliedschaft unterliegen allein der Verantwortung des Mitglieds.​

Zum Vergleich bei topbonus

4.2. Gewährte Vorteile des topbonus Programms als Sachprämien/pauschale Versteuerung:
Da es sich bei den aus dem topbonus Programm gewährten Vorteilen um Sachprämien i. S. des § 3 Nr. 38 EStG handelt, erfolgt die pauschale Versteuerung für topbonus Teilnehmer mit Wohnsitz in Deutschland nach § 37a EStG. Die von topbonus Ltd. vorgenommene pauschale Versteuerung hat abgeltenden Charakter, so dass der Prämienempfänger die erhaltenen Sachprämien nicht im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuererklärung angeben muss. Die pauschal versteuerten Sachprämien sind sozialversicherungsfrei.​
 
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Mellla

Erfahrenes Mitglied
Bonusmeilen und damit verbundene Prämienleistungen, die ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Vielfliegerprogramms, wie z.B. Miles & More, auf Dienstreisen sammelt, stehen grundsätzlich dem Arbeitgeber zu. Gewährt dieser die private Nutzung der Bonusmeilen, so entsteht dem Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil (wie z.B. auch beim Firmenwagen), der im Sinne der lohnsteuerlichen Sachbezüge wie Arbeitslohn versteuert werden muss. Da sich die Bewertung des geldwerten Vorteils der Bonusmeilen in der Praxis als schwierig heraus stellt, erfolgt die Versteuerung in der Regel über einen Pauschalsteuersatz für Bonusmeilen. Dieser ist nach § 37a EStG auf eine Höhe von 2,25% festgesetzt. Bemessungsgrundlage ist immer der Bonuswert bzw. der Wert der Prämien(z.B. Kosten eines Upgrades oder Freifluges).

Bonusmeilen bzw. die dafür erhaltenen Sachprämien bleiben außerdem steuerfrei, wenn es sich um Werbegeschenke handelt, die der Kundenbindung dienen, die einen Wert von 1.080 € pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Denn nach §3 Nr. 38 EStG bleiben Sachprämien steuerfrei, die der Steuerpflichtige für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen unentgeltlich erhält, die diese zum Zwecke der Kundenbindung im allgemeinen Geschäftsverkehr in einem jedermann zugänglichen planmäßigen Verfahren gewähren, soweit der Wert der Prämien 1.080 € im Kalenderjahr nicht übersteigt.
 

CColumbus

Erfahrenes Mitglied
15.02.2011
256
23
Danke für die Hinweise, dachte ich mir schon.

Also gebe ich beim Finanzamt jetzt was genau an? suche ich mir über die BA-homepage den Preis für den Flug heraus, mache einen screen-shot und hänge das der Steuererklärung an? Die BA scheint ja nicht mit dem FA zu sprechen (gem. deren T&C, also dürfte das FA gar nicht wissen, das ich auf Meilen geflogen bin ....)

Wie macht ihr das?

Sorry für die blöden Fragen, ist mein erstes mal, in der alten Firma durften wir die Meilen nicht verwenden. Da es dem RB aber zu mühselig war, haben die die Meilen immer verfallen lassen ... nun ja....
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Danke für die Hinweise, dachte ich mir schon.

Also gebe ich beim Finanzamt jetzt was genau an? suche ich mir über die BA-homepage den Preis für den Flug heraus, mache einen screen-shot und hänge das der Steuererklärung an? Die BA scheint ja nicht mit dem FA zu sprechen (gem. deren T&C, also dürfte das FA gar nicht wissen, das ich auf Meilen geflogen bin ....)

Wie macht ihr das?

Sorry für die blöden Fragen, ist mein erstes mal, in der alten Firma durften wir die Meilen nicht verwenden. Da es dem RB aber zu mühselig war, haben die die Meilen immer verfallen lassen ... nun ja....
Keine Ahnung wie andere das machen - allerdings müsstest du bei deinem obigen Ansatz dann von dem auf der BA-Website ermittelten Flugpreis Steuern & Gebühren (die du ja bei einem Award noch zusätzlich zahlst) wieder abziehen. Schön kompliziert.
Ich erfliege so wenige geschäftliche Meilen, dass ich das nicht weiter berücksichtige, da dass FA die Daten eh nie sehen wird.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
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Danke für die Hinweise, dachte ich mir schon.

Also gebe ich beim Finanzamt jetzt was genau an? suche ich mir über die BA-homepage den Preis für den Flug heraus, mache einen screen-shot und hänge das der Steuererklärung an? Die BA scheint ja nicht mit dem FA zu sprechen (gem. deren T&C, also dürfte das FA gar nicht wissen, das ich auf Meilen geflogen bin ....)

Wie macht ihr das?

Sorry für die blöden Fragen, ist mein erstes mal, in der alten Firma durften wir die Meilen nicht verwenden. Da es dem RB aber zu mühselig war, haben die die Meilen immer verfallen lassen ... nun ja....

I am not a lawyer und auch kein Steuerberater. Aber:

Meiner Meinung nach brauchst DU gar nichts machen.

