Auffahrunfall / Massagen / Versicherung weigert sich

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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
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Hallo,
nach dem mir jemand mein Auto geschrottet hat, in dem er einfach ohne vorherige Ankündigung in meinem Kofferraum geparkt hat, weigert sich nun die gegnerische Haftpflichtversicherung mir die Kosten für vom Arzt (auf Privat-Rezept da ja ein Dritter den Schaden verursacht hat) verordnete Massagen und Fango zu erstatten.
Erst wurde dargestellt dass es sich um eine Kassenleistung handelt, für die die Hpfl.Versicherung nicht aufzukommen hätte, nachdem mir meine Krankenversicherung bescheinigt hat das sie keine Leistungen für ausgestellte Privatrezepte übernimmt wird nun durch die H-Versicherung der Unfallzusammenhang bestritten.
Muss man sich damit abfinden?
Oder stehen die Siegeschancen gut bis sehr gut wenn man vor Gericht zieht?
Was ist denn die Meinung der mitlesenden Juristen?
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.965
2.395
Was ist denn die Diagnose? Schleuertrauma? Dann sollten die Nackenmuskeln aktiv gestärkt werden, passive Mobilisierung ist nicht empfehlenswert.
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Was ist denn die Diagnose? Schleuertrauma? Dann sollten die Nackenmuskeln aktiv gestärkt werden, passive Mobilisierung ist nicht empfehlenswert.

Ja, Schleudertrauma ist im Krankenhaus festgestellt worden.
Mein Arzt hat mir Massagen verordnet, muss ich eine Verordnung meines Arztes hinterfragen? Er ist der studierte der mich wieder gesund machen soll, ich habe nur zu folgen.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.122
4.558
HAM
Sofern du privat versichert bist, empfehle ich das Einreichen bei Deiner PKV und dem Hinweis auf den Unfall und den Verursacher. Dann regelt die PKV das direkt.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
4.156
2.284
FRA
Kosten für vom Arzt (auf Privat-Rezept da ja ein Dritter den Schaden verursacht hat) verordnete Massagen und Fango zu erstatten.

Ich verstehe den Satz in Klammern nicht.

Hat Dein Arzt die medizinische Notwendigkeit für die Massagen erklärt ? und in diesem Arztbrief auch gleich den unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unfall erklärt ?

oder hast Du lediglich die Privatrezepte eingereicht (für die Privatmassage in der Sukhumvit 4)
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
Wenn die Massagen notwendig sind, bezahlt sie auch die gesetzliche Krankenkassen als Unfallkosten und klärt das anschließend mit der Versicherung des Unfallverursachers.

Gesetzliche Pflichtleistungen
Die Leistungen der Krankenkassen im Überblick
Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, die von jeder Gesetzlichen Krankenkasse angeboten werden, sind trotz aller Kürzungen noch immer recht umfassend:
Normale Kontrolluntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung von Krankheiten gehören selbstverständlich dazu wie Standardimpfungen.
Aber auch die Therapie schwerer, langwieriger Krankheiten sowie die Behandlung von Unfällen und die anschließende Nachsorge.

Aus: https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/leistungen/leistungen.html
 
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Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.237
545
MUC/EDMM
Beim "Schleudertrauma" - hierum würde es im Falle einer juristischen Auseinadersetzung gehen - wäre es an Dir, den Kausalitätsnachweis zu erbringen (Kardinalproblem). Dies hängt vor allem damit zusammen, dass es in den meisten Fällen an einem objektiven und damit belegbaren Verletzungsmuster fehlt (kaum radiologisch nachweisbar). Hinzu kommt, dass es - nach wie vor - keinen auf wissenschaftlicher Basis erarbeiteten, allgemein anerkannten Kenntnisstand und Beurteilungsstandard über das Thema „HWS-Schleudertrauma“ nach geringen Einwirkungen gibt.

Sollte die gegenerische Haftpflichtversicherung mit der "Harmlosigkeitsgrenze" argumentieren, so kannst Du denen das BGH-Urteil vom 28.01.2003 - VI ZR 139/02 unter die Nase halten.

