Verjährungsfrist einer Owi?

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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.030
2.847
Z´Sdugärd
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Ich habe vor vielen Monden eine Ordnungswidrigkeit per Post zugestellt bekommen: Hupen innerhalb geschlossener Ortschaften mit Belästigung -> 10€.

Um das Gled geht es mir nicht. Ich bezahle normal meine Tickets immer. Nur hier liegt die Sachlage etwas anders. Da Hupen innerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt ist UM eine Gefahr abzuwenden/darauf aufmerksam zu machen (und das war es in diesem Falle meiner Meinung nach) habe ein Einspruch eingelegt und die Sachlage aus meiner Sicht geschildert.

Das war vor über 9 Monaten...Da ich sonst ja wie gesagt meine Tickets bezahle wundere ich mich etwas über den Zeitraum. Passiert da noch was? Wen ja wie lange dauert sowas den?
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Erzähl doch mal die ganze Geschichte, Bitte.
Da muss aber ein übereifriger Jungpolizist sein Unwesen getrieben haben.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.030
2.847
Z´Sdugärd
Erzähl doch mal die ganze Geschichte, Bitte.
Da muss aber ein übereifriger Jungpolizist sein Unwesen getrieben haben.


Nix einfacheres als das:
30er Zone, enge Strasse. Auf meiner Fahrbahnseite keine Hinternisse. Also bin ich auf der "Vorfahrt" Fahrtrichtung. Auf der Gegenseite stehen alle paar Meter Autos. Strasse wen überhaupt 4m breit (ich tendiere zu weniger). Und es ist eine leichte Kurve. Sprich mein Gegenverkehr kann das ganze nicht einsehen und muss dazu noch die Vorfahrt gewähren weil er Hindernisse (parkende Autos) auf seiner Seite hat.

Klar soweit?

Nun ist es eine unsitte das man da anstatt 30 eben 60 und mehr fährt (die Strasse ist ne Abkürzung). Und der Gegenverkehr der ja kein Hinderniss hat wird regelmässig ausgebremst. So nun befahre ich also die Strasse vorschriftsmässig bis so ein Biznezz Kasperle im dicken Daimler mich durch seine Vollgas durchpreschen ausbremst. Anstatt rechts ran zu fahren und mich durchzulassen hat der gute Mann wohl noch Vollgas gegeben um auch nich die letzten 2 Autos kassieren zu können anstatt mich vorbei zu lassen und mich zu einer Vollbremsung zu veranlassen. Das habe ich dann etwas energisch gehupt als ich gesehen habe das der nicht ranfährt sondern sich noch durchdrückt. Somit ist der "Tatbestand" der Gefahr meiner Meinung nach gegeben. Wer mich da jetzt angezeigt hat kann ich nicht sagen da mir der Name der als Zeuge genannt wurde nix sagt. Es war auch kein Dienstgrad dabei (also gehe ich von aus der Juppi das war).

Wiegesagt um 10€ gehts mir net. Ums Prinzip gehts mir.
 
R

ruhei

Guest
Stellen den Ordnungsamt/Polizei tatsächlich Verwarnungen auf bloße Anzeige von irgendwem aus? Ohne Ermittlung? Das könnte dann ein neuer Volkssport werden. "Mein Nachbar hat gestern..."
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.030
2.847
Z´Sdugärd
Keine Ahnung, aber vor vielen Monden bin ich unfreiwillig Zeuge bei einem Nachbarschaftsstreit geworden. Es entsprich wirklich der Tatsache das "Mein Nachbar hat gestern" zum ermitteln reicht. Das ganze ist zum Schluss so ausgeartet das die Polizei 3 mal Tag vor der Hütte stand. Die ham dann brav ihren Kaffee bekommen und haben das ganze mit den Worten "Wir MÜSSEN dem nachgehen" und einem Augenrollen geantwortet. Hat aber auch Vorteile wen man die gesamte Polizei einer grösseren Kreisstadt über Monate mehr oder weniger zu Gast hatte. Mit der hälfte bist dann per Du ;) Allerdings ist die Polizei da immer persönlich vorbei gekommen und hat sich das ganze angehört und eben die Zeugen befragt. Für eine Anzeige hat es zuminderst in diesem Fall nie gereicht weil ja alles erlogen war. Das Problem ist das (ich bin ja kein Jurist) eine einfache Geschichte reicht das die Jungs vor Ort antanzen müssen und der "Anzeiger" nichts zu befürchten hat von Seitens der Polizei.
 

jackinthebox

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
428
-3
Hat aber auch Vorteile wen man die gesamte Polizei einer grösseren Kreisstadt über Monate mehr oder weniger zu Gast hatte. Mit der hälfte bist dann per Du ;)

Dann ruf doch einen Deiner vielen Freunde an, duz ihn nett und bitte um Aufklärung der Sache... :)
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.790
habe ein Einspruch eingelegt und die Sachlage aus meiner Sicht geschildert.

