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Gesetzliches Verbot von Surcharging bei Karten mit reguliertem Interchange

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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
10
In the heart of leafy Surrey
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Es wird konkreter. Mit der Umsetzung der PSD2 in nationales Recht wird in Deutschland voraussichtlich zum 13. Januar 2018 ein § 270a BGB eingeführt, der da lautet:

§ 270a Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel

Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam. Satz 1 gilt für die Nutzung von Zahlungskarten nur bei Zahlungsvorgängen mit Verbrauchern, wenn auf diese Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1) anwendbar ist.

Grund zur Freude ist das meiner Ansicht nach aber nur eingeschränkt. Schon heute steht im § 312a Abs. 4 BGB, dass Zahlungsmittelentgelte nicht höher sein dürfen als die dem Unternehmer entstehenden Kosten, auch das Resultat der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Allerdings hat sich auch diese Regel als zahnlos erwiesen und wird sogar von Kommunen aktiv hintertrieben, wie man beim Einsteigen in ein Berliner Taxi (laut kommunalem Taxitarif 1,50 € Pauschalzuschlag für alles von Scheck bis Debitkarte) feststellt.

In der Schweiz, wo das Surchargingverbot über Vertragsklauseln läuft, hat sich die Durchsetzung ebenfalls als sehr mühsam erwiesen:
http://www.vielfliegertreff.de/kred...ss-werden-von-kk-firmen-zurueckgefordert.html

Ich bin auf eure Meinungen und Beobachtungen gespannt. Wird sich die Lage durch diese klare Ansage nachhaltig ändern, oder bleibt es bei dem Prinzip "Der Ehrliche ist der Dumme"?
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Gilt das dann auch für Banken welche Gebühren je Transaktion verlangen?
 

bindannmalweg

Erfahrenes Mitglied
08.12.2015
776
42
Zum Wegfall der Kartenzahlungsgebühr im Berliner Taxitarif sage ich schon mal (y).

BGB sollte doch rechtlich einfacher durchsetzbar sein als Vertragsklauseln, oder?

Schade nur, dass es weiter Mindestbeträge für Kartenzahlung geben wird. Aber na ja, etwas unternehmerische Freiheit muss ja noch bleiben ;)
 
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Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Wie ist das eigentlich wenn ein Taxifahrer nicht wechseln kann? Muss ich ihn dann zum Geldautomaten fahren?;)
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.132
733
§ 270a Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel

Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam.
Zum Wegfall der Kartenzahlungsgebühr im Berliner Taxitarif sage ich schon mal .
BGB sollte doch rechtlich einfacher durchsetzbar sein als Vertragsklauseln, oder?
Nicht ohne eine gewisse Naivität frage ich mal etwas ketzerisch:

Liegt denn überhaupt eine entsprechende „Vereinbarung“ vor, wenn Taxipreise und Zuschläge ja eben nicht zwischen Vertragsparteien "vereinbart", sondern im anwendbaren Fahrgebiet "ausschliesslich" durch die anzuwendende „Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr“ rechtlich vorgeschrieben werden?

:eyeb:
 
Zuletzt bearbeitet:
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
10
In the heart of leafy Surrey
Nicht ohne eine gewisse Naivität frage ich mal etwas ketzerisch:

Liegt denn überhaupt eine entsprechende „Vereinbarung“ vor, wenn Taxipreise und Zuschläge ja eben nicht zwischen Vertragsparteien "vereinbart", sondern im anwendbaren Fahrgebiet "ausschliesslich" durch die anzuwendende „Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr“ rechtlich vorgeschrieben werden?

:eyeb:
Das ist eine Fehlformulierung des deutschen Gesetzgebers.

§ 270a BGB n.F. muss dann unionsrechtskonform weit ausgelegt werden, denn in Art. 62 der PSD2 schreibt der Unionsrichtliniengeber:

"(4) Die Mitgliedstaaten stellen in jedem Fall sicher, dass der Zahlungsempfänger keine Entgelte für die Nutzung von Zahlungsinstrumenten verlangt, für die mit Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 Interbankenentgelte festgelegt geregelt werden, und für die Zahlungsdienstleistungen, auf die die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 anwendbar ist."

