VFT Verein "VIELFLIEGER HELFEN"

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f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.413
718
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Nachdem der Verein "Vielflieger Helfen e.V." bereits vor einigen Wochen offiziell beim Amtsgericht München eingetragen wurde, wäre es eigentlich an der Zeit hier mal ein bisschen über den Verein zu informieren.

Wie wird man Mitglied, wer ist der Vorstand, was sind die Ziele, wie werden Hilfsprojekte ausgewählt, wer entscheidet über die Vergabe von Mitteln, wer prüft die Verwendung der Gelder, etc. etc.
 

mumielein

Gründungsmitglied
06.03.2009
4.152
0
Dorf bei NUE
Hiermit entscheide ich!
Dem Verein 30€ zu Spenden.
Kto Nr bitte :D
Das ist einer der Gründe, warum noch keine Einzelheiten gepostet wurden, wir würden Spenden gerne auf dem vereinseigenen Konto haben und der Spender sollte die Möglichkeit haben, diese Spende auch abzusetzen. Auch wenn ich bei Dir (Österreich) keine Ahnung habe, was da die Voraussetzungen sind, in D ist es die anerkannte Gemeinnützigkeit. Diese ist beim zuständigen Finanzamt beantragt, kann jedoch nicht beeinflußt, sprich beschleunigt werden. Wartezeiten bis zu einem halben Jahr wurden erwähnt.
 

wanderlust

Erfahrenes Mitglied
11.04.2009
1.163
10
grounded@CGN :-(
...Spenden gerne auf dem vereinseigenen Konto haben ...Spende auch abzusetzen... anerkannte Gemeinnützigkeit...beantragt...Wartezeiten bis zu einem halben Jahr...

Der (noch) nicht anerkannte Gemeinnutz und die fehlende "Bespendbarkeit" halten mich keineswegs davon ab, mich für den Verein zu interessieren und ggf. auch schon beizutreten. Ein paar nähere Infos zu den von F0zzyNUE angesprochenen Punkten sowie Beitrittsmodalitäten, Jahresbeitrag u.s.w. würden mich schon sehr interessieren.

Will aber auch nicht quängeln - wenn's noch nicht so weit ist, dann nehmt Euch die Zeit, die Ihr braucht...
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.813
2.055
FRA
in D ist es die anerkannte Gemeinnützigkeit. Diese ist beim zuständigen Finanzamt beantragt, kann jedoch nicht beeinflußt, sprich beschleunigt werden. Wartezeiten bis zu einem halben Jahr wurden erwähnt.

Wird die Gemeinnützlichkeit eigentlich rückwirkend anerkannt, d.h. erstreckt sie sich dann auch auf die vor der Entscheidung geflossenen Gelder?
 
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FLYGVA

"Ich muss meinen Status verteidigen!"
09.03.2009
1.826
134
DUS
www.hotels-and-travel.de
Wird die Gemeinnützlichkeit eigentlich rückwirkend anerkannt, d.h. erstreckt sie sich dann auch auf die vor der Entscheidung geflossenen Gelder?

Nein, nur ex nunc, d.h. ab dem Zeipunkt, in welchem das Finanzamt die Gemeinnützigkeit mit einer (zumindest vorläufigen Bescheinigung) erstellt hat (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 18.03.2004, 6 K 777/01.

Es gibt aber wohl auch Fälle, in denen in der Bescheinigung ein abweichendes Datum angegeben wird.

(Ganz hilfreich in diesem Zusammenhang übrigens Grunds
 

oweign

MUC Stammtischbruder
26.08.2009
2.792
2
xx
Spenden in Österreich

Das ist einer der Gründe, warum noch keine Einzelheiten gepostet wurden, wir würden Spenden gerne auf dem vereinseigenen Konto haben und der Spender sollte die Möglichkeit haben, diese Spende auch abzusetzen. Auch wenn ich bei Dir (Österreich) keine Ahnung habe, was da die Voraussetzungen sind, in D ist es die anerkannte Gemeinnützigkeit. Diese ist beim zuständigen Finanzamt beantragt, kann jedoch nicht beeinflußt, sprich beschleunigt werden. Wartezeiten bis zu einem halben Jahr wurden erwähnt.

Für Österreich gilt (Stand Oktober 2011)
Spenden sind als Betriebsausgaben und/oder als Sonderausgaben abzugsfähig.

Begünstigt sind Spenden an bestimmte Organisationen, die Forschungsaufgaben durchführen oder auf wissenschaftlicher oder
künstlerischer Basis Lehraufgaben für Erwachsene übernehmen ( z.B. Universitäten).

Absetzbar sind auch Spenden an Organisationen , die ausdrücklich im Gestz genannt sind, wie die Österr. Nationalbibliothek
oder Museen.
Neu abzugsfähig sind auch Zuwendungen an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände (gilt für alle Zuwendungen
ab 1.1.2012)

Liste der begünstigten Spendenempfänger
Bereits bisher waren Spenden an Organisationen begünstigt, die sich um humanitäre Zwecke (mildtätige Zwecke, Entwicklungs-
und Katastrophenhilfe) einsetzen.
Dies wird (ab 1.1.2012) ausgedehnt auf Organisationenauf der Liste der begünstigten Spendenempfänger des Bundesministeriums
für Finanzen aufscheint und das Gültigkeitsdatum nicht abgelaufen ist.

Link

Nachweis der Spendenzahlung
Die Spendenorganisation muss eine Bestätigung über die Zahlung der Spende ausstellen.
Die Sozialversicherungsnummer muss der Organisation nicht mitgeteilt werden.
 
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mumielein

Gründungsmitglied
06.03.2009
4.152
0
Dorf bei NUE
Den Verein gibt es, allerdings noch nicht die Gemeinnützigkeit, eine Aussage des FA, bzw. endlich die Anerkennung sollte diese Woche stattfinden. Finanzämter sind wohl stark überlastet. :rolleyes:
Geld von der Versteigerung bei kalti kommt im Anschluß aufs Vereinskonto uund dient der diesjährigen Weihnachtsaktion.
 
D

Der Graue Herr

Guest
"Hey", dann könnten Sie mich ja in das Kuratorium berufen!
 
D

Der Graue Herr

Guest
Also, dann nehme ich die Wahl an!

"Hey", dann kann ich ja mit Kalttaucher, Mumelein und Flysurfer "grillen"! LEKKER!