HHonors Frühstücks-Benefit: Diskussion zur steuerlichen Behandlung

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Nicht zu vergessen das das Frühstück, wenn es als Benefit gewährt wird nicht auf der Rechnung auftaucht und man somit seine Verpflegungspauschale nicht kürzen muss.;)
 
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Kevin Jon

Reguläres Mitglied
02.11.2016
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AHA! Gerade wird es interessant!

Verpflegungspausch in D liegt irgendwo bei 24 Euro/diem richtig? Ergo 8 Euro pro Übernachtung, die ich "spare".
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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...die "hinterzogen" werden trifft es eher...

Wo das eine Hinterziehung ist wenn ich als Stammgast eines Hotels etwas geschenkt bekomme - dann kannst du gleich verlangen das der Wert für Upgrade und Loungezugang als Geldwert Vorteil versteuert werden muss - es sind übrigens 4,80€ die man "spart":

Verpflegungspauschale D = 24€/Tag (4,80 Frühstück, je 9,60€ für Mittag- und Abendessen)
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Das Steuergesetz diesbzgl mal genau studiert? Unentgeltliche Zuwendung in Form von Frühstück fällt darunter.

Aber lassen wir das.

Wie gefragt, wie sieht es den da mit Upgrades, unentgeltlichen parken u.ä. Benefits aus?

Das Frühstück wird ja nicht vom Arbeitgeber gewährt, sondern vom Hotel - und hier auch nicht auf Grund der Vertragsbeziehung AG/Hotel - sondern auf Grund vom persönlichen Status des Gastes - und diesen Status kann der Gast ja z.B. über seine private KK erhalten (womit der Gast das Frühstück ja quasi aus eigener Tasche zahlt) - ohne das der AG irgendetwas damit zu tun hätte.

Nach der Logik müssten ja auch Upgrade bei Flügen steuerpflichtig sein - na dann viel Spass.
 
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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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Wie gefragt, wie sieht es den da mit Upgrades, unentgeltlichen parken u.ä. Benefits aus?

Das Frühstück wird ja nicht vom Arbeitgeber gewährt, sondern vom Hotel - und hier auch nicht auf Grund der Vertragsbeziehung AG/Hotel - sondern auf Grund vom persönlichen Status des Gastes - und diesen Status kann der Gast ja z.B. über seine private KK erhalten (womit der Gast das Frühstück ja quasi aus eigener Tasche zahlt) - ohne das der AG irgendetwas damit zu tun hätte.

Nach der Logik müssten ja auch Upgrade bei Flügen steuerpflichtig sein - na dann viel Spass.

NEIN. Das eine ist das Verrechnen einer Leistung, die man ja kostenfrei erhalten hat. Sprich du stellst einen Aufwand in Rechnung, den du nicht gehabt hast.
Das ist Betrug.

Das andere ist eine kostenfreie Mehrleistung, die der Verkäufer dir angedeihen lässt. Vergleichbar wäre das nur, wenn du das kostenfreie Upgrade von Y in C deinem Arbeitgeber verrechnen würdest.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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NEIN. Das eine ist das Verrechnen einer Leistung, die man ja kostenfrei erhalten hat. Sprich du stellst einen Aufwand in Rechnung, den du nicht gehabt hast.
Das ist Betrug.

Ich stelle keine Aufwand ich Rechnung, wie kommst du darauf. Ich rechne eine Pauschale ab die meinen Mehraufwand abdeckt - mein Mehraufwand ist hier durch die Kosten der KK sehr wohl vorhanden.

Du bekommst die Pauschale UNABHÄNGIG von den dir tatsächlich entstehenden Kosten - deswegen ja PAUSCHALE! Diese ist zu mindern wenn dir dein Arbeitgeber eine Mahlzeit bezahlt, das tut dieser aber in dem Fall nicht.

Das Frühstück als Benefit ist doch auch nichts anderes als eine kostenfreie Mehrleistung die mir der Verkäufer angedeihen lässt. Ich bekomme die Pauschale übrigens nicht von meinen AG - sondern ich kann sie einfach abrechnen.
 
