USA: J1 Visum und DS2019: Nur über zert. Organisation?

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Cappex

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
1.084
1
NUE
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Guten Tag werte Forumskolleginnen und Kollegen,

ich plane ab vmtl. April 2013 ein 6 monatiges Praktikum in den USA durchzuführen. Mein pot. Arbeitgeber hat mich darum gebeten, zu prüfen welches Visum ich beantragen muss und welche Tätigkeiten von ihm als Arbeitgeber auszuführen sind. Dazu habe ich folgende Fragen:

1. Als Praktikant benötige ich in jedem Falle ein J1 Visum. Ist das korrekt?
2. Für die Beantragung benötige ich ein DS2019 Formular. Dieses Formular wird von einer dritten Organisation ausgestellt, welche sich das ganze Freudenspiel gut bezahlen lässt (500€ ~). Gibt es einen Ausweich weg bspw. in dem die Firma mir eine Art Einladung schreibt?
3. Ist die Austellung des DS2019 praktisch nur eine Formalität oder ist es schon hier wahrscheinlich / möglich, dass aus div. Gründen dieses Formular nicht ausgestellt werden kann?

Vielen Dank im Vorfeld.
 

ilhayahelwa

Erfahrenes Mitglied
30.12.2010
498
1
VIE/AKL
Ich stand vor zwei Jahren vor exakt der selben Situation und beschreibe gerne meine Erfahrungen.
(Allerdings bin ich nicht sicher ob die damaligen Regelungen noch aktuell sind.)

Die denkbaren Varianten waren:
- J1 oder
- temporary work visa

J1 geht seit einigen Jahren zwingend(!) über diese zertifizierten Organisationen, die sich diese Dienste gut bezahlen lassen. Ich habe das damals über intrax (Work & Travel USA - J1 Visum-Service) abgewickelt. Die bieten eigentlich direkt Praktikavermittlung an, machen aber auch "individual placement" (also das was du brauchst).
J1 hat noch den Vorteil, dass du dich vor und nach dem Praktikum als Tourist im Land aufhalten kannst.

Temporary Work Visa
Arbeitgeber muss das form I-129 in den USA beantragen und darauf hoffen, dass das genehmigt wird. Wenn ja bekomt der ein I-797 zurück und du bekommst in weiterer Folge das Visum.

Die (insb. für den Arbeitgeber) einfachere Variante ist sicherlich das J1. Neben den Gebühren für die Agentur musst du bei der Botschaft auch noch die SEVIS sowie die J1-Gebühr zahlen. (Gesamtkosten für das Visum inkl. D-2019 also um die 700 EUR..)

Das D2019 von der Agentur zu bekommen ist (sofern du die dort beschriebenen Voraussetzungen erfüllst) eine reine Formsache (meine Erfahrung).

Der Visumsantrag zum J1:
Der Genehmigungsprozess ist relativ easy > Vorregistrierung online (nicht ESTA!), dann Termin auf der Botschaft (Unterlagen einreichen + kurzes Interview), ein paar Tage später Pass mit Visum wieder abholen.

Sofern du noch keine Probleme mit den USA hattest (overstay etc.), nicht auffällig oft in USA-Feindstaaten (Iran, Nordkorea,...) warst und beim Interview klar begründen kannst wie du zu dem Job kommst, warum du den genau machen willst und warum du jedenfalls in deine Heimat zurückkommen willst (Jobaussicht, Vermögen, Familie, Studienabschluss,.. etc.) ist das meiner Erfahrung nach mehr eine Formsache..

Also ich würd wohl wieder das J1 nehmen, auch mit der Agentur war ich eigentlich zufrieden. Wie gesagt, alles völlig überteuert aber zumindest waren die seriös und professionell organisiert. (Habe keine Erfahrungswerte ob das alle Agenturen sind. Wenn man soviel zahlt möchte ich dann zumindest auch als Kunde entsprechend behandelt werden, was dort gut klappte.)


EDIT: Sehe gerade, J1 ist offenbar (neu?) auf 4 Monate beschränkt und nur mehr in den Sommerferien möglich?
(Quelle: http://www.intrax.de/work-travel-j1-visum-service-usa.html)
 
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Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
War auch mit J1 in der USA, alles korrekt was mein Vorredner sagt, ich war bei CAEP, da es bei mir um die Weinindustrie ging...

Falls du eventuell "flexibel" bist, würde ich dir andererseits Neuseeland oder Australien empfehlen... viel günstiger was das Visum angeht ( lediglich online, keine nervige Botschaft, kein Papierkrieg ) und zumindest in Australien verdient man auch noch ganz gut Geld.
 
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Davisscholar

Erfahrenes Mitglied
04.08.2010
2.210
0
J-1s können auch gesponsort werden, z.B. im akademischen Kontext. Wenn man es sich selbst organisieren muss, dürfte man für jedes bisschen Hilfe dankbar sein, weswegen ich die aufgerufenen Tarife auch nicht übertrieben finde.