Nun bekommt man ja vom Taxifahrer am Ende der Fahrt eine Summe genannt. Damit verlangt er letztlich das Entgelt. Der Mitgliedsstaat (auch die BRD - die Erkenntnis muss noch reifen, dass Extrawürste nicht nur dann pfui sind, wenn sie von den Briten verlangt werden) muss sicherstellen, dass das nicht mehr passiert. Die Richtlinie ist nicht unmittelbar anwenden, aber eine EU-rechtskonforme Interpretation des nationalen Rechts bis an die Grenzen des Wortlauts ist nicht zu viel verlangt.

Wenn der Taxifahrer nicht wechseln kann - also eine gewisse Summe Wechselgeld soll ja jeder Händler (Treu und Glauben und so) bei sich haben. Aber das sind alles keine großen Summe. Deswegen geht keiner vor Gericht, auch wenn "isch fahr disch Bank" sicher ein bekanntes Mittel für ein paar Euro Zusatzverdienst sind.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Deutschland will hier offensichtlich nur das absolute Minimum umsetzen.

Weiterhin erlaubt sind demnach Surcharges für Businesskarten, für 3-Parteien-Systeme und für nicht-europäische Karten.

Wenn also ein Taxifahrer nach dem Brexit von jedem Briten 2,75% für Kartenzahlung verlangt, dann ist das okay...



Übrigens: In Österreich sind Surcharges schon seit Ewigkeiten verboten, für alle Zahlungsmittel.



Grund zur Freude ist das meiner Ansicht nach aber nur eingeschränkt. Schon heute steht im § 312a Abs. 4 BGB, [...]
Allerdings hat sich auch diese Regel als zahnlos erwiesen
Naja, die alte Rechtslage hatte eben das Problem, dass der Verbraucher nie genau weiß, wie hoch die tatsächlichen Kosten sind. Die Frage, ob 1,50€ Gebühr bei einer Taxirechnung von 60€ noch im Rahmen sind, kann ein Verbraucher nicht wissen, denn er hat keinen Einblick in die Verträge des Taxifahrers.

Bei der neuen Rechtslage ist es hingegen für jeden, der eine Verbraucherkarte einer EU-Bank hat, klar ersichtlich, dass jede Gebühr gegen das Gesetz verstößt.
 

rhodium

Erfahrenes Mitglied
06.12.2014
991
60
Wie ist das eigentlich wenn ein Taxifahrer nicht wechseln kann? Muss ich ihn dann zum Geldautomaten fahren?;)

So durfte ich schonmal eine Gratisfahrt "geniessen". Preis ca 30€, ich gab 100€ (Hinweisschild: 5, 10, 20, 50, 100 Noten werden akzeptiert, alles darüber hinaus nicht) und der Fahrer hatte nicht ausreichend Wechselgeld. Karten nahm er nicht und ich habe mich geweigert Geld am Automaten abzuheben. Er war zwar etwas stinkig, aber selber Schuld. Ich kann mich jedenfalls nicht beklagen.
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
So durfte ich schonmal eine Gratisfahrt "geniessen". Preis ca 30€, ich gab 100€ (Hinweisschild: 5, 10, 20, 50, 100 Noten werden akzeptiert, alles darüber hinaus nicht) und der Fahrer hatte nicht ausreichend Wechselgeld. Karten nahm er nicht und ich habe mich geweigert Geld am Automaten abzuheben. Er war zwar etwas stinkig, aber selber Schuld. Ich kann mich jedenfalls nicht beklagen.