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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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... Das Frühstück als Benefit ist doch auch nichts anderes als eine kostenfreie Mehrleistung die mir der Verkäufer angedeihen lässt. Ich bekomme die Pauschale übrigens nicht von meinen AG - sondern ich kann sie einfach abrechnen.

Genau. Deswegen hast Du keine Aufwand für das Frühstück und kannst es weder deinem Arbeitgeber noch dem Finanzamt in Rechnung stellen.
Das Pauschale steht dir schlichtweg nicht zu. BASTA.

Das gilt natürlich auch für andere Essensleistungen. Etwa wenn Du im Rahmen eines Fluges ein Mittagessen bekommst. Etc.

Wäre natürlich ein interessanter Ansatz hier die Kosten für die KK zu berücksichtigen. Ich denke ein Richter wird Dir hier sagen, die hättest ggf. die Gebühren entsprechend aliquotiert als Betriebsausgaben verbuchen können.

Übrigens: Bei der Übernachtung stellst Du da den tatsächlich angefallenen Betrag in Rechnung. Kein Pauschale. Damit ist es egal, was du bekommst (Besenkammer, Suite, Villa).

Ach ja: Nächtigungspauschale gäbe es auch, sind aber finanziell nicht interessant - außer du bist Fernfahrer und nächtigst in deinem LKW > hier gibt es dann Nächtigungspauschalen, die den Mehraufwand einer Nächtigung abdecken sollen.

Mir ist es übrigens egal ob Du mir glaubst, Dir das ganze schönredest oder weiterhin die Finanz oder sonstwen abzocken willst. Es sei Dir gegönnt. Aber ich warne hier nur die anderen, die sich beim durchlesen vielleicht denken, dass deine Argumentation vielleicht etwas hat.

Wie schon Wesley Snipes erkennen musste, am Ende ist man nämlich dann selbst der Dumme!
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Genau. Deswegen hast Du keine Aufwand für das Frühstück und kannst es weder deinem Arbeitgeber noch dem Finanzamt in Rechnung stellen.
Das Pauschale steht dir schlichtweg nicht zu. BASTA!

Das ist Quatsch - Pauschalen stehen dir UNABHÄNGIG vom Aufwand zu - wenn ich nicht frühstücke bekomme ich ja auch die Pauschale (und das ist bei mir eh meistens der Fall) - BASTA.

Nach deiner Logik müsste ich also die Pauschale mindern weil ich theoretisch hätte frühstücken können? Denk mal ein bisschen nach.

Ach und bei der Übernachtung mache ich auch sehr oft Pauschalen geltend - ohne Probleme bei einer Prüfung wenn der tatsächliche Aufwand niedriger war, den hier gilt man kann nach Pauschale ODER tatsächlichen Kosten abrechnen. Das geht sogar so weit das du 50% des Zimmerpreise & eine Pauschale absetzen kannst wenn sich zwei Personen das Zimmer teilen - oder in anderer Kombi zwei Mal die Pauschale abrechnen kannst. Ersterer Fall wurde bei uns schon geprüft und hat zu keinen Problemen geführt.

Wenn das FA der Meinung wäre das ich sie mit dieser Praxis "abzocke" dann hätten die bei den vergangenen Prüfungen - bei denen sich gerade Reisekosten SEHR GENAU angeschaut haben sicher etwas gesagt - den eine Prüfung bei der man zum Schluss so gut wie nix findet macht keiner der Prüfer gerne - ist aber in der Vergangenheit jeweils so gewesen.

Du solltest dich evtl. auf die Gepflogenheiten in Österreich konzentrieren.
 
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Anonym-36803

Guest
Das ist Quatsch - Pauschalen stehen dir UNABHÄNGIG vom Aufwand zu - wenn ich nicht frühstücke bekomme ich ja auch die Pauschale (und das ist bei mir eh meistens der Fall) - BASTA.

Nach deiner Logik müsste ich also die Pauschale mindern weil ich theoretisch hätte frühstücken können? Denk mal ein bisschen nach.

Genau so ist es aber. Du hättest im Hotel frühstücken können. Nur weil Du selbst entscheidest, das Frühstück nicht in Kauf zu nehmen, steht Dir deswegen aber nicht die Pauschale zu. Wenn das Frühstück inbegriffen ist, musst Du die Pauschale um 20%/€4,80 kürzen, egal ob Du gefrühstückt hast oder nicht.