Das war vor über 9 Monaten...

Da hatte der Einspruch wohl Erfolg.


Laecherlich, sowas. Sowohl von dem Typen, als auch von der Behoerde, daraufhin ein Verfahren zu verhaengen. Gleich mal anzeigen (164, falsche Verdaechtigung) ;)
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.617
961
MUC, BSL
Das ist aber eine andere Baustelle: bei der Feinstaubplakette wurde ja tatsächlich gegen ein Gesetz verstoßen, so lächerlich das auch sein mag. Bei OP steht ja im Raum, dass er sich eben regelkonform verhalten haben könnte und man ihm dennoch ein Ordnungsgeld aufbrummen wollte.

Das eine ist bürokratisch und kleinkariert, das andere wäre u.U. strafbar...

Könnte mir durchaus vorstellen, dass das Eintreten der Verfolgungsverjährung aus taktischen Gründen geschah: wird der Widerspruch akzeptiert, hat OP schwarz auf weiß, dass der Beamte der Rennleitung Mist gebaut hat. Lehnt man ihn ab, hängt man selber in der Geschichte drin. Das muss den Beschuldigten nur genug anpissen (geht ja offensichtlich nur ums Prinzip bei 10€) und dann gibts im besten Fall einen Haufen Arbeit und im Schlimmsten werden ein paar Akten mit roten Deckeln angelegt...
 
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schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.391
152
Die Ordnungswidrigkeit ist verjährt :D.

siehe

https://dejure.org/gesetze/OWiG/31.html



Nochmal zwei, drei allgemeine Informationen:

Das, was der durchschnittliche VFTler mit einer OWi assoziiert, ist die VerkehrsOWi. Deren Verjährung richtet sich allerdings gerade nicht nach dem OWiG, sondern nach dem StVG: nur 3 Monate bis zum Erlass des Bußgeldbescheides, danach 6 Monate. Bedeutsam kann außerdem eine Unterbrechung der Verjährung (33 OWiG) sein; danach fangen die 6 Monate neu an. Spätestens 2 Jahre nach Tattag ist endgültig Schluss. Im konkreten Fall ist aber sicherlich die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass nichts mehr kommen wird - sowohl aus Zeit- als auch aus inhaltlichen Gründen.
 
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CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Hupen in geschlossener Ortschaft....ich glaubs nicht :D

Sollte als Strafsache von der Staatsanwaltschaft auf alle Fälle unnachgiebigst verfolgt werden. Ich habe ne Allergie, seit ein Nachbar so eine Ami-Kiste hat, bei der die Hupe das Scharf- und Abschalten der Alarmanlage signalisiert. 1x bei Erfolg, 3x bei Fehler. :eyeb: Also ob irgendjemand bei uns, in Audi- und BMW-Land, nen ollen Chevrolet, wahrscheinlich noch aus der Daewoo-Erbschaft, stehlen möchte.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Ums Prinzip gehts mir.

Aha.

Was du da schilderst, ist ja eine alltägliche Situation – passiert mir auch ständig und ich hupe dann auch meistens.

Aber ganz ehrlich gesagt, dieses mein Hupen erfolgt ja NICHT, wie erlaubt, um den Anderen zu warnen, sondern um ihn zurecht zu weisen; ja fast schon um ihn zu bestrafen und meinen eigenen Ärger und Frust loszuwerden. Warnen wäre ja überhaupt nicht nötig gewesen, weil er mich/dich mit Sicherheit auch ohne mein/dein Hupen schon gesehen hatte.

Hupen aus diesem Grund (Zurechtweisen; Ärger und Frust loswerden) ist aber nicht gestattet und die Anwohner freut es, wenn man es nicht tut.

