Iberia bucht Flug einfach auf nächsten Tag um

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TobyGroby

Neues Mitglied
23.04.2014
20
0
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Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Habe vor ca. 4 Monaten meine Avios von BA zu Iberia transferiert. Bei Iberia dann einen Flug in C von Rio nach MAD und von da nach HAM gebucht. Der Flug soll am 17.11.2016 gehen. Nun wurde dieser aber auf den 18.11.2016 umgebucht. 1 Tag später ankommen passt mir gar nicht. Ich will mindestens die Hotelübernachtung in Rio bezahlt bekommen.

Habe schon überlegt von C in Economy zu gehen, aber gesehen, dass am 17.11. KEINE Flüge von Rio mehr gehen, soweil bei ExeClub als auch Iberia Plus. Das passt mir gar nicht. Hätte am 18.11. in Hamburg mittags einen Termin..

Weiß jemand hier über die Rechtslage Bescheid? Was soll ich am besten machen?

Danke und Grüße
 

330

Erfahrenes Mitglied
06.01.2015
3.157
815
BER / COR
Rufe doch einfach an und frage nach Alternativen. Gibt es ja auch genug innerhalb der 1W.
 

hudriwudri

Erfahrenes Mitglied
13.03.2012
1.456
2
SZG
Das Problem, mit Reward-Flügen sitzt du einfach am kürzeren Ast, auch wenn du den ganz normal bezahlt hast(mit geldwerten Punken/Meilen). Das Argument ist immer, dass keine Reward-Sitze mehr frei sind(was aber nicht dein Problem "wäre").
Du hast zumindest noch den Vorteil dass sowohl die Buchung als auch der ursprüngliche Flug IB ist. Auf einen anderen Flug werden sie dich nicht gerne umbuchen, müss(t)en sie aber.
 

TobyGroby

Neues Mitglied
23.04.2014
20
0
gibt es. aber meine Frage ist eher ob ich das Recht dazu habe, eine Hotelübernachtung einzufordern
 

Fischköpfle

Moderatorin
Teammitglied
15.09.2009
5.013
143
STR
Deine Rechte ca. 3,5 Monate vor Abflug sind bei Flugänderungen eingeschränkt:
Du kannst alternative Flüge akzeptieren oder den gesamten Flug gratis stornieren.

Ein Recht auf eine Hotelübernachtung hast Du nicht. Du kannst anfragen, ob sie diese auf Kulanz geben.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.245
553
MUC/EDMM
gibt es. aber meine Frage ist eher ob ich das Recht dazu habe, eine Hotelübernachtung einzufordern

Nein, hast Du nicht!!
Der Carrier hat Dich mehrere Monate im Voraus über die Flugplanänderung informiert.
Wenn Dir die von IB angebotene Lösung nicht gefällt und IB Deinen Vorschlag der (Wunsch-)Umbuchung nicht akzeptiert, kannst Du noch immer kostenlos stornieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.881
27
Also lt.EU Dluggastrechteverordnung steht dir die Nächstmögliche VerbinDung zu. Wenn Ibera das nicht anbietet, dann kannst du selbst buchen und die Kosten einklagen. Ich empfehle auch User Umsteiger bzw. KexboX zu kontaktieren.

Wer es nicht glaubt mal in die VO unter Annullierung nachlesen. Nur pauschalentschädigung ist auf 2 Wochen beschränkt.

Annullierung
Der Passagier hat Anspruch wahlweise auf:

Erstattung des Ticketpreises
kostenlosen Rückflug zum Abflugort
anderweitige Beförderung zum Zielort
kostenlose Versorgung und, falls dringend notwendig, eine Hotelübernachtung[1]
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Genau wie koelntom sehe ich das auch: Du hast Anspruch entweder auf Umbuchung zum nächstmöglichen Termin (notfalls auch andere Fluggesellschaften) oder falls sie einen auf Stur machen und du das nicht auf eigene Faust buchen möchtest und später einfordern, hast du natürlich auch Anspruch auf die Hotelübernachtung nach EU-Verordnung. Da spielt es keine Rolle, dass die Airline dich weit vorher schon informiert hat.
 
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STR-MVD

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
1.428
103
UTH/MVD/STR
Für den 17.11. gab es gestern noch Award-verfügbarkeiten GRU-MAD-HAM. Wenn der Termin am 18. wirklich wichtig wäre, wäre es also über GRU machbar. Ich glaube aber der TO will lieber noch eine kostenlose Nacht in GIG verbringen... :censored:
 
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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
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Wien
Also lt.EU Dluggastrechteverordnung steht dir die Nächstmögliche VerbinDung zu. Wenn Ibera das nicht anbietet, dann kannst du selbst buchen und die Kosten einklagen. Ich empfehle auch User Umsteiger bzw. KexboX zu kontaktieren.

Wer es nicht glaubt mal in die VO unter Annullierung nachlesen. Nur pauschalentschädigung ist auf 2 Wochen beschränkt.

Tipp fängt schon mal gut an:

Dluggastrechteverordnung

Das mit der Ersatzvornahme ist an sich ja eine tolle Variante. Noch ein paar Tausender investieren und dann ggf. darauf sitzen bleiben!
Würde ich mir 2x überlegen ...
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.881
27
War mit dem Handy getippt wie dieser Post auch. Der Tipp wird dadurch nicht schlechter und ist immer noch richtig.

Man muss ja nicht direkt in Vorkasse treten es ist ja noch genug Zeit. Es hilft vlt. Schon beim Gespräch drauf zu verweisen, dass geht aber nur wenn man seine Rechte kennt.

Das einzige Risiko das ich sehe ist wohl die Insolvenz von Iberia, da können dir andere aber eine bessere Einschätzung geben. Wer in Vorkasse geht muss sich in klaren darüber sein, dass er sein Geld auch einklagen muss.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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5
Wien
Selten so einen Schmarren gelesen. Rechte kennen schön und gut. Aber offenbar ist das ganze für den TO ja terminlich kein Problem. Er will eine Hotelnacht bezahlt bekommen.

Und euer Tipp: Buch doch einen Flug in C und klag ein. Schon mal was von Risikoabschätzung gehört? Es geht um 150 bis 200 Euro (Hotelnacht).

:eek:
 
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koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.881
27
Haben wir einen verschiedenen Beitrag gelesen . @ MisterG
Nun wurde dieser aber auf den 18.11.2016 umgebucht. 1 Tag später ankommen passt mir gar nicht. Ich will mindestens die Hotelübernachtung in Rio bezahlt bekommen

....
Hätte am 18.11. in Hamburg mittags einen Termin..

Das "Risiko" und den Aufwand abmelden muss jeder selbst.