Wie Deine Chance vor Gericht aussieht, ist mit Deinen bisher gegebenen Infos schwierig abzuschätzen.
 
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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.044
8.090
Dahoam
Ich hatte vor ungefähr 1,5 Jahren auch einen Auffahrunfall bei dem mein Auto von hinten verschrottet wurde. Wer hier im Forum sucht wird den Thread auch finden. Mir wurde dabei auch ein Schleudertraum vom Arzt bestätigt (das hat auch der Notarzt an der Unfallstelle schon notiert) woraufhin der mir auch obige Punkte verschrieben hat.
Die ganzen Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung hat dankenswerterweise User @feb übernommen der das gut geregelt hat. Falls anwaltliche Hilfe notwendig ist kann ich ihn nur weiterempfehlen. Ich war jedenfalls froh in den Händen von einem Profi zu sein, da es mein erster schwerer Unfall war und ich daher keinerlei Ahnung hatte was zu tun ist.

In meinem Fall war es natürlich sehr hilfreich dass die Polizei an der Unfallstelle beim Verursacher eine Alkoholfahne festgestellt hat und ihn zur Blutentnahme mitgenommen hat. Ob und wie stark der besoffen war weiß ich nicht, ein Verfahren wurde irgendwann eingestellt und die gegnerische Versicherung hat alles bezahlt.
 
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esc0bar

Erfahrenes Mitglied
24.10.2013
595
0
Ja, Schleudertrauma ist im Krankenhaus festgestellt worden.
Mein Arzt hat mir Massagen verordnet, muss ich eine Verordnung meines Arztes hinterfragen? Er ist der studierte der mich wieder gesund machen soll, ich habe nur zu folgen.

Sofern du privat versichert bist, empfehle ich das Einreichen bei Deiner PKV und dem Hinweis auf den Unfall und den Verursacher. Dann regelt die PKV das direkt.

Ich hatte genau den gleichen Sachverhalt vor knapp 4 Jahren, als mir bei einer Massenkarambolage Freitag nachmittags auf der A9 sowohl vorne als auch hinten jemand in die Karre gekracht ist. Auto Totalschaden, ich bin weitesgehend verschont geblieben, 4 in sich verdrehte Halswirbel waren die Folge. Mir wurde ein schweres Schleudertrauma diagnostiziert (der Fahrer des hinteren PKWs hatte noch ca. 65km/h beim Aufprall) und Massagen verschrieben, welche ich für insgesamt 9 Monate auch in Anspruch genommen habe (hatte so lange leider damit Probleme, u.a. wiederkehrende Kopfschmerzen). Ich bin privat versichert und habe das Ganze erstmal privat vorgestreckt und gegen die beiden Fahrer der anderen PKWs geklagt. Dreieinhalb Jahre nach dem Unfall wurde letztendlich nach insgesamt drei Gerichtsterminen vor 2 Monaten das Urteil gesprochen und die beiden anderen müssen meine Massagen und meine Behandlungskosten übernehmen, da die Massagen aufgrund des Schleudertraumas als angemessen angesehen wurden.
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.796
355
In erster Linie ist erstmal festzustellen, ob du privat oder GKV versichert bist. Eigentlich ist die Frage zwar nicht sinnig, weil du im Zusammenhang "privatrezept" und "medizinisch notwendig" erwähnt hast, somit du also privat versichert wärest und natürlich damit der Unfallverursacher für alle Folgen aufzukommmen hat.
Solltest du aber GKV versichert sein, musst du auch ein GKV Rezept erhalten. Unfallschäden werden dann zwischen den diversen GKV und Haftpflichtversichern "geklärt". Das geklärt steht in Anführungszeichen, weil insbesondere bei Unfallversicherungen ein Moloch an Verwaltung steckt und man sich bei vielem fragt wie sinnhaft das ganze ist.
Ich bin immer froh, wenn ich NICHT mit einer Unfallversicherung zu tun habe.
 
