Gebühren für SPA-Nutzung wegen Änderung Mehrwertsteuer

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andymusic

Erfahrenes Mitglied
01.12.2011
1.392
545
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Bekanntlich hat es zum 01.07.15 eine Gesetzesänderung zur Umsatzsteuer für Saunaleistungen in der Hotellerie gegeben.
Und wie ich bereits im Marriott-Thread schrieb, hat beispielsweise das Marriott Leipzig seine Sauna seither geschlossen, die Nutzung des Pools ist aber weiterhin für alle Gäste inklusive.
Bei SPG sind mir keine Änderungen der deutschen Häuser bekannt, im Fürstenhof Leipzig ist die SPA-Nutzung weiterhin kostenfrei für alle Gäste, das Westin Leipzig hat schon seit einiger Zeit eine kleine Pauschale genommen und für Platinum-Gäste kostenfrei angeboten.
Und nun komme ich zu Hilton: das Hilton Dresden berechnet seit 01.07.15 eine Pauschale für die Schwimmbad- und Saunanutzung auch für Statusgäste. In den Bedingungen für Silber, Gold und Diamond Mitglieder heißt es aber:

Kostenfreien Zutritt zu Gesundheits- und Fitnesseinrichtungen (falls vorhanden) in der Zeit des Aufenthaltes, unter der Voraussetzung, dass die Gesundheits- oder Fitnesseinrichtungen dem Hotel gehören oder von diesem betrieben werden.

Complimentary access during your stay to health club or fitness center where available and where the health club or fitness center is owned or operated by the hotel.


Auf Nachfragen erklärte das Hotel, die Gebühr gelte trotzdem für Status-Gäste, da nationale Steuergesetze den HH-Bedingungen vorgehen.
Diese Begründung halte ich für völligen Unsinn, zumal die geänderten Besteuerungsregeln nur für die Sauna gelten, nicht für die bloße Benutzung des Hotelpools.
Außerdem interessieren mich als Hilton-Status-Gast doch nicht die weltweit verschiedenen Besteuerungsregeln des jeweiligen Landes. Wenn die Hilton HHonors Regeln sagen, dass für Status-Gäste die Benutzung des SPA kostenfrei ist, dann darf keine Gebühr vom Hotel erhoben werden.

Wie ist Eure Meinung dazu bzw. gibt es schon weitere Erfahrungen mit deutschen Häusern?
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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471
Tendenziell gebe ich Dir Recht. Als Erstes wuerde ich 'mal in Erfahrung bringen, wem der Pool gehoert. Dem Hotel oder einem Dritt-Anbieter? Ich halte es fuer durchaus im Bereich des Moeglichen, dass der durchschnittliche Mitarbeiter an der Rezeption das weder weiss, noch weiss, was es bedeuten kann in der Konsequenz.
Zweitens, im Grunde reden wir hier ja ueber laecherliche Betraege. Wenn es aber so sein sollte, dass diese Betraege bei jedem Anwendung finden (muessen), auch wenn er den Pool nicht benutzt, dann sind die Betraege nicht mehr ganz so laecherlich. Moeglicherweise geht es also primaer nicht um eine zusaetzliche Belastung der Gaeste, sondern um eine Differenzierung zwischen Nutzern und Nicht-Nutzern (?).
Dritte Moeglichkeit: Man versucht es einfach 'mal, und will sehen, wie die Reaktion der Gaeste ist. In diesem Fall waere Protest sehr sinnvoll und wichtig.
 

JuliaBBI

Aktives Mitglied
24.02.2011
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Steuern auf eine "geschenkte" (complimentary) Leistung zahlen zu müssen ist schon komisch. Wäre ja so, als ob Goldies und Diamanten Steuern auf das Free Water oder Getränke in der Lounge zählen müssten. Oder für's WLAN plötzlich Gebühr,weil ein Gesetz in einem Land das sagt.

Und wenn schon, dann wird die Hotelkette diese Minibeträge aus eigener Tasche zahlen. Schon um den Kunden mit sowas nicht zu belasten und eine einheitliche Abwicklung (Standards!) zu haben.

Da Dir das Hotel den Zugang - in Deinem Fall wegen Status - gratis gibt, kannst Du ja gern x% Steuern auf 0€ zahlen beim Checkout ;-)
 

raver

Erfahrenes Mitglied
09.01.2012
704
175
Sachsen
Ich war heute auch im Hilton Dresden in der Sauna aber da sagte keiner was von ner Änderung. Mal gucken was sie berechnen beim Checkout.
Es gab sogar nen Glas Sekt im Whirlpool da bei nem runden Geburtstag heute. Immer sehr nett da.
 
Zuletzt bearbeitet:

andymusic

Erfahrenes Mitglied
01.12.2011
1.392
545
Pool und Sauna werden von Hilton betrieben, nicht von einem externen Anbieter, das haben 2 unabhängige Nachfragen ergeben. Sonst würden die Regeln des kostenfreien Zutritts ja nicht greifen.
Bekanntlich gab und gibt es im Hilton Dresden SPA-Bereich eine eigene Rezeption, wo man sich mit Zimmernummer und Name registriert.
Dort steht nun ein Schild mit der zu erhebenden Gebühr ab 01.07.15.
Bereits am Eingang zum SPA steht ein weiteres Schild, welches auffordert, sich unbedingt bei der SPA-Rezeption zu registrieren.
Nun zur Gebühr selbst, diese beträgt 3,00 Euro pro Person.
 
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andymusic

Erfahrenes Mitglied
01.12.2011
1.392
545
....Zweitens, im Grunde reden wir hier ja ueber laecherliche Betraege. Wenn es aber so sein sollte, dass diese Betraege bei jedem Anwendung finden (muessen), auch wenn er den Pool nicht benutzt, dann sind die Betraege nicht mehr ganz so laecherlich. Moeglicherweise geht es also primaer nicht um eine zusaetzliche Belastung der Gaeste, sondern um eine Differenzierung zwischen Nutzern und Nicht-Nutzern (?).
Die Gebühr wird nur von den Nutzern erhoben, egal ob nur Pool, nur Sauna oder beides genutzt wird.
Insbesondere hinsichtlich der ausschließlichen Poolnutzung, also ohne Sauna, gibt es aber keinen Zusammenhang mit der Änderung der Besteuerungsregeln für Saunaleistungen. Von daher: Gelegenheit genutzt zum Generieren von Zusatzeinkünften.
 
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landhaus

Neues Mitglied
01.02.2014
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Aktuelle Mitgliederinformation zur Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes bei Saunaangeboten in der Hotellerie
ab 1. Juli 2015
(Stand: 30. April 2015)

Ab dem 1. Juli 2015 gilt der Regelsteuersatz von 19 Prozent Umsatzsteuer auf Sau-
naleistungen. Dies gilt auch für Saunaangebote in Hotels! Eine „kostenlose Nutzung“
der Sauna für Hotelgäste ist daher ab dem 1. Juli 2015 nicht mehr möglich!

Hintergrund:
Nach dem Umsatzsteuergesetz gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz u.a. „für die
Verabreichung von Heilbädern“.

Darunter hat die Finanzverwaltung bislang auch das Saunieren subsumiert. Auch wenn der Bundesfinanzhof bereits mit Urteil vom 12. Mai 2005 entschieden hat, dass die Sauna in einem Fitnessstudio keine „Verab-reichung von Heilbädern“ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes darstellt, hat das BMF mit sogenanntem Nichtanwendungserlass vom 20. März 2007 ausgeführt, dass auch eine Sauna im Fitnessstudio „allgemeinen Heilzwecken dienen kann“ und die An-
wendung des ermäßigten Steuersatzes weiterhin für zulässig erklärt.

Mit dem veröffentlichten BMF-Schreiben vom 28. Oktober 2014 wird vorerwähnter
Nichtanwendungserlass aufgehoben und geregelt, dass ab dem 1. Juli 2015 alle Saunaleistungen dem allgemeinen Steuersatz zu unterwerfen sind.

Damit ist es ab dem 1. Juli 2015 nicht mehr möglich, die Sauna im Hotel kostenlos, also als im Beherbergungspreis enthalten, anzubieten. Auch können die Saunaleistungen nicht in einem Business-Package enthalten sein,
da die Nutzung der Sauna allein der privaten Lebensführung zuzuordnen ist.