Zusatzfrage:
Der Gegenverkehr hat es sicher schwer, bei dieser Verkehrslage überhaupt mal eine Lücke zu finden. Kann man da nicht einfach mal Kulanz walten lassen, und auf seine eigene Vorfahrt verzichten; selbst gegenüber einem (Zitat) „Biznezz Kasperle im dicken Daimler“? Deine Wortwahl legt die Vermutung nahe, dass du primär wegen des „dicken Daimler“ gehupt hast und bei einem Fahrer der gleichen Fahrzeugklasse, wie dein eigenes, nicht gehupt hättest?
Der entgegenkommende Fahrer dankt mir meine Kulanz immer mit einem „thumbs up“; das ist auch ein schönes Gefühl – besser noch als nach Hupen.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.030
2.847
Z´Sdugärd
Aber ganz ehrlich gesagt, dieses mein Hupen erfolgt ja NICHT, wie erlaubt, um den Anderen zu warnen, sondern um ihn zurecht zu weisen; ja fast schon um ihn zu bestrafen und meinen eigenen Ärger und Frust loszuwerden. Warnen wäre ja überhaupt nicht nötig gewesen, weil er mich/dich mit Sicherheit auch ohne mein/dein Hupen schon gesehen hatte.

Das kannst du jetzt so oder so sehen. Um zu "bestrafen" kenne ich ggf andere Handzeichen ;)

Hupen aus diesem Grund (Zurechtweisen; Ärger und Frust loswerden) ist aber nicht gestattet und die Anwohner freut es, wenn man es nicht tut.

Das ist Argumentationssache meiner Meinung nach.

Zusatzfrage:
Der Gegenverkehr hat es sicher schwer, bei dieser Verkehrslage überhaupt mal eine Lücke zu finden. Kann man da nicht einfach mal Kulanz walten lassen, und auf seine eigene Vorfahrt verzichten; selbst gegenüber einem (Zitat) „Biznezz Kasperle im dicken Daimler“? Deine Wortwahl legt die Vermutung nahe, dass du primär wegen des „dicken Daimler“ gehupt hast und bei einem Fahrer der gleichen Fahrzeugklasse, wie dein eigenes, nicht gehupt hättest?

DU ich bin da relativ entspannt normalerweise. Ich dachte allerdings das meine Schilderung eindeutig sei...Aber kein Problem: Zwischen den geparkten Fahrzeugen gibts immer wieder Lücken. Wen du den Gegenverkehr siehst kannst du a) kurz in eine Lücke huschen oder b) Vollgas und der andere wird schon warten. Dabei würde es keine Rolle spielen ob das der gestresste Vertreter im Daimler (wobei eben Vorurteile hier mal wieder voll zutreffen) oder Liesslein Müller im Polo ist. Die einen fallen eben eher auf ;)

Der entgegenkommende Fahrer dankt mir meine Kulanz immer mit einem „thumbs up“; das ist auch ein schönes Gefühl – besser noch als nach Hupen.

Kann man durchaus machen. We du aber schon siehst das der sich eben für Antwort b) entscheidet und dich schon "nötigt" zu bremsen dann denke zuminderst ich da ander. Wiegesagt ich bin da was den Strassenverkehr angeht ein durchaus meistens entspannter Typ der auch gerne mal einen LKW rauslässt oder mal auf seine Vorfahrt verzichtet. Aber eben nicht so.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.790
Ich habe ne Allergie, seit ein Nachbar so eine Ami-Kiste hat, bei der die Hupe das Scharf- und Abschalten der Alarmanlage signalisiert. 1x bei Erfolg, 3x bei Fehler.

Ist verboten. Wenn Du Dich dagegen wehren willst, kannst Du es. 16 I StVO, 35e I StVZO, 55 IV StVZO, 38b StVZO, 9.9.2 Anhang VI zu 74/61/EWG.

Aber ganz ehrlich gesagt, dieses mein Hupen erfolgt ja NICHT, wie erlaubt, um den Anderen zu warnen, sondern um ihn zurecht zu weisen; ja fast schon um ihn zu bestrafen und meinen eigenen Ärger und Frust loszuwerden. Warnen wäre ja überhaupt nicht nötig gewesen, weil er mich/dich mit Sicherheit auch ohne mein/dein Hupen schon gesehen hatte.

Das klingt nicht so:

Anstatt rechts ran zu fahren und mich durchzulassen hat der gute Mann wohl noch Vollgas gegeben um auch nich die letzten 2 Autos kassieren zu können anstatt mich vorbei zu lassen und mich zu einer Vollbremsung zu veranlassen. Das habe ich dann etwas energisch gehupt als ich gesehen habe das der nicht ranfährt sondern sich noch durchdrückt.

Evtl. hat der Entgegenkommende den OP nicht gesehen, so dass das Schallzeichen ein auf sich aufmerksam Machen darstellt und somit dem sich gefaehrdet Sehen iSv 16 I Nr. 2 StVO entspringt.