Die Pflicht zur Besteuerung hat dein Arbeitgeber, dadurch dass er dir die Meilen zur privaten Verwendung als sog. "Sachbezug" zukommen lässt.
Wenn er diese Versteuerung unterlässt, dann ist das sein Problem und nicht Deins. Zumindest bis zur nächsten Steuerprüfung bei deinem AG. Sollte das Finanzamt diese Praxis bei deinem Arbeitgeber monieren, könnte er für zukünftige Übertragungen der Prämienmeilen an seine AN eine (sehr geringe) Pauschalsteuer zahlen. Ob er sich die dann von Dir zurückholt oder nicht, wäre zu vereinbaren.

Edit: Bei den LH Meilen stellt sich die Frage nicht (wie schon zuvor angemerkt), da hier die LH anders als BA die Pauschalversteuerung übernimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:

RogerM

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23.12.2015
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ZRH
Sorry für diesen leicht Off-Topic-Beitrag: Manchmal spinnen doch diese Steuervögte. Könnte man bei solchen Sachen nicht einfach mal ein Auge zudrücken und nicht immer alles mit Steuern belegen und auch den letzten Rappen/Cent aus der Bevölkerung rauspressen?
 
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travelben

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09.03.2009
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MUC
Solange Unternehmen Meilen der Mitarbeiter in ihren Jahresabschlüssen aktivieren und ihnen somit (steuerliche) Vorteile entstehen, will das Finanzamt natürlich etwas zurück sobald die Meilen aufgebraucht werden. Ist doch klar.
 

technikelse

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18.05.2016
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Wiesbaden
Solange Unternehmen Meilen der Mitarbeiter in ihren Jahresabschlüssen aktivieren und ihnen somit (steuerliche) Vorteile entstehen, will das Finanzamt natürlich etwas zurück sobald die Meilen aufgebraucht werden. Ist doch klar.

Die vermeintlichen "Steuervorteile" werden dann durch höher Personalkosten für diesen Bürokratie-GAU wieder aufgefressen. Aber Hauptsache der sogenannte Travel-Manager kann sich auf die Schulter klopfen und dem Vorstand vorgaukeln er habe gespart, indem er schön die Meilen der Mitarbeiter überwacht. Dass die Ersparnis am anderen Ende wieder den Bach runtergeht, will keiner wissen. Gott sei Dank muss ich nicht für ein solches Unternehmen arbeiten.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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I am not a lawyer und auch kein Steuerberater. Aber:

Meiner Meinung nach brauchst DU gar nichts machen.

Die Pflicht zur Besteuerung hat dein Arbeitgeber, dadurch dass er dir die Meilen zur privaten Verwendung als sog. "Sachbezug" zukommen lässt.
Wenn er diese Versteuerung unterlässt, dann ist das sein Problem und nicht Deins. Zumindest bis zur nächsten Steuerprüfung bei deinem AG. Sollte das Finanzamt diese Praxis bei deinem Arbeitgeber monieren, könnte er für zukünftige Übertragungen der Prämienmeilen an seine AN eine (sehr geringe) Pauschalsteuer zahlen. Ob er sich die dann von Dir zurückholt oder nicht, wäre zu vereinbaren.

Edit: Bei den LH Meilen stellt sich die Frage nicht (wie schon zuvor angemerkt), da hier die LH anders als BA die Pauschalversteuerung übernimmt.

Das dürfte im Ergebnis nicht so sein, denn der AN hat Pflichten in der Steuererklärung und die Meilen bekommt der nicht vom AG, sondern anlässlich seiner Tätigkeit. Ebenso wie der Kellner seine Trinkgelder versteuern muss, muss wohl der AN seine Meilen versteuern. Nur: bei BA Meilen interessiert sich kein Mensch dafür, denn im Zweifel wäre es dann auch noch (vielleicht) ausländisches Arbeitseinkommen. Auch bei LH hätte sich wohl niemand dafür interessiert, wenn nicht ein paar Blödschwätzer irgendwann die Diskussion darüber angefangen hätten. Wenns publik wird und diskutiert wird, kann der Steuerfiskus nicht mehr anders, weil der ja an die Besteuerung nach gesetzlichen Grundlagen gebunden ist und nicht ungleich behandeln darf. Die Finanzbehörden hätten es liebend gerne anders gesehen, weil der Aufwand halt (ohne die Pauschalverteuerung durch LH) riesig wäre.
 
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travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.273
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MUC
Die vermeintlichen "Steuervorteile" werden dann durch höher Personalkosten für diesen Bürokratie-GAU wieder aufgefressen. Aber Hauptsache der sogenannte Travel-Manager kann sich auf die Schulter klopfen und dem Vorstand vorgaukeln er habe gespart, indem er schön die Meilen der Mitarbeiter überwacht. Dass die Ersparnis am anderen Ende wieder den Bach runtergeht, will keiner wissen. Gott sei Dank muss ich nicht für ein solches Unternehmen arbeiten.

Es wird aber noch interessanter:

Da die Reisestelle ein externes Unternehmen ist und die scheinbar kein Interesse haben Meilentickets zu buchen bzw. Meilenstände zu verwalten, kummulieren sich die Meilenstände weiterhin und die MA schleppen hundertausende, vereinzelt auch Millionen an Meilen mit sich herum, ohne dass sie (privat) ausgegeben werden können.

Wenn darauf mal ein Berater kommt, dann kann der sich damit ein Näschen verdienen. :censored: