Einreise Südafrika mit Kindern wird ab 01.10.2014 schwieriger

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DU47057

Erfahrenes Mitglied
11.07.2013
324
0
Köln
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Durch eine Gesetzesänderung müssen Touristen mit Kindern unter 18 Jahren ab dem 01.10.2014 auf einiges achten.


  • Eltern, die mit minderjährigen Kindern einreisen und ausreisen, müssen neben deren Pässen und Rückreisetickets auch die vollständige Geburtsurkunde der Kinder vorlegen.
  • Wenn minderjährige Kinder ohne ihre Eltern reisen (aber mit einem Familienmitglied oder Freund) müssen sie eine eidesstattliche Erklärung beider Eltern mitführen, in der sie ihre Erlaubnis zu dieser Reise geben. Zu dieser Erlaubnis müssen Kopien der Reisepässe der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds vorgelegt werden.
  • Wenn nur ein Elternteil mit dem Kind unterwegs ist, muss er/sie neben der Geburtsurkunde auch eine schriftliche, eidesstattliche Erklärung des anderen Elternteils mit dessen Einverständnis zu dieser Reise vorlegen.
  • Wenn ein Elternteil alleinerziehend und/oder das alleinige Sorgerecht für die Kinder hat, so muss er/sie einen offiziellen Nachweis dafür oder die Sterbeurkunde des anderen Elternteils vorlegen.


Urlaub mit Kindern in Südafrika wird schwieriger | Neue Gesetze für die Einreise von Minderjährigen
 
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Ramon

Aktives Mitglied
01.11.2011
126
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SXF/TXL
Besten Dank für die Info.
Bin am 09.10. dort, zum Glück dann schon volljährig, habe aber auch minderjährige ohne Eltern dabei, für die das ganz interessant ist!
 
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janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.972
1.030
DUS, HAJ, PAD
Naja, wenn weniger Touristen kommen werden sie evtl. wieder gegenlenken.

"Das auswärtige Amt empfiehlt dringend, alle Urkunden und Bestätigungen von beglaubigten Übersetzern ins Englische übersetzen zu lassen."

Das verursacht ja schon ein paar extra Kosten und wenn jemand einen falschen Pass für das Kind organsisieren kann, scheitert er glaube ich auch nicht an der Geburtsurkunde.
 

nice

Erfahrenes Mitglied
08.05.2009
882
11
Mein 15 jähriger reist uns Weihnachten hinterher. Danke fuer die Info, ich werde ihm alle Dokumente und Einwilligungen zur Sicherheit mitgeben.
 
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Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Eigentlich sollte das alles selbstverständlich sein. Zum Wohle der Kinder und gegen Kindesentführungen

Mit 17 ?
Also unter 18 ist etwas weit ausgeholt.
Unter 14/15 hätte gereicht.

Bin dafür es auf 21 Anzuheben und das Einreisen ohne Eltern nur gestattet ist wenn die Eltern bereits in Südafrika sind.

Weg mit den selbständigen Jugendlichen!

* dieser Beitrag enthält Ironie Platzierungen
 
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nice

Erfahrenes Mitglied
08.05.2009
882
11
Eigentlich sollte das alles selbstverständlich sein. Zum Wohle der Kinder und gegen Kindesentführungen
Wenn Sohnemann alleine reist, dann geb ich ihm immer eine Einwilligung und die Kopie unserer Paesse mit, aber beglaubigen lassen, habe ich das noch nie und eine Geburtsurkunde habe ich ihm noch nie mitgegeben.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.764
5.482
Der in #1 verlinkte bzw. wiedergegebene Artikel ist hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Urkunden (Geburts- und Sterbeurkunde, Gerichtsbeschlüsse bezüglich Sorgerecht etc.) etwas ungenau formuliert. Ich rate dazu, sich vorsorglich mit der Frage zu befassen, ob eine sogenannte Apostille erforderlich ist. Siehe dazu auch hier unter III.: http://www.konsularinfo.diplo.de/co.../Urkunden_Deutsche_oeffentliche_imAusland.pdf.

Die Deutsche Botschaft Pretoria schreibt dies: Deutsche Vertretungen in Südafrika, Lesotho und Swasiland - Neue ausländerrechtliche Bestimmungen in Südafrika webapp.

Sowohl in dem Artikel als auch in den Ausführungen der Botschaft wird nicht deutlich, dass die Erlangung eines "offiziellen Nachweises" über das alleinige Sorgerecht bei Einreise der alleinsorgeberechtigten Mutter mit dem Kind problematisch sein kann, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und auch sonst nicht die Voraussetzungen für gemeinsames Sorgerecht (§ 1626a Abs. 1 BGB) geschaffen worden sind. In diesem Fall steht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu (§ 1626a Abs. 3 BGB), was sich nach deutschem Recht unmittelbar aus dem Gesetz ergibt und weder behördlich noch gerichtlich festgestellt wird.

Einen offiziellen Nachweis darüber kann man meines Erachtens nur über behördliche bzw. gerichtliche Negativatteste führen, dass die Voraussetzungen des § 1626a Abs. 1 BGB nicht vorliegen (keine Sorgeerklärungen, keine Heirat, keine Sorgerechtsübertragung). Ich möchte natürlich keine Panik verbreiten, rege aber doch an, sich mit der Frage erforderlichenfalls vor Reiseantritt eingehend zu befassen, denn sofern in der Geburtsurkunde der Vater nicht als "unbekannt" verzeichnet ist, wird der Einwanderungsbeamte nach entsprechenden Nachweisen fragen.

Hier noch das komplette Dokument mit den Regelungen: http://www.dha.gov.za/images/final_Immigration_Regulations_2014_1.pdf.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
Einführung verschoben!

... aus einem email der South African

Dear Valued Customer,
The Department of Home Affairs South Africa has announced that it has granted a postponement until 1st June 2015 of the requirement for an Unabridged Birth Certificate and written permission for children travelling to and from South Africa.
...
 
S

sa1504

Guest
Ich will mir garnicht vorstellen, wass dann morgens in JNB los ist wenn Briten, Franzosen und Deutsche von nichts wissen...
Dann dauerte die Einreise irgendwann bis Mittag...
 

andre_0815

Reguläres Mitglied
13.02.2010
91
0
So, nun scheinen diese Einreiseformalitäten ja valide geworden zu sein. Da ich derzeit eine Reise Plane und meine Schwester mit ihrer Tochter alleine mitkommt, da Vater auf dem Jakobsweg zu der Zeit, wollte ich mal fragen wo man diese eidesstattliche Versicherung ablegen muss die man nun vom nicht anwesenden Elternteil braucht. Wenn da jemand Input hat wäre ich sehr dankbar.
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
So, nun scheinen diese Einreiseformalitäten ja valide geworden zu sein. Da ich derzeit eine Reise Plane und meine Schwester mit ihrer Tochter alleine mitkommt, da Vater auf dem Jakobsweg zu der Zeit, wollte ich mal fragen wo man diese eidesstattliche Versicherung ablegen muss die man nun vom nicht anwesenden Elternteil braucht. Wenn da jemand Input hat wäre ich sehr dankbar.

Suedafrikanisches Konsulat oder Botschaft.

Alternativ - in Englisch (!! da gab es naemlich auch bereits Theater) ueberall, wo man halt eine solche machen kann (es geht nur um die beglaubigte Unterschrift).

Aufpassen (!); die eidesstattliche Erklaerung alleine reicht nicht aus - da muss eine Kopie des Reisepasses (offiziell: irgendein offizielles Identitaetsdokument, aber da wuerde ich mich nicht auf Diskussionen einlassen) des nicht-reisenden Partners beigelegt sein. Scheinbar muss diese Kopie nicht beglaubigt sein - ich wuerde es aber sicherheitshalber machen lassen.

Das Department of Home Affairs hat eine entsprechende Form online, die braucht man nur ausfuellen und dann die Unterschrift beglaubigen lassen. Findest Du hier: http://www.dha.gov.za/files/ParentalConsentAffidavit.pdf

Und dann gibt es noch einen Haken - die Beglaubigungen muessen relativ frisch sein - die duerfen nicht aelter als sechs Monate sein - wobei ich nicht weiss, ob sich das auf den Zeitpunkt der Einreise oder Ausreise bezieht.
 
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