Handlungsmöglichkeiten:
Folgende Möglichkeiten ergeben sich, differenziert nach geschäftlichen und privaten Übernachtungen, für Beherbergungsbetriebe, die Saunanutzungen anbieten. In jedem Fall kann die Sauna als Zusatzangebot gegen ein
zusätzliches Entgelt angeboten werden. Hinsichtlich der Bildung von sogenannten Paketpreisen sind die Möglichkeiten eingeschränkt.

Privat veranlasst Übernachtungen:
Bei privat veranlassten Übernachtungen ist es möglich, einen sogenannten Paketpreis für mehrere Leistungen zu bilden, die sämtlich dem Regelsteuersatz von 19 Prozent unterfallen. Beispielsweise können die Leistungen Parkplatznutzung, Frühstück und Sauna in einem Paket angeboten werden.
Auch wäre denkbar, ein Wellness-Paket anzubieten, das neben der Sauna auch die Nutzung weiterer Wellnessangebote ermöglicht.
Im Falle eines Paketpreises muss in der Rechnung nicht offen gelegt werden, welche Kosten für die einzelnen, im Paket enthaltenen Leistungen kalkuliert werden.

Geschäftlich veranlasste Übernachtungen:
Bei einer geschäftlich veranlassten Übernachtung kann der Arbeitgeber steuerfrei Reisekosten und Reisenebenkosten ersetzen. Alle rein privat veranlassten Kosten, wie beispielsweise für Minibar, Pay-TV oder auch die Sauna, können nicht steuerfrei ersetzt werden.
Wenn der Gast, dessen Übernachtung dienstlich veranlasst ist, die Saunanutzung auf der Rechnung findet, obwohl er die Sauna tatsächlich nicht genutzt hat, sind Probleme und Diskussionen an der Rezeption vorprogrammiert.
Daher könnte bei Gästen, deren Übernachtungen geschäftlich veranlasst sind, die Nutzung der Sauna gegen ein zusätzliches Entgelt angeboten und dann auch gesondert in Rechnung gestellt werden.
Der geschäftlich reisende Gast muss dann im Rahmen seiner Reisekostenabrechnung die Kosten für die Sauna abziehen, also selbst tragen, da der Arbeitgeber diese in aller Regel nicht ersetzt, insbesondere nicht steuerfrei ersetzen kann. Dies könnte bei der Preisfindung der Saunanutzung für Geschäftsreisende berücksichtigt werden.
Zu beachten ist allerdings dabei, dass die Sachkosten der Saunanutzung gedeckt sein müssen.

Wie ist die Saunaleistung zu kalkulieren?
Wenn ein gesondertes Entgelt für die Saunanutzung berechnet wird, oder die Sauna in einem Paket für privat reisende Gäste angeboten wird, müssen die Kosten, bzw. die anteilig kalkulierten Kosten, in jedem Fall die
Sachkosten des Saunabetriebes zuzüglich eines, wenn auch geringen, Gewinnaufschlags decken. Wenn die Saunan-
utzung unter dem Wert der Sachkosten angeboten wird, würde die Vermutung genährt, dass ein Teil der Betriebskosten der Sauna im Übernachtungspreis enthalten ist, was ab dem 1. Juli 2015 aufgrund des vollen Um
satzsteuersatzes für Saunaleis-tungen nicht zulässig ist. Bei einer Betriebsprüfung könnte es daher zu Hinzuschät-
zungen und Steuernachzahlungen kommen.

Ist es möglich, die Sauna für Hotelgäste und externe Gäste zu unterschiedli-
chen Preisen anzubieten?
Ja, sofern der Preis für die Saunanutzung für Hotelgäste zumindest die Sachkosten deckt, und die Endpreise lediglich aufgrund unterschiedlicher Gewinnaufschläge zustande kommen.
 
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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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5
Wien
Aktuelle Mitgliederinformation zur Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes bei Saunaangeboten in der Hotellerie
...

Ich finde überhaupt sollte es so etwas wie "Zimmerpreis" oder Arragement nicht geben. Am besten jede Leistung (a) gesondert ausschreiben und (b) mit unterschiedlichen Steuersätzen berechnen:

Rechnung sieht dann so aus:

CheckIn: 2 EUR A
Koffer auf das Zimmer bringen: 2 EUR A geschäftlich nicht absetzbar (private Lebensführung)
8 Stunden schlafen: 15 EUR B
eine weitere Stunde geschlafen: 2 EUR C geschäftlich nicht absetzbar (private Lebensführung); geschäftlich maximal 8 Stunden absetzbar
3 x auf Toilette gegangen, 2x davon groß (nur 1x geschäftlich absetzbar (außer bei Restauranttestern)) 1 + 3 +3 EUR
usw.