Edit: siehe z.B. hier: http://www.reisekosten.de/kuerzung-der-verpflegungspauschale-regel-und-sonderfaelle/

Frühstück verpasst – Mahlzeitenkürzung ist trotzdem Pflicht
Geschäftsreisende stehen häufig auf Kriegsfuß mit Travelmanagern und Buchhaltern und beschweren sich über, ihrer Meinung nach, zu Unrecht vorgenommene Mahlzeitenkürzungen. Grundsätzlich gilt jedoch: Stellt der Arbeitgeber eine Mahlzeit unentgeltlich zur Verfügung, muss die erhaltene Verpflegungspauschale immer gekürzt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die zur Verfügung gestellte Mahlzeit wirklich verspeist wurde oder nicht. Auch die Gründe für das Nichteinnehmen einer Mahlzeit sind irrelevant (BMF-Schreiben vom 24.10.14, Rz. 75). Das hat das Bundesministerium für Finanzen in einer Stellungnahme erneut bestätigt.

/Edit

Ach und bei der Übernachtung mache ich auch sehr oft Pauschalen geltend - ohne Probleme bei einer Prüfung wenn der tatsächliche Aufwand niedriger war, den hier gilt man kann nach Pauschale ODER tatsächlichen Kosten abrechnen. Das geht sogar so weit das du 50% des Zimmerpreise & eine Pauschale absetzen kannst wenn sich zwei Personen das Zimmer teilen - oder in anderer Kombi zwei Mal die Pauschale abrechnen kannst. Ersterer Fall wurde bei uns schon geprüft und hat zu keinen Problemen geführt.

Pauschale bezieht sich m.W. auf die 20€ Übernachtungspauschale. Man kann entweder diese ansetzen, oder eben - falls höher - die echten Kosten.
 
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LH88

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08.09.2014
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Sorry da genau liegt der Knackpunkt, der AG stellt mir kein Frühstück zur Verfügung - er bucht eine Rate OHNE Frühstück. Das Frühstück erhalte ich, wenn ich es den einnehme vom Hotel - auf Grund meines Status - für den ich via KK bezahlt habe.

Bucht der AG eine Rate inkl. Frühstück muss klar gekürzt werden, da aber das Frühstück ja einen anderen MwSt. Satz hat als die Übernachtung muss es auf jeder Rechnung auch entsprechend ausgewiesen werden, somit ist für das FA klar nachvollziehbar wenn der AG das Frühstück bezahlt und wann nicht.

Und Übernachtungspauschalen können im Ausland auch mal leicht bei über 100€ liegen. (in BKK sind es z.B. 120€).
 
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Anonym-36803

Guest
Ich schrieb (unabhängig von der Statusdiskussion), dass, wenn das Frühstück inkludiert ist, die Verpflegungspauschale um 20%/€4,80 gekürzt werden muss, egal ob das Frühstück eingenommen wird oder nicht. Du hattest dies bestritten.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Ich schrieb (unabhängig von der Statusdiskussion), dass, wenn das Frühstück inkludiert ist, die Verpflegungspauschale um 20%/€4,80 gekürzt werden muss, egal ob das Frühstück eingenommen wird oder nicht. Du hattest dies bestritten.

Nein ich habe ich nicht - ich habe nur geschrieben das mir die Pauschale unabhängig von meinem persönlichen Aufwand zu steht. Da Mr. G ja der Meinung ist das ich die Pauschale nicht geltend machen kann weil ich keinen Aufwand hatte.

Genau. Deswegen hast Du keine Aufwand für das Frühstück und kannst es weder deinem Arbeitgeber noch dem Finanzamt in Rechnung stellen.
Das Pauschale steht dir schlichtweg nicht zu. BASTA.
 
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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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... die Gepflogenheiten in Österreich konzentrieren.

... ich bin froh in Österreich steuerpflichtig zu sein und auch hier meinen Arbeitgeber zu haben, denn wir müssen uns nicht mit so einem Schmarren aufhalten. Aber ich war lange genug für deutsche Arbeitgeber tätigt, dass ich leider die Vorschriften viel zu genau kenne. Das wird dir übrigens dein Steuerberater auch bestätigen.