Der entgegenkommende Fahrer dankt mir meine Kulanz immer mit einem „thumbs up“; das ist auch ein schönes Gefühl – besser noch als nach Hupen.

Das wird leider auch seltener, was dann wiederum mir die Lust nimmt, nett zu sein :(
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.030
2.847
Z´Sdugärd
Ist verboten. Wenn Du Dich dagegen wehren willst, kannst Du es. 16 I StVO, 35e I StVZO, 55 IV StVZO, 38b StVZO, 9.9.2 Anhang VI zu 74/61/EWG.
Mal abgesehen davon das sowas kein normaler Autobauer macht und auch der TÜV bemängelt. Aus eben den oben genannten § gehen auch Auto Alarmanlagen nach Zeit X (ich hab was von 2 min um Kopf) von selbst akustisch aus. Sonst würden solche Teile ja Tagelang durchheulen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
So nun befahre ich also die Strasse vorschriftsmässig bis so ein Biznezz Kasperle im dicken Daimler mich durch seine Vollgas durchpreschen ausbremst. Anstatt rechts ran zu fahren und mich durchzulassen hat der gute Mann wohl noch Vollgas gegeben um auch nich die letzten 2 Autos kassieren zu können anstatt mich vorbei zu lassen und mich zu einer Vollbremsung zu veranlassen. Das habe ich dann etwas energisch gehupt als ich gesehen habe das der nicht ranfährt sondern sich noch durchdrückt. Somit ist der "Tatbestand" der Gefahr meiner Meinung nach gegeben.

Welche Gefahr soll das denn sein, die du durch dein Hupen hättest verhindern können? Nur weil dir jemand die Vorfahrt nimmt ist ja noch keine Gefahr im Verzug., du hast die Situation ja erkannt, weißt das es an der Stelle öfter so ist und konntest den Gegenverkehr Problemlos durchlassen. Es ist sicherlich ärgerlich wenn einem jemand die Vorfahrt nimmt, aber in der Situation hat dein Gehupe, außer einer erzieherischen Maßnahme oder die aufgestaute Wut rauszulassen, nichts bewirkt. Und wenn du weißt, das das an der Stelle oft passiert, dort eine 30er Zone ist, kannst du dir sicher vorstellen wie schön unnötiges Gehupe für die Anwohner ist, die es dann 20 mal am Tag hören, ohne das eine Gefahr für jemanden besteht.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140

In der von dir geschilderten Situation bestand doch keine Gefahr die durch Hupen noch abzuwenden war. Eine solche wäre z.B. wenn jemand an der Ampel Rückwärts rollt ohne es zu merken. Meinst du in deiner Situation hätte derjenige den Rückwärtsgang eingelegt um dich vorbei zu lassen? Wohl kaum. Das Hupen hat hier nichts verhindern können.
 
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David_DE

Erfahrenes Mitglied
21.05.2013
1.759
616
(...) außer einer erzieherischen Maßnahme oder die aufgestaute Wut rauszulassen(...)

Die meisten mir bekannten Wecker wecken über eine akustische Benachrichtigung und signalisieren mir, dass ich etwas tun sollte. Aus meiner Sicht wird entschieden zu wenig gehupt. Es hat überall eine Lethargie eingesetzt, das empfinde ich als bedenklich.

Jemand blockiert die Kreuzung obwohl absehbar war, dass er das tun würde? Keine hupt.

Man kommt nicht auf den Abbiegerstreifen (Fachterminus wird anders sein), weil die Leute an der roten Ampel lächerlich große Lücken lassen und man das oft genug sehen kann. Reaktion anderer Verkehrsteilnehmer? Keine.

Vor einem fährt ein anderes KFZ. Ohne erkennbaren Grund geht jemand auf die Bremse, die Bremsleuten leuchten so schön rot. Manchmal geht kurze Zeit später ein Blinker an, manchmal nicht. Reaktion von mir? Ich hupe!

Ich möchte an einer Kreuzung ohne Ampel geradeaus fahren oder an einer T-Kreuzung (von unten kommend) links abbiegen. Ich muss allerdings warten, weil von links jemand kommt. Ohne zu blinken bremst der abrupt ab und biegt rechts (sein rechts) ab. Ich stehe da also schön blöd rum und darf ausbaden, dass der andere zu dumm für die Befolgung der Verkehrsregeln oder zu faul zum Blinken ist. Also hupe ich auch da.