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Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Danke schon einmal für die bisherigen Antworten.
Einen Rechtsanwalt habe ich sofort eingeschaltet, wobei ich in den letzten Jahren zu der Erkenntnis gekommen bin nicht alles dem Zufall zu überlassen, sondern selbst die richtigen Weichen zu stellen oder eben dem RA einen Tritt vors Schienbein zu geben während man ihm die gesammelten Fakten auf den Tisch legt.
Zweitens bin ich GKV versichert. Wer mal einen Arzt erlebt hat wie er sich dreht und windet wenn er Massagen verordnen soll kann sicher verstehen warum der Doc dann freudestrahlend ein Privatrezept ausstellt mit dem Spruch: Kannst dir ja beim Verursacher wiederholen...

Ich kenne noch von früher den Fragebogen der immer kurz nach dem aufsuchen der Krankenhaus Ambulanz im Postkasten lag um den "Schuldigen" für die Verletzung ausfindig zu machen wenn man mal wieder einen "Unfall" erlitten hatte. Also Schnitt in den Finger---> Wer hat wann, wo, um wieviel Uhr, bei welchem Stand der Sonne, in welchem Winkel, das Messer geführt.
Gibst das gar nicht mehr?
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.796
355
Danke schon einmal für die bisherigen Antworten.
Einen Rechtsanwalt habe ich sofort eingeschaltet, wobei ich in den letzten Jahren zu der Erkenntnis gekommen bin nicht alles dem Zufall zu überlassen, sondern selbst die richtigen Weichen zu stellen oder eben dem RA einen Tritt vors Schienbein zu geben während man ihm die gesammelten Fakten auf den Tisch legt.
Zweitens bin ich GKV versichert. Wer mal einen Arzt erlebt hat wie er sich dreht und windet wenn er Massagen verordnen soll kann sicher verstehen warum der Doc dann freudestrahlend ein Privatrezept ausstellt mit dem Spruch: Kannst dir ja beim Verursacher wiederholen...

Ich kenne noch von früher den Fragebogen der immer kurz nach dem aufsuchen der Krankenhaus Ambulanz im Postkasten lag um den "Schuldigen" für die Verletzung ausfindig zu machen wenn man mal wieder einen "Unfall" erlitten hatte. Also Schnitt in den Finger---> Wer hat wann, wo, um wieviel Uhr, bei welchem Stand der Sonne, in welchem Winkel, das Messer geführt.
Gibst das gar nicht mehr?

Doch den Bogen gibts noch, aber nur bei Nicht-auto Unfällen, sondern für Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, Sport, KIndergarten. Dann ist der Versorgungsträger die Unfallkasse.
In deinem Fall ist es aber die Versicherung des Verursachers. In deinem fall bin ich mir jetzt aber nicht sicher, ob das mit dem Privatrezept korrekt ist. In meinem Bereich wäre es NICHT korrekt, aber ich bin kein Allgemeinmediziner. Ist dort eventuell anders geregelt.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Ich kenne noch von früher den Fragebogen der immer kurz nach dem aufsuchen der Krankenhaus Ambulanz im Postkasten lag um den "Schuldigen" für die Verletzung ausfindig zu machen wenn man mal wieder einen "Unfall" erlitten hatte. Also Schnitt in den Finger---> Wer hat wann, wo, um wieviel Uhr, bei welchem Stand der Sonne, in welchem Winkel, das Messer geführt.
Gibst das gar nicht mehr?
Natürlich grundsätzlich. Meine KK fragt immer nach, wenn sie eine Leistung übernehmen soll, die in Zusammenhang mit einem Unfall stehen könnte. Bisher waren das alles Unfälle zu Hause bzw. durch die Kinder selbst verursacht, aber ist doch auch richtig, dass meine KK nicht für Kosten aufkommen muss, die durch jemand anderen verursacht wurden. Aber wenn du gesetzlich versichert bist, dann sollte man das auch sinnvollerweise über die KK laufen lassen. Die kümmern sich um alles und klären das auch zur Not gerichtlich. Bei deinem Privatrezept sehe ich nur die Chance, dass du selber klagst mit im Grunde ungewissen Ausgang.

