Fragen für "Versicherungsprofis"

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DUS

Erfahrenes Mitglied
13.08.2009
1.310
0
BKK
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Hi,

ich habe Fragen zum Thema "Krankenversicherungsschutz in DE". Vielleicht kann mir ja jemand von Euch mit einer Info aushelfen. Zu meiner Situation:

1. Ich lebe seit mehr als 8 Jahren in UK und bin hier entsprechend krankenversichert.

2. Im Mai beende ich meinen UK-Aufenthalt und gehe für unbestimmte Zeit privat als Tourist nach Asien. Für die ersten 18 Monate könnte ich für Notfälle eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Soweit so gut.

Jetzt aber die Fragen:

a/ Wenn wirklich ein medizinischer Notfall eintritt, sollte mich i.d.R. die Auslands-KV absichern. Es könnte dann aber auch zu einem Rücktransport ins "Heimatland" kommen. Ich hatte schon einmal bei meinem präferierten Auslandsversicherer nachgefragt, was denn in meinem Fall mein Heimatland wäre und man teilte mir mit, dass ich bei Vertragsabschluss festlegen müsste, ob dies für mich dann im Fall der Fälle UK oder DE sein solle. Was aber passiert denn, sobald ich tatsächlich im Rahmen eines medizinischen Notfalls bzw nach/während des Behandlung nach DE geflogen würde. Da ich seit 8 1/2 in DE nicht mehr gemeldet und krankenversichert war, wie würde das ablaufen? Wäre ich weder in DE noch in UK krankenversichert und müsste alles aus eigener Tasche bezahlen? Welche Optionen zur Absicherung gäbe es im Vorfeld der Reise?

b/ In die gleiche Richtung gehend die abschließende Frage, nur dieses Mal ohne medizinisch bedingtem Rücktransport. Wie sieht es KV-technisch aus, wenn ich mich nach X Jahren entscheide, nach DE zurückzukehren? Falls dies nicht mit der unmittelbaren Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit verbunden wäre und ich mich nach Anmeldung eines Wohnsitzes arbeitslos/arbeitssuchend melden würde, wäre ich damit dann automatisch für die Zeit der Arbeitslosigkeit krankenversichert?

Danke!

DUS
 

Hopper

Erfahrenes Mitglied
29.04.2010
3.613
1.777
grounded
Zum Thema Krankenversicherung gibt es hier im Forum einen wirklichen Experten mit Usernamen svenhennig, welcher auch beispielsweise schon von der Wirtschaftswoche zu solchen Themen zitiert wurde. (Ist glaube ich klar wie er im wahren Leben heißt).

Davon abgesehen: In Deutschland kannst du dich nach Rückkehr sicherlich krankenversichern. Selbst wenn dich eine gesetzliche KV nicht nimmt (zB falls du dich früher hast befreien lassen etc.), dann gibt es inzwischen einen allgemeinen Tarif oder wie das heißt der privaten KVs.
 
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ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
2
FRA
Zum Thema Krankenversicherung gibt es hier im Forum einen wirklichen Experten mit Usernamen svenhennig, welcher auch beispielsweise schon von der Wirtschaftswoche zu solchen Themen zitiert wurde. (Ist glaube ich klar wie er im wahren Leben heißt).

Davon abgesehen: In Deutschland kannst du dich nach Rückkehr sicherlich krankenversichern. Selbst wenn dich eine gesetzliche KV nicht nimmt (zB falls du dich früher hast befreien lassen etc.), dann gibt es inzwischen einen allgemeinen Tarif oder wie das heißt der privaten KVs.


Zudem ist die KV in DE inzwischen eine Pflichtversicherung. Die letzte KV vor der Ausreise unterliegt meines Wissens einem Kontrahierungszwang.
 
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chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
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DUS/BKK/MNL
Falls dies nicht mit der unmittelbaren Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit verbunden wäre und ich mich nach Anmeldung eines Wohnsitzes arbeitslos/arbeitssuchend melden würde, wäre ich damit dann automatisch für die Zeit der Arbeitslosigkeit krankenversichert?

Das einzige was ich konkret beantworten kann
Solange man keine Leistungen vom Arbeitslosenverwaltungsamt bekommt, ist man über darüber auch nicht versichert
wenn du also nicht wirklich nach Arbeit suchst, kannst du dir den Gang dahin getrost sparen

Eventuell mal hier lesen

http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/versicherte/nach-auslandsrueckkehr.html
 
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Hopper

Erfahrenes Mitglied
29.04.2010
3.613
1.777
grounded
Das einzige was ich konkret beantworten kann
Solange man keine Leistungen vom Arbeitslosenverwaltungsamt bekommt, ist man über darüber auch nicht versichert
wenn du also nicht wirklich nach Arbeit suchst, kannst du dir den Gang dahin getrost sparen

Eventuell mal hier lesen

Nach Auslandsrückkehr - Bundesgesundheitsministerium

Ja, das ist richtig. Die reine Meldung der Arbeitssuche hat mit den Leistungen (egal ob Arbeitslosengeld oder Krankenversicherung) ja auf diesen Aspekt bezogen nichts zu tun.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Unabhängig von der Krankenversicherungsfrage sollte bei Sachverhalt b) aus #1 auch bedacht werden, dass dann wegen möglichen Erlöschens etwaiger vor dem Wechsel nach UK erworbener Anwartschaften in der Arbeitslosenversicherung das Jobcenter zuständig sein könnte und nicht mehr die Agentur für Arbeit...
 
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Hopper

Erfahrenes Mitglied
29.04.2010
3.613
1.777
grounded
Ach was, DUS wird einfach seine Papiere verbrennen und sich als asylsuchend registrieren. Dann bekommt er alles was er braucht, einschließlich Krankenversicherung.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
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DUS, HAJ, PAD
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chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Soll sich lustig anhören, ist es aber nur bedingt. Richtig ist es zusätzlich auch nicht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Asylbewerberleistungsgesetz#Gesundheitliche_Versorgung

Beste Grüße

Dummerweise weichen Theorie und Praxis wie so häufig voneinander ab
Fakt ist, sie bekommen medizinische Versorgung (was ja auch richtig ist), ob auf Gesetzesgrundlage als Krankenversicherung,
aus Kulanz, weil es eine private Einrichtung bezahlt oder aus sonstigen Gründen ist dabei dann ja eher nebensächlich