Wie gesagt, mir ist es egal was du machst. Aber ich erinnere hier nochmals an Wesley Snipes - so etwas kann ins Auge gehen!
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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dass ich leider die Vorschriften viel zu genau kenne. Das wird dir übrigens dein Steuerberater auch bestätigen.

Die Vorschriften und die entsprechenden Feinheiten hat John Rebus ja ober verlinkt.

Mein Steuerberater hat mein vorgehen so bestätigt und das FA hat es bei einer Prüfung nicht bemängelt.

Und eines ist es ganz sicher nicht
.

Es kommt oft genug vor das sich Steuerpflichtiger und FA nicht einig über die Auslegung der Vorschriften sind - das kann man dann gerne klären - aber Betrug ist es eben nicht.
 
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Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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Nein ich habe ich nicht - ich habe nur geschrieben das mir die Pauschale unabhängig von meinem persönlichen Aufwand zu steht. Da Mr. G ja der Meinung ist das ich die Pauschale nicht geltend machen kann weil ich keinen Aufwand hatte.

Natürlich hat LH88 Recht.
Folgendes Gedankenexperiment: Der Arbeitgeber zahlt mir keine Verpflegung, stattdessen die Pauschale.
Ich frühstücke nicht im Hotel, sondern direkt neben dem Hotel wohnt meine Tante Gerda, mit der treffe ich mich im Cafe nebenan zum Frühstück. Am Ende diskutieren wir - wie das halt so ist - kurz darüber, wer heute wen einlädt. Und dann? Wenn ich Tante Gerda einlade, bekomme ich die Pauschale vom AG, wenn sie mich einlädt, dann nicht? Never.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Natürlich hat LH88 Recht.
Folgendes Gedankenexperiment: Der Arbeitgeber zahlt mir keine Verpflegung, stattdessen die Pauschale.
Ich frühstücke nicht im Hotel, sondern direkt neben dem Hotel wohnt meine Tante Gerda, mit der treffe ich mich im Cafe nebenan zum Frühstück. Am Ende diskutieren wir - wie das halt so ist - kurz darüber, wer heute wen einlädt. Und dann? Wenn ich Tante Gerda einlade, bekomme ich die Pauschale vom AG, wenn sie mich einlädt, dann nicht? Never.

Um es dann rund zu machen, wenn ich dann Mittags beim Kundenbesuch bin und dieser mir das Essen in der Kantine spendiert muss man es sehr wohl abziehen. Wenn dich aber hingegen Tante Gerda in der Kantine einlädt die zufällig in einer Firma arbeitet die die gleiche Kantine nutzt - kein Abzug.
 

Wolke7

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30.08.2010
3.047
468
Um es dann rund zu machen,

dem Altkanzler Helmut Schmidt wird eine Aussage im Bundestag zugeschrieben, nach der das deutsche Steuersystem so kompliziert sei, dass er seine eigene Steuererklaerung nicht verstuende.
Seitdem haben alle Bundeskanzler ihr Amt mit dem Vorsatz angetreten, das Steuersystem zu vereinfachen. Geschehen ist das Gegenteil.
 

Kevin Jon

Reguläres Mitglied
02.11.2016
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Ganz korrekt, bei Einnahme des Essens in der Mittagskantine des Kunden ist die Pauschale entsprechend zu kürzen.

Ob man es dann macht oder nicht - ist einem wohl selbst überlassen..
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
79
Da die Verpflegung von meinen Arbeitgeber bezahlt wird, berechne ich keine Mahlzeiten welche ich in ausreichender Qualität irgendwo Gratis (Status, Einladung, etc.) bekommen habe.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Da die Verpflegung von meinen Arbeitgeber bezahlt wird, berechne ich keine Mahlzeiten welche ich in ausreichender Qualität irgendwo Gratis (Status, Einladung, etc.) bekommen habe.