Doch den Bogen gibts noch, aber nur bei Nicht-auto Unfällen, sondern für Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, Sport, KIndergarten. Dann ist der Versorgungsträger die Unfallkasse.
Das ist aber nochmal was anderes. Wie du schon sagst für z.B. Wegeunfälle. Die sind natürlich sehr wichtig, weil die Unfallkasse dann ja immer einspringt. Ein Glück habe ich mir meine Vorderzähne auf dem Schulweg ausgeschlagen. Die Kosten für die Kronen bleiben mir so erspart. Und das ein Leben lang.
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Bei deinem Privatrezept sehe ich nur die Chance, dass du selber klagst mit im Grunde ungewissen Ausgang.

Tja, der ungewisse Ausgang...
Wie ungewiss ist er denn?
Der kausale Zusammenhang ist in meinen Augen hergestellt. Unfall, Schmerzen, Behandlung
Der Arzt hat Therapiefreiheit, ob das von ihm veranlasste sinnvoll ist, steht auf einem ganz anderen Blatt, aber es wurde von ihm wegen des Unfalls verordnet.
Der Schädiger hat zu haften.
Muss ich als Geschädigter im Rahmen der GKV Budgetierung bleiben oder habe ich Anspruch auf Privatleistung?
Übrigens, der besagte Fragebogen hätte ja auch schon eintrudeln müssen, immerhin wurde ich Notfallmäßig im Krankenhaus mit Vermerk "Verkehrsunfall" behandelt, kam aber nichts.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Tja, der ungewisse Ausgang...
Wie ungewiss ist er denn?
Der kausale Zusammenhang ist in meinen Augen hergestellt. Unfall, Schmerzen, Behandlung
Der Arzt hat Therapiefreiheit, ob das von ihm veranlasste sinnvoll ist, steht auf einem ganz anderen Blatt, aber es wurde von ihm wegen des Unfalls verordnet.
Der Schädiger hat zu haften.
Muss ich als Geschädigter im Rahmen der GKV Budgetierung bleiben oder habe ich Anspruch auf Privatleistung?
Übrigens, der besagte Fragebogen hätte ja auch schon eintrudeln müssen, immerhin wurde ich Notfallmäßig im Krankenhaus mit Vermerk "Verkehrsunfall" behandelt, kam aber nichts.

Die Frage beim Einklagen wird sein, warum der DOC nicht über die GKV abgerechnet hat, wenn es doch medizinisch indiziert war...
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.796
355
Ich als medizinischer Laie würde jetzt behaupten: JA

Gut, aber das ist natürlich cocolores.
Entweder die Leistung ist medizinisch notwendig, dann GKV rezept , sonst eine sog. "Leistung auf Verlangen" , also med. nicht notwendig. Die GKV/Krankenhaus etc . rechnen dann mit dem Haftpflicht versicherer direkt ab.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.732
1.178
Howard Johnson
Grundsätzlich stellt sich mir die Frage, warum Dein Arzt ein Privatrezept ausgestellt hat.

Wie bisher (richtig) geschrieben wurde, würde Dir als gesetzlich versichertem (falls es kein Wegeunfall war -> Berufsgenossenschaft) "nur" ein "normales" Rezept gereichen.
Die GKV holt sich dann - wenn Du es als Unfall dort deklarierst, mit eben diesem Fragebogen - von der gegnerischen Haftpflicht wieder. Der Nachteil der "normalen" Massagen-Rezepte ist halt, daß Du m. W. gerade nur mal 6x Massagen auf einem Rezept erhältst.

Die Sinnhaftigkeit von Fango bei einer HWS-Distorsion stellt sich mir auch gerade. Abgesehen von Massage sowieso. Normalerweise ist eine ausreichende abschwellende und entzündungshemmende Schmerztherapie (Ibu, Diclo etc.) besser.

