Für die 1% Regelung für Firmenwagen spricht die Einfachheit. Man braucht lediglich den Listenpreis des Dienstwagens zu kennen und rechnet hiervon monatlich ein Prozent als geldwerten Vorteil an. Mit anderen Worten wird der Firmenwagen bzw. Dienstwagen somit zu einem klar kalkulierbaren Fixpreis genutzt, zumal die Betriebskosten meist vom Arbeitgeber übernommen werden. Fahrten zwischen der Wohnung und Arbeitsplatz werden noch einmal mit 0,03 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises pro Kilometer und Monat berechnet. So ergibt sich eine Monat für Monat identische Summe. Wem es dabei gelingt, eine einmonatige Reparatur, einen Urlaub oder auch einen beruflichen Aufenthalt im Ausland nachzuweisen, kann den geldwerten Vorteil auch reduzieren lassen.