Da sich in D aber die Dinge anders gestalten und es sicher nicht die Regel ist das der Arbeitgeber während Dienstreisen die Mahlzeiten bezahlt, wird dies eben über Pauschalen abgerechnet - freut den Arbeitgeber, freut den Arbeitnehmer.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.497
8.896
FRA/QKL
Da sich in D aber die Dinge anders gestalten und es sicher nicht die Regel ist das der Arbeitgeber während Dienstreisen die Mahlzeiten bezahlt, wird dies eben über Pauschalen abgerechnet - freut den Arbeitgeber, freut den Arbeitnehmer.
Du liegst in deiner Einschätzung falsch. Jeder AG in Deutschland ist verpflichtet bei den Pauschalen Kürzungen vorzunehmen für kostenfreie Mahlzeiten in Verbindung mit Übernachtungs- und Transferleistungen, und zwar völlig unabhängig davon ob du diese Leistung in Anspruch nimmst oder nicht. Es spielt auch keine Rolle wie es zu dem kostenfreien Frühstücksangebot im Hotel gekommen ist. Solange das Hotel für deine Übernachtungsleistung warum auch immer eine kostenfreie Frühstücksleistung zur Verfügung stellt, muss diese bei der Pauschale gekürzt werden. Da gibt es nichts zu deuteln oder zu interpretieren.

Lustig wird diese Thematik auch bei den nächsten Prüfungen für Flugleistungen. Das ist ja bisher noch nicht geprüft worden, aber die Prüfer des Finanzamts werden das komplett auseinander nehmen. Die Prüfung ist noch keine Minute alt, da hat der Prüfer mit Hilfe der Software und der elektronisch zur Verfügung gestellten Buchungsdaten schon alle "interessanten" Positionen gelistet und kann diese auch problemlos quer checken mit Daten anderer Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften etc.).

Gleiches gilt übrigens auch für Geschäftsessen auf Dienstreisen wenn man eingeladen wird. Dann sollte man seinen AG auf jeden Fall darüber informieren für die Kürzung. Ansonsten kann das ganz schnell zum Boomerang werden.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.048
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Du liegst in deiner Einschätzung falsch. Jeder AG in Deutschland ist verpflichtet bei den Pauschalen Kürzungen vorzunehmen für kostenfreie Mahlzeiten in Verbindung mit Übernachtungs- und Transferleistungen, und zwar völlig unabhängig davon ob du diese Leistung in Anspruch nimmst oder nicht. Es spielt auch keine Rolle wie es zu dem kostenfreien Frühstücksangebot im Hotel gekommen ist.

Doch das spielt eine Rolle. Wenn der AN im Hotel auf Grund seines Status über seine persönliche KK dort ein Frühstück bekommt dann musst du das werten als ob er das Frühstück aus eigener Tasche bezahlt hat - und dann kürzt du ja auch nix. Das Frühstück ist für den AN ja nicht umsonst sondern es ist eine Leistung seiner persönlichen KK - damit hast du als AG überhaupt nichts zu tun (könntest du ja auch überhaupt nicht überprüfen).

Der entscheidende Punkt das die Frühstücksleistung völlig unabhängig von der beruflichen Situation einem Gast gegenüber erbracht wird. Wenn euere Raten ein kostenloses Frühstück vorsehen (weil das euer Arbeitgeberverband so ausgehandelt hat o.ä.) dann muss selbstverständlich gekürzt werden.

Nehmen wir die Flüge mit der neuen Situation (vollkommen fiktiv).

Du schickst zwei MA in Y in die USA - an Bord gibt es nur ein Mittagessen. Ein Mitarbeiter hat Status, der andere nicht. Der eine (mit Status) geht vor dem Flug noch in die Lounge frühstücken, der andere nicht. Also kürzt du A die Pauschale und B nicht? Was machst du wenn A den B mit in die Lounge nimmt und beide frühstücken? Oder Wenn B kein Bock auf die Lounge hat und A in einem Restaurant am Flughafen privat zum Frühstück einlädt?

In allen Fällen musst du die Pauschale lediglich um das Mittagessen im Flieger kürzen.

Aber ein Mitarbeiter hat während einer Dienstreise eben auch ein Privatleben - und er muss klar angeben wenn er von einem Geschäftspartner eingeladen wird. Wenn er jedoch von einem ex Kollegen oder Chef (der nichts mit dem aktuellen Arbeitsverhältnis zu tun hat) eingeladen wird ist es Privatsache.
 
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