Den Weg zum Gericht, und dazu noch gleich einen Anwalt, finde ich extrem übertrieben. Bei einer HWS-Distorsion geht's eigentlich immer nur um ein entsprechendes Schmerzensgeld (kann ich bei Interesse gerne nachreichen)...

Vielleicht solltest Du Dich als erstes mal an den Privat-verschreibenden Arzt wenden, was dieser (IGEL)Mist sollte!
 
Zuletzt bearbeitet:

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.034
2.850
Z´Sdugärd
Zweitens bin ich GKV versichert. Wer mal einen Arzt erlebt hat wie er sich dreht und windet wenn er Massagen verordnen soll kann sicher verstehen warum der Doc dann freudestrahlend ein Privatrezept ausstellt mit dem Spruch: Kannst dir ja beim Verursacher wiederholen...
Ja aber sorry....DAS hat schon seinen Grund warum Onkel Doc sich so verhällt.

Aber findest du es OK das du "normal" Gesetzliche Leistungen bezahlst und in Anspruch nimmst und nur weils "vielleicht" ne Versicherung zahlt wird dann zum grossen, teuren (und eventuell überflüssigen) geblasen. Find ICH jetzt nicht OK. Das is genauso wen du n Unfallschaden hast und ihn so unter der Hand reparieren lässt weil du selbst Schuld bist. Dann später fährt dir einer rein, und nur weils die Versicherung zahlen soll wird gleich zum Luxuskarosseriebauer gerannt und eine verkratzte Stosstange die man nur lackieren könnte sofort getauscht gegen eine neue. Versicherung zahlt ja.

ICH persönlich finde solch ein Verhalten auf keinster weise akzeptabel.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.794
Muss man sich damit abfinden?
Oder stehen die Siegeschancen gut bis sehr gut wenn man vor Gericht zieht?
Was ist denn die Meinung der mitlesenden Juristen?

Das ist jetzt zu individuell und zu sehr ein Einzelfall, als dass Dir hier die Juristen "en passant" eine Einschaetzung geben koennten. Zum einen, weil der Fall zu kompliziert ist, um ihn ohne vollstaendige Offenlegung des Sachverhaltes serioes beurteilen zu koennen. Und zum anderen, weil man da so langsam in Konflikt mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz kaeme.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Ja aber sorry....DAS hat schon seinen Grund warum Onkel Doc sich so verhällt.

Aber findest du es OK das du "normal" Gesetzliche Leistungen bezahlst und in Anspruch nimmst und nur weils "vielleicht" ne Versicherung zahlt wird dann zum grossen, teuren (und eventuell überflüssigen) geblasen. Find ICH jetzt nicht OK. Das is genauso wen du n Unfallschaden hast und ihn so unter der Hand reparieren lässt weil du selbst Schuld bist. Dann später fährt dir einer rein, und nur weils die Versicherung zahlen soll wird gleich zum Luxuskarosseriebauer gerannt und eine verkratzte Stosstange die man nur lackieren könnte sofort getauscht gegen eine neue. Versicherung zahlt ja.

ICH persönlich finde solch ein Verhalten auf keinster weise akzeptabel.


Diesen Post finde ich ein wenig daneben.
Schreib doch bitte mal eine Begründung WARUM die Versichertengemeinschaft der GKV für eine Behandlung aufkommen soll, die ein anderer schuldhaft verursacht hat?

Nächste Frage, wenn ein richtig schwerer Unfall passiert, mit schwersten Verletzungen etc..., wer bezahlt das denn? Die eigene PKV/GKV oder der Verursacher?
Aufblasen des Schadens? Wir schreiben hier über ein Rezept über 10x Massage/ Fango, nicht über 3 Wochen Sanatorium für unfallgeschädigte Mitbürger.

Das Verhalten des Doktors ist in Zeiten von Praxisbudgetierung, mit der Gefahr von der Kasse in Regress genommen zu werden, mehr als verständlich. Da hier eh alle nur First fliegen und Schampus schlürfen sind diese Probleme nur schwer zu vermitteln.