Überall wird Bürkoratie abgeschafft, nur in D schafft man neue!
Genial!
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.497
8.896
FRA/QKL
Ich finde überhaupt sollte es so etwas wie "Zimmerpreis" oder Arragement nicht geben. Am besten jede Leistung (a) gesondert ausschreiben und (b) mit unterschiedlichen Steuersätzen berechnen:

Rechnung sieht dann so aus:

CheckIn: 2 EUR A
Koffer auf das Zimmer bringen: 2 EUR A geschäftlich nicht absetzbar (private Lebensführung)
8 Stunden schlafen: 15 EUR B
eine weitere Stunde geschlafen: 2 EUR C geschäftlich nicht absetzbar (private Lebensführung); geschäftlich maximal 8 Stunden absetzbar
3 x auf Toilette gegangen, 2x davon groß (nur 1x geschäftlich absetzbar (außer bei Restauranttestern)) 1 + 3 +3 EUR
usw.

Überall wird Bürkoratie abgeschafft, nur in D schafft man neue!
Genial!
Da ist leider gelebte Realität in Deutschland und wird durch die Finanzämter ständig forciert. Die unterschiedlichen Steuersätze haben ja schon zu Stilblüten beim Frühstück gesorgt. Für die Hotels ist das nicht wirklich lustig und der Verwaltungsaufwand wird immer größer. Da hat die CSU als Originaltäter (nicht die FDP ;)) der Hotellerie mit der Steuerreduktion für Übernachtungen ein schönes Ei ins Nest gelegt. :doh:
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.039
DUS, HAJ, PAD
Und als die Sauna reduzierte Mehrwertsteuer hatte, die Übernachtung aber noch bei 19% war, war das ja auch kein Problem mit unterschiedlichen Steuersätzen.
Nachvollziehbar und vor allen Dingen verständlich ist das wirklich nicht.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.497
8.896
FRA/QKL
Das Frühstück hat doch auch einen anderen MWSt. Satz iirc als die Übernachtung, wieso geht das als HH Gold gratis, nicht aber die Sauna??
Keine Ahnung wie die das machen. Muss halt irgendwo ausgewiesen werden und dann in der (geschäftlichen) Abrechnung sauber angegeben werden.

Ich hab mir jetzt wirklich große Mühe gegeben, das zu verstehen - hat aber nicht geklappt. Wieso darf mir ein Hotel den Zugang zur Sauna, die ohnehin in Betrieb ist, nicht mehr schenken? Was hat das mit der Höhe der MwSt. zu tun?
Es hat eine Trennung zwischen geschäftlichem und privatem Anteil bei der Übernachtung zu erfolgen. Die Sauna ist nicht kostenfrei zu betreiben. Wenn diese verschenkt wird dann nimmt das FA eine Pauschale an für alle Übernachtungen und wird dafür die 19% vom Hotel verlangen. Weiterer Knackpunkt ist die oben erwähnte "private Lebensführung". Bei geschäftlichen Übernachtungen will die Finanzverwaltung die Hotels zwingen die Leistungen so zu separieren, dass private Lebensführung und geschäftlich veranlasste Leistung klar zu trennen sind. Ziel das FA ist es natürlich höhere Steuereinahmen zu generieren.

Geschenke einfach so sind geschäftlich nicht möglich. Diese sind zu verwalten und nur bis zu einem gewissen Betrag im Jahr steuerfrei. Dieser Betrag ist lächerlich niedrig. Alles darüber hinaus ist zu versteuern.

Ein Steuerexperte könnte das sicherlich noch viel besser erklären. Aber ich denke Hilton macht das korrekt und die anderen werden nachziehen müssen oder bei der nächsten Prüfung Lehrgeld bezahlen.