Schon erstaunlich. Bevor die den Gewinn versteuern machen sie lieber Verlust. Wie schwer kann es sein ein Rechnung zu schicken? Bei Bahnkunden die mit dem letzten Zug nicht mehr angekommen sind machen sie das doch auch.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
So durfte ich schonmal eine Gratisfahrt "geniessen". Preis ca 30€, ich gab 100€ (Hinweisschild: 5, 10, 20, 50, 100 Noten werden akzeptiert, alles darüber hinaus nicht) und der Fahrer hatte nicht ausreichend Wechselgeld. Karten nahm er nicht und ich habe mich geweigert Geld am Automaten abzuheben. Er war zwar etwas stinkig, aber selber Schuld. Ich kann mich jedenfalls nicht beklagen.

Du hättest ihm das Geld doch überweisen können. Einfach gar nicht zahlen ist auch nicht korrekt, eine SEPA-Überweisung wäre dir schon zumutbar gewesen.
 
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rhodium

Erfahrenes Mitglied
06.12.2014
991
60
Du hättest ihm das Geld doch überweisen können. Einfach gar nicht zahlen ist auch nicht korrekt, eine SEPA-Überweisung wäre dir schon zumutbar gewesen.

Ja, das hätte ich machen können. Er hat mir den Vorschlag aber nicht gemacht. Von nichts kommt nichts - buchstäblich.
Ich habe ihn noch gefragt, wieso er keine Kreditkarten akzeptiert. Seine Antwort war weniger überraschend: "zu teuer...". Mein Fall bestätigt aber, Barzahlen kann auch teuer werden.
 

Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.168
15
Das müsste doch auch bei Card non Present Transaktionen gelten und damit wären doch auch KK-Gebühren bei Flugbuchungen bei Nutzung einer lokalen Consumer Mastercard oder VISA hinfällig.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.557
624
Das müsste doch auch bei Card non Present Transaktionen gelten und damit wären doch auch KK-Gebühren bei Flugbuchungen bei Nutzung einer lokalen Consumer Mastercard oder VISA hinfällig.
Es gibt doch gar keine Kreditkartengebühr bei Airlines und Taxis?

Das ist doch eine "unbar" Gebühr und wird vollkommen unabhängig von der Kreditkarte berechnet. Und falls durch das neue Gesetz eine "unbar" Gebühr nicht mehr statthaft ist, dann wird es eben eine generelle (Zahlungs)Gebühr geben die vollkommen unabhängig zur Kartenzahlung steht. Die Unternehmen sind auch nicht dümmer als die, die die Gesetze machen ;)

Das diese Gebühren wegfallen halte ich für ausgeschlossen, sie heißen dann eben anders.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Aber keine billigere Lastschrift
Wieso nicht? Ist doch bereits gängige Praxis bei unzähligen OTAs und Jurowings.

Lastminute beispielsweise bei üblichen Einstieg: Alle Zahlungarten gratis, MasterCard Prepaid 30€ Rabatt.
Eurowings: Beworbenen Basistarif nur mit Lastschrift, alle anderen Zahlungsarten nur im 10€ teureren Tarif mit wertlosen Boomerang-Meilen und digitalem Magazin.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Prinzipiell ist es ja nicht verboten, echte Rabatte für billigere Zahlungsweisen zu geben. Das kann man auch im Jahr 2018 noch machen.

Bei Eurowings ist aber der "Rabattpreis" in Wahrheit der beworbene Preis, mit dem überall Werbung gemacht wird. Das ist rechtlich kein Rabatt, sondern nur eine irreführende Bezeichnung.

Eine falsche Bezeichnung, bei der der Rabattpreis in Wahrheit der Normalpreis ist, schützt selbstverständlich nicht vor Strafe.

Eurowings ist natürlich ein besonders krasses Beispiel, denn sobald man das Land auf Österreich umstellt, funktionieren plötzlich alle Zahlungsweisen mit dem billigsten Preis...

Es gibt doch gar keine Kreditkartengebühr bei Airlines und Taxis?