Das DS-2019 kann man sich im Übrigen NICHT sparen, das es quasi der WICHTIGSTE Teil des Visums ist - darauf steht nämlich Dein aktueller Status als Visaempfänger inklusive Laufzeiten. Das eigentlich Visum ist nur ein Aufkleber im Pass. Falls also aus irgendwelchen Gründen das Visum verlängert wird, ist das Datum auf dem DS-2019 (welches dann neu ausgestellt wird) ausschlaggebend, NICHT das alte Datum auf dem Aufkleber im Pass.
 
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Cappex

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
1.084
1
NUE
Vielen Dank für eure Antworten.

Die 4 Monatsgrenze ist mir noch nicht begegnet, möglicherweise einfach eine Spezifika von Travelworks?

Die Idee andere Länder in betracht zu ziehen fände ich grundsätzlich gut. Ich habe aber leider (oder gottseidank) eine Firma gefunden die sehr gut auf mein Profil passt. Ich habe mich im Software-Engineering vertieft und das Unternehmen deckt exakt einzelne Bereiche ab, mit denen ich mich bis jetzt noch nicht so stark beschäftigt habe. Wäre also ein "perfect match" :)
 

ilhayahelwa

Erfahrenes Mitglied
30.12.2010
498
1
VIE/AKL
Vielen Dank für eure Antworten.
Die 4 Monatsgrenze ist mir noch nicht begegnet, möglicherweise einfach eine Spezifika von Travelworks?

Sorry, ich habe da oben was vermischt.

Es gibt nämlich diverse Unterkategorien des J1 (siehe auch: J-1 visa - Wikipedia, the free encyclopedia) wie ich jetzt gesehen habe.
Ich hatte konkret das J1 Work&Travel. Und diese Unterkategorie von J1 geht nur in den Sommerferien und offenbar nur bis max. 4 Monate.
 

Davisscholar

Erfahrenes Mitglied
04.08.2010
2.210
0
Falls auch Hilfe beim Beschaffen einer (temporären) Social Security Number angeboten wird, würde ich diese unbedingt nutzen - das kann sich sonst ganz schön hinziehen.

Der Punkt der Besteuerung ist da auch wichtig - es können u.U. 30% des Lohnes als Steuern einbehalten werden. Die sind gerade bei Kurzaufenthalten rückerstattungsberechtigt, man muss aber die dementsprechende Steuererklärung im folgenden Jahr einreichen. (Dies setzt natürlich auch voraus, dass man die entsprechenden Lohnsteuerpapiere (W-2) erhalten hat.) Je nach Sponsor kann man z.B. Zugang zu spezialisierter Online-Software erhalten, welche den Prozess doch deutlich vereinfacht. Nur die Steuererklärung der Bundesstaaten ist meist nicht online vornehmbar. Auch hier lohnt sich u.U. die Bezahlung von Beratungs- und Serviceunternehmen, da die Rückerstattung doch ganz erheblich sein kann.
Habe aber auch schon von Leuten gehört, bei denen der Arbeitgeber die Steuererklärung für Praktikanten als Service ausgefüllt hat.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Ich hänge mich mal hier dran. Meine Schwester will nach dem Abi zu Bekannten in die USA als Au Pair. Jetzt scheint dafür das J1-Visum ja das richtige zu sein, was aber nur über anerkannte Firmen (mit Lizenz zum Gelddrucken) zu bekommen ist. Wie geht man denn da jetzt am besten vor? Oder gibt es eine andere Alternative? Wenn ich mir anschaue, dass das ganze einen höheren dreistelligen Betrag kosten soll (ich weiß, dass ein Visum teuer ist, habe gerade selbst eines beantragt gehabt), wovon das meiste gar nicht selbst zum Visum gehört, ist das schon ganz schön happig für eine Abiturientin. Hat jemand Tipps? :)
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Du kommst nicht drum herum. Benutz google und schau nach den Preisen und Leistungen der Organisation

Ich habe das ganze auch mal gemacht...
 

kuususi

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
624
0
BOS, RLG, HAM
Der Punkt der Besteuerung ist da auch wichtig - es können u.U. 30% des Lohnes als Steuern einbehalten werden. Die sind gerade bei Kurzaufenthalten rückerstattungsberechtigt, man muss aber die dementsprechende Steuererklärung im folgenden Jahr einreichen. (Dies setzt natürlich auch voraus, dass man die entsprechenden Lohnsteuerpapiere (W-2) erhalten hat.) Je nach Sponsor kann man z.B. Zugang zu spezialisierter Online-Software erhalten, welche den Prozess doch deutlich vereinfacht. Nur die Steuererklärung der Bundesstaaten ist meist nicht online vornehmbar.
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Das 1040EZ kannst du bequem beim IRS downloaden. Das ist das vereinfachte Formular für die Steuererklärung, was für die meisten reichen sollte. Anleitung gibt es dort auch. State tax, sofern überhaupt notwendig (gibt es in einigen Bundesstaaten wie NH oder NV gar nicht) geht i.d.R. auch online. In MA ging es schon 2008.
Am einfachsten ist es aber, sich die einfachste Version von TaxCut von HRBlock runterzuladen und einfach der Anleitung des Programms zu Folgen. Ist (fast) idiotensicher.