Ich hupe auch, wenn jemand mit 30 durch eine 50er-Zone fährt, weil er bei höherer Geschwindigkeit das Telefon so schlecht ans Ohr halten kann.

Wenn es eine Verjüngung von zwei Fahrstreifen gibt und ich auf dem rechten fahre, lasse ich den von links kommenden Wagen selbstverständlich einscheren. Wenn aber ein direkt hinter mir fahrendes KFZ sehr knapp vor der Verjüngung extra noch ausschert und mich derart knapp überholen will, dass ich ankern müsste, um eine Kollision zu vermeiden, dann trete ich aufs Gaspedal. Soll der andere dann doch bremsen oder von mir aus in irgendetwas hineinfahren. Wenn jemand eine Gefahrensituation derart dumm, egoistisch und dreist erzeugt, dann darf er sie auch ausbaden. Die Hupe bleibt in dem Moment dann aber stumm.

Dieses ganze "entspann dich mal" dient aus meiner Sicht nur denjenigen, die die Verkehrsregeln nicht befolgen können oder wollen. Mir wurde eine defensive Fahrweise beigebracht, das Konzept empfinde ich auch als schlüssig. Defensiv heißt für mich aber nicht, dass man anderen alles durchgehen lässt. Defensiv heißt für mich, dass man sich an die Regeln hält und im Zweifel, um Mängel anderer Verkehrsteilnehmer auszubügeln, ausweicht, beschleunigt oder bremst.

Das Nichtbefolgung von Verkehrsregeln ist für mich nicht defensiv, es ist eine Aggression.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
. Aus meiner Sicht wird entschieden zu wenig gehupt. Es hat überall eine Lethargie eingesetzt, das empfinde ich als bedenklich.

Das mit der Lethargie finde ich auch so - ist wirklich bedenklich und das in vielen Lebensbereichen.

Die richtige Antwort ist aber nicht Hupen, sondern eine Strafanzeige gegen den Übeltäter. Das Hupen stört diese Typen überhaupt nicht und ist reine Selbstbefriedigung des "Opfers".
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
Das Nichtbefolgung von Verkehrsregeln ist für mich nicht defensiv, es ist eine Aggression.

Du befolgst sie in dem Moment auch nicht, denn du darfst die Hupe zu dem Zweck nicht benutzen, ob es dir gefällt oder nicht. Und die anderen Verkehrsteilnehmer inklusive dir sind keine Polizisten, darum hat auch von denen keiner zu Hupen wenn es nicht zur akuten Gefahrenabwehr dient.

Ich habe es schon sehr oft erlebt, dass sich viele Verkehrsteilnehmer im Recht sehen obwohl sie Unrecht haben. Viele kennen nicht alle Schilder oder haben sie schlicht übersehen oder sie kennen allgemein die Verkehrsregeln nicht und wollen dann andere auch noch falsch belehren. Hab auch schon erlebt, dass Polizisten nicht alle Verkehrsregeln kennen.
 

David_DE

Erfahrenes Mitglied
21.05.2013
1.759
616
Du befolgst sie in dem Moment auch nicht, denn du darfst die Hupe zu dem Zweck nicht benutzen, ob es dir gefällt oder nicht. Und die anderen Verkehrsteilnehmer inklusive dir sind keine Polizisten, darum hat auch von denen keiner zu Hupen wenn es nicht zur akuten Gefahrenabwehr dient.

Ich habe es schon sehr oft erlebt, dass sich viele Verkehrsteilnehmer im Recht sehen obwohl sie Unrecht haben. Viele kennen nicht alle Schilder oder haben sie schlicht übersehen oder sie kennen allgemein die Verkehrsregeln nicht und wollen dann andere auch noch falsch belehren. Hab auch schon erlebt, dass Polizisten nicht alle Verkehrsregeln kennen.


Dann soll mich jemand melden.
Ich bin gegen Anarchie im Straßenverkehr. Der ist viel zu gefährlich als das man da eine Spielwiese draus machen dürfte.


Das mit der Lethargie finde ich auch so - ist wirklich bedenklich und das in vielen Lebensbereichen.

Die richtige Antwort ist aber nicht Hupen, sondern eine Strafanzeige gegen den Übeltäter. Das Hupen stört diese Typen überhaupt nicht und ist reine Selbstbefriedigung des "Opfers".

Selbstbefriedigung sieht bei mir anders aus. ;)
So viel Zeit habe ich nicht, um jeden Tag Leute bei der Polizei zu melden.