Das ist doch eine "unbar" Gebühr und wird vollkommen unabhängig von der Kreditkarte berechnet. Und falls durch das neue Gesetz eine "unbar" Gebühr nicht mehr statthaft ist, dann wird es eben eine generelle (Zahlungs)Gebühr geben die vollkommen unabhängig zur Kartenzahlung steht. Die Unternehmen sind auch nicht dümmer als die, die die Gesetze machen ;)

Das diese Gebühren wegfallen halte ich für ausgeschlossen, sie heißen dann eben anders.
"unbar-Gebühren" oder "Zahlungsgebühren" sind dann aber ebenfalls verboten, sofern sie die genannten Zahlungsweisen beinhalten.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.617
961
MUC, BSL
Wieso? Zumindest in Deutschland ist die Lastschrift doch durchaus als "übliches Zahlungsmittel" zu verstehen (gefällt mir ja auch nicht)?
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
10
In the heart of leafy Surrey
In der Theorie ja. Oft gesteht man mir aber - auch wenn ich die deutsche Adresse angebe - nicht zu, mit Lastschrift zu zahlen. Nur Kreditkarte. Typisches Beispiel DHL-Etiketten, da geht das seit Jahren nicht. Das erste Mal ging sogar Kreditkarte nicht und ich musste den Umweg über PayPal gehen.

Es liegt kein Grund in der Person selbst vor. Schufa ist sauber, Boniversum und Infoscore ebenfalls. Offenbar sind es die "allgemeinen Daten" - falsches Alter/Geschlecht im falschen Postleitzahlenbereich usw.

M.E. kann Lastschrift jedenfalls in diesem Fall dann kein übliches Zahlungsmittel sein, wenn Nutzer aus Gründen, die nicht in ihrer Person selbst liegen, ausgeschlossen sind.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.557
624
Ich denke ihr redet euch da etwas schön obwohl es noch nicht mal da ist. Wie DerSimon bereits schrieb, man kann das alles so schön drehen, dass am Ende die Kosten bleiben und es keine Gebühr für unbare Zahlungen ist sondern viel mehr ein Rabatt für gewisse Zahlungsarten.

Natürlich hat Amino auch damit recht, dass man dann mit dem Preis nicht werben kann... Aber auch dafür wird es problemlos eine alternative geben. Dieses Gesetz ist für mich also absolut uninteressant.... Vor allem Online.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Natürlich hat Amino auch damit recht, dass man dann mit dem Preis nicht werben kann... Aber auch dafür wird es problemlos eine alternative geben.

Aber genau das ist für mich eben der große Unterschied!

Ich hasse es einfach, wenn ich einfach nur die Preise vergleichen will, und dann auf diesen ganzen Flugvergleichsportalen nur Preise finde, die dann mit Aufschlägen wieder vergrößert werden.

Ich hätte überhaupt nichts dagegen, wenn beispielsweise bei einer Flugbuchung im letzten Schritt angezeigt wird, dass es für Lastschrift 10€ Rabatt gibt. Können die gerne machen. Aber der Preis, mit dem geworben wird, sollte eben nicht mit intransparenten Aufschlägen belegt werden.
 

bluebird123

Erfahrenes Mitglied
23.01.2011
285
3
Berlin
Kann man schon sagen, ob in Berlin die TAXI Gebührenordnung nun geändert wird und die 1.50 Euro ggf. wegfallen bei Zahlung mit VISA oder Mastercard?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.132
733
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Bundesrecht bricht Landerecht.
Hatten wir schon auf der Vorseite:

Liegt denn überhaupt eine (unerlaubte) „Vereinbarung“ vor, wenn Taxipreise und Zuschläge ja eben nicht zwischen Vertragsparteien "vereinbart", sondern im anwendbaren Fahrgebiet "ausschliesslich" durch Rechtsverordnung vorgegeben werden?

MaxBerlins Antwort: Sei eine Fehlformulierung des Gesetzgebers. Mag sein - aber heisst das bei einer EU-Richtlinie, dass ich mich auch direkt auf diese berufen kann (wenn diese "falsch" oder unzureichend in deutsches Recht umgesetzt wurde)? Bezweifle ich.