P.S.: Man beachte in dem Zusammenhang auch die Mahlzeitenregelung im Flieger und ab kommenden Jahr die Dokumentationspflicht solcher Leistungen durch den AG für den AN direkt in der Lohnabrechnung. Alles hat das gleiche große Ziel immer mehr Steuereinnahmen zu generieren und die Abzugsfähigkeit betrieblicher Kosten zu reduzieren.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
P.S.: Man beachte in dem Zusammenhang auch die Mahlzeitenregelung im Flieger und ab kommenden Jahr die Dokumentationspflicht solcher Leistungen durch den AG für den AN direkt in der Lohnabrechnung. Alles hat das gleiche große Ziel immer mehr Steuereinnahmen zu generieren und die Abzugsfähigkeit betrieblicher Kosten zu reduzieren.

Ich dachte das Thema wäre geklärt und vom Tisch??
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Es hat eine Trennung zwischen geschäftlichem und privatem Anteil bei der Übernachtung zu erfolgen. Die Sauna ist nicht kostenfrei zu betreiben. Wenn diese verschenkt wird dann nimmt das FA eine Pauschale an für alle Übernachtungen und wird dafür die 19% vom Hotel verlangen. .

Und genau das will das Hotel natuerlich nicht, dass fuer alle Gaeste pauschal die Nutzung unterstellt wird. Deswegen muss die individuelle Nutzung erfasst und dokumentiert werden.
Was aber natuerlich nach wie vor geht, ist, dass das Hotel 3 EUR auf die Rechnung setzt und mir diese als gutem Kunden anschliessend "schenkt".
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.059
7.120
Da darf man die deutschen Finanzämter erneut beglückwünschen - Habt ihr gut gemacht Jungs. Mehreinnahmen generiert auf Kosten anderer - ohne Sinn und Verstand. Das die Kosten in keinem Verhältniss zu eueren Mehreinnahmen stehen ist euch wie üblich Schxxxxegal. Prima.
 

andymusic

Erfahrenes Mitglied
01.12.2011
1.392
545
....Aber ich denke Hilton macht das korrekt und die anderen werden nachziehen müssen oder bei der nächsten Prüfung Lehrgeld bezahlen.

Inwiefern macht Hilton denn was korrekt?
Dass Hilton den gezahlten Übernachtungspreis ordnungsgemäß splittet und je nach dem die richtigen Mehrwertsteuersätze anwendet will ich als Geschäftsreisender doch hoffen, ansonsten hätte ich bei der steuerlichen Absetzbarkeit nämlich selbst Probleme mit dem Finanzamt.
Wie auch immer, genauen Einblick in die Buchhaltung von Hilton habe ich auch nicht, abgesehen davon, dass mir die steuerrechtlichen Detailkenntnisse fehlen.
Und als privat-reisender Status-Gast interessiert mich die Rechnungslegung von Hilton ohnehin nicht.

Es geht hier aber um die Frage, ob Hilton (Dresden) von Status-Gästen (angeblich wegen der Besteuerungsänderung) eine Extragebühr für Sauna und Pool verlangen darf, wobei die Steueränderung ohnehin nur die Saunaleistung betrifft.
Und das denke ich, macht Hilton (Dresden) nicht korrekt, denn der Zutritt ist Status-Gästen kostenlos zu gewähren.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.497
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FRA/QKL
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Es geht hier aber um die Frage, ob Hilton (Dresden) von Status-Gästen (angeblich wegen der Besteuerungsänderung) eine Extragebühr für Sauna und Pool verlangen darf, wobei die Steueränderung ohnehin nur die Saunaleistung betrifft. Und das denke ich, macht Hilton (Dresden) nicht korrekt, denn der Zutritt ist Status-Gästen kostenlos zu gewähren.
Ich glaube du hast das Problem nicht verstanden. Zumindest wenn es sich um eine geschäftliche Übernachtung handelt ist die "Schenkung" getrennt als Kostenpunkt aufzuführen, da diese "Schenkung" der privaten Lebensführung zugeordnet wird und dementsprechend bei der betrieblichen Abrechnung in Abzug zu bringen ist. Das ist für Frühstück auf Grund von Pauschalen auch für eine "Schenkung" möglich. Für die Sauna gibt es keine solche Pauschale. Also wird die "Schenkung" entweder monetär ausgewiesen oder für Hotels die das nicht machen wird der Prüfer irgendwann den pauschalen Wert der "Schenkung" auf Heller und Cent festlegen. ;)